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VW Leasing-Vertragsende, was nun?

Themenstarteram 18. Oktober 2016 um 16:24

Hallo zusammen,

kurze Beschreibung meiner Situation (Anmerkung: Preisangaben sind brutto):

Habe meinen VW Caravelle als Firmenfahrzeug bei der VW Leasing GmbH geleast (Leasingart: Restwert), drei Jahre lang mit einer monatlichen Rate von 464,10 Euro, Restwert = 20803,06 Euro.

Nun endet der Leasingvertrag. Zur Leasingverlängerung hat ein VW Verkäufer mir folgende Angebote gemacht:

Angebot Nr. 1:

Leasingdauer= 1 Jahr, monatliche Rate= 512,89 Euro, Restwert = 17600,10 Euro

Angebot Nr. 2:

Leasingdauer = 2 Jahre, monatliche Rate = 368,90 Euro, Restwert = 16148,30 Euro

Alternativ besteht ein Finanzierungsmöglichkeit seitens der Bank, bei max. Zins = 5%.

Derzeit brauche ich noch mein Fahrzeug, daher ist ein Verkauf derzeit nicht vorgesehen, wenn dann frühestens in ein paar Monaten.

Fragen:

1) Wie beurteilt ihr die Angebote des VW Verkäufers bzgl. einer Leasingverlängerung?

2) Welches ist das beste zukünftige Verfahren (Leasingverlängerung, Fahrzeug kaufen, Finanzierung bei Bank, Neufahrzeugkauf..)?

3) Die VW Leasing GmbH ist Eigentümer meines Fahrzeugs oder? Falls ja, wieso läuft das Ganze dann über den VW Verkäufer? Wer ist Ansprechpartner, wenn ich das Fahrzeug nun aus dem Leasing kaufen möchte?

Besten Dank schon mal für eure Kommentare. Ich freue mich über eure Überlegungen, Empfehlungen und Ratschläge. Willkommen sind auch Erfahrungsberichte

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema
am 19. Oktober 2016 um 9:24

Zitat:

@minwi schrieb am 18. Oktober 2016 um 23:13:46 Uhr:

Bin soeben auf diesen Artikel gestolpert:

https://www.test.de/Leasing-Restwert-ist-nicht-Zeitwert-4738582-0/

Also da frage ich mich was sich derjenige, der so eine Regelung festgelegt hat, dabei gedacht hat. Das darf doch nicht sein, dass es genügt im Kleingedruckten zu vermerken, dass der Leasinggeber gesetzlich berechtigt ist einen übertriebenen Restwert vorsätzlich angeben zu können damit ein höherer Gewinn erzielt wird.

Das ist eigentlich ganz einfach. Der Leasingnehmer profitiert bei der Festlegung eines höheren Restwerts von den niedrigen Leasingraten. Würde der Restwert realistisch angesetzt, wären die Raten logischerweise höher und ein Wertausgleich würde am Ende entfallen. Am Ende zahlen beide mehr oder weniger in der Summe den selben Betrag. Das hat also mit höherem Gewinn nichts zu tun.

Restwertleasing hat bei PKW allerdings an Bedeutung verloren. Heutzutage werden in den meisten Fällen Kilometerleasingverträge abgeschlossen - kalkulatorisch liegt hierbei zwar auch ein Restwert zugrunde, aber bei solchen Verträgen trägt das Restwertrisiko nicht der Leasingnehmer, sondern der Leasinggeber.

Gruß

Der Chaosmanager

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Den genauen Restwert findet der Verkäufer unter Verwendung der Kristallkugel von Bibi Blocksberg heraus. Anders ausgedrückt, dass ist ein angenommener Wert und die Höhe der Leasingraten zu beeinflussen (und den Käufer zu locken). Deshalb wird heute überwiegend km-Leasing genommen.

Zitat:

@minwi schrieb am 24. Oktober 2016 um 21:12:16 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 24. Oktober 2016 um 21:09:48 Uhr:

Kaufoption (für dich) heißt, dass die Leasinggesellschaft verpflichtet wäre, dir das Auto zu verkaufen. Hast du wirklich eine Kaufoption? Oder bist du (nur) verpflichtet, das Auto auf Wunsch der Leasinggesellschaft zu kaufen?

Ich habe eine Kaufoption, d.h. ich habe die Möglichkeit das Fahrzeug zu kaufen wenn ich möchte.

