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VW Käfer Bj. 59 Winker "aktivieren

Themenstarteram 23. Juni 2012 um 11:42

Hallo, obwohl ich gerade neu bei euch bin, wollte ich euch gleich mit einer Frage belasten: Und zwar bin ich seit kurzem stolzer Besitzer eines Kaminroten Käfer Bj. 1959. Nun, der Vorbesitzer hat ihn mitte der 70er das letzte mal gefahren und damals musste er die Winker rechts und links deaktivieren, da diese nicht zugelassen waren, zumindest behauptete er das. Nun darf ich sie nutzen, vorrausgesetzt ich habe eine Lichtblinkanlage. Diese habe ich installiert, wollte nun die Winker auch nutzen, doch sie funktionieren gar nicht. Die beiden Kabel im Schacht haben kein Strom und die Winker funktionieren auch nicht. Was nun? Wo bekomme ich passende Ersatzteile her und wo wurden die beiden Kabel vermutlich gekappt?

Bedanke mich im Vorraus!

Euer Julien

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26 Antworten

Brennen denn die 6V-Winkerspulen beim Betrieb mit 12V durch? Einige 6V-Sachen können ja auch mit 12V weiterbetrieben werden.

am 29. Juni 2012 um 16:09

Unterschiedlich, Wicklungen mit Litzen mit 1,0mm² halten die 12 V meist aus, sie ziehen unter 6 und 12V um die 3A.

Die Wicklung der 6V Spule mit 0,1 oder 0,2mm² Litze zieht etwa 1,5A und wird unter 12 V mächtig heiss, sodass der Kern nach Abschalten nicht mehr die obere Bohrung passt und den Winker nicht mehr vollständig einklappen lässt. Zudem quamlt nach wenigen Sekunden die Pappisolierung der Winkerspule.

Danke, ich habe glaube ich noch Winker herumliegen, bei denen die Beschriftung von der Spule verloren ging. Daher weiß ich nicht, ob es 6V oder 12V-Winker sind.

Werde mal schauen, wie dick die Litze ist und ob die Spulen heiß werden.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Unterschiedlich, Wicklungen mit Litzen mit 1,0mm² halten die 12 V meist aus, sie ziehen unter 6 und 12V um die 3A.

Die Wicklung der 6V Spule mit 0,1 oder 0,2mm² Litze zieht etwa 1,5A und wird unter 12 V mächtig heiss, sodass der Kern nach Abschalten nicht mehr die obere Bohrung passt und den Winker nicht mehr vollständig einklappen lässt. Zudem quamlt nach wenigen Sekunden die Pappisolierung der Winkerspule.

Das ist die beste Methode die Wicklung zu schrotten,

indem man sie an die doppelte Spannung anschließt!

Zitat:

Original geschrieben von kat2

Danke, ich habe glaube ich noch Winker herumliegen, bei denen die Beschriftung von der Spule verloren ging. Daher weiß ich nicht, ob es 6V oder 12V-Winker sind.

Werde mal schauen, wie dick die Litze ist und ob die Spulen heiß werden.

 

Grüße

Unbedingt mit 6 Volt zuerst probieren,

wenn alles reibungslos funktioniert

auf keinen Fall mit 12 Volt probieren!

am 30. Juni 2012 um 17:38

Mit einem regelbaren Netzteil lässt sich prüfen, ob die Spulen überhaupt noch in der Lage sind, ein brauchbares Magnetfeld auf zu bauen.

Die Spulen, mit der dünnen Litze, zogen den Kern erst unter 17Volt, statt, wie vorgesehgen, bei 6 V ein.

Um den Winkerarm in Bewegung zu setzen, war schon fast die 3 Fache Spannung nötig.

Nächste Woche, werden die schlappen Spulen neu gewickelt, statt der 0,1mm² Litzen zieht nun je eine 0,5er ein.

Die Spule mit der 0,5er Litze dient erst als Muster, bevor auch sie neu gewickelt wird.

Falls jemand eine Adresse braucht, um ebenfalls neue Wicklungen für seine Winkerspulen zu bekommen, kann er/sie sich per PN an mich wenden.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von schreyhalz

Moin Moin !

Tja ,der Vertreiber des Relais ist sehr geschäftstüchtig ! Folgendes Zitat aus seiner Produktbeschreibung :

Zitat:

Original geschrieben von schreyhalz

Zitat:

Wink Blink Bremsrelais

um historische Fahrzeuge, die mit Einkammerrückleuchten bzw. Winkern ausgerüstet sind ohne Verlust der Originalität, also ohne Zusatzblinkleuchten, im Straßenverkehr zu bewegen.

Dieses Blinkrelais entspricht den Forderungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung StVZO

Übergangsvorschriften § 72 StVZO, § 53 Abs. 2 und § 54 Abs. 3

Man kann also alle Fahrzeuge, die serienmäßig mit Winkern ausgerüstet wurden mit

sehr geringem Arbeitsaufwand

wieder fahren wie anno seinerzeit.

Ist natürlich falsch !

 

Es gilt ausserdem der § 54 Abs. 4:

"""

(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind

1. an mehrspurigen Kraftfahrzeugen

paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein,

"""

Und dazu gibt es keine weitere Regelung im § 72 !!

Es ist also nur möglich , Fzge bis 4 m Länge und 1,6 m Breite ausschliesslich mit Winkern zu betreiben ,der Käfer fällt nicht darunter.

