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VW Leasing-Vertragsende, was nun?

Themenstarteram 18. Oktober 2016 um 16:24

Hallo zusammen,

kurze Beschreibung meiner Situation (Anmerkung: Preisangaben sind brutto):

Habe meinen VW Caravelle als Firmenfahrzeug bei der VW Leasing GmbH geleast (Leasingart: Restwert), drei Jahre lang mit einer monatlichen Rate von 464,10 Euro, Restwert = 20803,06 Euro.

Nun endet der Leasingvertrag. Zur Leasingverlängerung hat ein VW Verkäufer mir folgende Angebote gemacht:

Angebot Nr. 1:

Leasingdauer= 1 Jahr, monatliche Rate= 512,89 Euro, Restwert = 17600,10 Euro

Angebot Nr. 2:

Leasingdauer = 2 Jahre, monatliche Rate = 368,90 Euro, Restwert = 16148,30 Euro

Alternativ besteht ein Finanzierungsmöglichkeit seitens der Bank, bei max. Zins = 5%.

Derzeit brauche ich noch mein Fahrzeug, daher ist ein Verkauf derzeit nicht vorgesehen, wenn dann frühestens in ein paar Monaten.

Fragen:

1) Wie beurteilt ihr die Angebote des VW Verkäufers bzgl. einer Leasingverlängerung?

2) Welches ist das beste zukünftige Verfahren (Leasingverlängerung, Fahrzeug kaufen, Finanzierung bei Bank, Neufahrzeugkauf..)?

3) Die VW Leasing GmbH ist Eigentümer meines Fahrzeugs oder? Falls ja, wieso läuft das Ganze dann über den VW Verkäufer? Wer ist Ansprechpartner, wenn ich das Fahrzeug nun aus dem Leasing kaufen möchte?

Besten Dank schon mal für eure Kommentare. Ich freue mich über eure Überlegungen, Empfehlungen und Ratschläge. Willkommen sind auch Erfahrungsberichte

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema
am 19. Oktober 2016 um 9:24

Zitat:

@minwi schrieb am 18. Oktober 2016 um 23:13:46 Uhr:

Bin soeben auf diesen Artikel gestolpert:

https://www.test.de/Leasing-Restwert-ist-nicht-Zeitwert-4738582-0/

Also da frage ich mich was sich derjenige, der so eine Regelung festgelegt hat, dabei gedacht hat. Das darf doch nicht sein, dass es genügt im Kleingedruckten zu vermerken, dass der Leasinggeber gesetzlich berechtigt ist einen übertriebenen Restwert vorsätzlich angeben zu können damit ein höherer Gewinn erzielt wird.

Das ist eigentlich ganz einfach. Der Leasingnehmer profitiert bei der Festlegung eines höheren Restwerts von den niedrigen Leasingraten. Würde der Restwert realistisch angesetzt, wären die Raten logischerweise höher und ein Wertausgleich würde am Ende entfallen. Am Ende zahlen beide mehr oder weniger in der Summe den selben Betrag. Das hat also mit höherem Gewinn nichts zu tun.

Restwertleasing hat bei PKW allerdings an Bedeutung verloren. Heutzutage werden in den meisten Fällen Kilometerleasingverträge abgeschlossen - kalkulatorisch liegt hierbei zwar auch ein Restwert zugrunde, aber bei solchen Verträgen trägt das Restwertrisiko nicht der Leasingnehmer, sondern der Leasinggeber.

Gruß

Der Chaosmanager

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am 27. Oktober 2016 um 14:54

Zitat:

@minwi schrieb am 27. Oktober 2016 um 15:25:05 Uhr:

Könnte es im Nachhinein sein, dass behauptet wird es sei doch ein Unfallfahrzeug da es angekreuzt wurde und meine Korrektur ungültig ist, da nur der Dokumentersteller nur das Dokument korrigieren darf? D.h. sollte ich sicherheitshalber nochmals ausdrücklich ein korrigiertes Exemplar anfordern (hab ja bereits den VW Verkäufer drauf angesprochen aber der meinte ich solls korrigieren da er keine neue anfordern kann)?

