VW Leasing-Vertragsende, was nun?

Hallo zusammen,

kurze Beschreibung meiner Situation (Anmerkung: Preisangaben sind brutto):

Habe meinen VW Caravelle als Firmenfahrzeug bei der VW Leasing GmbH geleast (Leasingart: Restwert), drei Jahre lang mit einer monatlichen Rate von 464,10 Euro, Restwert = 20803,06 Euro.

Nun endet der Leasingvertrag. Zur Leasingverlängerung hat ein VW Verkäufer mir folgende Angebote gemacht:

Angebot Nr. 1:
Leasingdauer= 1 Jahr, monatliche Rate= 512,89 Euro, Restwert = 17600,10 Euro

Angebot Nr. 2:
Leasingdauer = 2 Jahre, monatliche Rate = 368,90 Euro, Restwert = 16148,30 Euro

Alternativ besteht ein Finanzierungsmöglichkeit seitens der Bank, bei max. Zins = 5%.

Derzeit brauche ich noch mein Fahrzeug, daher ist ein Verkauf derzeit nicht vorgesehen, wenn dann frühestens in ein paar Monaten.

Fragen:
1) Wie beurteilt ihr die Angebote des VW Verkäufers bzgl. einer Leasingverlängerung?
2) Welches ist das beste zukünftige Verfahren (Leasingverlängerung, Fahrzeug kaufen, Finanzierung bei Bank, Neufahrzeugkauf..)?
3) Die VW Leasing GmbH ist Eigentümer meines Fahrzeugs oder? Falls ja, wieso läuft das Ganze dann über den VW Verkäufer? Wer ist Ansprechpartner, wenn ich das Fahrzeug nun aus dem Leasing kaufen möchte?

Besten Dank schon mal für eure Kommentare. Ich freue mich über eure Überlegungen, Empfehlungen und Ratschläge. Willkommen sind auch Erfahrungsberichte

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@minwi schrieb am 18. Oktober 2016 um 23:13:46 Uhr:


Bin soeben auf diesen Artikel gestolpert:
https://www.test.de/Leasing-Restwert-ist-nicht-Zeitwert-4738582-0/

Also da frage ich mich was sich derjenige, der so eine Regelung festgelegt hat, dabei gedacht hat. Das darf doch nicht sein, dass es genügt im Kleingedruckten zu vermerken, dass der Leasinggeber gesetzlich berechtigt ist einen übertriebenen Restwert vorsätzlich angeben zu können damit ein höherer Gewinn erzielt wird.

Das ist eigentlich ganz einfach. Der Leasingnehmer profitiert bei der Festlegung eines höheren Restwerts von den niedrigen Leasingraten. Würde der Restwert realistisch angesetzt, wären die Raten logischerweise höher und ein Wertausgleich würde am Ende entfallen. Am Ende zahlen beide mehr oder weniger in der Summe den selben Betrag. Das hat also mit höherem Gewinn nichts zu tun.

Restwertleasing hat bei PKW allerdings an Bedeutung verloren. Heutzutage werden in den meisten Fällen Kilometerleasingverträge abgeschlossen - kalkulatorisch liegt hierbei zwar auch ein Restwert zugrunde, aber bei solchen Verträgen trägt das Restwertrisiko nicht der Leasingnehmer, sondern der Leasinggeber.

Gruß
Der Chaosmanager

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Bei unserem Privatleasing hatten wir jeweils eine Kaufoption drin.
Der Vertrag war so formuliert, dass wir den Wagen (damals Mini) zu dem am Tag der Vertragsunterzeichnung vereinbarten Wert nach Ende der Leasingzeit kaufen konnten. Ist bei Privatleasing nicht so unüblich und vor allem unproblematisch, das das Finanzamt kein Wort mitredet. Bei Geschäftsleasing ist es zwar sicherlich auch möglich, ein Leasing mit Kaufoption abzuschließen - was anscheinend der TE gemacht hat -, das kann aber bei der steuerlichen Abrechnung u.U. Probleme bereiten.

