Vorwurf wegen fahrerflucht

Ich habe mit meinem Auto einen parkrempler verursacht. Der Schaden am fremden Auto beträgt 900€ ist jedoch schlecht sichtbar. Das fremde Auto gehört einem Baumarkt und der Unfall ist vor ladenöffnung geschehen. Mir ist der Schladen am fremden Auto nicht aufgefallen und ich habe meine Auto direkt neben das Auto gestellt, welches ich angerempelt habe. Ich arbeite direkt gegenüber. Meine Gedanke war, das ich in der Pause rüber gehe und das kläre, aber die Polizei kahm mir zuvor und wirft mit fahrerflucht vor. Ich habe dem Polizisten die Situation erklärt und er hat meine Aussage aufgenommen. Darin habe ich erklärt, das mir der Schaden nicht aufgefallen ist und ich wissentlich mein Auto neben das angerempelte gestellt habe. Meine Frage ist: Was kann ich noch tun, um klar zu machen, das ich nicht vorsätzlich fahrerflucht begehen wollte? Kann ich irgendwie eine Strafmilderung nach der Verurteilung erwirken?

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Zitat:

@JZ2000 schrieb am 9. November 2018 um 11:28:05 Uhr:


Meine Frage ist: Was kann ich noch tun, um klar zu machen, das ich nicht vorsätzlich fahrerflucht begehen wollte?

Nichts. Du hast Fahrerflucht begangen und die ist immer eine Vorsatztat. Deine Verpflichtung wäre gewesen, den Geschädigten oder die Polizei über den Unfall zu informieren. Das hast du nicht getan.

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Hallo Bernd,

Klar, wenn man nicht mal 1500 km im Jahr fährt, ist die Wahrscheinlichkeit auch nicht so hoch in sowas verwickelt zu werden.
(DUCK UND WEG)

" Nur mal so am Rande: ich habe seit 42 Jahren den Führerschein und bin wohl so ca. 600.00 km gefahren.
Wie oft glaubt ihr, musste ich einen Anwalt bemühen? "

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 12. November 2018 um 18:57:41 Uhr:


Hallo Bernd,

Klar, wenn man nicht mal 1500 km im Jahr fährt, ist die Wahrscheinlichkeit auch nicht so hoch in sowas verwickelt zu werden.
(DUCK UND WEG)

" Nur mal so am Rande: ich habe seit 42 Jahren den Führerschein und bin wohl so ca. 600.00 km gefahren.
Wie oft glaubt ihr, musste ich einen Anwalt bemühen? "

Du hast natürlich Recht, aber manchmal.....

Es waren ca. 600.000 km

Die Suche sagt, es sind 11.650 mal "Anwalt" in den Beiträgen.

Ich hätte es sonst sehr begrüßt, wenn man sich mehr mit den Leuten und ihren Themen beschäftigt als mit dem eigenen rostigen Nagel im Kopf. ;-)

Hey, ich verfalle uns grübeln und habe überlegt.
Der Polizist hat damals gemeint, ich könne jederzeit etwas an meiner Aussage hinzufügen.

Denkt ihr es wäre sinnvoll eine zweite Aussage zu machen, in welcher ich plausibel erkläre, warum ich nichts von einer fahrerflucht hätte? Eben weil es ein leasingauto ist, ich so oder so keinen Vorteil hätte, ich unter Zeitdruck stand etc.

Ich erhoffe mir dadurch etwas weg von dem "vorsätzlichem" zu kommen.

Ich denke nicht,dass eine weitere Aussage sinnvoll wäre. Lass das den Anwalt machen
Und die Tatsache,dass Du von einer Unfallflucht vermeintlich keinen Vorteil hast, spielt doch für den Vorwurf unerlaubtes entfernen vom UnfallOrt, keine Rolle.
Und mit der Aussage "stand unter Zeitdruck" wird meiner Meinung nach der Vorsatz nur untermauert.

