Wagen geklaut,
hallo,
ich habe meinem sohn den wagen geborgt gehabt. der fährt tanken geht bezahlen , lässt den schüssel stecken, kommt raus auto weg. haeben 2 14 jährige gekapert. dann gegen baum gestzt ohne airbag-auslösung🙂🙂. die beiden zündschlüssel waren an dem bund, das haben die natürlich weggeschmissen.😁. was muss ich alles tauschen wenn ich ein neues zündschloss einbauen will? das liegt schon ne weile zu hause, weil das andere hat laufen marakel gemacht. muss das motorsteuergerät auch getauscht werden?
ich wäre für eure hilfe sehr dankbar.
es ist ein E200 baujahr 98 mit komfortausstattung.
Beste Antwort im Thema
Da würde ich aber zumindest noch zivilrechtlich vorgehen. "Eltern haften für ihre Kinder"...
Es kann doch nicht sein, daß die Rotzlümmel einen Schaden anrichten auf dem der Geschädigte sitzen bleibt...
Mir ist schon klar, daß minderjährige nicht straffähig sind, aber die Pflicht zum Schadenersatz bleibt davon unberührt.
41 Antworten
Das ist deine Meinung, ich sage das Eltern bei 14jährigen wohl kaum alle halbe Stunde nachschauen müssen was die so treiben.
Warum nicht zu MB fahren, 2 neue Schlüssel bestellen und die alten geklauten sperren lassen?
Ist allemal einfacher als neues EZS, MSG und Schlüssel zu besorgen und zu verbauen und wird außerdem auch in der Datenkarte vermerkt! Könnte ja mal wichtig sein...
Die beiden Täter würde ich für 25 Jahre ins Gulag schicken (aber ich hab ja nix zu sagen).
Jau und dann alles da ausbauen und vor allem bei dem anderen auch wieder einbauen....ne danke....und wenn man das dann nicht selber kann ist der eventuelle Preisvorteil nicht mehr vorhanden.
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Also wenn ich das richtig lese ist es eh fraglich, ob sich das rechnet. Auto gegen Baum gesetzt? Schaden ?Und dann noch die Schlüssel weg? Hm...Eher nen Fall (oder ich hab was überlesen) für die Teileverwertung...
Zur Haftung (Deliktsfähigkeit):
https://de.wikipedia.org/.../Deliktsf%C3%A4higkeit?...
Zum Strafrecht (Schuldfähigkeit):
https://de.wikipedia.org/wiki/Schuldunf%C3%A4higkeit#Jugendliche
Ich habe aber meine Zweifel, ob den Eltern hier eine Aufsichtspflichtverletzung unterstellt werden kann.
Die beiden Jungs dürften aber ein ernsthaftes Problem haben.
Zumal die beiden in ein paar hundert Metern Entfernung noch erwischt wurden, als sie ein Moped klauen wollten.
Da kann man schon von einer gewissen kriminellen Energie ausgehen.
Hmm..
Wer hat eigentlich den Schlüssel stecken lassen??
Kriminelle Energie hin oder her, allein die Tatsache dass der Schlüssel steckte wird mit Sicherheit als nicht unerhebliche Mitschuld ausgelegt! Wenn es ganz blöd läuft wertet man das sogar als Begünstigung einer Straftat..
Das die Jungs ein Auto geklaut haben ist natürlich ne Tatsache, aber Schadenersatz z fordern halte ich auch aus den oben genannten Gründen für nahezu aussichtslos.
Doch, das ist sogar sehr unwahr.
Im Strafrecht gibt es Anstiftung und Beihilfe,aber keine "Begünstigung". Beides muss mittels Vorsatz geschehen und kann keinesfalls fahrlässig begangen werden.
Das wäre ein Schlag ins Gesicht würde ein Anwalt einer vergewaltigten Frau vorhalten, ihr kurzer Rock wäre eine Begünstigung der begangenen Straftat gewesen...
MfG Bene
Zitat:
(...)die beiden zündschlüssel waren an dem bund, das haben die natürlich weggeschmissen.😁
Zitat:
(...)die zwei wurden ein paar hundert meter weiter beim klauen von nem moped erwischt. die schlüssel waren an einem bund weil er den wagen zu sich holen wollte, da wir in den urlaub fliegen wollten. er dann die schlüssel zu hause abmachen bzw. nur einen drannlassen wollte. die schlüssel schwimmen irgendwo in der spree.(...)
Hat hier einer Langeweile? Dafür gibts doch die Tagesschau! 😮
Zitat:
@benedasbrot schrieb am 26. November 2017 um 23:29:53 Uhr:
Doch, das ist sogar sehr unwahr.Im Strafrecht gibt es Anstiftung und Beihilfe,aber keine "Begünstigung". Beides muss mittels Vorsatz geschehen und kann keinesfalls fahrlässig begangen werden.