Das einzige ,was ginge ,wäre die vorderen Blinker durch Winker,die im vorderen Bereich angebracht sind ,zu ersetzen. Da der Winker beim Käfer nicht im vorderen Bereich ,sondern an der B-Säule angebracht ist ,scheidet diese Möglichkeit also auch aus.

Im übrigen halte ich die Frage nach der Warnblinkanlage für völlig ungeklärt ,da stellt sich mir nämlich die Frage ,was eher aufgibt,die Spule des Winkers oder die Batterie.

MfG Volker

am 24. Februar 2014 um 15:22

Der alleinige Winkerbetrieb ist nicht zulässig, in Kombination mit dem Blinker ist der Betrieb nie untersagt worden.

Man sieht es zB. bei vielen LKW der 40er und 50er Jahre, das Blinker und Winker zusammengeschaltet sind.

Bei denen war der Blinker zum Winker, wegen der Länge des Fahrzeugs vorgeschrieben.

Der Winkerbetrieb ist mit eingeschaltetem Blinker zum Abbiegen nicht nötig, aber erlaubt.

Wenn der Warnblinker gezogen wird, bleiben die Winkerspulen und -lampen stromlos..

Zitat:

Original geschrieben von Emmevi

Zitat:

Original geschrieben von schreyhalz

Moin Moin !

 

Tja ,der Vertreiber des Relais ist sehr geschäftstüchtig ! Folgendes Zitat aus seiner Produktbeschreibung :

Zitat:

Original geschrieben von Emmevi

Zitat:

Original geschrieben von schreyhalz

 

 

Ist natürlich falsch !

 

 

Es gilt ausserdem der § 54 Abs. 4:

"""

(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind

 

1. an mehrspurigen Kraftfahrzeugen

 

paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein,

 

"""

 

Und dazu gibt es keine weitere Regelung im § 72 !!

 

Es ist also nur möglich , Fzge bis 4 m Länge und 1,6 m Breite ausschliesslich mit Winkern zu betreiben ,der Käfer fällt nicht darunter.

Das einzige ,was ginge ,wäre die vorderen Blinker durch Winker,die im vorderen Bereich angebracht sind ,zu ersetzen. Da der Winker beim Käfer nicht im vorderen Bereich ,sondern an der B-Säule angebracht ist ,scheidet diese Möglichkeit also auch aus.

 

Im übrigen halte ich die Frage nach der Warnblinkanlage für völlig ungeklärt ,da stellt sich mir nämlich die Frage ,was eher aufgibt,die Spule des Winkers oder die Batterie.

 

MfG Volker

Servus schreyhalz

es ist zwar schon ein wenig her aber Du machst deinem Namen ja alle Ehre.

Also was da bei Rettung für den Winker steht ist nicht falsch!

Im Anhang der StVZO steht unter dam § 72 Übergangsvorschriften noch einiges interessantes was die Winker usw. zulässig macht

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988

Teil 14 - Stand 01/2001

C. Durchführungs-, Bußgeld und Schlussvorschriften

§ 72 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

http://www.autorecht24.de/.../stvzo_14.html

Wenn Du dir mal die Zeit nimmst die Internetseite www.rettung-fuer-den-winker.de genau zu studieren erkennst Du, das bei dieser Schaltung Blinker für vorne vorgesehen sind.

das was die StVZO vorgibt ist natürlich da Maß der Dinge und ist mit dieser Schaltung komplett zu lösen.

Diese Schaltung ist auch für Warnlicht gedacht, bei längeren Sandzeiten z.B. bei einer Autopanne ist es natürlich hilfreich wenn man sich mittels eines zweifach aus Schalters die Magnetspulen der Winker ausschaltbar macht.

Servus da Vitus mit der Rettung für den Winker (o\!/o)*

Mal was allgemeines, gut gemeinte Kritik:

Der Betreiber der Website mit dem "Winker-rette-Relais" bekäme evtl. mehr Bestellungen, wenn er eine Bestelladresse angeben würde. Aber auch das Impressum funktioniert zumindest bei mir nicht (die Seite wird nicht gefunden).

So gut das Relais vielleicht ist, so schlecht ist die Website. Die Beschriftungen der Buttons oben ändern sich je nachdem auf welcher Unter-Seite man sich befindet, und die links zu den Unter-seiten sind dann gerne vertauscht. Beispiel:

Wenn man in der Startseite auf den Knopf "Geschichte" klickt, kommt die Geschichte... Wenn man dort auf den Knopf "Geschichte" drückt, kommt man zur Vespa...

Wenn man auf der Vespa-Seite auf den Knopf "links" drückt, kommt man wiederrum zur "Geschichte". Usw....

Die links erscheinen dann aber, wenn man auf den Knopf "Technik" klickt....

Da ist ein lustiges Durcheinander.

"englisch" wird zwar angeboten, aber funktioniert überhaupt nicht. Ebenso wie die Kundengalerie.

Wie gesagt, meine Erfahrungen. Vielleicht bin ich aber einfach noch nicht dahintergekommen... :-)

Getestet unter IE und Chrome.

Ich denke, der Ersteller der Websiten sollte da nochmal ran. (Impressum muss vorhanden sein!)

Sehr verwirrend...

Gruß

Nick

am 4. März 2014 um 15:14

Das Problem liegt darin, das das Relais in der Form nicht mehr zu beschaffen ist, man braucht, um Blinker und Winker gleichzeitig zu betreiben, eine Brückenschaltung.

Sonst gibt es einen spulenzerstörenden innen wie aussen blinkenden Pendelwinker.

Das noch erhältliche Blinker/Winker Relais für den Unimog ist leider auf 24V ausgelegt

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