Vw T3 mit Ford 2.8l V6 und H Abnahme
Hallo liebe T3 Freunde...
Suche...
Zwecks H Zulassung, Abnahme gleichgesinnte.
Habe in meinem VW T3 einen Ford 2.8l V6 verbaut.
Nun steht die Historische Abnahme an.
An sich ist es kein Problem da, dass Fahrzeug in einem sehr guten Zustand ist.
Aber der Motor macht ein wenig "Aufwand" für die Abnahme.
Ich benötige Nachweise in Form von Magazine, Prospekte, Berichte die Nachweisen das diese Umbauten in den 90er Jahren bereits gemacht worden sind.
Kann Jemand von euch mir hierbei evtl. Weiterhelfen?
Hat Jemand diese art Berichte oder Gutachten aus den 90er Jahren?
Über eure Hilfe würde ich ich mich sehr freuen!
Grüße
34 Antworten
Zitat:
@papajan schrieb am 30. März 2018 um 21:24:03 Uhr:
https://www.tuev-sued.de/.../2anfordkat-oldtimer.pdfhttps://...dekra-classic-services.de/.../...ung-fuer-oldtimer.html?...
Interessante Unterschiede.
Also Nach DEKRA sind bei Ford V6 eher weniger Probleme zu erwarten.
> Möglich: Zeitgenössische Umbauten oder Umbauten,
> die innerhalb der ersten 10 Jahre nach der Erstzulassung erfolgten
Ab 86 gab es ja auch die 2.9l V6 mit Einspritzer bei Ford.
Wenn da aber jemand kritisch nachfragt....
Es heist eben zeitgenössisch und nicht zeitgemäß.
Aber dann müsste man deutlich nachträgliche Oettinger-Umbauten auch bannen.
Hingegen sind beim TÜV ausdrücklich Umbauten erlaubt die einen anderen in der Baureihe vorkommenden Motor erlauben. Bei DEKRA kann man evtl. die Originalen Ersatzteile hierzu verwenden.
Die Originalen Oettinger hatten ebenso wie die originalen Porsche aber doch alle keinen VW sondern Oettinger bzw. Porsche Brief? Dann wären die alle von einem anderen Hersteller und.....
Zeitgemäße Umbauten in den Vorgaben vorzusehen wäre doch eine für alle Seiten einfache Lösung.
Unterm Strich bin ich bezüglich der Unterschiede TÜV<=> DEKRA überrascht.
Auch weil sich beide die Mühe mit eigenen Vorgaben machen.
Sind denn die gesetzlichen Vorgaben so unübersichtlich, dass die nicht einfach darauf verlinken können?
Da mal nachgeforscht und....
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__23.html
> Die Begutachtung ist nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung
> der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten
> Richtlinie durchzuführen und ....
Also Irgendwer soll die Richtlinie festlegen die dann von Landesbehörden genehmigt werden muss....
Also im Prinzip kann es in jedem Bundesland für jede Prüforganisation anders sein.
Toll!!!!
Ja, die Unterschiede sind heftig zwischen TÜV (kaum Ermessensspielraum) und Dekra (viel Ermessenspielraum).
Also braucht man sich nach der klaren Linie garnicht umzuschauen, besser nach einem passenden Prüfer. Vorausgesetzt, es ist einem egal, dass es in der Zukunft eventuell wieder zur Aberkennung des H-Kennzeichens kommen könnte und man sich erneut auf die Suche nach einem Prüfer machen müsste.
Gruß Jan
Mahlzeit! Ich glaube ihr lest dawas raus was so nicht stimmt.
Die Richtlinien und der Anforderungskatalog ist für alle Prüforgas,zugelassene Sachverständige gleich.
Bundesweit. Da gibt es kein mehr oder weniger Ermessensspielraum was dieRichtlinen/AFK angeht.
Man findet den,auf die schnelle,eben erstmal nur vom Tüv Süd veröffentlicht.
Zitat: Also Irgendwer soll die Richtlinie festlegen die dann von Landesbehörden genehmigt werden muss....
Das gibts doch,die veröffentlichte Seite des TüvSüd ist doch nur der AFK.
Die Richtlinie komplett zB hier:
https://www.oldtimer-markt.de/.../..._s_257_-_oldtimerrichtlinie-1.pdf
Der Link auf die Dekra Seite,da steht doch nur ne kurze Info,mit ein wenig Details.
Gruß Frank
Danke, Frank, für den Link. Dann weiß ich jetzt immerhin, wie ich die Veröffentlichung der Dekra zu bewerten habe. Da hab ich mich verunsichern lassen.
