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Wagen als Unfallfrei verkauft, anscheinend doch Unfallwagen

Themenstarteram 3. August 2018 um 19:04

Hallo zusammen,

ich habe letztes Jahr privat einen Gebrauchtwagen gekauft. Der damalige Verkäufer hat mir den Wagen als unfallfrei verkauft. Im Kaufvertrag von mobile hat er allerdings das Kreuz bei "Das Fahrzeug hatte, seit es im Eigentum des Verkäufers war, keinen Unfallschaden / folgende Unfallschäden:" ausgelassen, sprich es wurde nichts angekreuzt.

Nach knapp einem Jahr habe ich den Wagen weiterverkauft. Ich habe im Kaufvertrag "Das Fahrzeug hatte, seit es im Eigentum des Verkäufers war, keinen Unfallschaden / folgende Unfallschäden:" angekreuzt und den Passus "keinen Unfallschaden" unterstrichen.

Gut, der Passus besagt lediglich keinen Unfallschaden während meiner Zeit. Ich habe aber per Whatsapp bestätigt, dass ich den Wagen unfallfrei gekauft habe und keinen Unfall während meiner Zeit hatte.

Der Verkäufer behauptet jetzt, dass der Wagen doch einen Unfall hatte und möchte 2500 € erstattet bekommen. Diese Forderung kam über seinen Anwalt.

Ich werde auch zum Anwalt gehen. Ich würde jetzt einfach nur mal eure Meinung dazu wissen, wie meine Chancen stehen die Forderung nicht zu bezahlen.

Bin für jede Antwort und Meinung dankbar.

Gruß

ws

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 8. August 2018 um 15:34

Erstmal vielen Dank für die zahlreichen Kommentare.

Es gibt ein Update:

Ich war mit dem Schreiben welches ich bekommen habe bei meinem Anwalt. Der sagt, die Forderung des Käufers sind in erster Hinsicht lächerlich.

1. die 2500 € sind aus der Luft gegriffen, erstmal muss ein Gutachter einen Schaden feststellen und dann die Wertminderung nennen. Vorher passiert da gar nichts.

2. Die Whatsapp die ich im Nachgang geschrieben habe hat keine Bedeutung. Zu dem Zeitpunkt der Unterschrift sind alle Bestandteile relevant, was danach kommuniziert wird ist uninteressant. Und zu dem Zeitpunkt der Unterschrift bestätige ich lediglich, dass ICH keinen Unfall gehabt habe. Und so ist es ja auch.

Der antwortet denen mit einem Ein- bis Zweizeiler. Mal schauen was dann passiert

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Du denkst lediglich dass du den wagen selbst unfallfrei gekauft hast - hast du aber nicht nachweisbar.

Dein Kaufvertrag beim Verkauf scheint safe zu sein, allerdings könnte dir deine Whatsapp Probleme bereiten sofern es sich tatsächlich um einen Unfallwagen handelt.

Eine anwaltliche Beratung ist sicher nicht die schlechteste Idee.

und deshalb "vergessen" viele händler dieses unfallfrei gerne mal im vertrag ^^ und wenn man sie darauf anspricht haben sie auch schon eine auswendig gelernte ausrede, warum das jetzt auf keinen fall mehr mit rein kann.

der private bauer ist natürlich nicht so geschult auf beschiss und fällt da natürlich rein.

wenn der wagen einen unfall hatte, wird der käufer das doch sicherlich beweisen können. denn behaupten kann das ja jeder...

Mal so interessehalber was soll denn instand gesetzt worden sein? Gibt es ein Gutachten?

"und den Passus "keinen Unfallschaden" unterstrichen" - ich hoffe mal, du meinst "durchgestrichen".

Themenstarteram 3. August 2018 um 21:59

Warum durchgestrichen? Nein unterstrichen, da ich auch keinen Unfallschaden hatte, in der Zeit wo der Wagen in meinem Besitz war.

Themenstarteram 3. August 2018 um 22:01

Es gibt bisher kein Gutachten, nur Aussagen von einer Werkstatt, dass nachlackiert wurde. Daraus schließen die einen Unfallschaden.

Sorry, jetzt erst richtig gelesen.

Nachlackiert wurden Fahrzeuge bei mir auch schon, Kratzer, kleine Schrammen, kleine Dellen. Sind das Unfallschäden?