Sorry für meine Zweifel. Vom Verkäufer oder von der Leasinggesellschaft die Option eingeräumt? Jede Leasinggesellschaft kennt doch das steuerliche Ergebnis dieser (ausgeübten) Option. Deshalb gibt's dann die freundliche Bestätigung des Händlers (welche die Leasinggesellschaft nicht bindet).

In jungen Jahren habe ich auch einige Leasingverträge abgeschlossen. Immer mit meiner Ankaufsverpflichtung, wenn die Leasinggesellschaft das von mir verlangte. Und nur mündlich wurde mir "zugesichert", dass ich es auf jeden Fall kaufen kann.

Themenstarteram 24. Oktober 2016 um 19:19

Zitat:

@PeterBH schrieb am 24. Oktober 2016 um 21:12:39 Uhr:

Den genauen Restwert findet der Verkäufer unter Verwendung der Kristallkugel von Bibi Blocksberg heraus. Anders ausgedrückt, dass ist ein angenommener Wert und die Höhe der Leasingraten zu beeinflussen (und den Käufer zu locken). Deshalb wird heute überwiegend km-Leasing genommen.

Es geht darum zu wissen, welchen Restwert ich nun jetzt tatsächlich beim Kauf des Fahrzeugs aus dem Leasing zu zahlen habe (bei Restwert-Leasing)? Wobei das ja auch schon vor/bei Abschluss des Leasingvertrages relevant ist.

Die Frage ist mir schon klar. Nur meine Kristallkugel ist gerade in der Spülmaschine.

VW wird üblicherweise eine Sachverständigenorganisation beauftragen, um den Restwert zu ermitteln. In deinem Fall gehe ich aber davon aus, dass der vorher angegebene Restwert von dir als Kaufpreis zu bezahlen ist. Der (Markt-)Restwert ist in deinem Fall nur von Bedeutung, wenn du das Auto nicht zum (kalkulierten) Restwert kaufen möchtest. Im Endeffekt bist du also so oder so gekniffen. Kaufst du zum kalkulierten Restwert, dann vermutlich zu teuer und kannst steuerliche Probleme bekommen. Kaufst du nicht, darfst du die Differenz zwischen kalkuliertem und tatsächlich (per Gutachten) ermittelten Restwert ausgleichen. Liegt der Restwert höher (lach), dann bekommst du von der Differenz nur einen Teil erstattet. Sollte alles in deinem Leasingsvertrag stehen. Anregung: Verträge vor der Unterschrift lesen und ggfls. hinterfragen.

Was ich schon öffters gelesen habe, wird der kalkulierte Restwert (+ einer Verkäuferprovision) als Kaufpreis dem Käufer vom Händler angeboten.

Ein spezielles Gutachten dürfte ja nicht nötig sein, da der LN ja das Auto übernimmt oder irre ich ?

am 25. Oktober 2016 um 10:16

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 25. Oktober 2016 um 11:42:28 Uhr:

 

Ein spezielles Gutachten dürfte ja nicht nötig sein, da der LN ja das Auto übernimmt oder irre ich ?

Genau so ist es. Aber über dieses Stadium ist der Fall des TE bereits hinaus - er hat ja bereits das konkrete Vertragsangebot vorliegen, das er nur unterschreiben muss (wenn er einverstanden ist).

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 26. Oktober 2016 um 7:16

Da es ein paar Unklarheiten zu geben scheint das Ganze zusammenfassend:

Ich habe gewerblich einen Leasingvertrag (Restwert-Leasing) für die Dauer von 3 Jahren für mein VW Nutzfahrzeug abgeschlossen. In diesem Vertrag wurde handschriftlich vom damaligen VW Verkäufer der Restwert vermerkt. Ich möchte nun das Fahrzeug kaufen bzw. übernehmen da eine Leasingverlängerung teurer wäre als der Kauf. Dazu hatte ich einen aktuellen VW Verkäufer bzgl. dem Restwert gefragt, wobei er mir einen um ca. 1000 Euro teuren Restwert genannt hatte. Nach Reklamation mittels Begründung, dass bei Leasingvertragsabschluss ein anderer Restwert vermerkt wurde, hat er dies berichtigt. Dabei ist zu erwähnen, dass dieser VW Verkäufer aufgrund bisheriger Vorfälle als recht unfreundlich, eigentlich schon etwas betrügerisch ist. Nun hat er mir Dokumente bzgl. dem Fahrzeugkauf zukommenlassen. Leider ist hier ein dicker Fehler: Es wurde eingetragen, das es sich bei meinem Fahrzeug um ein Unfallfahrzeug handle. Ich frage mich wie verrückt man sein muss um sowas einzutragen?!

