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VW Autocredit Finanzierung stornieren

Hallo ich habe ein Problem bei dem mir evtl hier jemand einen Tipp geben kann.

Habe mir Mitte Mai ein Auto (das schöne in der Sign.) bestellt und es per Autocredit finanziert, der Wagen wird erst im September geliefert. Jetzt würde ich gerne, weil mir ein Firmenwagen abgeboten wurde, vom Kauf zurücktreten, habe mich schon an den Händler gewandt mit der Bitte mir zu erklären was zu tun ist.

Wer hat so etwas auch schon gemacht und wie ist es abgelaufen ? Was kostet es ?

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11 Antworten
am 30. Juni 2010 um 18:23

Ein Vertrag kann nur mit Zustimmung des Händlers kostenfrei storniert werden, grundsätzlich stehen dem aber 15 Prozent des Kaufpreises als Schadenersatz zu. Der wird fällig, wenn die andere Seite ihre Verpflichtung nicht erfüllt. Ausnahme: Eine Finanzierung über den Händler kann binnen 14 Tagen nach Abschluss gekündigt werden, dann wird das ganze Geschäft hinfällig.

 

http://www.autobild.de/artikel/weltweite-finanzkrise_793610.html

Hat Dir denn der Verkäufer schon eine schriftl. Bestätigung zu kommen lassen?

Der Händler muß die Bestellung nicht unbedingt schriftlich extra bestätigen, kann auch bereits bei Abschluß auf der "Verbindlichen Bestellung" erfolgt sein. Bitte prüfen.

Steht im Vertrag nicht drin, daß der Händler die Annahme in einer Frist bestätigen muß? Damals war das so. Da bekam man die Auflistung mit allen Extras.

Themenstarteram 1. Juli 2010 um 4:00

Ja ich habe die AB schon bekommen, habe drauf gewartet und es vor ca. 2-3 Wochen ist die AB gekommen.

Das sich das in meinem Umfeld so entwickelt habe ich ja vor 2 Monaten auch nicht ahnen können, sonst hätte ich das Auto nicht bestellt. Das der Händler eine Entschädigung bekommen wird ist klar. Aber bei einemPreis von ca. 48.000 Euro sind die oben angesprochenen 15% schon ganz schön viel Geld. Und, wenn man die Liefersituaton beim Golf R betrachtet, so sollte es möglich sein dass VW meinen einfach aus der Fertigung nimmt und einen anderen Wagen dafür vorzieht. Verstehe die ganze Sache nur begrenzt.

am 1. Juli 2010 um 6:14

als andere möglichkeit sähe ich, über inserat etc einen nachfolgekäufer / übernehmer zu suchen.

da ja die wartezeit auf den r lang ist wäre das für ungeduldige die chance, ohne mehrkosten direkt und schneller zum fahrzeug zu kommen.

dann bist du dem händler auch keinen schadenersatz oder so schuldig, denn aus aller sicht ist das auto verkauft und abgenommen, wie wenn du ihn genommen hättest.

Zitat:

Original geschrieben von ihn

Ja ich habe die AB schon bekommen, habe drauf gewartet und es vor ca. 2-3 Wochen ist die AB gekommen.

Das sich das in meinem Umfeld so entwickelt habe ich ja vor 2 Monaten auch nicht ahnen können, sonst hätte ich das Auto nicht bestellt. Das der Händler eine Entschädigung bekommen wird ist klar. Aber bei einemPreis von ca. 48.000 Euro sind die oben angesprochenen 15% schon ganz schön viel Geld. Und, wenn man die Liefersituaton beim Golf R betrachtet, so sollte es möglich sein dass VW meinen einfach aus der Fertigung nimmt und einen anderen Wagen dafür vorzieht. Verstehe die ganze Sache nur begrenzt.

In den Verkaufsbedingungen gibt es immer einen Passus, in dem die Nichtabnahme eines Fahrzeuges geregelt ist. In der Regel ist vereinbart, das ein pauschaler Schadenersatz in Höhe von 15 % des Kaufpreises zu zahlen ist. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

 

Also es besteht rein theoretisch die Möglichkeit, dem Verkäufer einen geringeren Schaden nachzuweisen.

