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VW Testfahrzeug ohne Gewährleistung gekauft?

VW T5 7H
Themenstarteram 20. Oktober 2017 um 18:08

Liebe Community,

ich bitte euch dringend um Euren Rat:

Ich habe ein T5 Fahrzeug vor einiger Zeit erworben. Nach nur 50.000 Kilometern wies das Fahrzeug einen Defekt am Partikelfilter auf. Ich habe mir nichts dabei gedacht und es als „Pech“ verbucht.

Nun, nach 100.000 km, hat das Fahrzeug einen Motorschaden.

Ich habe mich an eine ortsansässige VW Werkstatt gewandt. Dieser erklärte mir gegenüber, dass ein Motorschaden ggf. vorkommen kann bei Fahrzeugen dieser Art. Jedenfalls bezahle der VW Konzern idR. die Materialkosten.

Ich habe also über die Werkstatt das Serviceheft und alle Daten nach Wolfsburg übersenden lassen.

Zu meiner Überraschung teilte man mir dann mit, dass eine Kulanz / Garantie nicht in Betracht komme, da es sich um ein früheres Test-Fahrzeug von VW handele (Halter war ehemals VW).

Dies ergäbe sich aus dem Scheckheft.

Dort befindet sich ein Stempel auf der Seite der ersten Inspektion (von VW AG durchgeführt) mit den Worten

„Ausschluß der Gewährleistung auf das gesamte Fahrzeug“.

Kennt jemand von Euch sich damit aus? Kann mir jemand sagen, ob das ein eindeutiger Hinweis auf die besondere Eigenschaft des Fahrzeuges (Testwagen) ist oder wann ein solcher Stempel benutzt wird?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Beste Antwort im Thema

Hallöchen,

Also so wie ich das kenne, sind das Fahrzeuge die aus der Erprobung kommen. Diese werden irgendwann an gewerbliche Händler verkauft, zu einen recht niedrigen Preis. Dieser Stempel besagt nichts weiter, als das innerhalb der gesetzlichen Garantie/Gewährleistung der Händler für Ansprüche aufkommt, da er es ja zu einem deutlich günstigeren Preis bekommen hat.Und nicht der Hersteller wie sonst üblich, da der Händler ja wissentlich ein mangelhaftes Produkt gekauft hat( ich sag jetzt mal B-Ware).

Und klar das VW hier sämtliche Kulanz ablehnt, da sie dieses Fahrzeug ja mit Mängeln verkauft haben.

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Mit einem Stempel im Wartungsheft lässt sich die gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers nicht ausschließen.

Themenstarteram 20. Oktober 2017 um 18:20

Das Problem ist, dass die gesetzliche Gewährleistungsfrist abgelaufen ist. Es geht also nur noch über eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Diese wäre dann gegeben (bedingter Vorsatz), wenn sich die Testwageneigenschaft ggf. aus dem Serviceheft ergeben würde.

Daher meine Frage, ob jemand weiß, was der Stempel des VW Konzerns bedeutet und wann dieser in der Regel benutzt wird?

Das scheint wohl ein ganz besonderes Fahrzeug gewesen zu sein, so einen Stempel habe ich erst 2 oder 3x gesehen in all den Jahren.

Da waren es meist Fahrzeuge aus Vorserien die diesen drin hatten.

Was hat es mit dem Aufkleber der B.U.S. auf sich ?

Was wurde da umgebaut ?

Oder war das Ding mal ein Begelitfahrzeug bei einer Rally und wurde durch die Wüste gejagt?

Themenstarteram 20. Oktober 2017 um 19:25

Die VW AG stellt sich auf den Standpunkt, dass es aufgrund dieses Stempels von vornherein keine Garantieansprüche gibt. Außerdem kommt eine etwaige Kulanz nicht in Betracht.

Was meinen Sie mit B.U.S.? Hiermit können wir leider ebenso nichts anfangen! Zur Herkunft können wir nur sagen, dass die VW AG als Halter eingetragen ist.

Vielen Dank bereits für Ihre Rückmeldung!

http://www.vwn-studio.de/.../...er-business-unit-spezialfahrzeuge.html

Kulanz wirst du bei diesem Fahrzeug wohl nicht bekommen, da ja keine Gewährleistung und somit auch keine Kulanz drauf ist.

Themenstarteram 20. Oktober 2017 um 19:42

Vielen Dank für den Link! Die Frage ist nur, ob der gewerbliche Händler (VW) auf diese Besonderheit hinweisen muss, wenn ihm der Inhalt des Serviceheftes bekannt war.

