Wagen seit Wochen zugelassen, wird jedoch nicht ausgeliefert
So jetzt sind 5 Wochen rum seit mein neuer Wagen Wagen in Bremerhaven angekommen ist. Seit 4 Wochen ist er auf mich zugelassen. 1 Monat KFZ Versicherungsbeitrag für komplett nix bisher. Händler kann/will keine Auskunft geben und geht bis nächstes Jahr in den Weihnachtsurlaub. Also werden mal mindestens 6-7 Wochen vergehen nach Ankunft des Wagens in Bremerhafen bis ich es in Empfang nehmen kann (Wenn ich ihn überhaupt jemals kriege).
Da wird die nächste Versicherungsrechnung mal direkt an den Händler weitergegeben 😉. Überlege auch hier mal den Namen des Händlers zu nennen, einfach damit andere gewarnt sind.
Was sind noch meine Optionen?
505 Antworten
Zitat:
@Quatschtuete schrieb am 25. Jan. 2023 um 11:26:36 Uhr:
Langsam reicht es immer wieder alles durchzukauen.
Ich bin durchaus auf dem laufenden. Bisher wird vieles vermutet.....
Zitat:
@mecco schrieb am 25. Januar 2023 um 11:31:19 Uhr:
Es würde mich nicht wundern, wenn der Wagen in 2 Wochen ausgeliefert wird und das Ganze hier ein Sturm im Wasserglas war. Um den entstandenen Schaden kann man sich besser vor Gericht auseinandersetzen.
Nochmal. Das kann alles sein. Es kann genauso gut sein das es noch 4-6 Wochen dauert.
Wenn der Wagen in Deutschland ankommt kann es auch schonmal nur 2 Wochen dauern bis der Kunde den Wagen hat. Beim TE sind es jetzt schon 8...
Dem TE unter diesen Umständen zu raten einfach Still zu sein und zu Warten finde ich schon Mutig.
Zumal ich dem TE auch schon deshalb raten würde mal Druck zu machen um zu Erfahren ob das nicht alles ein riesen Scam ist.
Zitat:
@XK1 schrieb am 25. Januar 2023 um 11:24:46 Uhr:
Ich hatte ähnliches vor vielen Jahren mal bei einem Mazda. Der Händler hatte keine Ahnung und war wenig bemüht. Ich rief dann bei der offiziellen Kundenhotline von Mazda in Leverkusen an und von dann an gibg es rasend schnell. Die scheinen da Druck ausüben zu können. Ähnliches wird es bei Hyundai auch geben, vielleicht rufst du dort mal an.
Ist ja auch selbstverständlich. Der Hersteller kann den Händler mit Strafen belegen, Konditionen verschlechtern oder die Zusammenarbeit kündigen. Dann wird der Händler wieder zum Kiesplatz Händler der er auch wahrscheinlich vorher war.
Zitat:
@9891 schrieb am 25. Januar 2023 um 11:33:20 Uhr:
Zitat:
@dailalamama schrieb am 25. Jan. 2023 um 11:20:25 Uhr:
Bei mir sind es stand jetzt 3 Monate Versicherungsbeitrag a 80€.Und deswegen willst du dir die Nerven antun und jemanden dem es völlig egal ist vor Gericht ziehen?
Läuft die Garantie überhaupt schon, oder beginnt diese erst mit Übergabe?
Garantien laufen so viel ich weiß immer ab Erstzulassung.
Und von vor Gericht ziehen war glaube ich nie wirklich die Rede. Das ging es nur um anwaltlichen Rat und so.
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Zitat:
@dailalamama schrieb am 25. Januar 2023 um 10:05:35 Uhr:
https://www.leasingmarkt.de/.../7870791?...https://www.leasingmarkt.de/.../7921215?...
Nach 5 Minuten suche, 160€ Unterschied bei 2 unterschiedlichen Händlern.
wenn man genau hinschaut werden 2. stark abweichende Bruttolistenpreise angeführt .... rund 11tsd Differenz. Damit wäre dann auch klar das ein Angebot irgendwo fehelrhaft ist da der höhere LP zu eine Vairnate mit größere batterie, deutlich mehr leistung
BTW: nicht alle hyundai kommen aus Übersee. In CZ und Tr werden auch welche gebaut ... und vetl. gibt es bei einem Dienstleister im Hafen noch Um-/Nachrüstungen (bei gewissen Sonderlocken).
Tatsächlich finde ich die Frage nach der Garantie auch Rechtlich interessant.
Sagen wir mal es ist kein Hyundai sondern ein Wagen mit 36 Monaten Garantie und einer Leasindauer von 36 Monaten.
Garantiebeginn = Erstzulassung
Leasingbeginn = Tag der Übergabe
In dem Fall des TE steht er 34 Monate nach Leasingbeginn ohne Garantie da und muss hoffen das in den letzten 2 Monaten nix kaputt geht. Das find ich höchstzweifehaft.
Zitat:
@Astradruide schrieb am 25. Januar 2023 um 12:50:17 Uhr:
BTW: nicht alle hyundai kommen aus Übersee. In CZ und Tr werden auch welche gebaut ... und vetl. gibt es bei einem Dienstleister im Hafen noch Um-/Nachrüstungen (bei gewissen Sonderlocken).