Themenstarteram 3. August 2018 um 22:11

Ohne gerichtliches Gutachten lass ich mich auf nichts ein.

aber worst case:

Gutachter bestätigt Unfallschaden, muss ich wohl zahlen, oder? Die Whatsapp war dumm von mir?! Die habe ich aber auch erst einige Tage nach dem Verkauf geschrieben, als der Käufer anfing mich zu nerven. Vor dem Kauf und während des Kaufs war nie die Rede von dass der komplett unfallfrei ist. Halt nur während meiner Zeit, und das ist definitiv der Fall.

Zitat:

@w0w4 schrieb am 4. August 2018 um 00:01:00 Uhr:

Es gibt bisher kein Gutachten, nur Aussagen von einer Werkstatt, dass nachlackiert wurde. Daraus schließen die einen Unfallschaden.

Prima also haben die nichts richtiges in der Hand und der Anwalt will mal schnell mit einem Brief ein paar Euro verdienen.

Nur mal so zur Info es werden sogar gar nicht mal so selten Neuwagen bereits im Werk nachlackiert. Das bedeutet aber nicht das es sich um einen Unfallwagen handelt.

Ist ne Masche. Warte erstmal ab,ob überhaupt was kommt.

Gruß M

Bei der Masche kommt aber nichts von einem Anwalt.

 

Nimm dir auch einen Anwalt, wahrscheinlich bist du auch getäuscht worden und hast dann Ansprüche gegen den Verkäufer.

Zitat:

@steini111 schrieb am 4. August 2018 um 09:46:32 Uhr:

Nimm dir auch einen Anwalt, wahrscheinlich bist du auch getäuscht worden und hast dann Ansprüche gegen den Verkäufer.

Ich meine eher nicht da der TE von seinem Verkäufer keine nachweisbare Zusicherung über die Unfallfreiheit hat.

Der TE hat seinem Käufer einigermaßen leichtfertig mehr zugesichert als er selbst tatsächlich in der Hand hat und das könnte zum Problem werden. Natürlich nur wenn es sich tatsächlich um einen angabepflichtigen Schaden handelt.

Mal langsam. Bis jetzt gibt es nur das Schreiben eines Anwalts. Behauptet wird darin, dass nach Angabe einer Werkstatt irgendwo nachlackiert wurde. Allein eine Lackierung bedeutet noch lange keinen Unfall als Ursache. Das ist alles und als Ausgangslage für eine Auseinandersetzung reichlich dünn.

Demzufolge würde ich mir erst einmal einen eigenen Anwalt klemmen und das Gegenüber auffordern, für ihre Behauptung entsprechende Belege oder Beweise vorzulegen. Hier wird es i.d.R. schon etwas schwierig, denn dafür dürfte man um einen Sachverständigen nicht herumkommen, den der Gegner beauftragen und auch erst einmal die Auslagen tragen muss. Das kann rikant sein, denn selbst wenn beispielsweise ein Kotflügel wegen einer Schramme beim Einfahren in eine Garage gewechselt wurde, ist das noch lange kein Unfall. Sollte jedoch ein Unfall nachweisbar sein, wirst Du zwar zunächst haftbar sein, Dich aber dann über einen Anwalt an den Vorbesitzer wenden müssen.

Der Gegener ist also erst einmal in der Beweispflicht, eine Behauptung reicht lange nicht aus. Du brauchst also nur abwarten.

am 4. August 2018 um 8:42

Was steht denn eigentlich genau im Raum, selbst wenn es einen Unfallschaden geben sollte:

1. Der TE hat vertraglich zugesichert, dass der Wagen keinen Unfall hatte, während er in seinem Besitz war.

2. Der TE hat schriftlicht bestätigt, dass der Vorverkäufer dem TE gesagt hat, der Wagen sein unfallfrei.

Ich seh da garkeine Grundlage für den neuen Käufer.

Zu 1 schonmal garnicht.

Zu 2 : dann könnte der TE auch auf Schadenersatz verklagt werden, weil er den Käufer geschrieben hat "Mein Nachbar hat mir gesagt, letztes Jahr am 27.11. hat es nicht geregnet" und es hat trotzdem geregnet.

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