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W222 S63 AMG 4MATIC Getriebeprobleme

Mercedes S-Klasse W222

Hallo !
Habe das besagte Fahrzeug seit 2 2014 dzt 4.500 km.
Mein Problem besteht darin, dass beim runterschalten speziell in die Gaenge 4 - 3 - 2 bei niedrigeren Geschwindigkeiten, vor Ampeln beispielsweise, das Fahrzeug sehr unruhig runterschaltet und ein wenig ruckelt. Ebenso ruckelt die Automatic beim Anrollen, wenn man noch leicht auf der Bremse steht.
Mercedes vertröstet und verweist auf Softwareupdate.......
Hat jemand ähnliche Erfahrung ?

Beste Antwort im Thema

Glückwunsch zu der Rakete.
Ich durfte letztes Jahr den W222 S63 (jedoch ohne 4Matic) ausgiebig probefahren und das Getriebe hat wunderbar, ohne Ruckeln die Gänge gewechselt. (Laufleistung lag bei ca. 7K km). Bei einem solch jungen Fahrzeug sollte Dein Händler schon etwas mehr Initiative zeigen

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Guten Abend zusammen,
was mich im Rahmes dieser Thematiken einmal interessieren würde ist, ob "ruckeln beim Runterschalten", "knarren von Sitzen", "quietschen von Bremsen" etc. als Wandlungsgrund ausreichend sind.
Bitte versteht mich nicht falsch, ich finde auch, dass die beschriebenen Probleme bei einem Auto dieser Preisklasse überhaupt nicht vorhanden sein dürfen.
Ich frage mich bloß, ob es, wenn es hart auf hart kommt, diese Gründe ausreichend sind, um sich ernsthaft auf einen Streit mit Mercedes oder dem Händler einzulassen.
Wie ist die Rechtsprechung in solchen Fällen? Eher kundenfreundlich oder eher nicht? Streiten sich Gutachter und es ist Richterrecht?
VG Michael
P.S..: Diese Diskussion als solche ist schon unglaublich peinlich für MB finde ich. Wenn ich mal Langeweile habe, werde ich mal aus dem "Tops und Flops-" Thread eine Zusammenstellung erstellen.
Ich habe allerdings keinerlei Ahnung, was so in anderen Foren und bei anderen Herstellern so los ist. Es ist aber eigentlich auch egal, da MB für die S-Klasse besondere Ansprüche ja durchaus nährt, um es freundlich und zurückhaltend zu formulieren.

-- Mobil geschrieben - sorry für für Vertippser --

So einfach kann man es sich machen, auch wenn es hilft, falls ein gewisser Rechtssprechungsusus etabliert wäre.

Zitat:

Bei hochgestellten Sitzen scheren die Wangen der Sitze an den Seitenfächern der Tueren verursacht ein unangenehmes Geräusch , die Sitze karren andauernd bei schlechten Strassen

Das heißt doch, dass die Seitenfächer bei einer gewissen Sitzhöhe beschädigt werden.

Dauerhaftes Knarren der Sitze ist ebenso wenig "Stand der Technik".

Wenn es S63 gibt, die das Getriebeproblem nicht haben, ist auch das nicht "Stand der Technik".

Ich vermute, das einzige womit er zu "kämpfen" hat, wird das Gegenargumentieren bei der "Stand der Technik-Phrase". Warum nicht zu Autobild ... die freuen sich über hochpreisige Montagsautos

:)

Fahre momentan ebenfalls einen S63 4Matic, da mein eigenes Fahrzeug gerade den ersten außerplanmäßigen Werkstattaufenthalt dank ABC-Problemen absolviert.
Der 222 ist MJ´15 und hat eine Laufleistung von knapp über 4Tkm und schaltet absolut perfekt und ohne jegliches Ruckeln, genau wie der vorherige S63, den ich zum Testen hatte. Die Bremsen sind ebenfalls "ruhig". Somit kann von "Stand der Technik" keine Rede sein, wäre ja auch ein desaströses Zeugnis für die Marke Daimler in dem Segment.
Ich habe das Gefühl, dass die Werkstatt inkompetent ist.
Ich würde entweder eine bessere, effektivere Werkstatt suchen und mit denen alle Probleme beheben lassen, oder umgehend eine Wandlung initiieren.