Ich lese hier seit Anfang mit, habe aber bis jetzt nicht verstanden, warum der TE solche Probleme damit hat.
Wenn TE den Leasingvertrag mit einem festgeschriebenen Restwert abgeschlossen hat, so gilt für ihn der dort vermerkte Restwert als Kaufpreis nach Leasingende. Dieser Restwert hat nichts mit dem tatsächlichen Autowert zu tun.
Beispiel: ich habe mir einen F36 bei Sixt-Neuwagen konfiguriert. Das Auto sollte über Vario-Finanzierung gekauft werden.
Dabei würde ich 36 Raten zu 187,46 EUR, eine Anzahlung von 12.163,02 EUR anzahlen und eine Schlussrate von 1824,45 EUR zahlen. Danach wäre der Fahrzeugrestwert in Höhe von 32.814,17 EUR geblieben. In Summe ergibt das 53.576,20 netto oder 63755,68 EUR brutto bei LP von rund 73.000 EUR. Der kalkulatorische Restwert von 32.800 EUR wäre an Sixt nach den 36 Monaten zu zahlen, egal, ob das Auto dann noch 40.000 oder nur 20.000 wert ist.
Bei einer Restwertgeschichte steckt in diesem Restwert auch gewöhnlich das größte Risiko, wenn man den Wagen nach Ablauf der Finanzierungszeit NICHT übernehmen will - dann muss man die Differenz zwischen dem kalkulatorischen und dem tatsächlichen Restwert zahlen.
Da hier das Auto übernommen wurde, finde ich die Diskussion über den Restwert eher müßig - denn der TE hatte den Restwert im Vertrag zugesichert gehabt. Alles andere wäre unseriös, IMHO.

Zitat:

@JCzopik schrieb am 2. November 2016 um 16:07:09 Uhr:


Bei unserem Privatleasing hatten wir jeweils eine Kaufoption drin.
Der Vertrag war so formuliert, dass wir den Wagen (damals Mini) zu dem am Tag der Vertragsunterzeichnung vereinbarten Wert nach Ende der Leasingzeit kaufen konnten. Ist bei Privatleasing nicht so unüblich und vor allem unproblematisch, das das Finanzamt kein Wort mitredet. Bei Geschäftsleasing ist es zwar sicherlich auch möglich, ein Leasing mit Kaufoption abzuschließen - was anscheinend der TE gemacht hat -, das kann aber bei der steuerlichen Abrechnung u.U. Probleme bereiten.

Im Privaten ist das alles unkritisch, da kann es auch Leasing genannt werden, auch wenn es eigentlich eine Finanzierung ist.
Da es beim TE aber geschäftlich ist, bin ich so skeptisch. Wäre das alles nämlich verbindlich, dann wäre es kein Leasing mehr.

Ein Leasing darf keine versteckte Finanzierung sein im Geschäftsbereich, somit ist das bei Geschäftsleasing erstmal nicht möglich. Gibt aber Mittel und Wege das auszuhebeln.

Zitat:

@martin_theone schrieb am 2. November 2016 um 19:47:05 Uhr:


Ein Leasing darf keine versteckte Finanzierung sein im Geschäftsbereich, somit ist das bei Geschäftsleasing erstmal nicht möglich.

Auf die möglichen Konsequenzen hatte ich den TE auch schon hingewiesen (s. Seite 2 d. Threads).

Grüße
Der Chaosmanager

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Alles richtig, aber genau deshalb sollte man die Frage, sofern man das ungesehen glaubt, nicht zu Meinem Problem erklären 😉.

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 2. November 2016 um 13:30:05 Uhr:


Ansonsten: Ich habe den TE so verstanden, dass er das geleaste Fahrzeug zum damals vereinbarten Restwert übernimmt. Auch das kannst Du natürlich anzweifeln, aber das ist Dein Problem.

Zitat:

@martin_theone schrieb am 2. November 2016 um 19:47:05 Uhr:


Ein Leasing darf keine versteckte Finanzierung sein im Geschäftsbereich, somit ist das bei Geschäftsleasing erstmal nicht möglich. Gibt aber Mittel und Wege das auszuhebeln.

Dachte ich immer so.

Da ich aber kurz mit dem Gedanken spielte, meinen F10 zu ?bernehmen, habe ich diese Frage meinem Steuerberater gestellt. Der meinte, dass das gehen w?rde - ich kann den F10 übernehmen und würde doch keine Probleme mit dem Fiskus bekommen.

Jetzt kommt es doch anders und wir übernehmen den F10 nicht. Allgemein gesehen und aus für mich absolut nachvollziehbaren Gründen hast Du aber definitiv recht. Denn Leasing = Leasingobjekt ist NICHT mein Eigentum und wird bei mir als Kostenposition geführt. Wenn ich nach Leasingende kaufe, ist es doch mein Eigentum und kann nicht als Kostenposition geführt werden. Alles natürlich vereinfachend, aber dennoch prinzipiell richtig.