Der Ioniq 5 kommt aus Indonesien.
Zitat:
@halelujafcb schrieb am 25. Jan. 2023 um 13:6:43 Uhr:
Tatsächlich finde ich die Frage nach der Garantie auch Rechtlich interessant.
Im Garantieheft wird vorne der Garantiebeginn eingetragen, irgendwo wird es ein elektronisches Gegenstück geben. (IMHO)
Das Datum dort würde ich auf den Tag der Übergabe festlegen. Was wäre denn sonst wenn der Kunde das Auto 6 Monate auf seinem Hof stehen lässt und erst dann anmeldet? Bei Gebrauchten zählt ja auch der Gefahrenübergang.
Also unter Umständen reden wir über Versicherungskosten und HU.
Zitat:
@9891 schrieb am 25. Januar 2023 um 13:34:16 Uhr:
Zitat:
@halelujafcb schrieb am 25. Jan. 2023 um 13:6:43 Uhr:
Tatsächlich finde ich die Frage nach der Garantie auch Rechtlich interessant.Im Garantieheft wird vorne der Garantiebeginn eingetragen, irgendwo wird es ein elektronisches Gegenstück geben. (IMHO)
Das Datum dort würde ich auf den Tag der Übergabe festlegen. Was wäre denn sonst wenn der Kunde das Auto 6 Monate auf seinem Hof stehen lässt und erst dann anmeldet? Bei Gebrauchten zählt ja auch der Gefahrenübergang.
Also unter Umständen reden wir über Versicherungskosten und HU.
Dann sind eben 6 Monate weg. Das Problem ist auch bei eu Neuwagen bekannt, da dort die Garantie ab Tag der Auslieferung beginnt und somit beim "Neuwagen" bis zu 12 Monate Garantie weg sein können. Steht sogar in den Verkaufsanzeigen
Zitat:
@9891 schrieb am 25. Januar 2023 um 13:34:16 Uhr:
Zitat:
@halelujafcb schrieb am 25. Jan. 2023 um 13:6:43 Uhr:
Tatsächlich finde ich die Frage nach der Garantie auch Rechtlich interessant.Im Garantieheft wird vorne der Garantiebeginn eingetragen, irgendwo wird es ein elektronisches Gegenstück geben. (IMHO)
Das Datum dort würde ich auf den Tag der Übergabe festlegen. Was wäre denn sonst wenn der Kunde das Auto 6 Monate auf seinem Hof stehen lässt und erst dann anmeldet? Bei Gebrauchten zählt ja auch der Gefahrenübergang.
Also unter Umständen reden wir über Versicherungskosten und HU.
"§ 6 Garantiedauer
Die Garantie beginnt gerechnet ab dem Datum der Erstauslieferung bzw. Erstzulassung, je
nachdem was zuerst eintritt"
Zitat:
@cleverrepair schrieb am 25. Januar 2023 um 13:38:46 Uhr:
Zitat:
@9891 schrieb am 25. Januar 2023 um 13:34:16 Uhr:
Im Garantieheft wird vorne der Garantiebeginn eingetragen, irgendwo wird es ein elektronisches Gegenstück geben. (IMHO)
Das Datum dort würde ich auf den Tag der Übergabe festlegen. Was wäre denn sonst wenn der Kunde das Auto 6 Monate auf seinem Hof stehen lässt und erst dann anmeldet? Bei Gebrauchten zählt ja auch der Gefahrenübergang.
Also unter Umständen reden wir über Versicherungskosten und HU.
Dann sind eben 6 Monate weg. Das Problem ist auch bei eu Neuwagen bekannt, da dort die Garantie ab Tag der Auslieferung beginnt und somit beim "Neuwagen" bis zu 12 Monate Garantie weg sein können. Steht sogar in den Verkaufsanzeigen
In dem Fall ist das aber alles vorher bekannt. Im Fall des TE wählt der TE absichtlich eine Leasingdauer von 36 Monaten weil es genau zur Garantie passt. Dann steht der Wagen aber plötzlich Monatelang angemeldet auf dem Hof und der TE muss sich jetzt mit einer geringeren und nicht mehr zur Leadingdauer passenden Garantie auseinandersetzen.
Zitat:
@halelujafcb schrieb am 25. Jan. 2023 um 13:39:38 Uhr:
"§ 6 Garantiedauer
Wo kommt das her? Ich hab vorhin Mal nach den Ioniq Garantiebedingungen geschaut und dort ist das viel schwammiger:
https://www.hyundai.de/garantiebedingungen
"§ 6 Garantiedauer
Die Garantie beginnt zu dem auf der Garantievereinbarung vereinbarten Zeitpunkt und endet mit Ablauf der vereinbarten Garantiedauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf."
Leute, der hyundai hat eh 5J Werksgarantie ... jetzt kein U-Turn machen und auf die Kawasaki hüpfen.
Zitat:
@Astradruide schrieb am 25. Januar 2023 um 14:46:23 Uhr:
Leute, der hyundai hat eh 5J Werksgarantie ... jetzt kein U-Turn machen und auf die Kawasaki hüpfen.
Hat er nicht. zumindest keine vollständige 5 Jahre Garantie. Auf manche Komponenten gibt es nur 2 oder 3 Jahre.