Wie Jupp78 richtig schreibt - wenn beide Vertragsparteien eine gleichlautende Ausfertigung haben, ist dies rechtsverbindlich. Wie ich schon vorher schrieb, würde ich die Korrektur zusätzlich paraphieren und dann kann es keine Zweifel geben.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 2. November 2016 um 10:51

Ich habe nun die Korrekturen deutlich erkenntlich vorgenommen und die Dokumente unterschrieben. Was mir unklar ist, weshalb der Händler noch verlangt hat, dass ich ihm ein Rückgabeprotokoll unterschrieben zusende wenn ich doch das Fahrzeug kaufen und nicht zurückgeben möchte? Er meinte das gehöre dazu, doch ich erkenne keine Relevanz.

am 2. November 2016 um 10:54

Zitat:

@minwi schrieb am 2. November 2016 um 11:51:07 Uhr:

Ich habe nun die Korrekturen deutlich erkenntlich vorgenommen und die Dokumente unterschrieben. Was mir unklar ist, weshalb der Händler noch verlangt hat, dass ich ihm ein Rückgabeprotokoll unterschrieben zusende wenn ich doch das Fahrzeug kaufen und nicht zurückgeben möchte? Er meinte das gehöre dazu, doch ich erkenne keine Relevanz.

Das liegt daran, dass der Händler das Fahrzeug pro forma zurücknimmt (und es dem Leasinggeber abkauft) und Dir dann weiterverkauft.

Das ist so üblich. Formal wird der Leasingvertrag beendet und somit ein Rückgabeprotokoll angefertigt.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 2. November 2016 um 11:00

Was mir jetzt (wo es schon zu spät ist?!) noch eingefallen ist bzgl. dem Restwert:

Ich hätte dem Händler einen anderen Restwert als den mir früher (beim Leasingsvertragsabschluss) genannten mitteilen können oder? "Unter Schock", dass mir der aktuelle Händler zunächst einen um ca. 1000 Euro höheren Restwert genannte hatte, hatte ich mich an den damals angegeben Restwert geklammert und diesen gefordert. Es kann also sein, dass ich nun trotz mehr als nötig zahlen muss? Wobei mir noch weiterhin unklar ist, wo/wie man den genauen Restwert ermitteln kann.

am 2. November 2016 um 11:13

Zitat:

@minwi schrieb am 2. November 2016 um 12:00:21 Uhr:

Was mir jetzt (wo es schon zu spät ist?!) noch eingefallen ist bzgl. dem Restwert:

Ich hätte dem Händler einen anderen Restwert als den mir früher (beim Leasingsvertragsabschluss) genannten mitteilen können oder? "Unter Schock", dass mir der aktuelle Händler zunächst einen um ca. 1000 Euro höheren Restwert genannte hatte, hatte ich mich an den damals angegeben Restwert geklammert und diesen gefordert. Es kann also sein, dass ich nun trotz mehr als nötig zahlen muss? Wobei mir noch weiterhin unklar ist, wo/wie man den genauen Restwert ermitteln kann.

Wie oft eigentlich noch: Es gibt keinen verbindlichen Restwert, weder für dich, noch für den Händler.

Dass du vorher das Fahrzeug geleast hattest, spielt keine Rolle. Das ist ein Fahrzeugkauf wie jeder andere auch und da ist der Preis nach oben und unten frei verhandelbar. Entweder man wird sich einig oder eben nicht.

am 2. November 2016 um 11:18

Zitat:

@minwi schrieb am 2. November 2016 um 12:00:21 Uhr:

Was mir jetzt (wo es schon zu spät ist?!) noch eingefallen ist bzgl. dem Restwert:

Ich hätte dem Händler einen anderen Restwert als den mir früher (beim Leasingsvertragsabschluss) genannten mitteilen können oder? "Unter Schock", dass mir der aktuelle Händler zunächst einen um ca. 1000 Euro höheren Restwert genannte hatte, hatte ich mich an den damals angegeben Restwert geklammert und diesen gefordert. Es kann also sein, dass ich nun trotz mehr als nötig zahlen muss? Wobei mir noch weiterhin unklar ist, wo/wie man den genauen Restwert ermitteln kann.

Nachdem der Leasinggeber seine Kalkulation wohl kaum offenlegt, kannst Du diese auch nicht überprüfen.

