Während des Überholvorgangs auf der Landstraße vom Ortschild überrascht
Auf der Landstraße mit erlaubtem Tempo 100 habe ich einen LKW beschleunigend mit wahrscheinlich noch unter 100 km/h überholt, doch kurz vor Ende des Überholvorgangs wurde ich etwa 50 Meter (2 Sekunden) vor einem Ort von einem Ortschild überrascht. Ob das Ortsschild in diesem Fall verdeckt war oder aus der Ferne sichtbar gewesen wäre, weis ich leider nicht. Die Straße war gerade, Gegenverkehr gab es keinen, auch nicht in der Ferne, aber hinter mir gab es einen weiteren Fahrer.
Ich habe dann nicht sofort hart gebremst, sondern bin nur vom Gaspedal gegangen und habe dann sicher rechts eingeschert bevor ich bremse.
Was wäre das richtige Verhalten wenn man während eines Überholvorgangs von einem Ortschild so überrascht wird, dass nur noch 2 Sekunden bis zum Ort bleiben?
Beste Antwort im Thema
Vorausschauend fahren und immer damit rechnent das nach dem Ortsschild ein Fußgänger die Straße überquerent von dir Tod gefahren werden könnte................................
MfG kheinz
59 Antworten
Zitat:
TE schon mal die Schilder mit der Aufschrift z.B. Ort XX 3 km gesehen?
Habe ich heute mal getestet. 😉
Ortsausgangsschild, Tageskilometerzähler 75,5, bis zum nächsten Ort 2km angegeben.
Am nächsten Ortseingangsschild, der Tageskilometerzähler bei 76,8 und am folgenden Ortsausgangsschild bei 77,3.
Das mal dazu, sich an diesen Kilometerangaben zu orientieren.
Ich war in diesem Fall schon wieder 200m aus der nächsten Ortschaft raus, wo sie laut Ausschilderung hätte erst Beginnen sollen.
Und auf der Autobahn habe ich mal nen "Sichttest" gemacht, wärend ich einen LKW hinterfuhr. Orientiert habe ich mich an den Leitpfosten, sprich, ab welchen Abstand vor dem LKW der am weitesten sichtbare Leitpfosten in meinem Sichtfeld erscheint.
Einmal auf nen Abschnitt mit Standstreifen, einmal ohne.
Mit Standstreifen entprach die Sicht auf die Leitpfosten in etwa meinen Abstand zum LKW.
Befand ich mich 100m hinter dem LKW, tauchte in dem Moment, wo der LKW einen Leispfosten passierte, der übernächste, rechts am LKW vorbeischauend auf. Bei 50m Abstand tauchte in dem Moment der nächste Leitpfosten auf.
Ohne Standstreifen, halbierte sich dieses Verhältnis.
Sprich, aus 100m Abstand tauchte in dem Moment, wo der LKW einen Leitpfosten passierte, der unmittelbar nächste vor dem LKW in meinem Sichtfeld auf.
Und soviel mal dazu, das man rechts am LKW vorbei ein Ortseingangschild schon frühzeitig, so 200 bis 300m vor dem LKW, sehen kann.
Immer wieder faszinierend, wie fehlerfrei und vorausschauend offenbar sämtliche Kommentatoren unterwegs sind. Wobei ich selbst sagen muss, dass bei mir noch nie eine Ortschaft einfach so aus dem nichts aufgetaucht ist 😁
Vor allem - wie häufig kommt es vor, daß man gerade vor einer Ortschaft einen LKW überholen muß... 😕 😁
Zitat:
@Drahkke schrieb am 30. Juli 2019 um 21:27:28 Uhr:
Vor allem - wie häufig kommt es vor, daß mangerade vor einer Ortschafteinen LKW überholen muß... 😕 😁
So wäre die Frage noch besser mMn. Also man braucht nicht stundenlang hinterherfahren, aber erzwingen muss man es sicherlich auch nicht.
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Zitat:
@Drahkke schrieb am 30. Juli 2019 um 21:27:28 Uhr:
Vor allem - wie häufig kommt es vor, daß man gerade vor einer Ortschaft einen LKW überholen muß... 😕 😁
Hat da irgenwer was geschrieben, das der TE dazu gezwungen war.
Er hat einfach überholt und merkt just in dem Moment, wo er auf Höhe der Fahrzeugkabine ist, das da gerade ein Ortseingangsschild an ihm vorbeihuscht.
Zitat:
@Knergy schrieb am 30. Juli 2019 um 18:09:33 Uhr:
Also da locker 95 % der Überholmanöver mit deutlich zuwenig Sicherheitsabstand begonnen werden, muss man sich in garnichts hineinversetzen. Und bestimmt 50 % der Überholenden scheren so dicht aus und beschleunigen dabei auch noch, das sie bei einem unerwarteten Ereignis ganz schlecht reagieren können ... ehe die ihre Strecke überhaupt richtig einsehen können, sind die schon daneben...
