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Wagen totalschaden, muss ich den Restwert akzeptieren?

Themenstarteram 6. April 2015 um 14:31

Hallo zusammen

zu Ostern war ich mit meinem Fahrzeug am Stauende. Hinter mir nur noch ein SUV und vor mir ein SUV. Dem SUV hinter mir ist ein Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit reingefahren. Der SUV hinter mir hat mich getroffen und ich auf den vorderen. Mein Fahrzeug hat einen Wert von ca 6500€. Der Wagen wird schrott sein.

Sollte jetzt der Gutachter einen Restwert von 1000€ erkennen(mal angenommen) muss ich das akzeptieren? Was soll ich mit dem Rest der Karre? Vorne und Hinten ist nichts mehr heile.

Beste Antwort im Thema
am 8. April 2015 um 20:36


Hallo Schneefan,
meinst du nicht es wäre angebracht, wenn Deine Auffassung der Sachlage von fünf Leuten
(von denen mindestens 3 vom Fach sind, einer Schadenregulierung sogar jahrzehntelang bearbeitet hat) als - sagen wir mal - schwer durchsetzbar bezeichnet wird, dass Du diese nicht ein wenig untermauern solltest, anstatt "stumpf" dagegen anzureden??
Nur meine Meinung.....
gruß phaeti

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Wo ist das Problem?

Wenn der Gutachter den Restwert so bestimmt, dann bekommst du den ja auch so.

Themenstarteram 6. April 2015 um 14:44

Mir geht es darum .Angenommen Beschaffungswert 6500€, Restwert 1000€. Würde bedeuten ich bekomme 5500€ und müsste zusehen das ich den Rest verkauft bekomme. Daran habe ich gar kein interesse. Wegen mir kann die gegnerische Versicherung mit dem Rest machen was sie möchte. Muss ich die Karre für den Restwert übernehmen?

Hi,

meistens wird der Restwert durch verbindliche Angebote ermittelt. Du kannst den Wagen dann an diese Händler verkaufen. Der Rest zum Wiederbeschaffungswert bekommst du von der Versicherung.

Ob du natürlich mit deinem Wiederbeschaffungswert zufrieden bist wirdsich zeigen

am 6. April 2015 um 14:52

Zitat:

@blaxion99 schrieb am 6. April 2015 um 16:31:03 Uhr:

Sollte jetzt der Gutachter einen RestWert (RW) von 1000€ erkennen(mal angenommen) muss ich das akzeptieren? Was soll ich mit dem Rest der Karre? Vorne und Hinten ist nichts mehr heile.

Ich verstehe die Frage nicht.

Anrecht hast Du auf den Erstattung / Kompensation des entstandenen Schaden. Dabei stellt sich regelmäßig die Frage

  • der Reparatur oder
  • der Wiederbeschaffung

Reparieren kannst Du bist zu 1,3 fachen des WiederBeschaffungsWertes(WBW) lassen.

Übersteigen die Reparautrkosten das 1,3 fache des WBW UND möchtest Du den Rest nicht selber bezahlen, verbleibt nur Möglichkeit der Wiederbeschaffung. Dabei wird Dir der Wiederbeschaffungswert voll gezahlt! Nämlich in Höhe von

  • WBW - RW von der Versichererung
  • RW vom Restwertaufkäufer

 

Themenstarteram 6. April 2015 um 14:55

Ah okay. jetzt habe ich es verstanden. Danke

Früher wurde der Restwert vom Gutachter ermittelt rein nach Marktlage ohne Angebot.

Da mußte man sich selbst um den Verkauf kümmern. Wobei man im allgemeinen problemlos eher mehr bekommen hat.

Heute mit den verbindlichen Angeboten ist es einfacher. Aber finanziell nicht immer besser ;)

Gruß Tobias

Themenstarteram 6. April 2015 um 15:08

Wegen 500€ will ich da nicht hinterher für sein. Klar ist das viel Geld. Der Wagen steht jetzt in Kronau(Baden Wüttenberg) und ich wohne in NRW. Die ganze Sache ist ärgerlich, weil ich mit dem Wagen total zufrieden war(war auch top gepflegt). Nur muss ich mich auch schnell um einen Ersatz kümmern.

Unfälle sind immer ärgerlich. Warte bis das Gutachten da ist und dann sieht man weiter.

Normalerweise ist der Verkauf der traurigen Reste unkompliziert.

Gruß Tobias

In der Regel benennt dir die Versicherung sogar Verwerter.

am 6. April 2015 um 18:39

Ich sehe ein größeres Problem mit deinem Vordermann. So einfach kommst Du da nicht raus. Schon mal was gehört von zu wenig Abstand. Wenn der vor Dir klever ist bekommst Du eh ne Teilschuld. Schaun mer mal.

Wo ist denn ein Mindestabstand im Stau reglementiert? :confused:

Wenn ich das richtig verstanden habe, stand der TE am Stauende. Welchen Sicherheitsabstand muss er denn da halten? Halben Tachowert, also 1/2 von Null?

Kurzer Hinweis noch zum TE: Im Gutachten steht heute regelmäßig nicht nur der Restwert, sondern es sind auch die Anbieter und deren Bindungsfrist genannt. Ob du dann deren Angebot annimmst oder dich um einen anderen Käufer kümmerst, musst du selbst wissen.

Richtigerweise nennt der Gutachter nur örtliche Anbieter - wo das Auto steht -, denn nur der örtliche Markt ist entscheidend.

Nachtrag: da war jemand etwas schneller.

Zitat:

@schneefan schrieb am 6. April 2015 um 20:39:48 Uhr:

Schon mal was gehört von zu wenig Abstand.

Dieser Punkt ist für den TE vollkommen umproblematisch.

Nach allgemeiner Lebenserfahrung ist davon auszugehen, daß der TE mit deutlich mehr als dem halben Tachoabstand zum Vordermann im Stau stand.

Wie weit ist der halbe Tachoabstand, wenn man steht? :D

Kann man 0 dividieren? :D

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