W205 C63s Kaufberatung was muss er haben?

Mercedes

Hallo Leute,

Ich bin noch Glücklicher W204 C63 Fahrer seit 4 Jahren.
Nach 100tkm mit dieser Granate soll es ein W205 C63s werden.

Ich habe nur ein paar Fragen..

1. Was genau beinhaltet der "Edition 1" und wielange wurde er gebaut?
2. Was muss der C63 & C63s unbedingt an Board haben was nicht fehlen sollte?
3. Haben alle C63s ein Sperrdiff?
4. Perfomance Abgasanlage sollte dabei sein, haben die normalen auch die Klappen?
5. Carbonbremse Ja/Nein?
6. Genereller unterschied vom C63 und C63s?
7. Hinweise etc. nehm Ich auch gern.

Budget beträgt 90.000€

Der W204 wird abgemeldet und in einem Tiefschlaf versetzt.

Danke für eure Mühe!

32 Antworten

Zitat:

@largolagrande schrieb am 5. April 2019 um 23:57:04 Uhr:


Auch ohne das Posten von Links hast du schon fast alles ausgeschlossen und ich glaube nicht, dass wir noch eine sinnvolle Diskussion führen werden.

Ich wüsste nicht warum ich einen Mercedes nicht von einem VW Händler (oder irgendeinem freien) kaufen solle, wenn er 20% weniger kostet, zumal die meisten noch die JS Garantie haben. 20% sind sehr viel Geld in der Größenordnung.

Jetzt bin ich irritiert... Man will Dir hier helfen und jetzt wirst du bockig, weil man versucht gewisse Dinge (wie Preisunterschiede, die nunmal Gründe haben) zu erklären?!

Es war ein Angebot mit den Links gerne mal drüber zu gucken, denn meist sind es doch nicht nur 1-2 Merkmale, die sich unterscheiden. Zudem kann ich meist anhand der Bilder auf die Ausstattung schließen. Ich hatte es gerade bei Nicht-Mercedes-Händlern (aber auch bei Mercedes-Autohäusern) häufig, dass das, was bei mobile steht, schon nicht mit den Bildern korreliert...

Und wenn du danach fragst, was hier für Ausstattungswünsche herrschen, heißt das nicht, dass man dich jetzt krumm anschaut, wenn du ein Auto postest, was evtl weniger Ausstattung hat. Mir ist das egal, ich berate da gerne. Ein Forum lebt von offener Kommunikation, freier Meinungsäußerung und unterschiedlichen Geschmäckern!

Du darfst auch gerne kaufen, wo du magst. Ich habe dir lediglich einen Fakt genannt, warum ein Preis gravierend günstiger sein kann, nämlich wegen der deutlichen Diskrepanz zwischen Mercedes-Händler und freiem Händler. Der Mercedes-Händler hat fast immer Leasing- oder Finanzierungsrückläufer, die schon vorher einen festen Restwert haben, an dem sich dann der Weiterverkauf orientiert.

Freie Händler bekommen entweder Fahrzeuge, die Sie in Zahlung nehmen oder aber bspw auch günstig Unfallwagen von größeren Händlern oder dem
Hersteller, die Sie dann entsprechend auch ‚günstiger‘ weiterverkaufen können.

Ich gebe dir aber recht: Ich würde so Händler nicht kategorisch ausschließen, wenn ein Fahrzeug auch dort noch Werks- oder Junge-Sterne-Garantie hat.

Als Empfehlung würde ich aber noch anmerken, dass man ein Auge darauf hat, ob es sich um ein Unfallfahrzeug handelt und falls ja, um was für einen Schaden es sich handelt...am besten zeigen lassen, sowas wird ja dokumentiert (bei Mercedes selbst gibt es Gutachten darüber). Denn du weißt ja ansonsten nie, was wirklich war. Schnell wird mal gesagt, dass es nur ein paar Kratzer waren, die an der Stoßstange ausgebessert wurden etc.

Zitat:

@largolagrande schrieb am 5. April 2019 um 23:57:04 Uhr:


Ich wüsste nicht warum ich einen Mercedes nicht von einem VW Händler (oder irgendeinem freien) kaufen solle, wenn er 20% weniger kostet, zumal die meisten noch die JS Garantie haben. 20% sind sehr viel Geld in der Größenordnung.

Die Junge Sterne erlischt automatisch beim Verkauf an einen gewerblichen Wiederverkäufer

Zitat:

@J.M.G. schrieb am 6. April 2019 um 09:06:24 Uhr:



Zitat:

@largolagrande schrieb am 5. April 2019 um 23:57:04 Uhr:


Ich wüsste nicht warum ich einen Mercedes nicht von einem VW Händler (oder irgendeinem freien) kaufen solle, wenn er 20% weniger kostet, zumal die meisten noch die JS Garantie haben. 20% sind sehr viel Geld in der Größenordnung.

Die Junge Sterne erlischt automatisch beim Verkauf an einen gewerblichen Wiederverkäufer

Ich zitiere..

Zitat:

§ 5 Anspruchsübergang und Verjährung
1. Bei einer Veräußerung des mit der Garantie ausgestatteten Kraftfahrzeugs gehen die Garantie-
ansprüche mit dem Eigentum am Kraftfahrzeug auf den neuen Halter über, sofern der neue Halter
den Halterwechsel gegenüber der Daimler AG, Vertrieb Deutschland, HPC: V351, 10878 Berlin in
geeigneter Form anzeigt. Beim Verkauf an bzw. durch einen gewerblichen Wiederverkäufer erlischt
die Garantie.

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