Naja, real muss man wohl die Prozentzahlen mindestens durch 10 teilen. 😉
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 29. Juli 2019 um 19:12:31 Uhr:
Ne ich kenne schon Orte wo ich weiß das dort jeweils rechts und links ein Ortsschild steht, eines davon (bzw. beide) ist erst neu gekommen. Bin mir nur nicht sicher ob das bei jedem Ort so ist oder ob das einfach Zufall, Landkreisabhängig, etc. ist.
Na gut, ich auch.
Allerdings in Verbindung mit zweispurigen, getrennten, Richtungsfahrbahnen.
Zitat:
@low1and schrieb am 30. Juli 2019 um 16:50:08 Uhr:
Ich will mich hier nicht möglichst gut darstellen.
Keine Angst, das machst du nicht, eher das Gegenteil.
Zitat:
@low1and schrieb am 30. Juli 2019 um 16:50:08 Uhr:
Zitat:
Übrigens, mit deinem Beispiel, widerlegst du deine eigene (falsche) These, denn wenn ich als, auf die Vorfahtsstraße aufahrender, nicht ausschließen kann das ich jemanden gefährde oder ausbremse der diese befährt, dann darf ich nicht auf die Vorfahrtsstraße einbiegen. Man muss also warten bis der LKW vorbei gefahren ist.
Wirklich? Versuch doch mal, dich in die Situation des Einbiegenden zu versetzen: du willst nach links einbiegen, von rechts kommt gähnende Leere, von links ein LKW in 100 (150? 200?) Metern Entfernung. Sonst ist kein anderer VT zu sehen. Wissend, dass der LKW wegen mir nicht verlangsamen muss, hätte ich deutlich weniger Bedenken loszufahren, als der Überholer, um den es mir eigentlich ging.
Wirklich,
duhättest das weniger Bedenken, nur um eine Wartezeit von 10 Sekunden zu umgehen, loszufahren, obwohl die Sicht versperrt ist und dann vorsätzlich die Vorfahrt zu verletzten. Sorry, dafür habe ich nicht weniger, sondern überhaupt kein Verständnis.
Wer eine Vorfahrtsstraße nicht einsehen kann, darf nicht losfahren, Punkt, aus und Ende!
Gruß
Uwe
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 29. Juli 2019 um 07:59:44 Uhr:
Ein Überholvorgang startet man normalerweise nur wenn man den gesamten Bereich den man zum überholen benötigt einsehen kann. Incl. Beschilderung und ja ich weiß das reduziert die möglichen Stellen zum überholen massiv. Als Ortsunkundiger muss man sich daher ein Überholmanöver sehr gut überlegen.
Grundsätzlich hast du Recht. Aber es können immer unvorhergesehene Dinge passieren.
In meinem Fall fuhr ich auf einer autobahnähnlich (4-spurig) ausgebauten Bundesstraße und war dabei (mit einem Wagen vor mir und mehreren hinter mir) einen auf der rechten Spur fahrenden LKW zu überholen. Im Wagen vor mir fuhr eine unentschlossene Fahrerin, die zögerte den Überholvorgang zu beenden und rund zwei Kilometer mit gleicher Geschwindigkeit auf gleicher Höhe mit dem LKW fuhr.
Als dann das Schild kam, wonach sich die Strecke bald auf eine Spur verengen würde, gab sie kurz Gas und vollendete das Überholmanöver und zog gleich vor dem LKW nach rechts rüber, wobei sie stark verzögerte und den LKW zu wütendem (Licht-)Gehupe nötigte. Ich und zwei Wagen hinter mir zogen dann noch vorbei. Wir waren eh zu schnell um hinter der unsicheren Fahrerin und dem LKW noch sicher hätten einscheren zu können.
Der Polizist, der an der Engstelle auf der Lauer lag, hatte von der Vorgeschichte natürlich nichts mitbekommen und nur gesehen, wie mehrere Fahrzeuge im Überholverbot noch überholten. Da er aber nicht alle erwischen konnte, zog er nur den Vordersten (mich) heraus.
Zitat:
@Bloedbaer schrieb am 31. Juli 2019 um 07:16:53 Uhr:
Grundsätzlich hast du Recht. Aber es können immer unvorhergesehene Dinge passieren.
...
Der Polizist, der an der Engstelle auf der Lauer lag, hatte von der Vorgeschichte natürlich nichts mitbekommen und nur gesehen, wie mehrere Fahrzeuge im Überholverbot noch überholten. Da er aber nicht alle erwischen konnte, zog er nur den Vordersten (mich) heraus.
Was ist an der Geschichte nun das unvorhergesehene? Die Polizei?
Dein Überholverbot kam für dich ja nicht überaschend, sondern du hast es halt (aus nachvollziehbaren (aber nicht zu entschuldenden) Gründen) mit voller Absicht mißachtet (und dafür eben die Konsequenz tragen müssen).
direkt hinter dem Ortsschild DARF (bis auf wenige Bundesländer) kein Blitzer stehen.
je nach Bundesland ist da gesetzlich eine Toleranzdistanz vorgegeben:
https://www.bussgeld-info.de/blitzer-aufstellen/
Da lobe ich mir Bayern - 200m. Ich behaupte, wenn ich nicht grad mit meinem Polo unterwegs bin, dass mir die 200m immer reichen um noch zu überholen und dann auf die 50 runter zu bremsen, denn der Überholte muss ja auch abbremsen.
