VW Leasing
Hallo,
das war ich hier so lese macht mir Angst.
Ich lease derzeit ein VW Polo R-Line (2022) als Neuwagen.
Leasing läuft noch 2 Jahre.
Sollte ich das Auto übernehmen, sofern VW zu viel bei der Abgabe berechnet?
Oder lieber nicht aufgrund des Getriebes und Motor, welcher im Auto verbaut ist?
11 Antworten
Es ist nicht unbedingt eine Frage, ob du das Auto übernehmen "sollst", sondern vielmehr, ob du es übernehmen kannst.
Das hängt zum einen vom Vertrag und zum anderen vom Leasinggeber ab. Schlauer bist du, wenn du in deinen Vertrag schaust. Dann kannst du sehen, ob etwas zur Übernahme durch den Leasingnehmer nach Ablauf des Vertrages vereinbart ist.
Was die technischen Besonderheiten anbelangt, da solltest du im Polo Forum fragen.
Würde ich mir in frühestens 20 Monaten einen Kopf dazu machen
Wovor hast du Angst? Nutze deinen gesunden Menschenverstand und behandle das Auto so, als wäre es dein Eigentum. Lasse es vertragsgemäß warten, pflege es. Wenn du dich daneben noch (Leasing-)vertragskonform verhältst, kann dir bei der Rückgabe gar nichts passieren.
Ob die Rückgabe oder der Kauf die bessere Wahl ist, kann man pauschal nicht beantworten. Wenn dir das Auto gefällt, es zuverlässig ist/bleibt, dann kaufe es. Ein neues Auto mit aktueller Technik hat allerdings auch seinen Reiz. Evtl. ändern sich ja auch deine Lebensumstände und du braucht ein größeres Auto oder du möchtest auf ein batterieelektrisches Auto umsteigen usw..
Hatte einen Unfall bei dem ich quasi Schuld war und alles wurde in der Vertragswerkstatt repariert (Schadensumme lag bei 6000€)
Wie hoch wird da die Wertminderung sein?
Dazu habe ich einige Waschanlagenkratzer.
Da habe ich bisschen Angst, dass mir das um die Ohren fliegt.
Pflegen werde ich mein Auto auf jeden Fall, Handpolitur, Handwäsche und bald auch mit Carnuba Wachs
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Zitat:@JSWLDK schrieb am 23. April 2025 um 12:56:41 Uhr:
Wovor hast du Angst? Nutze deinen gesunden Menschenverstand und behandle das Auto so, als wäre es dein Eigentum. Lasse es vertragsgemäß warten, pflege es. Wenn du dich daneben noch (Leasing-)vertragskonform verhältst, kann dir bei der Rückgabe gar nichts passieren.
Ob die Rückgabe oder der Kauf die bessere Wahl ist, kann man pauschal nicht beantworten. Wenn dir das Auto gefällt, es zuverlässig ist/bleibt, dann kaufe es. Ein neues Auto mit aktueller Technik hat allerdings auch seinen Reiz. Evtl. ändern sich ja auch deine Lebensumstände und du braucht ein größeres Auto oder du möchtest auf ein batterieelektrisches Auto umsteigen usw..
Hatte einen Unfall bei dem ich quasi Schuld war und alles wurde in der Vertragswerkstatt repariert (Schadensumme lag bei 6000€)Wie hoch wird da die Wertminderung sein?Dazu habe ich einige Waschanlagenkratzer.Da habe ich bisschen Angst, dass mir das um die Ohren fliegt.Pflegen werde ich mein Auto auf jeden Fall, Handpolitur, Handwäsche und bald auch mit Carnuba Wachs
Die Wertminderung steht im Gutachten.
Wenn du im Verrag keine Übernahmeoption bzw. einen Ablösebetrag findest, dann kann das dann auch völlig unattraktiv sein. Was das Abgabegutachten ergibt, weisst du auch erst dann.
Es läuft alles aufs Gleiche raus: Du kannst erst kurz vor der Abgabe entscheiden, was du machst.
Momentan alles Glaskugel!
Zitat:
@Flowjob_Reloaded schrieb am 23. April 2025 um 13:29:26 Uhr:
Hatte einen Unfall bei dem ich quasi Schuld war und alles wurde in der Vertragswerkstatt repariert (Schadensumme lag bei 6000€)Wie hoch wird da die Wertminderung sein?
Mal so als Anhaltspunkt:
Unser Cupra ist durch ein rückwärts ausparkendes Fahrzeug beschädigt worden
Nur Kratzer an der Frontschürze und ganz leicht am Scheinwerfer.
Schürze wurde nur lackiert, Scheinwerfer getauscht.
Reparaturkosten knapp über 3000.- €.Wertminderung laut Gutachten 450.- €
Zitat:
Sollte ich das Auto übernehmen, sofern VW zu viel bei der Abgabe berechnet?
Oder lieber nicht aufgrund des Getriebes und Motor, welcher im Auto verbaut ist?
Was für ein schlimmer Motor ist denn verbaut, den du lieber nicht übernehmen willst?
Zitat:
Dazu habe ich einige Waschanlagenkratzer.
Wegen der Kratzer schau mal in diesen Thread, da hat jemand das gleiche Problem (mit Foto):
Bei der Wertminderung würde ich mal so ungefähr von 10 Prozent der Schadenssumme ausgehen, also ca. 600 Euro
Wertminderung kann wenn ich mich erinnere bis 20% rauf gesetzt werden, wenn das Auto noch recht neu ist. Hatte vor paar Jahren den Fall, dass mir einer bei einem 13 Monaten alten Auto den Kotflügel kaputt gefahren hat und da meinte der Gutachter wir können mal 20% probieren und ist auch durch gegangen
Bei meiner letzten Abgabe wurde nach einem Schaden in Höhe von ca. 2.500 Euro zunächst eine Wertminderung von 950 Euro angesetzt. Ich musste mich nicht um die Höhe streiten, weil auf meine Intervention hin festgestellt worden ist, dass die generische Versicherung die Wertminderung bezahlt hatte. Es gibt also keinen festen Prozentsatz und man sollte sehr kritisch die Bewertung hinterfragen.