VW erkennt Kind für "Junge Fahrer"-Programm nicht an !

VW Polo 4 (9N / 9N2 / 9N3)

Hallo und Guten Morgen,

maßlos verärgert bin ich über die Politik, die VW betreibt um ihr Programm "Junge Fahrer" zu vermarkten. Wir haben eine Kaufvertrag über einen neuen Polo unterschrieben, lassen unseren alten Renault Clio verschrotten und wollten das Programm "Junge Fahrer" nutzen.

Das Auto bekommt unsere Tochter, welche bei uns seit 15 Jahren als Pflegekind ist. Sie ist 18 geworden. Ich bekomme ja für sie auch Kindergeld auf meiner Gehaltsabrechnung.

Und jetzt kommts: VW erkennt Pflegekinder nicht an! WIE ASOZIAL IST DENN DAS BITTE? Ich habe mich mit meiner Frau entschlossen seit 15 Jahren 2 Pflegekinder, vermittelt vom Jugendamt, eine besseres Leben zu ermöglichen und bekomm vom großen VOLKSWAGEN-Konzern die Faust ins Gesicht.

Unser VW-Händler, findet das auch maßlos und ist selber mehr als verärgert. Findet sich noch irgendeine Möglichkeit auf diesen Misstand aufmerksam zu machen? Auch wenn das eine freiwillige Leistung seitens VW ist, kann es nicht sein, dass meine Kinder nicht in diesen Rahmen entsprechen.

Gruß
Thomas

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Meine meinung als Händler:

Sorry, aber der Gedankenfehler liegt bei dir.
Du bekommst die Umweltprämie, weil du ein 9 Jahre altes Auto...bla,bla,...
Deine Tochter, völlig egal ob Ziehtochter, leibliche Tochter oder auch nur die Nachbars-Tochter, bekommt die Junge Fahrer Prämie. Sie muß auch gar keine Tochter sein, meinetwegen unbefleckte Empfängniss, wie auch immer, wer unter die "Neuführerscheinregelung" fällt bekommt das Geld.
Was deine Tochter NICHT bekommen würde ist die Prämie vom Staat.

Von daher hat der Händler alles richtig gemacht und dir auch genau den richtigen Tipp gegeben den alten Abzuwracken und den neuen nicht auf die Führerscheinregelung zu bestellen.....

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Hey, Respekt! Du hast eine 1 Jahr alte Leiche aus dem Keller gezogen!
Ich glaube nicht, dass das Thema noch aktuell sein wird!

Offtic:

Also auch kein Junge Fahrer-Programm wenn das Auto auf die Firma des Vaters läuft?

Natürlich nicht... funzt nur wenn der junge Fahrer auch der Eigentümer ist...

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