VW-Abgasaffäre

VW

Da MT hinter her zu hinken scheint, poste ich es mal:

Süddeutsche Zeitung: Abgasaffäre - Vertuschungsaktion bei VW
http://www.sueddeutsche.de/.../...e-vertuschungsaktionbei-vw-1.3025299

NTV: Bericht über Vertuschungsversuch - VW-Mitarbeiter sollen Daten gelöscht haben
http://www.n-tv.de/.../...n-Daten-geloescht-haben-article17890936.html

Beste Antwort im Thema

Nur Einzelfälle und niemandem ein Schaden entstanden? 😉
http://diepresse.com/.../Neue Software neue Probleme

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Die Berichte über Wertverluste sind zum Teil Panikmache.
Es gibt offizielle Erhebungen. Und die bisherigen Preisveränderungen sind gar nicht so gravierend, wie uns einige Presseheinis vermitteln wollen.

Interessant ist es aber schon, dass Audi jetzt voller Stolz verkündet, dass sie selbst die Software entdeckt und den Behörden gemeldet haben. Dämlicher geht es nicht mehr.

LG Osnabrück, 31.05.2017 - 5 O 2218/16
https://dejure.org/2017,17782

Wieder die übliche Werbung, aber eine interessante Urteilsbegründung. Und natürlich nicht rechtskräftig.

Artikel:
VW-Abgasskandal - Erfolglos umgerüstet
http://www.spiegel.de/.../...tete-diesel-weiter-dreckig-a-1150977.html

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Heute 7.6.17 auf ZDF:

22.45 ZDFzoom: Geheimakte VW

Zitatauszug:
In Deutschland stand die Bundesregierung vor einer schwierigen Entscheidung. Damit die Fahrzeuge auf der Straße tatsächlich die gesetzlichen Stickoxid-Grenzwerte einhalten, hätte man sie mit Entstickungs-Katalysatoren nachrüsten müssen, ein kostspieliges Verfahren. Von einem zweistelligen Milliardenbetrag, der dann von VW zu zahlen gewesen wäre, ist die Rede. Dies wiederum hätte mutmaßlich zum Verlust zahlreicher Arbeitsplätze geführt.

"ZDFzoom" liegen interne Unterlagen vor, aus denen hervorgeht, wie Regierung und VW die Abgaskrise bewältigt haben. Anstelle einer teuren Umrüstung - so einigte man sich - sollte ein kostengünstiges Software-Update durchgeführt werden. Damit seien die betroffenen Dieselautos wieder in Übereinstimmung mit den Gesetzen. Doch Messungen an auf diese Weise "nachgebesserten" Fahrzeugen ergeben ein anderes Bild.

Mhm! Ich kenne bisher kein Messergebnis, wonach die Werte nach Umrüstung/Umprogrammierung den Vorschriften nicht entsprechen. Vielleicht hat jemand dazu mehr?

Nochmals vielen Dank, solka, für Deine Hinweise. Auf die Sendung bin ich sehr gespannt. Die kann man auch später noch in der Mediathek anschauen. VW kann sich warm anziehen...

Umrüstung von Euro 5 auf Euro 6:
http://www.auto-motor-und-sport.de/.../...blaue-plakette-12078445.html

Zitat:

@solka schrieb am 7. Juni 2017 um 16:50:05 Uhr:

Heute 7.6.17 auf ZDF:

22.45 ZDFzoom: Geheimakte VW

Zitatauszug:
In Deutschland stand die Bundesregierung vor einer schwierigen Entscheidung. Damit die Fahrzeuge auf der Straße tatsächlich die gesetzlichen Stickoxid-Grenzwerte einhalten, hätte man sie mit Entstickungs-Katalysatoren nachrüsten müssen, ein kostspieliges Verfahren. Von einem zweistelligen Milliardenbetrag, der dann von VW zu zahlen gewesen wäre, ist die Rede. Dies wiederum hätte mutmaßlich zum Verlust zahlreicher Arbeitsplätze geführt.

"ZDFzoom" liegen interne Unterlagen vor, aus denen hervorgeht, wie Regierung und VW die Abgaskrise bewältigt haben. Anstelle einer teuren Umrüstung - so einigte man sich - sollte ein kostengünstiges Software-Update durchgeführt werden. Damit seien die betroffenen Dieselautos wieder in Übereinstimmung mit den Gesetzen. Doch Messungen an auf diese Weise "nachgebesserten" Fahrzeugen ergeben ein anderes Bild.

