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VW Leasing-Vertragsende, was nun?

Themenstarteram 18. Oktober 2016 um 16:24

Hallo zusammen,

kurze Beschreibung meiner Situation (Anmerkung: Preisangaben sind brutto):

Habe meinen VW Caravelle als Firmenfahrzeug bei der VW Leasing GmbH geleast (Leasingart: Restwert), drei Jahre lang mit einer monatlichen Rate von 464,10 Euro, Restwert = 20803,06 Euro.

Nun endet der Leasingvertrag. Zur Leasingverlängerung hat ein VW Verkäufer mir folgende Angebote gemacht:

Angebot Nr. 1:

Leasingdauer= 1 Jahr, monatliche Rate= 512,89 Euro, Restwert = 17600,10 Euro

Angebot Nr. 2:

Leasingdauer = 2 Jahre, monatliche Rate = 368,90 Euro, Restwert = 16148,30 Euro

Alternativ besteht ein Finanzierungsmöglichkeit seitens der Bank, bei max. Zins = 5%.

Derzeit brauche ich noch mein Fahrzeug, daher ist ein Verkauf derzeit nicht vorgesehen, wenn dann frühestens in ein paar Monaten.

Fragen:

1) Wie beurteilt ihr die Angebote des VW Verkäufers bzgl. einer Leasingverlängerung?

2) Welches ist das beste zukünftige Verfahren (Leasingverlängerung, Fahrzeug kaufen, Finanzierung bei Bank, Neufahrzeugkauf..)?

3) Die VW Leasing GmbH ist Eigentümer meines Fahrzeugs oder? Falls ja, wieso läuft das Ganze dann über den VW Verkäufer? Wer ist Ansprechpartner, wenn ich das Fahrzeug nun aus dem Leasing kaufen möchte?

Besten Dank schon mal für eure Kommentare. Ich freue mich über eure Überlegungen, Empfehlungen und Ratschläge. Willkommen sind auch Erfahrungsberichte

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema
am 19. Oktober 2016 um 9:24

Zitat:

@minwi schrieb am 18. Oktober 2016 um 23:13:46 Uhr:

Bin soeben auf diesen Artikel gestolpert:

https://www.test.de/Leasing-Restwert-ist-nicht-Zeitwert-4738582-0/

Also da frage ich mich was sich derjenige, der so eine Regelung festgelegt hat, dabei gedacht hat. Das darf doch nicht sein, dass es genügt im Kleingedruckten zu vermerken, dass der Leasinggeber gesetzlich berechtigt ist einen übertriebenen Restwert vorsätzlich angeben zu können damit ein höherer Gewinn erzielt wird.

Das ist eigentlich ganz einfach. Der Leasingnehmer profitiert bei der Festlegung eines höheren Restwerts von den niedrigen Leasingraten. Würde der Restwert realistisch angesetzt, wären die Raten logischerweise höher und ein Wertausgleich würde am Ende entfallen. Am Ende zahlen beide mehr oder weniger in der Summe den selben Betrag. Das hat also mit höherem Gewinn nichts zu tun.

Restwertleasing hat bei PKW allerdings an Bedeutung verloren. Heutzutage werden in den meisten Fällen Kilometerleasingverträge abgeschlossen - kalkulatorisch liegt hierbei zwar auch ein Restwert zugrunde, aber bei solchen Verträgen trägt das Restwertrisiko nicht der Leasingnehmer, sondern der Leasinggeber.

Gruß

Der Chaosmanager

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Zitat:

@minwi schrieb am 17. November 2016 um 20:37:44 Uhr:

Es macht den Eindruck, dass Sie mir vorwerfen, ich hätte die Kupplung nicht gut behandelt.

Zu 90% schätze ich, dass das so ist, richtig.

Und genau aus dem Grund, wird auch niemand anders die Instandsetzungskosten übernehmen. Wer nun genau die Schuld trägt ... ist müßig sich drüber auszulassen.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 18. November 2016 um 19:53:42 Uhr:

Zitat:

@minwi schrieb am 17. November 2016 um 20:37:44 Uhr:

Es macht den Eindruck, dass Sie mir vorwerfen, ich hätte die Kupplung nicht gut behandelt.

Zu 90% schätze ich, dass das so ist, richtig.

Und genau aus dem Grund, wird auch niemand anders die Instandsetzungskosten übernehmen. Wer nun genau die Schuld trägt ... ist müßig sich drüber auszulassen.

Zu 90% schätze ich, dass hier zu mindestens 75% etwas im Trollgetriebe defekt ist, ich kann nur nicht zu 100% sagen, bei wem von euch beiden. Vermutlich zu gleichen Teilen.

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