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Wagen abgegeben und nach einem Jahr wiederbekommen. Hat Versicherung anspruch auf diebalte Police?

Themenstarteram 25. März 2018 um 13:05

Moin, ihr lieben.

Folgender Sachverhalt. Ich habe 07/2016 ein Fahrzeug auf mich zuglassen.Zugelassen und versichert (versicherung A) war der Wagen auf mich selbst. 03/2017 habe ich das Fahrzeug meiner Schwiegermutter gegeben, da ich einen Firmenwagen für ein Jahr bekommen habe. Sie hat das Fahrzeug auf ihren Namen umgemeldet und auch über sich selbst versichert. Anfang 03/2018 habe ich das Fahrzeug zurück bekommen , umgemeldet und auch auf mich selbst versichert (Versicherung B)

Nun habe ich Post von meiner alten Versicherung bekommen, dass die den alten Vertrag wieder aufleben lassen wollen, da die 18 Monate das recht darauf im falle einer Widerzulassung haben. Diese Regelung kenne ich, jedoch ist es ja keine Widerzulassung im eigentlichen Sinne, da das Fahrzeug ja ein Jahr lang auf jemand anderen Versichert und zugelassen wurde (anderer Name, andere Adresse)

Hat die Versicherung anspruch oder darf ich bei Versicherung B bleiben?

Ich danke euch bereits im vorraus (:

Gruß

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31 Antworten

Durch den ersten Halterwechsel mit neuer Versicherung ist er erste Vertrag beendet. Der weitere Halterwechsel - diesmal ohne Abschluss einer anderen Verischerung - führt zum Übergang des Versicherungsvertrages der bisherigen Halterin auf Dich. Du wirst lediglich eine andere SF-Einstufung haben als die Schwiegermutter.

Es wurde doch auch beim zweiten Halterwechsel eine neue Versicherung abgeschlossen, somit zweimal Wechsel von Halter und Versicherungsnehmer. Die Antwort lautet: NEIN, die alte Versicherung hat keinerlei Anspruch.

Ich rate mal: Versicherung A war die Allianz (mir ist klar, dass das A hier nicht als Anfangsbuchstabe des Versicherers gemeint war), die den alten Vertrag in eine beitragsfreie Ruheversicherung gewandelt hat.

Themenstarteram 25. März 2018 um 13:38

Danke für eure Antworten. Versicherung A war die HDI ;) .Das man den Versicherungsvertrag des alten Halter beim wechsel übernehmen muss ist mir ja völlig neu.

Also ich kannte die Regel, dass die Versicherung anrecht auf widerauferleben der Police hat, wenn ein Fahrzeug abgemeldet und innerhalb von 18 Monaten auf den selben Halter wieder zugelassen wird. Auch beim reinen Halterwechsel hätte die Versicherung das recht, da dies wohl oft gemacht wurde um aus dem Vertrag raus zu kommen.

Daher war ich mir nur nicht sicher, wie das in meinem Fall ist das ja Halter UND Versicherungsnehmer eine andere Person war. Und das nicht nrur für eine Woche zum schein, sondern für ein ganzes Jahr.

Rechtlich ist beim zweiten Wechsel der vorherige HP-Vertrag übergegangen auf den neuen (alten) Halter. Der wurde dann nur auf die persönlichen Merkmale eingestuft. Letzlich ist Letzteres aber im Grunde auch irrelevant. Der Vertragsübergang beim Halterwechsel ist gesetzlich geregelt.

Themenstarteram 25. März 2018 um 14:02

Das würde als konkret heissen wenn jemand quacken dürfte denn wäre es die alte Versicherung meiner Schwiegermutter, rein rechtlich gesehen?

Es hat ja auch keine Ruheversicherung bestanden, sondern der Vertrag war durch den Halterwechsel erloschen

Zitat:

@bmwfan39 schrieb am 25. März 2018 um 15:38:35 Uhr:

Danke für eure Antworten. Versicherung A war die HDI ;) .Das man den Versicherungsvertrag des alten Halter beim wechsel übernehmen muss ist mir ja völlig neu.

Also ich kannte die Regel, dass die Versicherung anrecht auf widerauferleben der Police hat, wenn ein Fahrzeug abgemeldet und innerhalb von 18 Monaten auf den selben Halter wieder zugelassen wird. Auch beim reinen Halterwechsel hätte die Versicherung das recht, da dies wohl oft gemacht wurde um aus dem Vertrag raus zu kommen.

Was ist denn für Dich ein reiner Halterwechsel? Natürlich muss man den Vertrag des alten Halters nicht übernehmen. Wenn Du Dein Sofa verkaufst, geht die Hausratversicherung auch nicht auf den Käufer über. :D

Einzig bei der Wohngebäudeversicherung geht der Vertrag auf den neuen Eigentümer über, der dann das Recht zur außerordentlichen Kündigung hat.

Zitat:

@bmwfan39 schrieb am 25. März 2018 um 16:02:16 Uhr:

Das würde als konkret heissen wenn jemand quacken dürfte denn wäre es die alte Versicherung meiner Schwiegermutter, rein rechtlich gesehen?

So ist es.

Nein, so ist es nicht. Außer Enten und Fröschen hat hier niemand zu quaken, auch nicht die Versicherung der Schwiegermutter. Was ist das für ein Unsinn?

Deiner.

Begründung?

§ 95 VVG

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 25. März 2018 um 19:27:15 Uhr:

§ 95 VVG

Wie geil! Da geht es de facto um die Wohngebäudeversicherung. Check mal §94 und 96. :D

Wenn ich Dir mein Auto verkaufe (oder es Dir schenke), musst Du meine Versicherung weiterführen?

Es geht in diesem Abschnitt um die Sachversicherung. Ein Auto ist eine Sache.

Noch ein kleiner Tipp: wenn man keine Ahnung hat, sollte man sich - wenn überhaupt - zurückhaltender äußern.

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