Nun war u.a. meine Frage, ob vll der damals angegebene Restwert zu hoch ist, wie ich denn überhaupt den aktuellen Restwert ermitteln kann um das Fahrzeug nicht überzubezahlen. Eine weitere Frage war wie genau der Kauf aus dem Leasing verläuft. Auch was sonst zu beachten ist.

am 26. Oktober 2016 um 7:27

Zitat:

@minwi schrieb am 26. Oktober 2016 um 09:16:05 Uhr:

 

Nun war u.a. meine Frage, ob vll der damals angegebene Restwert zu hoch ist, wie ich denn überhaupt den aktuellen Restwert ermitteln kann um mich das Fahrzeug überzubezahlen. Eine weitere Frage war wie genau der Kauf aus dem Leasing verläuft. Auch was sonst zu beachten ist.

Wie der Kauf aus dem Leasing verläuft, hatte ich bereits beschrieben.

Die von Dir bisher entrichteten Leasingraten basierten auf dem kalkulierten Restwert. Wäre dieser niedriger angesetzt worden, dann wären die Leasingraten entsprechend höher gewesen.

Mit anderen Worten: Du kannst nicht gleichzeitig von niedrigen Leasingraten profitieren, die aus einem höheren Restwert resultieren und nun bei der käuflichen Übernahme auch noch zusätzlich von einem ermäßigten Restwert Deinen Nutzen zu ziehen.

Zitat:

wie ich denn überhaupt den aktuellen Restwert ermitteln kann um mich das Fahrzeug überzubezahlen.

Es ist keine Überbezahlung, wenn Du den kalkulierten Restwert bezahlst. Du hattest schließlich den Vorteil der geringeren Leasingrate. Würdest Du das Fahrzeug nicht übernehmen und zurückgeben und wäre der Marktwert tatsächlich niedriger als der Restwert, müsstest Du die Differenz bei einem RW-Leasingvertrag übernehmen.

Zitat:

Leider ist hier ein dicker Fehler: Es wurde eingetragen, das es sich bei meinem Fahrzeug um ein Unfallfahrzeug handle.

Wenn Dein Auto keinen Unfall hatte, dann lasse diesen Punkt einfach berichtigen.

Gruß

Der Chaosmanager

am 26. Oktober 2016 um 18:17

Was an Zusicherungen hast du denn überhaupt in der Hand?

Dass der kalkulatorische Restwert vermerkt wurde, ändert gar nichts. Das ist auch keine Kaufoption. Wenn der Händler heute 1000€ mehr will, wenn er 10.000€ mehr will oder wenn er gar nicht an dich verkaufen will, dann ist das seine Sache. Entweder du bist dabei oder lässt es, mehr Optionen gibt es nicht, sofern da nicht mehr vertraglich vereinbart wurde.

Themenstarteram 26. Oktober 2016 um 20:33

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 26. Oktober 2016 um 09:27:05 Uhr:

 

Wenn Dein Auto keinen Unfall hatte, dann lasse diesen Punkt einfach berichtigen.

Der VW Verkäufer meint ich soll das einfach in dem entsprechenden Dokument berichtigen, er könne keine neuen Dokumente anfordern. Nun frage ich mich ob das überhaupt erlaubt ist, dass ich selber die Korrektur vornehme da man nachträglich was dagegen einwenden könnte? Also es unnötigerweise ein strittiger Punkt sein könnte?

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 26. Oktober 2016 um 20:17:05 Uhr:

Was an Zusicherungen hast du denn überhaupt in der Hand?

Den Leasingvertrag mit der Angabe des Restwerts.

am 27. Oktober 2016 um 9:14

Zitat:

@minwi schrieb am 26. Oktober 2016 um 22:33:10 Uhr:

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 26. Oktober 2016 um 09:27:05 Uhr:

 

Wenn Dein Auto keinen Unfall hatte, dann lasse diesen Punkt einfach berichtigen.

Der VW Verkäufer meint ich soll das einfach in dem entsprechenden Dokument berichtigen, er könne keine neuen Dokumente anfordern. Nun frage ich mich ob das überhaupt erlaubt ist, dass ich selber die Korrektur vornehme da man nachträglich was dagegen einwenden könnte? Also es unnötigerweise ein strittiger Punkt sein könnte?