Zitat:

@alfonso99 schrieb am 21. Oktober 2014 um 16:21:47 Uhr:


Fahre momentan ebenfalls einen S63 4Matic, da mein eigenes Fahrzeug gerade den ersten außerplanmäßigen Werkstattaufenthalt dank ABC-Problemen absolviert.

Auch wenn es OT ist,
würden mich Deine Eindrücke im Vergleich zu Deinem Wagen sehr interessieren:
Leistungsmäßig ist der S63 ja nur 45 PS schwächer und auch ein Bi-Turbo, aber halt nur ein V8.
Dazu natürlich Heckantrieb zu 4MATIC, ABC zu Airmatic, W221 zu W222.
Vielleicht kannst Du daraus ja auch einen eigenen Thread machen.

lg Rüdiger:-)

Zitat:

@RuedigerV8 [url=http://www.motor-talk.de/forum/w222-s63-amg-4matic-getriebeprobleme-
Auch wenn es OT ist,
würden mich Deine Eindrücke im Vergleich zu Deinem Wagen sehr interessieren:
Vielleicht kannst Du daraus ja auch einen eigenen Thread machen.

lg Rüdiger:-)

Das kriegen wir hin Rüdiger, werde morgen/übermorgen Langstrecke fahren und kann dann am Wochenende gerne einen kleinen Vergleich online stellen.
Saludos

Zitat:

@alfonso99 schrieb am 21. Oktober 2014 um 16:35:45 Uhr:



Zitat:

@RuedigerV8 [url=http://www.motor-talk.de/forum/w222-s63-amg-4matic-getriebeprobleme-
Auch wenn es OT ist,
würden mich Deine Eindrücke im Vergleich zu Deinem Wagen sehr interessieren:
Vielleicht kannst Du daraus ja auch einen eigenen Thread machen.

lg Rüdiger:-)

Das kriegen wir hin Rüdiger, werde morgen/übermorgen Langstrecke fahren und kann dann am Wochenende gerne einen kleinen Vergleich online stellen.
Saludos
Der "Vergleich " würde mich auch brennend Interessieren .
PS. welches ABC Problem hat den deine S-Klasse ?
gruß Toni

Zitat:

@Focus_Zetec schrieb am 19. Oktober 2014 um 18:56:19 Uhr:


Wenn 3x nachgebessert wurde, hast du als Käufer dein "Soll" bei der Nachbesserungspflicht erfüllt ...

Ganz so einfach ist es dann doch nicht. Die Werkstatt darf je Fehler bzw. Problem 3 Versuche starten, das Problem zu beseitigen. Sollte es dann nicht behoben sein, kann man versuchen, den Kaufvertrag rückgängig zu machen. Erschwerend kommt jedoch hinzu, dass Mercedes sich gerne auf "Stand der Technik" beruft, und da das Gegenteil zu beweisen, kann teilweise sehr schwierig werden. Bei Getriebeproblemen ist es auch so, dass die Probleme bei "warmem" Getriebe auftreten müssen, also Ruckeln nach dem Start und an einem kalten Wintermorgen interessiert leider niemanden.

Unabhängig davon kann ich nur dringend empfehlen, von jedem Reparaturauftrag eine Kopie zu fordern bzw. zumindest mit dem Handy ein Bild zu machen. Je nach Werkstatt wird die Kopie des Auftrages gerne mal vergessen, insbesondere bei Garantiereparaturen. Optimal ist es natürlich, wenn man bei Abholung des Fahrzeuges eine Kopie der durchgeführten Tätigkeiten bekommt, zur Not auch hiervon mit dem Handy ein Bild machen. Damit hat man dann den Nachweis, was tatsächlich gemacht wurde. Wurden dann die drei Reparaturversuche in den Sand gesetzt, einen Anwalt konsultieren und mit diesem die weitere Vorgehensweise abstimmen. Verlässt man sich darauf, dass die Werkstatt sich um die Wandlung kümmert, kann das ein böses Erwachen geben, schließlich sind das auch nur die Handlanger von Mercedes, und wenn da jemand keinen Bock auf Wandlung hat, bekommt man einen netten Standardschrieb, mit dem die Wandlung abgelehnt wird. Also umfassend dokumentieren und dann zielgerichtet agieren, dann klappt es auch mit der Wandlung.

