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VW Leasing-Vertragsende, was nun?

Themenstarteram 18. Oktober 2016 um 16:24

Hallo zusammen,

kurze Beschreibung meiner Situation (Anmerkung: Preisangaben sind brutto):

Habe meinen VW Caravelle als Firmenfahrzeug bei der VW Leasing GmbH geleast (Leasingart: Restwert), drei Jahre lang mit einer monatlichen Rate von 464,10 Euro, Restwert = 20803,06 Euro.

Nun endet der Leasingvertrag. Zur Leasingverlängerung hat ein VW Verkäufer mir folgende Angebote gemacht:

Angebot Nr. 1:

Leasingdauer= 1 Jahr, monatliche Rate= 512,89 Euro, Restwert = 17600,10 Euro

Angebot Nr. 2:

Leasingdauer = 2 Jahre, monatliche Rate = 368,90 Euro, Restwert = 16148,30 Euro

Alternativ besteht ein Finanzierungsmöglichkeit seitens der Bank, bei max. Zins = 5%.

Derzeit brauche ich noch mein Fahrzeug, daher ist ein Verkauf derzeit nicht vorgesehen, wenn dann frühestens in ein paar Monaten.

Fragen:

1) Wie beurteilt ihr die Angebote des VW Verkäufers bzgl. einer Leasingverlängerung?

2) Welches ist das beste zukünftige Verfahren (Leasingverlängerung, Fahrzeug kaufen, Finanzierung bei Bank, Neufahrzeugkauf..)?

3) Die VW Leasing GmbH ist Eigentümer meines Fahrzeugs oder? Falls ja, wieso läuft das Ganze dann über den VW Verkäufer? Wer ist Ansprechpartner, wenn ich das Fahrzeug nun aus dem Leasing kaufen möchte?

Besten Dank schon mal für eure Kommentare. Ich freue mich über eure Überlegungen, Empfehlungen und Ratschläge. Willkommen sind auch Erfahrungsberichte

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema
am 19. Oktober 2016 um 9:24

Zitat:

@minwi schrieb am 18. Oktober 2016 um 23:13:46 Uhr:

Bin soeben auf diesen Artikel gestolpert:

https://www.test.de/Leasing-Restwert-ist-nicht-Zeitwert-4738582-0/

Also da frage ich mich was sich derjenige, der so eine Regelung festgelegt hat, dabei gedacht hat. Das darf doch nicht sein, dass es genügt im Kleingedruckten zu vermerken, dass der Leasinggeber gesetzlich berechtigt ist einen übertriebenen Restwert vorsätzlich angeben zu können damit ein höherer Gewinn erzielt wird.

Das ist eigentlich ganz einfach. Der Leasingnehmer profitiert bei der Festlegung eines höheren Restwerts von den niedrigen Leasingraten. Würde der Restwert realistisch angesetzt, wären die Raten logischerweise höher und ein Wertausgleich würde am Ende entfallen. Am Ende zahlen beide mehr oder weniger in der Summe den selben Betrag. Das hat also mit höherem Gewinn nichts zu tun.

Restwertleasing hat bei PKW allerdings an Bedeutung verloren. Heutzutage werden in den meisten Fällen Kilometerleasingverträge abgeschlossen - kalkulatorisch liegt hierbei zwar auch ein Restwert zugrunde, aber bei solchen Verträgen trägt das Restwertrisiko nicht der Leasingnehmer, sondern der Leasinggeber.

Gruß

Der Chaosmanager

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Und die Leasingraten sind trotzdem in voller Höhe als Betriebsausgabe abzugsfähig? Nicht die normale AfA von Fahrzeugen?

Themenstarteram 18. Oktober 2016 um 20:50

Zitat:

@PeterBH schrieb am 18. Oktober 2016 um 22:09:29 Uhr:

Und die Leasingraten sind trotzdem in voller Höhe als Betriebsausgabe abzugsfähig? Nicht die normale AfA von Fahrzeugen?

Ja.

Themenstarteram 18. Oktober 2016 um 20:53

Ich überlege gerade, ob es denn sein könnte, dass der Restwert nun kleiner ist als mir der damalige Verkäufer vor drei Jahren angegeben hat? Wie kann man eigentlich den aktuellen Restwert genau ermitteln?

