Wagen geklaut,
hallo,
ich habe meinem sohn den wagen geborgt gehabt. der fährt tanken geht bezahlen , lässt den schüssel stecken, kommt raus auto weg. haeben 2 14 jährige gekapert. dann gegen baum gestzt ohne airbag-auslösung🙂🙂. die beiden zündschlüssel waren an dem bund, das haben die natürlich weggeschmissen.😁. was muss ich alles tauschen wenn ich ein neues zündschloss einbauen will? das liegt schon ne weile zu hause, weil das andere hat laufen marakel gemacht. muss das motorsteuergerät auch getauscht werden?
ich wäre für eure hilfe sehr dankbar.
es ist ein E200 baujahr 98 mit komfortausstattung.
Beste Antwort im Thema
Da würde ich aber zumindest noch zivilrechtlich vorgehen. "Eltern haften für ihre Kinder"...
Es kann doch nicht sein, daß die Rotzlümmel einen Schaden anrichten auf dem der Geschädigte sitzen bleibt...
Mir ist schon klar, daß minderjährige nicht straffähig sind, aber die Pflicht zum Schadenersatz bleibt davon unberührt.
41 Antworten
Erstmal Beileid zu deinem Pech..
Vielleicht lässt sich ja noch rausfinden wo die beiden die Schlüssel weggeworfen haben, das lohnt den Aufwand auf jeden Fall..
Was die neuen Teile angeht hast Du die ja immerhin schon. Das MSG müsste der Freundliche über die SD eigentlich auf das neue Zündschloss programmieren können ohne das es ein neues sein muss..
Aber mit Verlaub:
Warum in Gottes Namen hast du beide Schlüssel am Bund gehabt?? Das ist in der Tat nicht besonders schlau.. Ich empfehle den originalen Zweitschlüssel immer zusammen mit dem Brief sicher aufzubewahren.. Aber Du wirst sicher daraus gelernt haben..
Viel Erfolg bei der Reparatur und lass uns teilhaben wie es geworden ist.. War der Blechschaden denn wenigstens überschaubar?
Ich würde hier die Frage aufwerfen warum man den Schlüssel stecken lässt wenn man das Auto verlässt...
Aber wie mein Vorredner sagte: Du/dein Sohn wird draus gelernt haben...
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Schlüssel, EZS und MSG bilden eine Einheit.
Wenn du Automatikgetriebe hast, muss das MSG das auch können.
Grüße
Wurden die 2 denn überhaupt erwischt???
Natürlich ist das was dein Sohn gemacht hat fahrlässig, aber nichtdestotrotz ist das ein Diebstahl und die müssten für alles aufkommen.
Aber merkwürdig ist die Geschichte schon.
LG smail30
erst eimal danke für die mitteilungen. die zwei wurden ein paar hundert meter weiter beim klauen von nem moped erwischt. die schlüssel waren an einem bund weil er den wagen zu sich holen wollte, da wir in den urlaub fliegen wollten. er dann die schlüssel zu hause abmachen bzw. nur einen drannlassen wollte. die schlüssel schwimmen irgendwo in der spree.
Daß die beiden erwischt wurden, ist doch schon mal gut...
Hoffentlich ist bei denen auch was zu holen...
Was soll bei denen zu holen sein? Die sind ja angeblich erst 14 Jahre alt. Da macht der Richter #du du# und das wars.
Da würde ich aber zumindest noch zivilrechtlich vorgehen. "Eltern haften für ihre Kinder"...
Es kann doch nicht sein, daß die Rotzlümmel einen Schaden anrichten auf dem der Geschädigte sitzen bleibt...
Mir ist schon klar, daß minderjährige nicht straffähig sind, aber die Pflicht zum Schadenersatz bleibt davon unberührt.
Moin
Ich glaube die beste Lösung wäre es wenn man sich in dem Fall ein Schlachtfahrzeug (auch E200 mit ezs) zulegt und von dem Auto dann alles übernimmt. Blechteile werden ja wahrscheinlich auch von Nöten sein wenn die Jungs gegen einen Baum gefahren sind.
Auf der anderen Seite stellt sich mir die Frage ob es so nicht besser ist sich einen anderen zu kaufen ,und den "alten" als Ersatzteilträger stehen lässt?
Zitat:
@Schneggabeisser schrieb am 21. November 2017 um 11:03:37 Uhr:
Da würde ich aber zumindest noch zivilrechtlich vorgehen. "Eltern haften für ihre Kinder"...
Es kann doch nicht sein, daß die Rotzlümmel einen Schaden anrichten auf dem der Geschädigte sitzen bleibt...Mir ist schon klar, daß minderjährige nicht straffähig sind, aber die Pflicht zum Schadenersatz bleibt davon unberührt.
Du solltest dich mal ein wenig damit beschäftigen. Ganz so einfach ist das nämlich nicht. Eltern haften nur bei der Verletzung der Aufsichtspflicht und die haben die Eltern hier wohl eher nicht verletzt weil es sich um 14 jährige handelt. Davon abgesehen können die Kinder eventuell zum Schadenersatz herangezogen werden, das verjährt erst nach 30 Jahren wenn es einen Gerichtstitel dazu gibt.
Zitat:
@drago2 schrieb am 21. November 2017 um 17:19:13 Uhr:
Du solltest dich mal ein wenig damit beschäftigen. Ganz so einfach ist das nämlich nicht. Eltern haften nur bei der Verletzung der Aufsichtspflicht und die haben die Eltern hier wohl eher nicht verletzt weil es sich um 14 jährige handelt. Davon abgesehen können die Kinder eventuell zum Schadenersatz herangezogen werden, das verjährt erst nach 30 Jahren wenn es einen Gerichtstitel dazu gibt.
Wenn die Eltern wissen, was sie für Früchtchen haben, dann müssen sie ganz besonders auf das Treiben der Jungs achten. Das wird wohl nicht die erste "Heldentat" gewesen sein...
Insofern sehe ich hier durchaus eine Verletzung der Aufsichtspflicht.
Wie so oft wird auch diese Sache zu dessen Gunsten ausgehen, dessen Anwalt das Gericht mit den besseren Argumenten überzeugt...