Wagen für einen Verwandten verkaufen
Guten Abend,
mein Onkel möchte seinen 2. Wagen verkaufen, weil der nicht mehr benötigt wird. Er hat davon keine Ahnung und hat mich gefragt, ob ich das übernehmen könnte. Für mich kein Problem, aber unsere Wohnorte liegen einige Hundert Km auseinander und ich würde deshalb den Wagen vor meiner Tür stellen wollen.
Wie sieht es verkaufs und zulassungstechnisch aus? Darf ich mit einer entsprechenden Vollmacht den Wagen verkaufen bzw. auch abmelden?
Dank im Voraus.
Vitali
Beste Antwort im Thema
Mache ich seit Jahren für alle Verwandten und für viele Bekannte.
KFZ-Verkauf-Vollmacht kannst du googlen und runterladen, Vollmachten für die Abmeldung findest du auf der Homepage deiner Zulassungsstelle.
28 Antworten
Zitat:
@Vitali_Sierend schrieb am 3. Januar 2020 um 22:01:18 Uhr:
Darf ich mit einer entsprechenden Vollmacht den Wagen verkaufen bzw. auch abmelden?
Ja, das ist kein Problem.
Mache ich seit Jahren für alle Verwandten und für viele Bekannte.
KFZ-Verkauf-Vollmacht kannst du googlen und runterladen, Vollmachten für die Abmeldung findest du auf der Homepage deiner Zulassungsstelle.
Reicht denn dann eine Kopie vom Ausweis des Onkels? Ich wohne wie erwähnt in einem anderen Landkreis. Kann ich den Wagen dann hier abmelden?
Kannst du dir kopieren, falls ihn der Käufer sehen möchte, ist aber eigentlich unnötig.
Natürlich kannst du den Wagen bei dir abmelden, funktioniert bei uns sogar ganz ohne Vollmacht.
Du brauchst lediglich Schilder und Fahrzeugschein.
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Ok, danke so weit.
Habe mir gerade das Bild vom FZ Schein angesehen und festgestellt, dass seine kürzlich verstorbene Ehefrau als Halterin eingetragen ist. Im Haushalt gibt es keine Kinder und somit dürfte er ja wohl der Alleinerbe sein. Darf er mir eine Verkaufsvollmacht ausstellen, obwohl er amtlich nocht nicht als Erbe fest steht?
Wer Teil 1 & 2 hat also Schein und Brief + alle Schlüssel ,das Auto mit Kennzeichen auch ,kann dann
tuen was er möchte ,bei uns wollte noch niemand bei einer Abmeldung einen Kaufvertrag sehen und ob ein Käufer eine Vollmacht sehen will wenn sonst alles da ist bezweifel ich.
Moin,
Das erklär dann Mal dem zuständigen Gericht, wenn es DOCH einen bisher unbekannten Erbberechtigten gibt. Ob das JEDEN Käufer interessiert ist dabei wurscht. Merke: tun können und tun dürfen sind oft zwei paar Schuhe.
LG Kester
Eine Sterbeurkunde der Halterin ist im Fall der Fälle sehrt hilfreich falls Fragen auftauchen sollte.
Man kann das Auto auch online abmelden, z.B. wenn der Käufer es übernimmt. Dazu muss die Ausweisfunktion mit PIN auf dem Personalausweis freigeschaltet sein und das Handy mit AusweisApp2 arbeiten (Details im Netz dazu).
Für das abmelden ist aber in jedem Fall uninteressant wer der abmeldet, wichtig ist nur das alle Komponennten (Zulassungsbescheinigung, und beide Kennzeichen vorliegen und das das Kennzeichen nicht älter als 1.1. 2015 ist. ) dann werden die Codes unter den Siegel geöffnet und man gibt diese online ein. In der Zulassungstelle wird exat das selbe gemacht, nur eben vor Ort.
Man könnte auch drüber nachdenken, warum der Halter nicht unbedingt der Besitzer sein muss (und umgekehrt)...
Moin,
Der Käufer ist doch wurscht 😉 90% interessiert das eh nicht und denen die Fragen erzählt man das. Ist ja eine durchaus nachvollziehbare Sache. Aber der Erbschein muss halt erstmal ausgestellt sein d.h. der Eigentumsübergang klar sein.
Manchmal tun sich bei Erbschaften spannende Dinge auf, über die manch ein Verwandter nie gesprochen hat und von denen manchmal selbst Ehepartner und Kinder nix wussten. Wir Menschen sind nämlich total seltsam in manchen Dingen.
LG Kester
Zitat:
@jof schrieb am 4. Januar 2020 um 17:10:06 Uhr:
Man könnte auch drüber nachdenken, warum der Halter nicht unbedingt der Besitzer sein muss (und umgekehrt)...
Genau so...
Der eingetragene Halter muss nicht zwangsläufig der Besitzer sein