Natürlich hättest Du dem Händler einen niedrigeren Preis anbieten können, aber der Händler würde dann abwägen, ob er nicht von einem anderen Kunden einen besseren Preis bekommen könnte. Er hat sich Dir gegenüber schließlich "nur" verpflichtet, dass er Dir das Auto zum angegebenen Restwert verkauft.

Und hättest Du im Vorhinein einen niedrigeren Restwert verhandelt, wäre eben Deine Leasingrate entsprechend höher ausgefallen.

Gruß

Der Chaosmanager

am 2. November 2016 um 12:20

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 2. November 2016 um 12:18:08 Uhr:

Er hat sich Dir gegenüber schließlich "nur" verpflichtet, dass er Dir das Auto zum angegebenen Restwert verkauft.

Selbst daran habe ich noch so meine Zweifel.

Nur weil der kalkulatorische Restwert auf dem Leasingvertrag steht, ist das ja noch lange nicht eine Option des Vorkaufrechts zu diesem Preis.

am 2. November 2016 um 12:30

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 2. November 2016 um 13:20:34 Uhr:

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 2. November 2016 um 12:18:08 Uhr:

Er hat sich Dir gegenüber schließlich "nur" verpflichtet, dass er Dir das Auto zum angegebenen Restwert verkauft.

Selbst daran habe ich noch so meine Zweifel.

Ob das so ist, weiß ich auch nicht. Ich habe mich dabei auf den Beitrag des TE bezogen, der geschrieben hatte:

"Der damalige VW Verkäufer hatte mir den Restwert auf dem Leasingvertrag vermerkt, den ich jetzt nach den 3 Jahren zahlen muss wenn ich das Fahrzeug kaufen möchte."

Zitat:

Nur weil der kalkulatorische Restwert auf dem Leasingvertrag steht, ist das ja noch lange nicht eine Option des Vorkaufrechts zu diesem Preis.

Es ist immer wieder bemerkenswert, mit welcher Perfidie Du mir in geschäftlichen Dingen Unwissenheit unterstellst. Lass Dir zwei Dinge gesagt sein: 1. das weiß ich und 2. man erreicht persönliche Größe nicht dadurch, indem man versucht, andere klein zu machen ...

Ansonsten: Ich habe den TE so verstanden, dass er das geleaste Fahrzeug zum damals vereinbarten Restwert übernimmt. Auch das kannst Du natürlich anzweifeln, aber das ist Dein Problem.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 2. November 2016 um 12:55

An dieser Stelle ist es mal Zeit kurz das Thema zu unterbrechen um mich für eure guten Beiträge zu bedanken, da ihr mir schon viele Fragen beantworten konntet und mehr Klarheit verschaffen konntet. Ich freue mich auf die weitere Diskussion zu diesem doch recht komplexen Thema. Und das ein oder andere habe ich nun dank euch dazugelernt.

 

Nun wieder zurück zum Thema:

 

Ich hatte bislang gedacht, dass der Händler damals schon festgelegt hat welchen Restwert ich nach Ende der drei-jähringen Leasinglaufzeit zu zahlen habe wenn ich das Fahrzeug übernehme. Dass das aber nur ein kalkulierter Restwert ist um die Leasingraten zu bestimmen, wusste ich nicht. Und wegen dem höhren Restwert-"Schock" hatte ich mich wie gesagt an den damals angegeben Restwert geklebt. Erst heute ist mir eingefallen, dass ich hätte doch einfach einen noch niedrigeren Restwert als den mir damals genannten verlangen können. Und diese Chance habe ich nicht genutzt, hätte mich ja nicht mehr als den damaligen Restwert gekostet. Oder sehe ich was falsch?

 

Wie bereits gesagt, ist im Leasingvertrag die Kaufoption vermerkt. Ich werde bei Gelegenheit nochmal rein schauen um mich zu vergewissern.

Themenstarteram 2. November 2016 um 12:56

An dieser Stelle ist es mal Zeit kurz das Thema zu unterbrechen um mich für eure guten Beiträge zu bedanken, da ihr mir schon viele Fragen beantworten konntet und mehr Klarheit verschaffen konntet. Ich freue mich auf die weitere Diskussion zu diesem doch recht komplexen Thema. Und das ein oder andere habe ich nun dank euch dazugelernt.