Wer's geschaut hat und nun Drang hat seine Meinung dazu zu äussern, kann das - so wie ich just - hier tun: https://www.bundeskanzlerin.de/.../kontaktform_node.html

Das bringt nichts, weil das KBA der verlängerte Arm des Bundesministers für Verkehr und Infrastruktur ist (sein Name sei Dobby). Wieso sollte sich die Bundeskanzlerin für Beschwerden gegen diesen Skandal interessieren? Das ist doch alles Scheiße - siehe dort:

http://www.deutschlandfunk.de/...in-falsche-abgasdaten.697.de.html?...

Zum Kotzen!

Zitat:

Ein ganzer Datenträger voll von internen Emails, Dokumenten und Aktennotizen liegt offenbar dem ZDF vor. Und dieser Berg von Informationen lässt eigentlich nur eine Schlussfolgerung zu: Das stinkt. ...

"Es ist auch unglaublich, dass den Verweigerern der Umrüstung, die für sich beschlossen haben, der nicht nachzukommen, dass denen die Betriebsuntersagung für ihre Fahrzeuge droht, obwohl bekannt ist, dass die Maßnahme nicht dazu führt, dass die Autos tatsächlich sauberer auf der Straße unterwegs werden."

..., obwohl Messdaten eindeutig zeigen, dass die Stickoxidgrenzwerte nur im Testbetrieb, nicht jedoch auf der Straße eingehalten werden.

"Juristisch ist das eine Auslegung, die keinen Bestand hat."

Ich will das jetzt gerne glauben, aber wie wird das begründet?

http://www.deutschlandfunk.de/...in-falsche-abgasdaten.697.de.html?...

Falls jemand konkrete Hinweise hat, dass das Update tatsächlich illegal ist (mir ist es Wurscht, aus welchem Grund - Hauptsache, die Gerichte kaufen es ab), dann bitte hier beschreiben. Danke!

Ganz einfach:
Bislang ist gesetzlich nur die Erfüllung der Vorgaben bei Messungen auf dem Prüfstand nach vorgegebenen Verfahren vorgeschrieben. Die Einhaltung von Werten ist im Realbetrieb ist nicht gefordert, sie sind dementsprechend auch nicht festgelegt.

Jahrzehnte lang hatte der Verbraucher Zeit, aktiv gegen diese unzureichenden und überall bekannten Verfahrensweisen vorzugehen, hat es aber nicht getan. Und jetzt wird so getan, als wäre alles neu. Und alle rufen auf dem falschen Bein Hurra und wettern gegen die Politik.

Artikel:
Diesel-Skandal - Ist das Software-Update von VW überhaupt legal? ZDF-Bericht verunsichert Autofahrer
http://www.focus.de/.../...legal-adac-fordert-klarheit_id_7227912.html

LG Zwickau, 12.05.2017 - 7 O 370/16:

Zitat:

6. Der Kläger schuldet der Beklagten für die Nutzung des mangelhaften Pkw ŠKODA Octavia Combi keinen Wertersatz.

Nach dem unbestrittenen Vortrag des Klägers handelte es sich bei dem Erwerb des streitgegenständlichen Fahrzeugs um einen Verbrauchsgüterkauf nach § 474 I BGB. Nach Art. 229 § 32 I EGBGB gilt für den im Jahr 2010 geschlossenen Kaufvertrag die Vorschrift des § 474 BGB in ihrer bis zum 12.06.2014 geltenden Fassung. Bei richtlinienkonformer Auslegung dieser Vorschrift ist § 439 IV BGB – auf den § 474 II BGB a.F. verweist – dahin gehend anzuwenden, dass bei einer Ersatzlieferung i. S. des § 439 I Fall 2 BGB ein Anspruch des Verkäufers auf Wertersatz für Nutzungen gegenüber dem Käufer nicht besteht (BGH, Urt. v. 26.11.2008 – VIII ZR 200/05, NJW 2009, 427 Rn. 13 ff.; LG Regensburg, Urt. v. 04.01.2017 – 7 O 967/16, juris).

Damit aber hat der Kläger den Wert der von ihm gezogenen Nutzungen des Fahrzeugs nicht zu ersetzen.

Der Focus-Artikel beschreibt sehr richtig die Rechtslage. Und daher helfen die vielen, hier geposteten, nicht rechtskräftigen Urteile gar nichts.

@AlphaOmega - Warum nicht der Kanzlerin schreiben, dass man das Agieren des Verkehrsministeriums nebst verantwortetem Kraftfahrtbundesamt inakzeptabel findet? Bald sind Wahlen.

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