Gutachten wäre eine Möglichkeit.

Hab vor zig Jahren mal Stress mit dem FA gehabt. Wollten Leasing wegen Ankaufverpflichtung auf Verlangen des Leasinggebers nicht anerkennen

am 18. Oktober 2016 um 20:58

Zitat:

@minwi schrieb am 18. Oktober 2016 um 22:50:31 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 18. Oktober 2016 um 22:09:29 Uhr:

Und die Leasingraten sind trotzdem in voller Höhe als Betriebsausgabe abzugsfähig? Nicht die normale AfA von Fahrzeugen?

Ja.

Bis jetzt selbstverständlich ja. Aber im Fall der käuflichen Übernahme dürfte das FA nachträglich die Absetzbarkeit der Leasingraten aberkennen.

Grüße

Der Chaosmanager

Themenstarteram 18. Oktober 2016 um 21:00

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 18. Oktober 2016 um 22:58:25 Uhr:

Zitat:

@minwi schrieb am 18. Oktober 2016 um 22:50:31 Uhr:

 

Ja.

Bis jetzt selbstverständlich ja. Aber im Fall der käuflichen Übernahme dürfte das FA nachträglich die Absetzbarkeit der Leasingraten aberkennen.

Grüße

Der Chaosmanager

Echt? Wieso und wo ist das geregelt? Das Fahrzeug wird nach Übernahme weiterhin gewerblich genutzt.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 18. Oktober 2016 um 22:58:05 Uhr:

Gutachten wäre eine Möglichkeit.

Hab vor zig Jahren mal Stress mit dem FA gehabt. Wollten Leasing wegen Ankaufverpflichtung auf Verlangen des Leasinggebers nicht anerkennen

Gutachten wo, z.B. beim ADAC? Das würde mich echt interessieren, ob vielleicht der aktuelle Restwert niedriger ist. Was aber wenn es der Fall ist aber im Vertrag noch der (alte) Vermerk von damals steht, hat dies dann Vorrang und ich müsste deswegen einen höheren Restwert zahlen?

Wegen Ankaufverpflichtung Stress mit dem FA? Ist das nicht ein anderer Fall im Gegensatz zur Kaufoption, wo der Leasingnehmer entscheiden darf ob er das Fahrzeug nach Leasingvertragsende kauft oder nicht?

Themenstarteram 18. Oktober 2016 um 21:13

Bin soeben auf diesen Artikel gestolpert:

https://www.test.de/Leasing-Restwert-ist-nicht-Zeitwert-4738582-0/

Also da frage ich mich was sich derjenige, der so eine Regelung festgelegt hat, dabei gedacht hat. Das darf doch nicht sein, dass es genügt im Kleingedruckten zu vermerken, dass der Leasinggeber gesetzlich berechtigt ist einen übertriebenen Restwert vorsätzlich angeben zu können damit ein höherer Gewinn erzielt wird.

In einem anderen Artikel (Quelle: http://www.meinauto.de/lp-restwertleasing) heißt es:

"Das Restwertleasing

Interessenten sollten beim Restwertleasing vor allem darauf achten, dass der ausgezeichnete Restwert in keinem Fall der Kaufpreis ist, mit dessen Zahlung das Fahrzeug am Ende des Leasingvertrages erworben wird. [...]"

Woher soll man als Kunde denn dann beurteilen können, ob man ein gutes oder schlechtes Angebot erhalten hat um zu entscheiden ob man das Fahrzeug least oder nicht ??? Das geht ja eher dann nur, wenn man bei Vertragsabschluss einen Restwert festlegt, der beim Kauf nach dem Vertragsende zu zahlen ist oder?!

am 19. Oktober 2016 um 6:22

Zitat:

@minwi schrieb am 18. Oktober 2016 um 23:00:18 Uhr:

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 18. Oktober 2016 um 22:58:25 Uhr:

 

Bis jetzt selbstverständlich ja. Aber im Fall der käuflichen Übernahme dürfte das FA nachträglich die Absetzbarkeit der Leasingraten aberkennen.

Grüße

Der Chaosmanager

Echt? Wieso und wo ist das geregelt? Das Fahrzeug wird nach Übernahme weiterhin gewerblich genutzt.

