VW Golf 7 Variant 1.5 TSI - Vor Verkauf/Inzahlunggabe kleineren Lackschaden reparieren lassen?

Moin zusammen,

Unser Kombi hat uns die letzten 2 Jahre eigentlich echt gute Dienste geleistet, doch jetzt wird so langsam der Wunsch nach mehr Leistung immer größer. Generell stellt sich jetzt die Frage ob sich der Privatverkauf lohnt, oder eine Inzahlunggabe beim Händler für einen anderen Jahreswagen/Tageszulassung aus'm Konzern (Leon Cupra/Golf R) in der jetzigen Situation der einfacherere Weg ist.

Äußerlich steht der Wagen im Anbetracht der Laufleistung (EZ 11/2017, 56.000km) eigentlich echt gut da, wenn da nicht die Lackabplatzer an der Heckstoßstange wären. Wie man auf den Fotos sehen kann hebt sich der Lack an mehreren Stellen von der Stoßstange ab und kann stückchenweise abgebrochen werden. Da vorher keine großen Schäden/Kratzer auf der Ladekante waren, vermuteten wir erst einen Fehler in der Lackierung, welcher eventuell durch die Garantie abgedeckt wäre.

Bei der letzten Inspektion habe ich das mal beim freundlichen angesprochen und er meinte dass die Ladekante schlecht Beilackiert/ausgebessert wurde und deshalb sich jetzt der Lack löst. Deswegen gäbe es auch keine Möglichkeit, das ganze über die Garantie zu regeln. Ärgerlich, da wir das Fahrzeug Ende 2018 als unfallfreien Werkswagen von VW inkl. 3J. Anschlussgarantie gekauft haben, aber gut.

Meine Frage deshalb, würdet Ihr den Schaden vor Verkauf/Inzahlunggabe professionell reparieren/lackieren lassen, oder das Fahrzeug so wie es jetzt steht beim Händler in Zahlung geben? Ich hätte jetzt geschätzt dass das Lackieren ein einer freien Werkstatt so ca. 600-800 EUR kostet. Der freundliche meinte damals dass es im Autohaus ca. 1.700-2.000 EUR kosten würde...

Könnt Ihr anhand der Bilder abschätzen wie viel der Wert durch den Schaden sinkt? Selbst wenn ich es vorher lackieren lassen würde müsste ich natürlich beim Verkauf erwähnen dass die Heckstoßstange aufgrund der Lackfehler nachlackiert wurde.

Lackschaden 1
Lackschaden 2
Lackschaden 3
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85 Antworten

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 11. Februar 2021 um 19:44:54 Uhr:



Zitat:

@Andreas.Weber schrieb am 11. Februar 2021 um 19:41:45 Uhr:


Wenn richtig gearbeitet wird, dann gibt es gar keine Probleme. Und schon gar nicht nach zwei Jahren. Das war Pfusch. Aber du kannst mich in deiner Werkstatt vom Gegenteil überzeugen.


Lesen und verstehen!

Auch in deinen Fall wären keine Probleme aufgetreten, wenn nicht jemand geschlampt hätte

Zitat:

@Andreas.Weber schrieb am 11. Februar 2021 um 20:01:15 Uhr:



Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 11. Februar 2021 um 19:44:54 Uhr:



Lesen und verstehen!

Auch in deinen Fall wären keine Probleme aufgetreten, wenn nicht jemand geschlampt hätte

Und das eben nach Garantiezeit.
Kulanz kannst du bei sowas vergessen, da du nicht nachweisen kannst, ob das durch äußere Einwirkungen oder fehlerhafte Arbeit passiert ist. Schon gar nicht nach dieser Zeit. Vielleicht klappt das beim TE. Wetten würde ich nicht drauf.
Der Wagen vom TE ist 4 Jahre alt. Wie lange hat man noch Gewährleistung auf Reparaturarbeiten? 2 Jahre wenn ich mich nicht irre.

Ich nehme an, das der Mangel nicht erst jetzt kurz vor der Rückgabe sichtbar war.
Da hat der TE leider Pech gehabt, wenn die keine Kulanz geben.
2 Jahre sollte die Gewährleistung für versteckte Mängel sein, wenn Google das richtig beantwortet.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 11. Februar 2021 um 20:57:40 Uhr:



Zitat:

@Andreas.Weber schrieb am 11. Februar 2021 um 20:01:15 Uhr:


Auch in deinen Fall wären keine Probleme aufgetreten, wenn nicht jemand geschlampt hätte

Und das eben nach Garantiezeit.
Kulanz kannst du bei sowas vergessen, da du nicht nachweisen kannst, ob das durch äußere Einwirkungen oder fehlerhafte Arbeit passiert ist. Schon gar nicht nach dieser Zeit. Vielleicht klappt das beim TE. Wetten würde ich nicht drauf.
Der Wagen vom TE ist 4 Jahre alt. Wie lange hat man noch Gewährleistung auf Reparaturarbeiten? 2 Jahre wenn ich mich nicht irre.