Das musst du einen Anwalt fragen.

Vermutlich wird Dein BiTurbo (CFCA) auch das Problem mit dem erhöhtem Ölverbrauch haben und einer der ersten sein, die gebaut wurden? Dann wäre es nichts Neues mit der Haltbarkeit von 100.000 km, mit großer Kulanz hättest Du da sowieso nicht rechnen können. In diversen Foren gibt es zu dieser Thematik genug Lesestoff, auch hier bei MT.

Ob VW die Gewährleistung ausschließen kann? Solange die nicht an eine Privatperson verkauft, sehe ich da keine Probleme. Wenn der Händler das Fahrzeug an eine Privatperson weiterverkauft, übernimmt er (oder seine Versicherung) halt die gesamte Gewährleistung.

In Deinem Fall (ich gehe jetzt Mal davon aus, dass die Gewährleistung schon abgelaufen ist) hättest Du, wenn dann sowieso nur eine Kulanz (freiwillige Leistung des Herstellers) erhalten. Sie können, müssen aber nicht.

Ist zwar unwahrscheinlich, aber im Serviceheft sehe ich jetzt nicht, dass die Kulanz grundsätzlich ausgeschlossen ist...

Nun, Du hast dieses Fahrzeug zu einem erheblich günstigerem Preis (i.d.R. 50% günstiger als vergleichbare Fahrzeuge am Markt) bekommen.

Der Verkäufer haftet nur für die gesetzliche Garantie.

Im Serviceheft steht dazu eindeutiges zur Gewährleistung (ist sowieso abgelaufen).

Es ist also kein verdeckter Mangel, denn er ist billigend von Dir in Kauf genommen worden.

Eine Kulanz ist eine FREIWILLIGE Entscheidung des Herstellers/Händlers.

Diese wird aber bei Testfahrzeugen (übrigens von KEINEM Hersteller!) erfolgen, da dies Fahrzeuge aus der Vorserie sind, die in der Regel Mängel enthalten, die bis zum Serienbeginn abgestellt werden sollten.

Du kannst zwar einen Anwalt konsultieren, aber das ist meiner Ansicht nach vergebliche Liebesmüh (der einzige der dabei gewinnt ist der Anwalt (egal ob Du einen Prozeß verlierst oder gewinnst)...

Themenstarteram 22. Oktober 2017 um 11:24

Die Frage ist, weist der Stempel eindeutig auf die Testwagen-Eigenschaft hin? Oder was meint der Stempel?

Der Wagen wurde zum marktüblichen Preis erworben. Eine Aufklärung über den Ausschluss der Garantie bzw. die besondere Vornutzung erfolgte - durch den Händler - nicht.

Vielen Dank für eure Antworten!

Zitat:

@konrad2018 schrieb am 22. Oktober 2017 um 13:24:55 Uhr:

Der Wagen wurde zum marktüblichen Preis erworben. Eine Aufklärung über den Ausschluss der Garantie bzw. die besondere Vornutzung erfolgte - durch den Händler - nicht.

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Wie kannst Du das beweisen?

Hast Du Zeugen?

Was steht denn im Kaufvertrag?

Das Problem dürfte hier folgendes sein. Nachdem die Gewährleistung mittlerweile sowieso abgelaufen ist, kann dein Verkäufer doch jetzt ohne Probleme behaupten er hat dir damals Gewährleistung gewährt und damit seine Pflichten erfüllt. Das kann davon unabhängig auch tatsächlich der Fall gewesen sein.

Dann ist er doch eh fein raus und hat dich nicht getäuscht.

Das der Hersteller für dein Fahrzeug keine Gewährleistung leistet ist doch egal, wenn dies dein Händler für dich macht. Einen wirklichen Anspruch auf Kulanz hast du sowieso nicht.

Letztlich Klärung wird dir allerdings nur dein Anwalt nach genauer Prüfung der ganzen Unterlagen geben können. Allerdings ohne Rechtsschutzversicherung ist es leider auch möglich, dass bei negativem Ausgang, dein Schaden nur noch größer wird.

 

Ich kann im ganzen Thread bislang nicht sehen, wie alt das Fahrzeug und wie lange konrad2018 es schon besitzt. Vermutlich ist die gesetzliche Gewährleistung sowieso schon längst vorbei. Dann bringen auch die ganzen Mutmaßungen nicht, ob der Stempel was zu sagen hat oder nicht.

 

Rein informativ würde mich interessieren, was für ein Defekt vorliegt...

 

@konrad2018: Vielleicht kannst Du uns die drei Fragen beantworten...

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