Dies ist im Leasingerlass des BMF geregelt. Wenn ein geleastes Objekt nach Ablauf der Leasingzeit vom Leasingnehmer gekauft wird, kann das FA davon ausgehen, dass es sich gar nicht um Leasing handelte, sondern um einen finanzierten Kauf. Somit müsste der Kaufgegenstand im Nachhinein aktiviert werden und die Leasingraten könnten somit nicht als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Dafür könnte natürlich die AfA abgesetzt werden.

Konkret kann man dies allerdings nur nach Prüfung Deines Leasingvertrags sagen.

Ich empfehle Dir aus diesem Grund, den Sachverhalt mit Deinem Steuerberater zu besprechen, bevor Du eine Entscheidung fällst.

Grundsätzlich ist jedoch zu sagen, dass gewerbliches Leasing und anschließende käufliche Übernahme sich eigentlich widersprechen. Wenn man gewerblich vorhat, das Fahrzeug nach einer gewissen Zeit zu übernehmen, ist Leasing nicht zu empfehlen. In einem solchen Fall sollte man das Fahrzeug finanzieren.

Gruß

Der Chaosmanager

 

am 19. Oktober 2016 um 9:24

Zitat:

@minwi schrieb am 18. Oktober 2016 um 23:13:46 Uhr:

Bin soeben auf diesen Artikel gestolpert:

https://www.test.de/Leasing-Restwert-ist-nicht-Zeitwert-4738582-0/

Also da frage ich mich was sich derjenige, der so eine Regelung festgelegt hat, dabei gedacht hat. Das darf doch nicht sein, dass es genügt im Kleingedruckten zu vermerken, dass der Leasinggeber gesetzlich berechtigt ist einen übertriebenen Restwert vorsätzlich angeben zu können damit ein höherer Gewinn erzielt wird.

Das ist eigentlich ganz einfach. Der Leasingnehmer profitiert bei der Festlegung eines höheren Restwerts von den niedrigen Leasingraten. Würde der Restwert realistisch angesetzt, wären die Raten logischerweise höher und ein Wertausgleich würde am Ende entfallen. Am Ende zahlen beide mehr oder weniger in der Summe den selben Betrag. Das hat also mit höherem Gewinn nichts zu tun.

Restwertleasing hat bei PKW allerdings an Bedeutung verloren. Heutzutage werden in den meisten Fällen Kilometerleasingverträge abgeschlossen - kalkulatorisch liegt hierbei zwar auch ein Restwert zugrunde, aber bei solchen Verträgen trägt das Restwertrisiko nicht der Leasingnehmer, sondern der Leasinggeber.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 24. Oktober 2016 um 18:37

Ich habe mich entschieden, mein Fahrzeug zu behalten bzw. aus dem Leasing auszusteigen in dem ich das Fahrzeug kaufe/übernehme. Nun hat mit der VW-Verkäufer dazu ein Dokument, das "Verbindliche Bestellung eines gebrauchten Fahrzeugs (Eigengeschäft)" heißt, zugesandt.

Im Abschnitt "Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen" steht da u.a. folgendes:

" I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers 1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestel- lung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller un- verzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht an- nimmt."

Meine Fragen:

1) Wie genau läuft der Kauf / die Übernahme des Fahrzeugs aus dem Leasing ab?

2) Was ist das für ein Dokument, ein Kaufvertrag, den mir der VW-Verkäufer zugesandt hat?

3) Wenn ich das Dokument unterschreibe, heißt es ja noch nicht dass dieser Vertrag (?) zustande gekommen ist, da ihn laut den genannten Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen der Händler noch unterschreiben muss. Nun könnte es sein, dass dieser warum auch immer nicht unterschreibt. Was dann?

4) Was sollte unbedingt in so einem Vertrag drin stehen und was gibt's noch in diesem Zusammenhang zu beachten? Hab Schiss, dass der VW-Verkäufer mich wieder reinlegen will, weil er das schon mehrmals versucht hat (zb. mit falscher Angabe des Restwerts usw).

am 24. Oktober 2016 um 18:44

Zitat:

@minwi schrieb am 24. Oktober 2016 um 20:37:23 Uhr:

 

Meine Fragen:

1) Wie genau läuft der Kauf / die Übernahme des Fahrzeugs aus dem Leasing ab?