Der Wagen vom TE ist 3 Jahre alt, die Lackierung erfolgte wohl vor 2 Jahren vom Autohaus , die das Fahrzeug verkauft haben und es nicht erwähnt haben..

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Zitat:

@Andreas.Weber schrieb am 12. Februar 2021 um 01:27:48 Uhr:



Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 11. Februar 2021 um 20:57:40 Uhr:


Und das eben nach Garantiezeit.
Kulanz kannst du bei sowas vergessen, da du nicht nachweisen kannst, ob das durch äußere Einwirkungen oder fehlerhafte Arbeit passiert ist. Schon gar nicht nach dieser Zeit. Vielleicht klappt das beim TE. Wetten würde ich nicht drauf.
Der Wagen vom TE ist 4 Jahre alt. Wie lange hat man noch Gewährleistung auf Reparaturarbeiten? 2 Jahre wenn ich mich nicht irre.

Der Wagen vom TE ist 3 Jahre alt, die Lackierung erfolgte wohl vor 2 Jahren vom Autohaus , die das Fahrzeug verkauft haben und es nicht erwähnt haben..

Du hast recht Nov.2017 sind keine 4 Jahre. Es sind 3 1/4Jahre.

Lies noch mal das erste Posting.
Da steht drin, das 2017 die EZ ist.
Es geht aber um den Verkauf Ende 2018.
Und genau da beginnt die Frist zu laufen.
Also etwas länger als 2 Jahre.

Zitat:

@Manager2008 schrieb am 12. Februar 2021 um 14:36:02 Uhr:


Lies noch mal das erste Posting.
Da steht drin, das 2017 die EZ ist.
Es geht aber um den Verkauf Ende 2018.
Und genau da beginnt die Frist zu laufen.
Also etwas länger als 2 Jahre.

Über Gewährleistung von Reparaturen sprachen wir auch schon.

Es zählt das Verkaufsdatum für die Gewährleistung

Zitat:

@Manager2008 schrieb am 12. Februar 2021 um 16:15:20 Uhr:


Es zählt das Verkaufsdatum für die Gewährleistung

Heißt, wenn die Reparatur 2017 gewesen wäre, wäre die Gewährleistung dafür erst 2018 gestartet? Kann ich mir nur schwer vorstellen.
Hast mal ne Quelle zum Nachlesen?

Nein, der Händler muss gegenüber dem Käufer Gewährleistung geben und dafür zählt natürlich das Datum des Kaufs.
Wann die Reparatur tatsächlich stattgefunden hat spielt für diese Frist keine Rolle

Zitat:

@franneck1989 schrieb am 12. Februar 2021 um 16:23:05 Uhr:


Nein, der Händler muss gegenüber dem Käufer Gewährleistung geben und dafür zählt natürlich das Datum des Kaufs.
Wann die Reparatur tatsächlich stattgefunden hat spielt für diese Frist keine Rolle

Hmm, da es ja ein Gebrauchtwagen war, kann die Gewährleistung ja dann auf 12 Monate gekürzt werden.

Der TE hat aber folgendes auf Seite eins geschrieben:

Zitat:

Ärgerlich, da wir das Fahrzeug Ende 2018 als unfallfreien Werkswagen von VW inkl. 3J. Anschlussgarantie gekauft haben, aber gut.

Ich sehe den Händler in der Pflicht.

Leider nein, aber das hatten wir schon.

Wir gehen dirkt über LOS, nicht ins Gefängnis, zurück an den Anfang und versuchen die Zusammenhänge zu verstehen.

🙄

Ich bin mir da nicht sicher das Nachlakieren eines Schaden ist verschwiegen worden. Die Reparatur ist unsachgemäß durchgeführt worden, so das die zugekaufte Garantie nicht greift. Eine nachlackierte Stoßstange hätte erwähnt werden müssen.

Die zugekaufte Garantie ist eine Anschluss Garantie und sollte der originalen Garantie oder Gewährleistung gleichen. Wie das bei einer unsachgemäße Reparatur aussieht weiß ich leider nicht.

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