VW Tiguan 2.0 TDI 4 Motin Zahlt Versicherung Garantie des Händlers A?
Hall leute,
Es geht um das Auto meiner Mutter, Sie hat sich letztes Jahr im September beim Händler A (VW Vertragspartner) einen gebrauchten VW Tiguan gekauft, beim kauf hat sie eine zusätzliche Werksgarantie/Versicherung von zwei jahren bekommen da die zwei inspektionen bei Händler a gemacht wurden.
Der Tiguan ist Bj. 8/2010 und hat derzeit etwa 69.000KM
Letze Woche ist ihr nun aufgefallen das die Klimaanlage nicht funktioniert, also versuchte sie beim Händler A einen Termin auszumachen, da dies öfters fehlschlug (frühster Termin in 2 Wochen/ Mehrfaches "Ich rufe sie zurück" und niemand hat sich gemeldet) hat sie sich entschlossen bei Händler B, der die Reparatur sofort startete (auch VW Vertragspartner) einen Termin zu machen, da sie im Urlaub nicht auf Klima verzichten konnte/wollte.
Bei der Reparatur Wurde der defekte Klimakompressor getauscht und es entstanden Kosten von 1300€-1500€
Nun meldete sie sich erneut bei Händler A. Dieser sagt nun die Werksgarantie greift nicht und er würde auch sonst nicht zahlen da dass Auto nicht bei ihm in der Reparatur war.
Leider sind die 6 Monate Garantie in denen der Händler beweißpflichtig ist schon vorbei, und somit müssen wir beweißen das der Schaden schon vorher war.
Besteht irgendeine chance das man den Händler A bei der Rechnung mit ins Bot nehmen könnte wegen der Versicherung/Garantie? Aus Kullanz ist nichts zu machen.... Er sagte einfach nur am Telefon das er nichts zahlen würde, auch nicht den Materialpreis.
Besteht bei solchen Fällen eine chance auf VW-Kullanz? Telefonisch habe ich bereits einen antrag gestellt, allerdings mit einer möglicher weiße "mehrwöchigen" wartezeit :/
21 Antworten
also eine originale perfect car pro oder wie das ding von der Allianz über den vvd bei vw heisst reguliert dir bei jedem vertragsHändler deutschlandweit bzw europaweit....
ich denke eher der gute mann/te meint wirklich die Sachmängelhaftung, denn da kannst nicht einfach zu Werkstatt b fahren und die Rechnung zu a schicken...
Der TE sollte sich erstmal sicher werden, was er da überhaupt abgeschlossen hat. Vielleicht teilt er uns das dann auch noch mit.
Alles weitere ist hier einfach nur Spekulation.
Ein Blick in die Versicherungs/Garantieunterlagen würden ihn sicherlich auch eher weiterhelfen.
Für mich hört sich das alles eher nach Gewährleistung an?
Wenn man im Eröffnungspost Garantie durch Gewährleistung ersetzt macht es irgendwie mehr Sinn.
Dennoch ist das hier alles bisschen wirr 😕
Der TE soll in Wikipedia mal lesen, was der Unterschied Garantie und Gewährleistung ist und es dann nochmal hier probieren.
Ähnliche Themen
Wie alle schon richtig schreiben, es hängt davon ab welche Garantieerweiterung man hat, das steht alles in den Bedingungen der Garantie.
Ansonsten ist es immer grundsätzlich so, daß eine Gewährleistung oder Garantie immer zwischen Käufer und Verkäufer abzuwicklen ist ausser es gibt z.B. eine Herstellergarantie oder eine Garantie wo ausdrücklich drin steht, daß diese z.B. bei jedem beliebigen VW Partner eingelöst werden kann.
Man muss dem Verkäufer quasi immer das Recht zur Nachbesserung einräumen, ist dies z.b. aus nicht vertretbaren Gründen, z.b. man befindet sich 500 km entfernt und Auto ist nicht fahrbereit oder eine Fahrt nicht zumutbar, wird der Verkäufer auch einer anderen Werkstatt die Kostenfreigabe erteilen. Befinden sich beide Werkstätten aber in erreichbarer Nähe, wird man zuerst zu seinem Verkäufer fahren müssen und dort dann ggf. auf einen Termin pochen müssen.
Letztendlich zählt das was in der Garantievereinbarung steht. Bei der Inspektion bekommt man nur eine Mobilitätsgarantie, die deckt solche Schäden in keinster Weise ab.
Laut Händler A besteht eine Garantie die in unserem fall einen großteil der Materialkosten übernommen hätte (etwa 70% bei 380€) , und einen teil der Arbeitsstunden. Diese hätte allerdings nur gegolden wenn händler A die reparatur durchgeführt hätte oder es eine freigabe gegeben hätte.
heute habe ich mich erkundigt bei händler B.
Ich habe direkt mit dem Mann gesprochen der die Reparatur durfürte. Dieser sagte das er dass Auto in ordnung gebracht hat, und ihm erst im nachhinein vom Sachbearbeiter des Händlers bescheid gesagt wurde das noch eine Garantie gültig ist.
Deswegen meinte er könne man da nichts mehr machen "es tut ihm leide" aber die Rechnung müsse bezahlt werden :/ jemand ne idee was ich da noch machen kann?
Ich empfehle einfach mal die Garantiebedingungen zu lesen, da steht doch alles drin, um welche Garantie es sich handelt, wie man diese in Anspruch nimmt etc. und ob Händler B die Garantiearbeit so ausführen durfte.
Wenn es wirklich so ist, daß Händler B die Garantie auf Garantie durchführen durfte, also alles über die Garatnie gedeckt wäre, ist es sein Problem wie er das intern buchhalterisch verbucht. Du kannst ja nicht für seine Fehler geradestehen weil innerhalb eines Betriebes die eine Hand nicht weiss was die Andere macht, solange du eine Garantiereparatur beauftragt hast ist alles einwandfrei.