Wie man beim Themenstarter sieht, werden die eigentlich sehr eindeutigen Richtlinien bzgl. Motor dennoch auch weiterhin gelegentlich bei der Prüfung "großzügig" ausgelegt. Es sei ihm gegönnt...
Gruß Jan
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Mahlzeit!Nich dafür. Aber die Diskussionen und vor allen Dingen Interpretationen sind ja nu seit langem bekannt.
Interessant find ich da immer das bezgl. des Motors auf den Allgemeintext verwiesen wird. Gerne und ausführlich.
Obwohl der Motor in einem extra Kapitel erwähnt wird.Und da ist es glasklar definiert.
Und da kann man sogar den alten AFK ranziehen um nochmal diese Neuregelung zu untermauern.
Dort waren Fremdmotoren,Motoren vom selben Hersteller unter gewissen Voraussetzungen noch möglich.
Und wenn man mal den Fußtext der neuen Richtlinie,besonders 3-5 durchliest wird es nochmal ganz genau.
Bezgl Abweichung,Dokumentation und Absegnung durch die tech. Leitung.
Ich kann mir da,und da bin ich nicht alleine mit,beim T3 noch keine plausible Darlegung für eine Fremdmotor denken. Bei KFZ wo es keinerlei Original mehr gibt mag es anders aussehen. Im Einzelfall.
Und so sieht es auch weiterhin mt den Abnahmen wie hier aus: Einzelfall,ob haltbar wird sich zeigen wie du ja auch schon erwähnst.Allgemein gültig ist es eben nicht.
Gönnen tu ichs jedem.
Nur werden wir darüber immer lesen-Ich hab das,ich kenn Jemanden der Jemanden kennt usw.
Es wird seit längerer Zeit gemunkelt das der AFK nochmal überarbeitet werden soll.
In welche Richtung-????????????
Gesehen hat das noch keiner,vorlegen kanns auch keiner.
Fakt ist das es da nur wieder eine für alle gültige Richtlinie geben muß. Und die muß dann auch wieder veröffentlicht werden.
Da kann auch keine Prüforga für sich alleine was dran ändern.
Gruß Frank
ist noch aktuell dein thema?
welche unterlagen waren da? ich habe dasselbe problem nun mehr
Zitat:
@Kkopfarbeit schrieb am 15. März 2018 um 22:19:54 Uhr:
Danke für die zahlreichen Tipps... Habe nun alle Unterlagen zusammen... Grüße
Zitat:
welche unterlagen waren da? ich habe dasselbe problem jetzt im Feb. 2020,kann keiner helfen?
Zitat:
@Kkopfarbeit schrieb am 15. März 2018 um 22:19:54 Uhr:
Danke für die zahlreichen Tipps... Habe nun alle Unterlagen zusammen... Grüße
Mahlzeit,was brauchst du denn genau???
Haste den Motor eingetragen,haste Nachweise wann der Motor eingetragen wurde?
Was brauchst Du denn genau,was will dein Prüfer?
Gruß Frank
Was für ein BJ ist der T3 und ab wann gab es den Audi Motor?
Mein Bus ist BJ 88 und den V6 Motor von Audi gab es seit 1994.
Der Tüver meinte, erst wenn der Motor auch 30 Jahre alt ist könnte man darüber reden.
Den Audi V6 gab es mit der Vorstellung des C4 im Herbst 1990. So lange muss man da also nicht mehr warten.
Dann bin ich ja mal gespannt was der Herr vom TÜV dann sagt.
ich kann weiterhelfen,wenns noch aktuell ist
koennte auch hilfe gebrauchen insbesondere betreffend des abgasgutachtens.
2,8i Ford V6 mkb PR ohne kat bj. 85 in vw 253 bj. 85 (aktuell alles vom vorbesitzer inkl. h-zulassung eingetragen) aber meine werkstatt sagt, tuev wuerde ich nicht kriegen wegen der abgaswerte.
Zitat:
@T3-V6 schrieb am 6. Juni 2020 um 18:14:35 Uhr:
koennte auch hilfe gebrauchen insbesondere betreffend des abgasgutachtens.2,8i Ford V6 mkb PR ohne kat bj. 85 in vw 253 bj. 85 (aktuell alles vom vorbesitzer inkl. h-zulassung eingetragen) aber meine werkstatt sagt, tuev wuerde ich nicht kriegen wegen der abgaswerte.
Kann er das genauer begründen?
Wenn der Umbau aktuell ein h-Kennzeichen hat, dann muss er doch auch mit dem nicht nur über TÜV/ASU.
Aber eben auch über TÜV/ASU.