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2.-wagen, SF?

Themenstarteram 4. April 2004 um 8:54

Folgendes Problem, meine Mutter hat eine AUto bei der HUK-Coburg versichert. Sie ist in die SF 20 eingestuft.

Nun habe ich mir ein Auto gekauft und es auf meine Mutter zugelassen und auch auf sie versichern lassen, bei der HUK24.de.

Ich gab an, dass bereits ich (also meine Mutter) bereits in eine SF eingestuft ist. Versicherungsnummer usw von der 1. Versicherung hab ich der HUK24.de zukommen lassen.

Gestern erhielt ich eine Mail, dass ich (also meine meine Mutter) in die SF1/2 eingestuft wird, daraus resultiert ein 5x so hoher Beitragssatz.

Wie kann das sein? Werde ich (meine Mutter) nicht mit der vorhandenen SF übernommen?

Falls ich da nichts ändern kann, was bleiben mir für möglichkeiten die Versicherung zu kündigen?

Gibt es Versicherungen wo soetwas übernommen wird?

Danke!

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17 Antworten

Das der Zweitwagen der bei einer anderen Versicherung als der Erstwagen versichert werrden soll SF1/2 hat ist normal.

Ihr solltet mal fragen was der Zweitwagen bei der Versicherung kostet wo ihr auch den Ersten versichert habt. HUK-Allgemeine und HUK24 sind 2 paar Schuhe und haben "nix" miteiander zu tun.

am 4. April 2004 um 10:45

Richtig - kann mich meinem Vorredner nur anschließen - das sind zwei verschiedene Gesellschaften.

Du würdest bei der HUK (und eben nur dort und nicht bei der Direktversicherung HUK24) die SF bekommen - eben jene 85 % Beitragssatz - aber auch nur wenn du älter als 23 bist. :)

Aber ich hab das jetzt so verstanden dass du schon abgeschlossen hast - dann wird dir nix andere übrig bleiben als bis zum Jahresende zu warten - dann kannste ab 2005 die SF 2 bekommen - was natürlich ein verschenktes Jahr wäre....

Themenstarteram 4. April 2004 um 10:50

Achso...

also jeder Zweitwagen wird sozusagen erst in die SF1/2 gestuft? Egal in welcher der 1. Wagen ist? Ausgenommen bei der gleichen Versicherung!

Hmm, die SF 1/2 kann bzw will ich mir eigentlich nciht leisten. Die Versicherung zu kündigen geht nur zum Jahresende hin? Oder gibt es andere möglichkeiten, aus ihr auszusteigen?

Was wäre die günstigste Möglickeit, das Auto zu versichern? Hier nochmal die Fakten zum Versicherungsnehmer:

SF 20

HUK-Coburg

über 23 Jahre

das neue Auto wäre dann ein 2. Wagen

am 4. April 2004 um 11:16

Zitat:

Original geschrieben von schalom

Achso...

also jeder Zweitwagen wird sozusagen erst in die SF1/2 gestuft? Egal in welcher der 1. Wagen ist? Ausgenommen bei der gleichen Versicherung!

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Du würdest bei der HUK (und eben nur dort und nicht bei der Direktversicherung HUK24) die SF bekommen - eben jene 85 % Beitragssatz - aber auch nur wenn du älter als 23 bist.

am 4. April 2004 um 19:37

@kenny: thx ;)

@schalom: SF2 genau - bei der HUK. Aber nochwas - dass deine Mutter über 23 ist ist bei SF 20 fast klar - aber beide Fahrzeuge dürfen bei der SF 2 nicht von Fahrern (!) jünger als 23 gefahren werden, sonst wieder nur SF 1/2

am 4. April 2004 um 19:49

Nochmal zum kündigen, wenn die Versicherung abgeschlossen wurde und der Wisch über die bestätigung im Briefkasten ist hat man 2 wochenkündigungsrecht/frist.

Themenstarteram 5. April 2004 um 6:54

Wenn ich euch richtig vertsanden habe, dürfen wenn das Auto auf meine Mutter versichert wird mit der SF 20, keine Personen unter 23 Jahre mit dem Auto fahren?

Wenn Personen unter 23 Jahren mit dem Wagen fahren müsste es mit der SF 1/2 versichert werden?

Fakt ist, dass Personen unter 23 mit dem Auto fahren werden (Ich, also das Kind und eine weitere Person (22)).

Also, die Aussage einiger Versicherer: Zweitwagen in die gleiche SF-Klasse wie Erstwagen", ist für mich Augenwischerei!

