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VW Käfer Bj. 59 Winker "aktivieren

Themenstarteram 23. Juni 2012 um 11:42

Hallo, obwohl ich gerade neu bei euch bin, wollte ich euch gleich mit einer Frage belasten: Und zwar bin ich seit kurzem stolzer Besitzer eines Kaminroten Käfer Bj. 1959. Nun, der Vorbesitzer hat ihn mitte der 70er das letzte mal gefahren und damals musste er die Winker rechts und links deaktivieren, da diese nicht zugelassen waren, zumindest behauptete er das. Nun darf ich sie nutzen, vorrausgesetzt ich habe eine Lichtblinkanlage. Diese habe ich installiert, wollte nun die Winker auch nutzen, doch sie funktionieren gar nicht. Die beiden Kabel im Schacht haben kein Strom und die Winker funktionieren auch nicht. Was nun? Wo bekomme ich passende Ersatzteile her und wo wurden die beiden Kabel vermutlich gekappt?

Bedanke mich im Vorraus!

Euer Julien

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26 Antworten

Stell die Frage mal hier im Käferforum. Ich kann dir soviel nicht darüber sagen, außer das der Vorbesitzer recht hatte. Das gab es mal, die durften nicht ausfahren. 

Themenstarteram 24. Juni 2012 um 8:21

Zitat:

Original geschrieben von flatfour

Stell die Frage mal hier im Käferforum. Ich kann dir soviel nicht darüber sagen, außer das der Vorbesitzer recht hatte. Das gab es mal, die durften nicht ausfahren. 

Ok, sorry Flatfour, ich bin noch net so lange bei euch, wo finde ich das Käferforum? :D

Hat sich erledigt-oder?:)

Themenstarteram 24. Juni 2012 um 10:05

irgendwie schon :D

am 25. Juni 2012 um 0:15

Winker sind nach wie vor erlaubt, sie wurden 1963 überflüssig, als die Warnblinkeinrichtung in Front und Heck pflicht wurde.

Mehrspurige Fahrzeuge mit mehr als 1,60m Breite und bis zu 4m Länge mussten Warnblinker nachrüsten.

Da man die Warnblinkanlage auch zur Fahrtrichtungsanzeige nutze, wurden die Winker, die noch immer zum Blinker, aber nicht zum Warnblinker geschaltet werden dürfen, überflüssig.

Fahrzeuge mit mehr als 4 m bis zu 6m Länge mussten schon vorher Blinker in Front und Heck besitzen die zudem mit dem Winker geschaltet werden mussten.

Beim Käfer mit 2 Kammerrückleuchten, müssen die Bremslichter, mittels Winker/Blink/Bremsrelais geschaltet werden.

Dieses Relais kostet allerdings rund 100Euro für die 6 Volt Anlage (40A) und rund 120 Euro für die 12 Volt Anlage (20A).

Der Winker braucht, wenn der Käfer auf 12V umgerüstet wurde, für jede Winkerspule einen Vorwiderstand und die Fassung eine 12 V Sofitte mit 3 Watt..

Die 6V 3 Watt Sofitte steckt meist noch im Winker.

Nachtrag, da der Betrieb der Winker nicht verboten ist, suchte ich im Unimogforum nach der Schaltung, um meinen 1990er Transit damit nachrüsten zu können.

Das grösste Problem ist die Beschaffung der Vorwiderstände, um nicht die Winkerspulen aus den 30er Jahren zu verbrennen..

Da die Leistung der 6V Spulen nahezu unbekannt ist und anhand der Wicklungen lediglich geschätzt werden kann, muss in etwa die selbe Leistung durch die Vorwiderstände verheizt werden.

Wenn Du immer noch nach einer Winker-Lösung suchst: www.rettung-fuer-den-winker.de 

am 25. Juni 2012 um 13:43

Danke für das Angebot, damit lassen doch einige Euro sparen :)

Moin Moin !

Tja ,der Vertreiber des Relais ist sehr geschäftstüchtig ! Folgendes Zitat aus seiner Produktbeschreibung :

Zitat:

Wink Blink Bremsrelais

um historische Fahrzeuge, die mit Einkammerrückleuchten bzw. Winkern ausgerüstet sind ohne Verlust der Originalität, also ohne Zusatzblinkleuchten, im Straßenverkehr zu bewegen.