Der Händler kauft das Auto von der Leasinggesellschaft und verkauft es an Dich.

Zitat:

2) Was ist das für ein Dokument, ein Kaufvertrag, den mir der VW-Verkäufer zugesandt hat?

Wie Du schreibst, ist es Deine Bestellung für das Auto.

Zitat:

3) Wenn ich das Dokument unterschreibe, heißt es ja noch nicht dass dieser Vertrag (?) zustande gekommen ist, da ihn laut den genannten Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen der Händler noch unterschreiben muss. Nun könnte es sein, dass dieser warum auch immer nicht unterschreibt. Was dann?

4) Was sollte unbedingt in so einem Vertrag drin stehen und was gibt's noch in diesem Zusammenhang zu beachten? Hab Schiss, dass der VW-Verkäufer mich wieder reinlegen will, weil er das schon mehrmals versucht hat (zb. mit falscher Angabe des Restwerts usw).

Mit Bezahlung des Kaufpreises und Entgegennahme der Rechnung ist der Kauf vollzogen - dies ist die Annahme Deiner Bestellung. Wenn Du Zweifel hast, dann lass ihn doch die Bestellung gegenzeichnen, das sollte kein Problem für ihn darstellen.

Gruß

Der Chaosmanager

Zu 1): Dann wird der Händler sich mit der Leasinggesellschaft auseinandersetzen. Und erst wenn er das geklärt hat, nimmt er dein Angebot an.

Zu 2): Das ist dein Angebot an den Händler, das Auto zu den genannten Bedingungen zu kaufen. Erst wenn der Händler dein Angebot angenommen hat, ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.

Zu 3) Dann hast du Pech gehabt. Ein normaler Leasingvertrag sieht kein Kaufrecht für den Leasingnehmer vor. Meistens werden diese Ankaufsrechte zwischen Händler und Leasingnehmer vereinbart, sind für die Leasinggesellschaft aber nicht verbindlich.

Themenstarteram 24. Oktober 2016 um 19:05

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 24. Oktober 2016 um 20:44:52 Uhr:

Wenn Du Zweifel hast, dann lass ihn doch die Bestellung gegenzeichnen, das sollte kein Problem für ihn darstellen.

D.h. erst nachdem ich unterschrieben habe, soll er mir dieses Dokument mit seiner Unterschrift zusenden?

Zitat:

@PeterBH schrieb am 24. Oktober 2016 um 20:46:14 Uhr:

Zu 3) Dann hast du Pech gehabt. Ein normaler Leasingvertrag sieht kein Kaufrecht für den Leasingnehmer vor. Meistens werden diese Ankaufsrechte zwischen Händler und Leasingnehmer vereinbart, sind für die Leasinggesellschaft aber nicht verbindlich.

Was aber wenn im Leasingvertrag vermerkt ist, dass eine Kaufoption besteht?

 

Was mir soeben noch eingefallen ist:

Wie findet man den genauen Restwert heraus (also zum Zeitpunkt wo man das Fahrzeug kaufen/übernehmen möchte)? Ich habe ja damals bei Abschluss des Leasingvertrags vom damaligen Verkäufer einen Restwert angegeben bekommen, der auf dem Vertrag handschriftlich vermerkt wurde. Nun frage ich mich aber ob das aktuell ein zu hoher Wert ist?

Kaufoption (für dich) heißt, dass die Leasinggesellschaft verpflichtet wäre, dir das Auto zu verkaufen. Hast du wirklich eine Kaufoption? Oder bist du (nur) verpflichtet, das Auto auf Wunsch der Leasinggesellschaft zu kaufen?

Themenstarteram 24. Oktober 2016 um 19:12

Zitat:

@PeterBH schrieb am 24. Oktober 2016 um 21:09:48 Uhr:

Kaufoption (für dich) heißt, dass die Leasinggesellschaft verpflichtet wäre, dir das Auto zu verkaufen. Hast du wirklich eine Kaufoption? Oder bist du (nur) verpflichtet, das Auto auf Wunsch der Leasinggesellschaft zu kaufen?

Ich habe eine Kaufoption, d.h. ich habe die Möglichkeit das Fahrzeug zu kaufen wenn ich möchte.

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