Das machen einige zwar, aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen, nämlich, daß nur der Partner/Ehepartner den Wagen fährt, daß beide Fahrzeuge sowieso bei der gleichen Gesellschaft versichert werden, dann muß natürlich der Führerschein des Partners auch entsprechend lange vorhanden sein, etc....

bei den meisten Versicherern kann man als Lebens-/Ehepartner in die SF 2 eingestuft werden, aber auch dann darf nur der Partner/die Partnerin den Wagen fahren, nicht die Kinder, dann wird es eben die SF 1/2. Und wenn dann noch Fahrer unter 23 fahren wird es entsprechend teuer...

Es dürfte sehr schwierig werden, eine andere Möglichkeit zu finden..

Hatte auch schon Kunden, die ein tolles Angebot von einem Direktversicherer (die auch teilweise sehr teuer sind) bekommen hat, das Auto mit deren Doppelkarte angemeldet hat, und nachher eine Police mit viel höherem Beitrag bekommen hat und dann Schwierigkeiten hatte, da wieder rauszukommen...

Gruß, Jens

am 5. April 2004 um 11:40

Also Kündigen kann man bei fehler in der Sache immer, sollte ein falsches Angebot im Antrag ausgerechnet worden sein, war mal so bei mir. Das mit der SF1/2 ist die übliche vorgehensweise der versicherer. Das Fahrer unter 23 Jahren das Fahrzeug nicht fahren dürfen ist falsch, es muss nur im Vertrag darauf hingewiesen werden das es jüngere Fahrer als 23 gibt.

am 5. April 2004 um 14:05

@53b: Right ;). Aber du weißt ja nicht was beim Angebot gesagt wurde.

Ehrlich gesagt versteh ich nicht, wie man auf die SF2 kommt bei Fahrern unter 23 - aber das ist ein verbreitetes Prob bei Direktversicherern im Inet, wenn der Kunde nicht ganz versiert ist oder es einfach überliest.

@BadHunter: Ja, nicht wahr? Dieses "Zweitwagen wie Erstwagen" ist doch Humbug - und wenn man diskutiert, dass mit "Haribo macht Kinder froh" nicht mehr geworben werden darf weil es "irreführt", was ist das dann? ;)

@Schalom: Die SF20 würdest du doch ohnehin nur bei solchen Sonderangeboten bekommen - also da würde ich aufpassen weil du sonst ein völlig falsches Angebot erhälst und dich dann wunderst warum es nach der Prfung bei der Verscierhung teurer ist.... Rechne mit der SF 1/2, mehr wirst du nicht bekommen. Weder bei der HUK24 noch bei drr HUK selbst.

am 6. April 2004 um 0:00

Naja wenn man sich vom Vertreter ausrechnen lässt was die Karre kostet und dann im Antrag 180 Euro stehen hat und den scheiss unterschreibt dann sollten das auch 180 euro sein. Nicht wie bei mir eben 360. Nur weil der Vertreter die AGBs seiner Versicherung nicht kennt. Kann ich da was wiederholen ohne Anwalt? Hab ja auf das falsche Angebot hin den Vertrag unterschrieben. Das einzige was die mir von der Zentrale gesagt haben wäre das ich dann eben kündigen kann aber die kohle ist trotzdem weg.

Themenstarteram 6. April 2004 um 5:01

Bei mir sieht es so aus, dass ich online bei der HUK24 eine Prämie hab ausrechnen lassen, allerdings mit der falschen SF!

Bei diesem Angebot kamen ~300€ zusammen. Dann schrieb die HUK24 aber in einer Mail, dass es SF1/2 wäre, was ~1100€ entspricht.

Schriftlich habe ich noch keine Rechnung bekommen, also keine Aufforderung zur Zahlung.

Was bedeutet das für mein Kündigungsrecht?

nach meinem Wissen kannst du doch innerhalb von 7 Tagen vom Vertrag zurücktreten!? Was steht in den AGB?

am 6. April 2004 um 19:59

Zitat:

Original geschrieben von Karloenzo

nach meinem Wissen kannst du doch innerhalb von 7 Tagen vom Vertrag zurücktreten!? Was steht in den AGB?

Ich glaub, das ergibt sich eher aus dem VVG --> 14 Tage ab Zugang des Versicherungsscheines.

Oder irr ich mich grad?

Aaaaaber - in dem Fall ist schalom ja selber schuld, das mal nur am Rande, denn wenn man nen Direktversicherer bemüht, sollte man auch versuchen, solche entscheidenden Merkmale zu kennen - denn sonst bringt die ganze Ersparnis nich wirklich viel....

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