;)

Hier fahren ja mehr S63 4-Matic rum als Dacia Logan ;-)

Das Geruckel ist bei der 7 Gang Automatic leider ganz normal, Mercedes scheint das nicht in den Griff zu bekommen.
Der 211er war damals bei KM Stand 800, 4.000 und 15.000 genau deswegen in der Werkstatt. Da hieß es auch Softwareupdate, hat aber nie was geändert. Und das ist 6 Jahre her.

Zitat:

@GPX8888 schrieb am 21. Oktober 2014 um 22:36:17 Uhr:



Zitat:

@Focus_Zetec schrieb am 19. Oktober 2014 um 18:56:19 Uhr:


Wenn 3x nachgebessert wurde, hast du als Käufer dein "Soll" bei der Nachbesserungspflicht erfüllt ...

Ganz so einfach ist es dann doch nicht. Die Werkstatt darf je Fehler bzw. Problem 3 Versuche starten, das Problem zu beseitigen. Sollte es dann nicht behoben sein, kann man versuchen, den Kaufvertrag rückgängig zu machen. Erschwerend kommt jedoch hinzu, dass Mercedes sich gerne auf "Stand der Technik" beruft, und da das Gegenteil zu beweisen, kann teilweise sehr schwierig werden. Bei Getriebeproblemen ist es auch so, dass die Probleme bei "warmem" Getriebe auftreten müssen, also Ruckeln nach dem Start und an einem kalten Wintermorgen interessiert leider niemanden.
Unabhängig davon kann ich nur dringend empfehlen, von jedem Reparaturauftrag eine Kopie zu fordern bzw. zumindest mit dem Handy ein Bild zu machen. Je nach Werkstatt wird die Kopie des Auftrages gerne mal vergessen, insbesondere bei Garantiereparaturen. Optimal ist es natürlich, wenn man bei Abholung des Fahrzeuges eine Kopie der durchgeführten Tätigkeiten bekommt, zur Not auch hiervon mit dem Handy ein Bild machen. Damit hat man dann den Nachweis, was tatsächlich gemacht wurde. Wurden dann die drei Reparaturversuche in den Sand gesetzt, einen Anwalt konsultieren und mit diesem die weitere Vorgehensweise abstimmen. Verlässt man sich darauf, dass die Werkstatt sich um die Wandlung kümmert, kann das ein böses Erwachen geben, schließlich sind das auch nur die Handlanger von Mercedes, und wenn da jemand keinen Bock auf Wandlung hat, bekommt man einen netten Standardschrieb, mit dem die Wandlung abgelehnt wird. Also umfassend dokumentieren und dann zielgerichtet agieren, dann klappt es auch mit der Wandlung. ;)

Das ist leider falsch.

Nachbesserung gilt ab der zweiten Andienung als fehlgeschlagen.

Das heißt man bekommt den Wagen geliefert, geht was kaputt muss der Verkäufer nachbessern, gehts wieder kaputt muss er wieder nachbessern, gehts wieder kaputt kann der Käufer zurücktreten. Das gilt grundsätzlich zum Rücktritt.

Und das mit "je Fehler" ist auch nicht richtig, da gibt es Zumutbarkeitsgrenzen, ansonsten wäre das Rücktrittsrecht de facto wertlos.

Aber wie gesagt: Dass die 7 Gang Automatic eine Fehlkonstruktion ist, merkwürdigen Kram zusammenschaltet und auch bei warmem Getriebe deutlich hart zurückschaltet ist bekannt.

Die 5 Gang Automatic war m.E deutlich besser.

Ich habe ja nur einen "nicht-AMG", aber bei mir schaltet das Getriebe vollkommen ruckelfrei. Also "normal" kann das Ruckeln nicht sein.
Mein sitz knarrt auch ein wenig. Das ist aber so leise/wenig, dass ich es normalerweise nicht höre, da ich immer Musik anhabe.

Zitat:

@S Klasse Fan schrieb am 22. Oktober 2014 um 14:01:16 Uhr:



Das ist leider falsch.
Nachbesserung gilt ab der zweiten Andienung als fehlgeschlagen.
Das heißt man bekommt den Wagen geliefert, geht was kaputt muss der Verkäufer nachbessern, gehts wieder kaputt muss er wieder nachbessern, gehts wieder kaputt kann der Käufer zurücktreten. Das gilt grundsätzlich zum Rücktritt.
Und das mit "je Fehler" ist auch nicht richtig, da gibt es Zumutbarkeitsgrenzen, ansonsten wäre das Rücktrittsrecht de facto wertlos.
Aber wie gesagt: Dass die 7 Gang Automatic eine Fehlkonstruktion ist, merkwürdigen Kram zusammenschaltet und auch bei warmem Getriebe deutlich hart zurückschaltet ist bekannt.
Die 5 Gang Automatic war m.E deutlich besser.