Zu schnelles Fahren wegen Zeitdruck gibt auch wegen Vorsatz erhöhtes Bußgeld oder?

Gruß M

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Der Anwalt macht gar nichts... Ich war ja nur bei der Erstberatung und da im Falle einer Verurteilung ich ihn selber zahlen müsste meinte er, ich soll abwarten.

Dann warte ab, bis Dir der Vorwurf zugestellt wird.
Zeit zur Stellungnahme hast Du dann immer noch.

Gruß M

Echt? Kannst du das näher erläutern?

Die Polizei hat die Anzeige der Fahrerflucht aufgenommen und dürfte dies dann an die Staatsanwaltschaft abgeben. Diese wird dann entscheiden ob ein Verfahren eröffnet wird und dann ggf eine Aussage von Dir einfordern bzw die Polizei beauftragen, Dich zur Sache zu vernehmen, wenn Du nicht schon umfangreich bei der Polizei ausgesagt haben solltest.

Wie gesagt mit der Aussage, war unter Zeitdruck, wäre ich vorsichtig.

Da würde ich dann wohl zwingend Absicht unterstellen.

Wenn Du Zeit gehabt hättest, wärest Du dann am Unfallort stehen geblieben? Ich geh mal von aus, Du wusstest wo das Fzg hingehört?

Gruß M

Ja klar, war ja ein Baumarkt nfz. Ich habe relativ ausführlich bereits ein Aussage gemacht

Zitat:

@JZ2000 schrieb am 20. November 2018 um 22:12:01 Uhr:


Ja klar, war ja ein Baumarkt nfz. Ich habe relativ ausführlich bereits ein Aussage gemacht

Ich würde abwarten. Wenn es soweit ist folgende Aussage: Ich habe den Unfall bemerkt. Konnte erstmal keinen Schaden feststellen. Mir war klar, dass das KFZ zum Baumarkt gehört, dieser hatte aber noch geschlossen. Ich habe daraufhin meine Auto neben dem KFZ des Baumarktes geparkt, mit der festen Absicht in einer Pause den Baumarkt aufzusuchen und zu informieren.
Mehr würde ich garnicht sagen und auch sonst keine Ausflüchte suchen. Wirst schon nicht ins Gefängnis kommen. Evtl. eine Geldstrafe, ja gut, aus Fehlern lernt man. Vielleicht wird auch einfach eingestellt.

Häh? Er hat doch bereits eine Aussage gemacht! Wie die genau im einzelnen lautete wissen wir nicht.
Insofern ist dein sicherlich gutgemeinter Rat wenig hilfreich, sollte er damit seiner ursprünglichen Aussage widersprechen.

Hallo Leute,

also nach 5 Monaten ist dieser Schwebezustand beendet. Am 17.01.2019 erhielt ich für den Unfall Post vom Amtsgericht. Das Urteil Lautet:
450 Euro (30 Tagessätze zu je 15 Euro) + Gerichtskosten (Keine Ahnung was da noch kommt)
+ je nachdem ob die Versicherung mich Regress nimmt
4 Monate Fahrverbot

Fazit Meinerseits:
Der Verkehrsrechts-anwalt meint das Strafmaß sei in Ordnung mit Tendenz zu gnädig.
Ich würde sowas keinem empfehlen! 0 von 5 Sternen XD

Nochmals vielen dank für eure zahlreichen Antworten und euch einen schönen Tag

Schade, dass es mit einer Einstellung gegen Geldauflage nicht geklappt hat. Arschbacken zusammenkneifen und ab durch die Mitte damit ... 🙂

Na das ist ja mal ordentlich.
Das Geld könnte man noch verschmerzen,aber die 4 Monate nicht Fahrverbot sind krass.

@TE
Daumen hoch für die Rückmeldung.

Gruß M

Ein hartes Urteil wie ich es so empfinde.
Kopf hoch und nach vorne schauen.
Auch Danke für die Abschlussmeldung.

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