Nun wieder zurück zum Thema:

Ich hatte bislang gedacht, dass der Händler damals schon festgelegt hat welchen Restwert ich nach Ende der drei-jährigen Leasinglaufzeit zu zahlen habe wenn ich das Fahrzeug übernehme. Dass das aber nur ein kalkulierter Restwert ist um die Leasingraten zu bestimmen, wusste ich nicht. Und wegen dem höheren Restwert-"Schock" hatte ich mich wie gesagt an den damals angegeben Restwert geklebt. Erst heute ist mir eingefallen, dass ich hätte doch einfach einen noch niedrigeren Restwert als den mir damals genannten verlangen können. Und diese Chance habe ich nicht genutzt, hätte mich ja nicht mehr als den damaligen Restwert gekostet. Oder sehe ich was falsch?

Wie bereits gesagt, ist im Leasingvertrag die Kaufoption vermerkt. Ich werde bei Gelegenheit nochmal rein schauen um mich zu vergewissern.

am 2. November 2016 um 13:07

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 2. November 2016 um 13:30:05 Uhr:

 

Es ist immer wieder bemerkenswert, mit welcher Perfidie Du mir in geschäftlichen Dingen Unwissenheit unterstellst.

Es ist bemerkenswert, dass du Aussagen, die überhaupt nicht auf dich bezogen sind, auf dich beziehst, missverstehst und dann beleidigt reagierst.

Ich würde mal behaupten, dass der TE nicht so ganz genau weiß, was er da eigentlich in der Hand hat, ansonsten würde er nicht so rumeiern.

Zitat:

@minwi schrieb am 2. November 2016 um 13:55:35 Uhr:

Wie bereits gesagt, ist im Leasingvertrag die Kaufoption vermerkt. Ich werde bei Gelegenheit nochmal rein schauen um mich zu vergewissern.

Das ist sicher eine gute Idee.

Kannst ja mal im Wortlaut posten, was da genau drin steht.

Auf der Basis kann man dir dann auch den richtigen Rat geben. Denn alles andere ist rumgerate.

Ist zwar OT und auch etwas sarkastisch: Ich bewundere die Ausdauer und Geduld der Protagonisten - Hut ab! -frage mich allerdings auch wie qualifiziert kann Selbstständigkeit sein um immer wieder neue Aspekte eines eigentlich einfachen Sachverhaltes zu generieren.

Vielleicht liegt hier die Betonung mehr auf "ständig", und weniger auf "selbst"?

am 2. November 2016 um 13:53

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 2. November 2016 um 14:07:35 Uhr:

 

Es ist bemerkenswert, dass du Aussagen, die überhaupt nicht auf dich bezogen sind, auf dich beziehst, missverstehst und dann beleidigt reagierst.

Nun mein lieber Jupp78, auf wen sollten sich Deine Aussagen denn sonst beziehen, wenn Du explizit meinen Beitrag zitierst und damit den Bezug herstellst? Mittlerweile kann man bei Deinen Posts bestimmte Muster erkennen ... Wenn Du mich nicht meinst, dann zitiere einfach meine Beiträge nicht mehr.

Aber lass gut sein, erstens bin ich überhaupt nicht beleidigt. Wenn ich auf einen Beitrag reagiere, hat das nichts mit beleidigt sein zu tun - insofern ist es eine Fehlinterpretation Deinerseits. Zweitens ist zum eigentlichen Thread m. E. alles gesagt, denn soweit ich gelesen habe, hat der TE die verbindliche Bestellung unterschrieben und somit dürfte der Drops gelutscht sein.

Einen schönen Nachmittag noch und viele Grüße

Der Chaosmanager

am 2. November 2016 um 14:54

Mein Gott, ich habe nicht mehr gesagt, dass ich Zweifel habe, dass der TE tatsächlich ein verbindliches Vorkaufsrecht zum definierten Preis hat. Nur das wollte ich ergänzen. Mit keinem Wort wollte ich dir irgendeine fachliche Unkenntnis unterstellen.

Ich wollte nur klarstellen, dass wir sein Vorkaufsrecht besser noch einmal hinterfragen sollten, da er in dem Punkt doch selbst sehr herumeiert.

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