Und ist es beim Beginn des Überholvorganges, dann schere ich eben wieder ein.
Und GENAU hinter dem Ortschild, 2cm, da geht jetzt einer drüber - geh, Leute, der schaut auch ob was kommt. Immer diese konstruierten Knackfälle.
Bei uns steht das Ortsschild auch immer weit genug vorm Ort, da ist nicht gleich Hochbetrieb. Und wenn, dann sieht man schon von weitem, dass da Häuser stehen und da reduziert man doch sowieso das Tempo.
In Baden-Württemberg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland bist du der Gelackmeierte.
Wenn die Strecke einsehbar ist, kein Gegenverkehr kommt, keine Häuserbebauung da ist, dann überhole ich noch.
Zitat:
@bimota schrieb am 31. Juli 2019 um 10:45:40 Uhr:
direkt hinter dem Ortsschild DARF (bis auf wenige Bundesländer) kein Blitzer stehen.
je nach Bundesland ist da gesetzlich eine Toleranzdistanz vorgegeben:https://www.bussgeld-info.de/blitzer-aufstellen/
Da lobe ich mir Bayern - 200m. Ich behaupte, wenn ich nicht grad mit meinem Polo unterwegs bin, dass mir die 200m immer reichen um noch zu überholen und dann auf die 50 runter zu bremsen, denn der Überholte muss ja auch abbremsen.
Und ist es beim Beginn des Überholvorganges, dann schere ich eben wieder ein.Und GENAU hinter dem Ortschild, 2cm, da geht jetzt einer drüber - geh, Leute, der schaut auch ob was kommt. Immer diese konstruierten Knackfälle.
Bei uns steht das Ortsschild auch immer weit genug vorm Ort, da ist nicht gleich Hochbetrieb. Und wenn, dann sieht man schon von weitem, dass da Häuser stehen und da reduziert man doch sowieso das Tempo.In Baden-Württemberg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland bist du der Gelackmeierte.
Wenn die Strecke einsehbar ist, kein Gegenverkehr kommt, keine Häuserbebauung da ist, dann überhole ich noch.
Du darfst Bayern gerne loben, aber für NRW gilt die gleiche 200m-Regel. In BaWü sind es 150m. Es ist auch keine "gesetzlich vorgegebene Toleranzdistanz", sondern diese ergibt sich aus internen Verwaltungsrichtlinien der Bundesländer. Ein Verbot, solche Messungen auch kurz honter dem Ortseingangsschild zu machen, gibt es nicht. Es kann zum einen Ausnahmen geben, die die Messung auch innerhalb der "Toleranzdistanz" zulässig macht und auch wenn die Messung unter Verstoß gegen die geltende Richtlinie erfolgt, ist sie damit nicht automatisch nicht verwertbar. Die Folgen des Tempoverstoßes werden dann häufig milder sein. Man kommt z.B, eher um ein Fahrverbot herum. Näheres kann man in diesem Beitrag nachlesen, der zwar schon etwas älter, aber wohl immer noch zutreffend ist.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Bloedbaer schrieb am 31. Juli 2019 um 07:16:53 Uhr:
(...)Als dann das Schild kam, wonach sich die Strecke bald auf eine Spur verengen würde, gab sie kurz Gas und vollendete das Überholmanöver und zog gleich vor dem LKW nach rechts rüber, wobei sie stark verzögerte und den LKW zu wütendem (Licht-)Gehupe nötigte. Ich und zwei Wagen hinter mir zogen dann noch vorbei. Wir waren eh zu schnell um hinter der unsicheren Fahrerin und dem LKW noch sicher hätten einscheren zu können.
Der Polizist, der an der Engstelle auf der Lauer lag, hatte von der Vorgeschichte natürlich nichts mitbekommen und nur gesehen, wie mehrere Fahrzeuge im Überholverbot noch überholten. Da er aber nicht alle erwischen konnte, zog er nur den Vordersten (mich) heraus.
Hast du derr Dame wenigstens einen Blumenstrauß spendiert? Hätte sie nämlich erst kurz vor der Zusammenführung sich eingefädelt oder sich mit leichtem Bremsen hinter dem LKW eingeordnet, wärt ihr 2 ja unvermeidlich in einen Auffahrunfall verwickelt worden. Bremsen ging ja nicht mehr ...
Vielen Dank für die vielen Antworten.
In diesem Fall sah ich bereits den LKW nicht mehr durch die Frontscheibe, sonst hätte ich klar gebremst. Ich war nicht ortskundig.
Fazit für mich:
Ich hätte erst progressiv auf +20 über Limit abbremsen sollen, dann schauen wo der LKW und nachfolgende Verkehr ist, dann rechts einscheren und anschließend das Tempo weiter reduzieren.
Insgesamt ergibt sich folgende Regel:
Geschwindigkeitsbegrenzung hat höchste Priorität. Es hat auch Vorrang vor Überholverbot oder dem Abschluss eines Überholvorgangs. Besser man steht im Zweifel in der Ortschaft auf der Gegenfahrbahn als das irgendjemand gefährdet wird.