Du hast natürlich recht, ich meinte beim dritten Auftreten des Fehlers, nicht beim dritten Versuch der Fehlerbehebung. Allerdings ist das per Gesetz nur eine Empfehlung und keinesfalls verbindlich. Der Gesetzestext spricht in diesem Fall leider nur eine Empfehlung aus, d.h. das ganze muss dann auch im Gesamtzusammenhang betrachtet werden. Willst Du also Dein 250k-Fahrzeug zurückgeben mit der Begründung, dass der Kofferraumdeckel knarzt, dann dürftest Du wohl ziemlich enttäuscht werden, zumal viele Probleme auch subjektiv sein können und leider manchmal nicht ganz so eindeutig sind.

Das Recht der Nachbesserung gilt sehr wohl pro Fehler. Du wirst kaum vom Kaufvertrag zurücktreten können nach dem Motto "Mein Sitz knarzt, das Navi stürzt ab und mein Getriebe ruckt - drei Fehler und das war es dann". Das muss ebenfalls im Gesamtzusammenhang betrachtet werden und auch in einer gewissen Verhältnismäßigkeit stehen. Es gibt allerdings auch Fälle, bei denen eine ungewöhnliche Häufung von verschiedenen Problemen zu einer Rückabwicklung geführt haben, nur sind diese Fälle zum einen sehr selten und zum anderen handelt es sich da dann um eine Häufung von Fehlern, die nicht hingenommen werden muss. Ob das beim TE bereits der Fall ist, bezweifle ich dann doch. Aber unabhängig davon, der sinnvollste Weg bei Diskussionen mit Mercedes ist der Anwalt. Damit erhöht man dann die Chancen, dass man nicht abgespeist wird, erheblich.

Zitat:

Willst Du also Dein 250k-Fahrzeug zurückgeben mit der Begründung, dass der Kofferraumdeckel knarzt, dann dürftest Du wohl ziemlich enttäuscht werden

Das ist inzwischen auch nicht mehr so

;)

Einfach einmal das Urteil vom LG Coburg auf der Zunge zergehen lassen

;)

Zitat:

Bei einem Luxussegment-Fahrzeug dürften Käufer berechtigt einen besonderen Komfort und eine äußerst geringe Fehleranfälligkeit erwarten.
Im vorliegenden vom Landgericht Coburg zu entscheidenden Fall hatte der Verkäufer dreimal die Gelegenheit, die Mängel (insbesondere lautes Fahrgeräusch bei zugeklapptem Verdeck und eine Fehlfunktion des Telefons) nachzubessern, ohne dass ihm das gelungen wäre. Das Gericht bestätigte den Käufer in der Ansicht, wirksam vom Kaufvertrag zurückgetreten zu sein. Zum einen handele es sich bei dem Fahrzeug um ein sog. "Montagsauto", was durch die Vielzahl verschiedener Beanstandungen und Werkstattaufenthalte binnen kurzer Zeit belegt werde. Zum anderen könne sie auch wegen der Mängel im Zusammenhang mit dem Fahrgeräusch und der Freisprecheinrichtung zurücktreten. Der Käufer musste sich allerdings einen Nutzungsvorteil für die von ihm gefahrenen Kilometer entgegenrechnen lassen.
...
Wenn ein neu gekauftes Luxusfahrzeug (hier: Jaguar XKR zum Kaufpreis von 98.000 Euro) außer einer Fehlfunktion der Telefoneinrichtung dergestalt, dass bei Benutzung der telefoneigenen Handytastatur kein Freizeichen ertönt, sondern der angerufene Gesprächspartner direkt in der Verbindung ist, auch noch ein abnormes Fahrgeräusch aufweist, sobald bei Inbetriebnahme des Audiosystems die bordeigene Stabantenne ausgefahren wird, liegen zwei Sachmängel vor, die den Käufer zum Vertragsrücktritt berechtigen.

Gibt es dazu ein Aktenzeichen und ein Datum?

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