VW Leasing - Werkstattbindung?
Hallo,
ich plane einen Golf zu leasen und muss hierfür natürlich eine Versicherung abschließen. Die meisten Versicherer bieten ja eine Vergünstigung an, wenn man Werkstattbindung nimmt. Ich habe hiermit auch kein Problem, meiner Erfahrung nach ist die Arbeit dort oft besser als bei VW selbst. Die HUK zB schreibt hierzu auch, dass nur originale Teile verbaut werden und gemäß Herstellervorgaben gearbeitet wird.
Bei VW selbst finde ich nichts schriftliches dazu. Ein Anruf ergab: man könnte Werkstatt Bindung machen, ist aber ein eigenes Risiko. Wieso? Möglicherweise würde der Gutachter am Ende was bemängeln? Das klingt alles sehr kryptisch. Wir sind eure Erfahrungen hierzu bei VW? Oder gibt es klare Vorgaben?
Danke!
40 Antworten
Ich habe nur schlechte Erfahrungen mit Werkstattbindung gemacht. Die Werkstätten waren nur mäßig motiviert und die Arbeitsqualität bescheiden. Bei einem Leasingfahrzeug würde ich das auch nicht machen.
Nebenbei bemerkt würde ich das bei meinem Auto das mir gehört erst recht nicht machen ;-)
Noch eine Ergänzung - wenn es beim Vertragshändler gemacht wird bleibt zumindest auf dem Papier die Durchrostungsgarantie erhalten. Bei den inzwischen oft "billigen" Blechen und inzwischen ja auch vorkommend China Stahl ein nichts von der Hand zu weisender Aspekt.
Das Auto ist nun mittels Werkstattbindung versichert. War für VW in Ordnung. Ehrlich gesagt sind meine Erfahrungen bzgl. Reparaturen bei diesen Werkstätten nur positiv. Zumindest hier in der Region ist ein sehr guter Karosseriebetrieb Vertragspartner. Die 2-3 Sachen die ich bis heute hatte waren immer einwandfrei durchgeführt.
Zitat:
@wullereloaded schrieb am 6. August 2023 um 13:32:39 Uhr:
Es liest sich so als sollte man keinen VW leasen …
Nein man sollte sich bei einem Leasingfahrzeug keine Werkstattbindung durch die Versicherung aufs Auge drücken lassen.
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VW Leasing ist im Durchschnitt viel unkulanter bei der Rückgabe siehe Beiträge hier
Ein bekannter hat sehr schlechte Erfahrung mit der Werkstattbindung gemacht.
Unfall ereignete sich 2020 mit einem 2017er w205 (c-klasse) und die Versicherung schickte ihn zu Renault, kein Witz.
Dort wurde sein Auto "versucht" zu reparieren. Versucht, weil die hatten den Wagen dort mehr als 3 Monate und das einfache teiletauschen inkl. Kalibrieren der systeme hatten die wohl nicht drauf (kein Wunder ohne xentry oder ähnlichem)
Fachwerkstatt ist manchmal sehr merkwürdig definiert
Zitat:
@BrumbrummFahrer schrieb am 23. Februar 2025 um 15:57:37 Uhr:
VW Leasing ist im Durchschnitt viel unkulanter bei der Rückgabe siehe Beiträge hier
Das sieht jeder anders. Es gibt Vorgaben seitens VW, die muss man nur einhalten. Das gilt bei anderen Herstellern auch. Wenn man die Vorgaben nicht einhält, warum sollte es Kulanz geben, es geht immer ums Geld. Au h der Leasingeber hat kei Geld zu verschenken.
Es kommt immer drauf an.
BMW zum Beispiel interessiert das kaum, solange es fachgerecht behoben wurde.
Allerdings wird dort eine (aber übliche) Wertminderung berüchsichtigt, wenn der Schaden nicht bei ihnen selbst behoben wurde.
Anders herum gesagt: Die ihnen zustehende Wertminderung wird einem in der Regel geschenkt, wenn ein Schaden bei ihnen behoben wurde.
Ford handhabt das ähnlich.
Bei VW oder Mercedes würde ich es mich eher nicht trauen (einen VW würde ich ohnehin nicht mehr leasen).
Die sind eine ganz andere Liga bei der Rücknahme eines Leasingwagens.
Alerdings: Frag doch mal bei deiner Versicherung, wer der ortsansässige Vertragswerkstatt ist.
Mit etwas Glück ist dein Autohaus auf der Liste dabei.
Bei mir war das kein Problem, dies zu erfahren.
Zitat:
@Matsches schrieb am 25. Februar 2025 um 07:27:09 Uhr:
Anders herum gesagt: Die ihnen zustehende Wertminderung wird einem in der Regel geschenkt, wenn ein Schaden bei ihnen behoben wurde.
Das ist Quatsch, der Leasinggeber ist die jeweilige Bank und nicht die Werkstatt die den Schaden repariert, auch wenn das ein Vertragshändler oder sogar eine Niederlassung wäre.
Beispiel aus eigener Erfahrung: Ich war bisher 2x geschädigter eines Unfalls mit einem Leasingfahrzeug, 1x VW und 1x BMW. Beide Banken haben die Wertminderung in voller Höhe eingefordert, die Reparaturen waren in beiden Fällen in der Vertragswerkstatt.
Zitat:
@floba schrieb am 25. Februar 2025 um 10:31:26 Uhr:
Das ist Quatsch, der Leasinggeber ist die jeweilige Bank und nicht die Werkstatt die den Schaden repariert, auch wenn das ein Vertragshändler oder sogar eine Niederlassung wäre.
Beispiel aus eigener Erfahrung: Ich war bisher 2x geschädigter eines Unfalls mit einem Leasingfahrzeug, 1x VW und 1x BMW. Beide Banken haben die Wertminderung in voller Höhe eingefordert, die Reparaturen waren in beiden Fällen in der Vertragswerkstatt.
Wir sprechen hier nicht von geschädigten eines Unfalls (natürlich ist dann eine Wertminderung fällig, wird ja von der gegnerischen Vers. bezahlt), sondern von Kaskoschäden, denn hier geht's ja um die Werkstattbindung. Aufpassen und Beiträge genau lesen, nicht daß am Ende wieder Äpfel und Birnen...weißt schon was ich meine.
Im Bezug auf meine Beispiele hast du recht, die sind da nicht richtig dafür.
Aber auch bei einem Kaskoschaden (Glasschaden mal ausgenommen) entsteht oft eine Wertminderung, jedenfalls wenn das Prädikat Unfallwagen im Raum steht. Ich kann mir nicht vorstellen das die Bank das anders handhabt als bei in einem Haftpflichtfall.