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Wagen als Unfallfrei verkauft, anscheinend doch Unfallwagen

Themenstarteram 3. August 2018 um 19:04

Hallo zusammen,

ich habe letztes Jahr privat einen Gebrauchtwagen gekauft. Der damalige Verkäufer hat mir den Wagen als unfallfrei verkauft. Im Kaufvertrag von mobile hat er allerdings das Kreuz bei "Das Fahrzeug hatte, seit es im Eigentum des Verkäufers war, keinen Unfallschaden / folgende Unfallschäden:" ausgelassen, sprich es wurde nichts angekreuzt.

Nach knapp einem Jahr habe ich den Wagen weiterverkauft. Ich habe im Kaufvertrag "Das Fahrzeug hatte, seit es im Eigentum des Verkäufers war, keinen Unfallschaden / folgende Unfallschäden:" angekreuzt und den Passus "keinen Unfallschaden" unterstrichen.

Gut, der Passus besagt lediglich keinen Unfallschaden während meiner Zeit. Ich habe aber per Whatsapp bestätigt, dass ich den Wagen unfallfrei gekauft habe und keinen Unfall während meiner Zeit hatte.

Der Verkäufer behauptet jetzt, dass der Wagen doch einen Unfall hatte und möchte 2500 € erstattet bekommen. Diese Forderung kam über seinen Anwalt.

Ich werde auch zum Anwalt gehen. Ich würde jetzt einfach nur mal eure Meinung dazu wissen, wie meine Chancen stehen die Forderung nicht zu bezahlen.

Bin für jede Antwort und Meinung dankbar.

Gruß

ws

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 8. August 2018 um 15:34

Erstmal vielen Dank für die zahlreichen Kommentare.

Es gibt ein Update:

Ich war mit dem Schreiben welches ich bekommen habe bei meinem Anwalt. Der sagt, die Forderung des Käufers sind in erster Hinsicht lächerlich.

1. die 2500 € sind aus der Luft gegriffen, erstmal muss ein Gutachter einen Schaden feststellen und dann die Wertminderung nennen. Vorher passiert da gar nichts.

2. Die Whatsapp die ich im Nachgang geschrieben habe hat keine Bedeutung. Zu dem Zeitpunkt der Unterschrift sind alle Bestandteile relevant, was danach kommuniziert wird ist uninteressant. Und zu dem Zeitpunkt der Unterschrift bestätige ich lediglich, dass ICH keinen Unfall gehabt habe. Und so ist es ja auch.

Der antwortet denen mit einem Ein- bis Zweizeiler. Mal schauen was dann passiert

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Vor allem wie rechtfertigen die denn den Betrag von 2500? Kann ja nur die Wertminderung durch Unfall entschädigt werden und für 2500 Wertminderung müsste aber schon ne Ganze Menge mehr als nur ne Nachlackierung gewesen sein. Die im übrigen ja kein Unfallschaden darstellt.

Sehr suspekt das Ganze.

Hmm, da fällt mir ein : Google mal den Anwalt von dem das Schreiben kommt. Ich hab mal ne andere Story verfolgt, da war sogar der Anwalt nicht echt :eek:

So weit sind wir schon gekommen das es schon gefakte Anwälte gibt? Übel:(:(

am 4. August 2018 um 10:33

Es gibt sogar zugelassene Anwälte, die den Namen nicht verdienen und fake sind.

Es geht noch schlimmer:

Mahnschreiben vom zugelassenen Anwalt....

Auf Nachfragen hat dieser das Schreiben nicht verfasst!????????????

Namen entwendet/genutzt:(

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 4. August 2018 um 14:40:43 Uhr:

Es geht noch schlimmer:

Mahnschreiben vom zugelassenen Anwalt....

Auf Nachfragen hat dieser das Schreiben nicht verfasst!????????????

Nichts einfacher als das: Man nimmt ein Schreiben, welches der Anwalt verfasst hat, kopiert sich den Briefkopf raus und dann verfasst man selbst auf dem "Anscheins-Anwalts-Briefpapier" selbst ein Schreiben. Wenn man das dann noch faxt, muss man sich nicht mal Gedanken drüber machen, ob die Kanzlei einen farbigen Briefbogen verwendet oder nicht. Und der Anwalt, wenn man ihn dann drauf anspricht, weiß dann natürlich nichts von diesem Schreiben - wie denn auch, wenn man nur seine "Identität" kopiert hat?