Praktisch ist dies aber ausgeschlossen, sodass nur bei Good-will des Verkäufers eine Herabsetzung der Schadenszahlen möglich ist. 

 

O.

am 1. Juli 2010 um 7:39

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Also es besteht rein theoretisch die Möglichkeit, dem Verkäufer einen geringeren Schaden nachzuweisen.

Praktisch ist dies aber ausgeschlossen, sodass nur bei Good-will des Verkäufers eine Herabsetzung der Schadenszahlen möglich ist. 

Wäre genau dieser Nachweis nicht erbracht, wenn man dem Händler einen "Ersatzkäufer" stellt, der zu den eigenen Bedingungen in den Kaufvertrag eintritt? Dann begrenzt sich der Schaden des Händlers m.E. auf den Verwaltungsaufwand. Entgangener Gewinn höchstens noch, wenn (ist ja vor Produktionseinplanung noch möglich) die Konfiguration geändert wird und dadurch der Kaufpreis sinkt.

Zitat:

Original geschrieben von Rheinostfriese

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Also es besteht rein theoretisch die Möglichkeit, dem Verkäufer einen geringeren Schaden nachzuweisen.

Praktisch ist dies aber ausgeschlossen, sodass nur bei Good-will des Verkäufers eine Herabsetzung der Schadenszahlen möglich ist. 

Wäre genau dieser Nachweis nicht erbracht, wenn man dem Händler einen "Ersatzkäufer" stellt, der zu den eigenen Bedingungen in den Kaufvertrag eintritt? Dann begrenzt sich der Schaden des Händlers m.E. auf den Verwaltungsaufwand. Entgangener Gewinn höchstens noch, wenn (ist ja vor Produktionseinplanung noch möglich) die Konfiguration geändert wird und dadurch der Kaufpreis sinkt.

M.E. eingangbarer Weg, wobei aber zu berücksichtigen ist, dass erst einmal ein Käufer gefunden werden muss, der das Fahrzeug, so wie es dasteht, kaufen möchte und keine gr0ßen Preisabschläge erwartet. Verkäufer wird auch Standgebühren und Kapitalverzinsung geltend machen und auch weitere Kosten, für deren Rechtfertigung es dem Autohändler an Einfallsreichtum nicht mangeln wird.

 

O.

 

 

am 1. Juli 2010 um 13:37

Zitat:

Original geschrieben von ihn

Ja ich habe die AB schon bekommen, habe drauf gewartet und es vor ca. 2-3 Wochen ist die AB gekommen.

Das sich das in meinem Umfeld so entwickelt habe ich ja vor 2 Monaten auch nicht ahnen können, sonst hätte ich das Auto nicht bestellt. Das der Händler eine Entschädigung bekommen wird ist klar. Aber bei einemPreis von ca. 48.000 Euro sind die oben angesprochenen 15% schon ganz schön viel Geld. Und, wenn man die Liefersituaton beim Golf R betrachtet, so sollte es möglich sein dass VW meinen einfach aus der Fertigung nimmt und einen anderen Wagen dafür vorzieht. Verstehe die ganze Sache nur begrenzt.

Ein entgangener Gewinn ist auch ein Schaden und kann als Schadensersatz geltend gemacht werden.

Wenn der Wagen eine so lange Lieferzeit hat kannst Du aber Glück haben.

Rede mit dem Verkäufer was es kosten würde und bis zu welchem Termin es noch möglich ist den Wagen noch umzukonfigurieren.

Stelle eine Anzeige mit "Vertrag Golf R Liefertermin 36.KW noch frei konfigurierbar" in den einschlägigen Zeitungen bzw. Portalen ein und hoffe auf einen glücklichen der sein Auto mit verkürzter Wartezeit haben kann/will.

Im letzten Jahr (Boom durch Umweltprämie) ist ein Bekannter bei VW für knapp 1000€ aus einer Bestellung herausgekommen.

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