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W124 US-Blinker

Mercedes E-Klasse W124

Hallo

hat wer ein Bild von einem eingebauten US-Blinker wie sieht das aus und für was ist der gelbe streifen.

Vielen Dank

24 Antworten

generell:

standlicht vorne (oder begrenzungsleuchte) immer weiß. blinklicht im goog old germany immer gelb. zumindest beim w124, egal welches erstzulassungsdatum!!! ansonsten: ILLEGAL!

dto

Ganz schön spießig... 😉 Deswegen lieber Dekra, GTÜ oder KÜS 😁.
 
Abgesehen davon:
 
Es gibt bzw. gab von einem Hersteller (war es MHW oder In.Pro?) Frontblinker für den W124 mit Standlichtfunktion - exakt so wie bei den US-Blinkern, nämlich mittels gelber Zweifaden-Glühlampe.
 
Es war natürlich eine ABE dabei. Ich hatte solche nämlich an meinem vorherigen W124 dran (trotzdem nicht angeschlossen 🙂).
 
MfG
Shango
 
 
 Hier nochmal frisch geputzt:

Du aber auch 😁
 
Das war aber noch nicht alles. Ich hoffe die US-Rückleuchten sind bis zum 10. Februar über den Teich gekrochen, dann siehste es live... 😰

@shango

spießig oder nicht. alles eine frage des geschmacks. entweder man hat welchen oder man hat keinen. 😁😁😁

in jedem falle: ILLEGAL.

dto

Zitat:

Original geschrieben von tüv-onkel


in jedem falle: ILLEGAL.
 
dto

Zitat:

Original geschrieben von Shango


 
Abgesehen davon:
 
Es gibt bzw. gab von einem Hersteller (war es MHW oder In.Pro?) Frontblinker für den W124 mit Standlichtfunktion - exakt so wie bei den US-Blinkern, nämlich mittels gelber Zweifaden-Glühlampe.
 
Es war natürlich eine ABE dabei. Ich hatte solche nämlich an meinem vorherigen W124 dran (trotzdem nicht angeschlossen 🙂).

😰

...deshalb "spießig", nicht wegen unterschiedlicher Geschmäcker (ich werde meine US-Blinker auch nicht an das Standlicht anschließen, wie bereits erwähnt)...

auch wenn man dinge beliebig oft wiederholt wird ihr tatsächlicher wahrheitsgehalt nicht höher.

ich will zwar nicht immer belehren, aber um ein paar grundsätzliche dinge kommen wir jetzt nicht mehr herum:

alle leuchten und rückstrahler sowie reflektionsfolien (der fachmann spricht von lichttechnischen einrichtungen-lte) unterliegen im eu-raum (ich betone EU-Raum) der bauartgenehmigungspflicht. diese werden durch ein sogenanntes prüfzeichen, erkennbar an einem "E" mit einer ziffer für das prüfende land und einem kreis gekennzeichnet. danach kommt noch eine mehrstellige zuordnungsnummer. das ist in europa schon seit geschätzten 30 jahren üblich und vorgeschrieben.

also auch mit höchster wahrscheinlichkeit für DEIN auto. ich wiederhole: BAUARTGENEHMIGUNG (BG) und nicht BETRIEBSERLAUBNIS (BE). das fehlende A kannst du dir von ALLGEMEINE besorgen. also, nochmal: BAG und nicht ABE. auch wenn es immer und immer wieder gesagt wird.

amerikanische leuchten haben, wenn sie nicht ohnehin einem in europa genehmigten typ entsprechen, ein amerikanisches prüfzeichen. das weicht vom europäischen ab. weil die leuchten einer anderen norm genügen. leuchten oder lte, die NUR ein amerikanisches prüfzeichen haben, sind in europa nur in ausnahmefällen zulässig (oldtimer, exoten u.ä.) ansonsten besteht eine umrüstpflicht.

da dein fahrzeug höchstwahrscheinlich NICHT aus gool old amerika stammt (oder dorthin exportiert wurde) gibt es keinen grund, die zulässigen europäischen (oder deutschen, wenn man so will) gegen nichtzugelassene amerikanische auszutauschen. erheblicher mangel bei der hauptuntersuchung (manche sagen tüv).

weiterhin müssen alle lte am fahrzeug, zu denen auch die lampen gehören, nicht nur funktionieren sondern auch zulässig sein. da es im europäischen raum keine zugelassene "2-faden-gelb"-leuchte gibt, ist das argument, ich schließe ja nur eine an nicht zutreffend sondern falsch um nicht zu sagen: der betrieb unzulässig.

also, von ABE-Rufen lasse ich mich nicht aus der Ruhe bringen. oder anders: man braucht für die lichter keine ABE´s. sondern die richtigen prüfzeichen!

in der hoffnung, zum thema licht für etwas aufhellung gesorgt zu haben.

dto

puh, soviel schreibe ich sonst nie. 😁

Hi,
 
vielen Dank für die ausführliche Erklärung.
 
MfG
Shango

Schliesse mich dem Vorredner "tüv-onkel" an. Habe mich auch mal mit dem Thema beschäftigt, gelbes Standlicht ist bei uns nicht gestattet - fertig.
 
ABER: bei "mehrspurigen Kraftfahrzeugen" können Seitenmarkierungsleuchten angebracht werden (ab einer bestimmten Größe muß das sogar sein) die auch "in bereits vorhandene Leuchten integriert werden können".
 
Fazit nach einigen Gesprächen mit verschiedenen TÜV/Dekra-Ingenieuren: solange das reguläre Standlicht im Hauptscheinwerfer funktioniert und nicht abgeschaltet wird kann man das "ständige gelbe Licht" in den Blinkern als Seitenmarkierungs-, Begrenzungs- bzw. Positionsleuchte deklarieren und dies gäbe keine Probleme, in irgendeiner EWG-Richtlinie stehts sogar schwarz auf weiss.
 
Nun möge jeder selbst herausfinden in wie weit er damit Probleme bekommt oder nicht...

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