Dieses Blinkrelais entspricht den Forderungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung StVZO

Übergangsvorschriften § 72 StVZO, § 53 Abs. 2 und § 54 Abs. 3

Man kann also alle Fahrzeuge, die serienmäßig mit Winkern ausgerüstet wurden mit

sehr geringem Arbeitsaufwand

wieder fahren wie anno seinerzeit.

Ist natürlich falsch !

 

Es gilt ausserdem der § 54 Abs. 4:

"""

(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind

1. an mehrspurigen Kraftfahrzeugen

paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein,

"""

Und dazu gibt es keine weitere Regelung im § 72 !!

Es ist also nur möglich , Fzge bis 4 m Länge und 1,6 m Breite ausschliesslich mit Winkern zu betreiben ,der Käfer fällt nicht darunter.

Das einzige ,was ginge ,wäre die vorderen Blinker durch Winker,die im vorderen Bereich angebracht sind ,zu ersetzen. Da der Winker beim Käfer nicht im vorderen Bereich ,sondern an der B-Säule angebracht ist ,scheidet diese Möglichkeit also auch aus.

Im übrigen halte ich die Frage nach der Warnblinkanlage für völlig ungeklärt ,da stellt sich mir nämlich die Frage ,was eher aufgibt,die Spule des Winkers oder die Batterie.

MfG Volker

am 25. Juni 2012 um 22:28

Fahrzeuge mit mehr als 4m, und bis zu 6m Länge und über 1,60m Breite mussten vorn und hinten zusätzlich zum Winker, mit Blinkleuchten ausgerüstet sein.

Von daher ist es ganz legal möglich, auch neuere Fahrzeuge mit Winkern nachzurüsten.

Da der Warnblinker nicht mit gemeinsam Winkern betrieben werden darf, erübrigt sich die Frage, was zuerst aufgibt.

Zitat:

Original geschrieben von schreyhalz

mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m

Na ja, KV 4,03m bis 4,07m Länge mal 1,55m Breite... Vorne und hinten die 15 mm in den Langlöchern der Stoßstangenhalter ausgenutzt und alles ist im grünen Bereich, gelle?

Grüße,

Michael

@ jolly996

Dein Krabbeltier ist doch sicher Karminrot :confused:

@ Hartgummifelge

Hat VW Ende der Fünfziger wirklich noch 20 J. alte KdF-Wagen-Fahrtrichtungsanzeiger verbaut :confused:

-- ;) --

am 26. Juni 2012 um 23:31

@ Prussiacus,

bis 1956 auf jeden Fall, dann wurde der Einbau von Blinkern in mehrspurigen Fahrzeugen zur Pflicht, P- und LKW vor 1956 mussten bis 1.Juli1963 mit Blinkern zur Fahrtrichtungsanzeige nachgerüstet werden, parallel dazu durften und dürfen die Winker zusätzlich weiter in Betrieb bleiben. Das Vorhandensein einer Warnblinkeinrichtung wurde für Alle P- und LKW ab 1973 zur Pflicht.

Der KDF-Wagen verfügt Dank seiner langen Bauzeit über verschiedene Arten und Formen von Winkern und Blinkern..

Aber keiner der Winker des KDF-Wagens war so schön geraten, wie der von Brevettato-Carello aus Torino um 1930.

am 27. Juni 2012 um 1:21

@ Hartgummifelge

Zur Erläuterung: Ich bin anscheinend mißverstanden worden, ich meinte doch nur ironisch, ob tatsächlich 20 J. alte Vorkriegs-Teile verbaut wurden beim '59er Käfer -- dies bezüglich Deiner Bedenken bezüglich einer Überlastung der Magnet-Spulen mangels geeigneter Vorwiderstände.

Die Firma in Turin firmiert übrigens nur als (Fausto) CARELLO (S.p.A.), "Brevettato" heißt lediglich Patentiert, gehört also nicht zum Firmennamen.

am 27. Juni 2012 um 11:36

Die Vorwiderstände für die Winkerspulen sind nur nötig, wenn die Elektrik im Nachinein auf 12V umgerüstet wurde. Das waren viele, die in den 60ern und 70ern die Spannung in ihren Fahrzeugen verdoppelt haben.

Warum auch immer, die Winkerspulen hat fast jeder vergessen..

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