Das wäre ein Schlag ins Gesicht würde ein Anwalt einer vergewaltigten Frau vorhalten, ihr kurzer Rock wäre eine Begünstigung der begangenen Straftat gewesen...
MfG Bene
nur mal so:
StGB: §257 Begünstigung einer Straftat oder §258 Vereitelung
Beim Auto und den Schlüssel stecken lassen ist es auf jeden Fall eine Ordnungswidrigkeit nach StVZO und wird mit Bussgeld geahndet. (das Abschliessen gehört nach rechtlicher Auffassung zum ordnungsgemäßen Abstellen des Fahrzeugs dazu)
Wenn die Jungs einen fähigen Anwalt haben wird das auf jeden Fall auf den Tisch kommen!
Versicherungstechnisch ist eine Kaskoversicherung seit 2008 zwar nicht mehr leistungsfrei, kann aber die Zahlung erheblich mindern.
Moin,
du hast dir aber nicht zufällig mal die Mühe gemacht und in die entsprechenden Normen auch mal reingeschaut? Begünstigung im strafrechtlichen Sinne hat eine gänzlich andere Bedeutung, als oben von dir ausgeführt. Da geht es um Sicherung der durch die Straftat entstandenen Vorteile, hier wird sogar Vorsatz 1. Grades gefordert... Strafvereitelung passt hier noch weniger.
Ob er mit dem Schlüssel stecken lassen eine Ordnungswidrigkeit begangen hat ist für die Beurteilung der Straftat irrelevant. Das ist ohnehin fraglich, da er das Fahrzeug nur zum Bezahlen der Tankrechnung verlassen und nicht vollständig abgestellt hat.
Natürlich kommt das Thema bei einer etwaigen Gerichtsverhandlung auf den Tisch, es kann aber m.E. maximal in der Bewertung des Tatentschlusses einfließen (Affekt/bei günstiger Gelegenheit dazu entschlossen/etc.). Dem Geschädigten wird da niemand einen Vorwurf machen.
Abgesehen von aller Diskussion wird die beiden nicht viel erwarten. Dafür ist unser Rechtssystem zu lasch und genau deshalb sollte man zumindest zivilrechtliche Ansprüche hinterherschieben. Mit den Forderungen an die Eltern herantreten, zur Not einen Titel erwirken und es in ein paar Jahren wieder versuchen.
MfG Bene
War nur zur Richtigstellung gedacht auf deinen Einwand, dass es im Strafrecht den Tatbestand der Begünstigung nicht gibt!
Das gilt allerdings in diesem Fall beides nicht da kein Vorsatz unterstellt werden kann - da hast du Recht.
Jedes Verlassen des Fahrzeugs um eine nicht "fahrzeugbedienspezifische Handlung" auszuführen gilt gem. StVZO als abstellen- dabei ist es irrelevant ob ich mal pinkeln muss, die Tankrechnung zahle oder ein Schwätzchen mit dem Nachbaren halte..
Jede Kaskoversicherung wird hier die volle Leistung ablehnen!
Zivilverfahren? Schadenersatz?
Nur mal ne Bespielrechnung:
Schadenhöhe = Streitwert. Gehen wir mal nur von 2000€ aus, dann sind dies in der ersten Instanz knapp 1000€ Kosten. Dazu kommen bei Erfolg noch die Kosten für einen Schuldtitel, Gerichtsvollzieher und Gebühren dazu. Diese Kosten muss der Kläger in jedem Fall erstmal auslegen und bezahlen..
Sollte das ganze sogar durch alle Instanzen gehen müssen beträgt das Kostenrisiko für den Kläger schon knapp 5000€
Aus meiner Sicht wäre das in diesem Fall (Minderjährige Beklagte, keine Aufsichtspflichtverletzung, eventuelles Mitverschulden des Klägers) nur schlechtem Geld gutes hinterherzuwerfen..
Moin,
nochmal. Dem Geschädigten kann keine Mitschuld zur Last gelegt werden. Er trägt defakto keine Schuld an dem was die Gören da angestellt haben. Nur weil er den Schlüssel hat stecken lassen heißt das nicht, dass jeder Hans sein Auto nehmen darf. Natürlich hat das die Tat vereinfacht, aber daraus resultiert keine Schuld. Dann würde ich auch eine Mitschuld tragen, wenn ich vergesse die Tür abzuschließen und Einbrecher mir die Bude ausräumen.
Die zivilrechtlichen Ansprüche sollten als Adhäsion direkt im Strafverfahren anhängig sein. Dann klappts auch mit den Kosten ;-)
MfG Bene