Das geht natürlich schon in Richtung einer Straftat - ich könnte mir vorstellen, dass es neben "Problemen" mit der Staatsanwaltschaft (sofern der Fall vor Gericht kommt) sicherlich auch von Seiten des Anwalts, dessen guter Name auf dem Spiel steht, eine Reaktion gibt.

Ich würde mit jeglichen Aktivitäten warten bis eine Klage kommt.

(Die kommt eh nicht)

Zitat:

@w0w4 schrieb am 4. August 2018 um 00:11:41 Uhr:

Ohne gerichtliches Gutachten lass ich mich auf nichts ein.

aber worst case:

Gutachter bestätigt Unfallschaden, muss ich wohl zahlen, oder? Die Whatsapp war dumm von mir?! Die habe ich aber auch erst einige Tage nach dem Verkauf geschrieben, als der Käufer anfing mich zu nerven. Vor dem Kauf und während des Kaufs war nie die Rede von dass der komplett unfallfrei ist. Halt nur während meiner Zeit, und das ist definitiv der Fall.

Die eventuell falsche Aussage bzgl. der Unfallfreiheit wurde doch erst nach Verkauf getätigt. Zum Zeitpunkt des Verkaufes wurde dann doch auch keine Unfallfreiheit zugesichert, also wo ist das Problem?

Aufgrund welcher vertraglichen Grundlage will der Käufer jetzt eine Nachbesserung?

Gekauft wurde im letztendlich unklaren Zustand hinsichtlich der Unfallfreiheit bzw. mit der gem. TE stimmenden Angabe im Vertrag.

Sofern Du im ADAC bist würde ich eine kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen, dito bei Rechtsschutz. Leichtfertig Zugeständnisse machen würde ich auf keinen Fall und wäre auch mit Antworten äußerst zurückhaltend.

am 5. August 2018 um 5:51

Nach meiner Ansicht ist der Kaufvertrag sehr ungünstig formuliert worden.

Hier könnte die entsprechende Kammer schon zu dem Schluss kommen ,dass die zugesicherte Eigenschaft Unfallfrei greift.

Bei einer zugesicherten Eigenschaft ist es völlig unerheblich ob eine eventuelle Fehlerbehaftung bekannt gewesen ist.

Hier sind natürlich einige Fristen zu beachten,bei normaler Verjährung 2 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres,

bei Arglist 3 Jahre.

Eine aussergerichtliche Lösung ist hier beiden Parteien anzuraten.

 

Auf See und vor .....ist man in Gottes Hand.

B 19

wie ich schon auf seite 1 schrieb, muss der gegenüber erst einmal einwandfrei den unfall nachweisen. nachlackierte bleche sind so erstmal kein unfallwagen. um das zu antworten braucht man auch kein anwalt, außer man hat irgendwie eine art rechtschutz oder ähnliches

Themenstarteram 8. August 2018 um 15:34

Erstmal vielen Dank für die zahlreichen Kommentare.

Es gibt ein Update:

Ich war mit dem Schreiben welches ich bekommen habe bei meinem Anwalt. Der sagt, die Forderung des Käufers sind in erster Hinsicht lächerlich.

1. die 2500 € sind aus der Luft gegriffen, erstmal muss ein Gutachter einen Schaden feststellen und dann die Wertminderung nennen. Vorher passiert da gar nichts.

2. Die Whatsapp die ich im Nachgang geschrieben habe hat keine Bedeutung. Zu dem Zeitpunkt der Unterschrift sind alle Bestandteile relevant, was danach kommuniziert wird ist uninteressant. Und zu dem Zeitpunkt der Unterschrift bestätige ich lediglich, dass ICH keinen Unfall gehabt habe. Und so ist es ja auch.

Der antwortet denen mit einem Ein- bis Zweizeiler. Mal schauen was dann passiert

Wie ich, zumindest hauptsächlich Punkt 1, schon vermutet hatte.

Zitat:

@w0w4 schrieb am 8. August 2018 um 17:34:05 Uhr:

 

Zu dem Zeitpunkt der Unterschrift sind alle Bestandteile relevant, was danach kommuniziert wird ist uninteressant.

Danke für die Info.

Das hätte ich so nicht gewußt und auch nicht vermutet.

 

Moin,

SMS , Email, Whatsapp etc. laufen alle über das Internet, und sind alle unsicher.

Werden vor Gericht nicht anerkannt.

Vor Gericht anerkannt wird nur das gute alte FAX !

Man kann mich gerne korrigieren .

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