VW Testfahrzeug ohne Gewährleistung gekauft?

VW T5 7H

Liebe Community,

ich bitte euch dringend um Euren Rat:

Ich habe ein T5 Fahrzeug vor einiger Zeit erworben. Nach nur 50.000 Kilometern wies das Fahrzeug einen Defekt am Partikelfilter auf. Ich habe mir nichts dabei gedacht und es als „Pech“ verbucht.

Nun, nach 100.000 km, hat das Fahrzeug einen Motorschaden.
Ich habe mich an eine ortsansässige VW Werkstatt gewandt. Dieser erklärte mir gegenüber, dass ein Motorschaden ggf. vorkommen kann bei Fahrzeugen dieser Art. Jedenfalls bezahle der VW Konzern idR. die Materialkosten.

Ich habe also über die Werkstatt das Serviceheft und alle Daten nach Wolfsburg übersenden lassen.
Zu meiner Überraschung teilte man mir dann mit, dass eine Kulanz / Garantie nicht in Betracht komme, da es sich um ein früheres Test-Fahrzeug von VW handele (Halter war ehemals VW).
Dies ergäbe sich aus dem Scheckheft.

Dort befindet sich ein Stempel auf der Seite der ersten Inspektion (von VW AG durchgeführt) mit den Worten

„Ausschluß der Gewährleistung auf das gesamte Fahrzeug“.

Kennt jemand von Euch sich damit aus? Kann mir jemand sagen, ob das ein eindeutiger Hinweis auf die besondere Eigenschaft des Fahrzeuges (Testwagen) ist oder wann ein solcher Stempel benutzt wird?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Beste Antwort im Thema

Hallöchen,

Also so wie ich das kenne, sind das Fahrzeuge die aus der Erprobung kommen. Diese werden irgendwann an gewerbliche Händler verkauft, zu einen recht niedrigen Preis. Dieser Stempel besagt nichts weiter, als das innerhalb der gesetzlichen Garantie/Gewährleistung der Händler für Ansprüche aufkommt, da er es ja zu einem deutlich günstigeren Preis bekommen hat.Und nicht der Hersteller wie sonst üblich, da der Händler ja wissentlich ein mangelhaftes Produkt gekauft hat( ich sag jetzt mal B-Ware).
Und klar das VW hier sämtliche Kulanz ablehnt, da sie dieses Fahrzeug ja mit Mängeln verkauft haben.

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Zitat:

@PeterBH schrieb am 23. Oktober 2017 um 19:28:16 Uhr:


Mit RS-Versicherung würde ich durchaus eine Anfechtungsklage riskieren, wenn etwaige Fristen noch nicht abgelaufen sind. Der geringe VK an den Händler spricht wohl für eine erhöhte Wertminderung und damit wäre das Offenbarungsplichtig.

Genau! RS liegt vor. Ein spannendes Thema, wie das Interesse zeigt! Danke!

Sehe ich auch so, aber ohne RS ist das Kostenrisiko groß. Denn auf hoher See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand.

Dann hol dir erst eine Kostenzusage und dann viel Spaß.

Ich denke es müsste auch erstmal in Erfahrungen gebracht werden,ob der verkaufende Händler überhaupt der Vertragspartner war, der den Wagen von VW erstanden hat. Nicht das der Wagen über etliche zwischen Verkäufe
Gegangen ist. Wird ja auch ganz gerne gemacht.
Hab ich in meinem vorherigen Post nicht erwähnt, ich hatte Anfang des Jahres ein solches Erprobungsfahrzeug von VW bekommen, das war ein Amarok. Hier war auch im Serviceheft noch zusätzlich vermerkt, das bei defekten eine extra Rufnummer angerufen werden soll, und nicht der normale Pannendienst.
Das Fahrzeug war von der Optik her völlig Serie, darum würde ich sagen, das damit einfach Software Erprobungen gemacht wurden, die im direkten kontakt mit dem Kunden stehen und nicht bei reinen Testfahrten gemacht werden.

Aber es ist sicher interessant was bei dem T5 rauskommt.

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Zitat:

@Alex.D. schrieb am 23. Oktober 2017 um 20:21:32 Uhr:


Ich denke es müsste auch erstmal in Erfahrungen gebracht werden,ob der verkaufende Händler überhaupt der Vertragspartner war, der den Wagen von VW erstanden hat. Nicht das der Wagen über etliche zwischen Verkäufe
Gegangen ist. Wird ja auch ganz gerne gemacht.
Hab ich in meinem vorherigen Post nicht erwähnt, ich hatte Anfang des Jahres ein solches Erprobungsfahrzeug von VW bekommen, das war ein Amarok. Hier war auch im Serviceheft noch zusätzlich vermerkt, das bei defekten eine extra Rufnummer angerufen werden soll, und nicht der normale Pannendienst.
Das Fahrzeug war von der Optik her völlig Serie, darum würde ich sagen, das damit einfach Software Erprobungen gemacht wurden, die im direkten kontakt mit dem Kunden stehen und nicht bei reinen Testfahrten gemacht werden.

Aber es ist sicher interessant was bei dem T5 rauskommt.

Genau, ich werde informieren!

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