Vor der Unterschrift kannst Du eine Korrektur oder Ergänzung jederzeit vornehmen (idealerweise separat paraphieren), im Nachhinein nicht mehr. Es ist wichtig, dass beide Vertragspartner gleichlautende Exemplare vorliegen haben.

Zitat:

@minwi schrieb am 26. Oktober 2016 um 22:33:10 Uhr:

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 26. Oktober 2016 um 20:17:05 Uhr:

Was an Zusicherungen hast du denn überhaupt in der Hand?

Den Leasingvertrag mit der Angabe des Restwerts.

Am 24.10. hattest Du doch geschrieben, dass Du bereits ein konkretes Vertragsangebot vorliegen hast. Weicht der Restwert von der im LV festgehaltenen Angabe denn ab?

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 27. Oktober 2016 um 9:26

Kann ich also im entsprechenden Dokument einfach die Korrektur vornehmen und es dann unterschrieben an den VW Verkäufer zurücksenden und ihn bitten diese korrigierte Dokument mir unterzeichnet zurückzusenden?

Bevor ich dem VW Verkäufer bekannt gab,dass ich das Fahrzeug kaufen möchte, fragte ich nach dem Restwert. Er nannte mir einen um 1000 Euro teureren Restwert als den damals beim Leasingvertragsabschluss angegeben. Ich informierte ihn darüber wobei er nachfragte woher ich das weiss. Als ich ihm sagte dass es damals bei mir im Leasingvertrag vermerkt wurde, hatte er dies akzeptiert und mir die genannten Dokumente mit dem "korrekten" Restwert zugesandet.

Hätte ich was in meinem Fall anders machen können (vor Leasingvertragsabschluss) um das Fahrzeug günstiger jetzt haben zu können? Gibt es bessere Alternativen als so einen Leasingvertrag?

am 27. Oktober 2016 um 9:32

Zitat:

@minwi schrieb am 27. Oktober 2016 um 11:26:39 Uhr:

Kann ich also im entsprechenden Dokument einfach die Korrektur vornehmen und es dann unterschrieben an den VW Verkäufer zurücksenden und ihn bitten diese korrigierte Dokument mir unterzeichnet zurückzusenden?

Ja.

Zitat:

Bevor ich dem VW Verkäufer bekannt gab,dass ich das Fahrzeug kaufen möchte, fragte ich nach dem Restwert. Er nannte mir einen um 1000 Euro teureren Restwert als den damals beim Leasingvertragsabschluss angegeben. Ich imformierte ihn darüber wobei er nachfragte woher ich das weiss. Als ich ihm sagte dass es damals bei mir im Leasingvertrag vermerkt wurde, hatte er dies akzeptiert und mir die genannten Dokumente mit dem "korrekten" Restwert zugesandet.

OK, aber dann ist doch alles i. O. - oder warum hattest Du gestern Abend geschrieben, Du hättest nur die Angabe auf dem Leasingvertrag?

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 27. Oktober 2016 um 13:25

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 27. Oktober 2016 um 11:32:58 Uhr:

OK, aber dann ist doch alles i. O. - oder warum hattest Du gestern Abend geschrieben, Du hättest nur die Angabe auf dem Leasingvertrag?

Das war meine Antwort zur folgenden Frage:

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 26. Oktober 2016 um 20:17:05 Uhr:

Was an Zusicherungen hast du denn überhaupt in der Hand?

------

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 27. Oktober 2016 um 11:32:58 Uhr:

Zitat:

@minwi schrieb am 27. Oktober 2016 um 11:26:39 Uhr:

Kann ich also im entsprechenden Dokument einfach die Korrektur vornehmen und es dann unterschrieben an den VW Verkäufer zurücksenden und ihn bitten diese korrigierte Dokument mir unterzeichnet zurückzusenden?

Ja.

Könnte es im Nachhinein sein, dass behauptet wird es sei doch ein Unfallfahrzeug da es angekreuzt wurde und meine Korrektur ungültig ist, da nur der Dokumentersteller nur das Dokument korrigieren darf? D.h. sollte ich sicherheitshalber nochmals ausdrücklich ein korrigiertes Exemplar anfordern (hab ja bereits den VW Verkäufer drauf angesprochen aber der meinte ich solls korrigieren da er keine neue anfordern kann)?

am 27. Oktober 2016 um 14:42

Na dann korrigiere es doch und gut ist.

Es muss nur auf beiden Ausfertigungen passieren.

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