Entscheidend ist (war früher so), ob ich bereits im Leasingvertrag die Kaufoption vereinbart hatte.

Inzwischen hat sich folgendes Problem an meinem VW Caravelle ergeben: Die Kupplung hat einen Defekt. Das ist etwas früh finde ich, da andere vergleichbare gleiche Fahrzeuge dieses Problem nicht haben. Reparaturkosten werden ca. 2500,00 Euro betragen.

Vom VW-Händler habe ich seit dem Versand des unterzeichneten Dokuments zum Kauf meines Fahrzeugs aus dem Leasing nichts mehr gehört.

Nun die Frage, was ich bzgl. der defekten Kupplung tun kann, da ich es nicht einsehe, dass ich diese auf eigene Kosten reparieren müsste?

Zitat:

@minwi schrieb am 17. November 2016 um 19:57:27 Uhr:


Inzwischen hat sich folgendes Problem an meinem VW Caravelle ergeben: Die Kupplung hat einen Defekt. Das ist etwas früh finde ich, da andere vergleichbare gleiche Fahrzeuge dieses Problem nicht haben. Reparaturkosten werden ca. 2500,00 Euro betragen.

Kupplung unter den Umständen ist nur ein Verschleißteil und wurde sicher vom Vorbesitzer einfach nur schlecht behandelt. Darum wird der Händler auch nichts zahlen. Dass du selbst der Vorbesitzer warst, lässt das Mitleid darüber auch ganz locker auf Null sinken. Es gibt es echt selten, dass es den richtigen trifft, ab er hier haben wir den 100% Fall 😉.

Vorbesitzer gibt es ja keinen, da ich ja das Fahrzeug von Anfang fahre außer man hat mir ein Gebrauchtfahrzeug als Neufahrzeug ohne mein Wissen verkauft.

Ohne mich loben zu wollen kann ich aber sagen, dass ich zu denjenigen gehöre, die ihr Fahrzeug sorgfältig behandeln. Daher stimmt es keinesfalls, dass die Kupplung schlecht behandelt wurde. Sie wird viel genutzt, bedingt dadurch, dass ich das Fahrzeug ja geschäftlich fahre und daher schon einige Kilometer hinter mir habe. Ich habe mit anderen Fahrern gesprochen und diese sind ebenso wie ich verwundert, warum bei mir die Kupplung schon hinüber ist. Sie fahren vergleichbare Fahrzeuge, auch bereits mit vielen zurückgelegten Kilometern, und haben das Problem nicht.

Klar, die Kupplung ist ein Verschleißteil und kann irgendwann hinüber gehen. Nur warum funktioniert diese bei anderen, meinem Fahrzeug entsprechenden, dann?

Zitat:

@minwi schrieb am 17. November 2016 um 20:13:20 Uhr:


Nur warum funktioniert diese bei anderen, meinem Fahrzeug entsprechenden, dann?

Zu 90% wird es ein Fehler in der Selbstwahrnehmung sein, zu 10% ein Materialfehler. Ist leider so und deshalb gibt es auch nichts.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 17. November 2016 um 20:35:18 Uhr:



Zu 90% wird es ein Fehler in der Selbstwahrnehmung sein, zu 10% ein Materialfehler. Ist leider so und deshalb gibt es auch nichts.

Ihre Behauptung ist unklar. Könnten Sie es bitte erläutern, damit ich nachvollziehen kann wie Sie zu dieser Aussage gekommen sind? Es macht den Eindruck, dass Sie mir vorwerfen, ich hätte die Kupplung nicht gut behandelt. Ich kann sagen, dass ich bereits andere Fahrzeuge auch mal so viel gefahren hatte und die Kupplung nie einen Defekt gehabt hatte.

Kostet die Reparatur einer Kupplung bei einem VW Transporter tatsächlich mittlerweile 2500€?

Ja, außer ich finde eine andere Werkstatt, die bereit ist für einen geringeren Preis die Reparatur vorzunehmen.

Zitat:

@minwi schrieb am 18. November 2016 um 06:44:32 Uhr:


Ja, außer ich finde eine andere Werkstatt, die bereit ist für einen geringeren Preis die Reparatur vorzunehmen.

Warum tust du das dann nicht? Auto soll ja dir gehören, damit ist die Werkstattbindung und VW-Bindung nicht von so größer Bedeutung. ATU oder Stop&Go machen das auch - und sicherlich nicht schlecht. Garantie gibt es auf deren Leistungen ebenso.

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