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Vorwurf wegen fahrerflucht
Ich habe mit meinem Auto einen parkrempler verursacht. Der Schaden am fremden Auto beträgt 900€ ist jedoch schlecht sichtbar. Das fremde Auto gehört einem Baumarkt und der Unfall ist vor ladenöffnung geschehen. Mir ist der Schladen am fremden Auto nicht aufgefallen und ich habe meine Auto direkt neben das Auto gestellt, welches ich angerempelt habe. Ich arbeite direkt gegenüber. Meine Gedanke war, das ich in der Pause rüber gehe und das kläre, aber die Polizei kahm mir zuvor und wirft mit fahrerflucht vor. Ich habe dem Polizisten die Situation erklärt und er hat meine Aussage aufgenommen. Darin habe ich erklärt, das mir der Schaden nicht aufgefallen ist und ich wissentlich mein Auto neben das angerempelte gestellt habe. Meine Frage ist: Was kann ich noch tun, um klar zu machen, das ich nicht vorsätzlich fahrerflucht begehen wollte? Kann ich irgendwie eine Strafmilderung nach der Verurteilung erwirken?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@JZ2000 schrieb am 9. November 2018 um 11:28:05 Uhr:
Meine Frage ist: Was kann ich noch tun, um klar zu machen, das ich nicht vorsätzlich fahrerflucht begehen wollte?
Nichts. Du hast Fahrerflucht begangen und die ist immer eine Vorsatztat. Deine Verpflichtung wäre gewesen, den Geschädigten oder die Polizei über den Unfall zu informieren. Das hast du nicht getan.
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145 Antworten
Du hast also beim Polizisten angegeben den Rempler bemerkt zuhaben.
Jedoch keine Folgen erkannt zu haben?
Ich glaube mehr kannst du jetzt nicht tun als abzuwarten.
Ich bin mal vor langer Zeit nach einer ahnlichen Sache , Schaden 1860.- DM.
Weitergefahren (Geschädigter stand dabei) und nach ner viertel oder halben Stunde zurückgekommen. Passamt macht um 12h zu und wollte daß erledigt haben.
Da war Polizei dann schon da.
Ging mit ner 75.- DM Verwarnung nochmal glimpflich aus.
Zitat:
@JZ2000 schrieb am 9. November 2018 um 11:28:05 Uhr:
Meine Frage ist: Was kann ich noch tun, um klar zu machen, das ich nicht vorsätzlich fahrerflucht begehen wollte?
Nichts. Du hast Fahrerflucht begangen und die ist immer eine Vorsatztat. Deine Verpflichtung wäre gewesen, den Geschädigten oder die Polizei über den Unfall zu informieren. Das hast du nicht getan.
Wenn du nichts größeres bemerkt und trotz Nachsehen nichts gesehen hast, z. B. weil morgens noch dunkel... klingt nachvollziehbar und dein Auto stand noch dort... finde ich, als Laie.
Der Vorwurf steht nun aber im Raum. Entweder du suchst dir einen Rechtsbeistand oder du vertraust auch ohne darauf, dass der Staatsanwalt bzw. Richter Milde walten lässt.
Ernst ist das Thema, daher wäre ein Anwalt sicherlich nicht verkehrt, aber wenn ich lese was andere hier wieder zusammenschreiben...
Fahrerflucht ist nicht gleich Fahrerflucht... es gibt auch etwas wie eine Bagatellgrenze, du bist eben nicht weggefahren und wenn du es nicht bemerkt hast bzw. nichts gesehen hast, es plausibel klingt, dass du in der Mittagspause nochmal nachsehen wolltest...
Lass dich nicht verunsichern und suche dir einen Experten. Erstberatung ist nicht teuer bzw. kostenlos bei vielen Automobilclubs.
Viel Glück und Erfolg!
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 9. November 2018 um 15:42:21 Uhr:
Fahrerflucht ist nicht gleich Fahrerflucht... es gibt auch etwas wie eine Bagatellgrenze, du bist eben nicht weggefahren und wenn du es nicht bemerkt hast bzw. nichts gesehen hast, es plausibel klingt, dass du in der Mittagspause nochmal nachsehen wolltest...
Es heisst ja auch nicht Fahrerflucht, sondern unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Und das ist ganz offensichtlich geschehen.
Was du später vorhattest, interessiert keinen mehr. Ist ja wohl klar, dass alle Erwischten dann sagen würden, ich wollte es grade anzeigen.
Zitat:
Mir ist der Schladen am fremden Auto nicht aufgefallen und ich habe meine Auto direkt neben das Auto gestellt, welches ich angerempelt habe. Ich arbeite direkt gegenüber. Meine Gedanke war, das ich in der Pause rüber gehe und das kläre, aber die Polizei kahm mir zuvor
Ist vollkommen egal, ob er einen Schaden erkennen konnte oder nicht. Fakt ist, er hat bemerkt, wie er ihn angerempelt hat ( was man gemeinhin als Unfall bezeichnet), hat sich aber trotzdem entfernt, obwohl er dem Gesetz nach eine angemessene Zeit warten muss.
Jetzt kannst Du nichts mehr tun. Immerhin bleibt der Schaden unter der Grenze ab der Dir ein FS-Entzug droht. Aber ein dreimonatiges Fahrverbot kommt in Frage.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 9. November 2018 um 19:26:54 Uhr:
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 9. November 2018 um 15:42:21 Uhr:
Fahrerflucht ist nicht gleich Fahrerflucht... es gibt auch etwas wie eine Bagatellgrenze, du bist eben nicht weggefahren und wenn du es nicht bemerkt hast bzw. nichts gesehen hast, es plausibel klingt, dass du in der Mittagspause nochmal nachsehen wolltest...
Es heisst ja auch nicht Fahrerflucht, sondern unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Und das ist ganz offensichtlich geschehen.
Was du später vorhattest, interessiert keinen mehr. Ist ja wohl klar, dass alle Erwischten dann sagen würden, ich wollte es grade anzeigen.
Warum wohl wird der eine am Ende verurteilt und beim anderen kommt´s erst gar nicht zu einem Verfahren? Weil´s Unterschiede gibt... aber du forderst hier auch schon die Höchststrafe...

Völlig egal wie´s nun genau heißt... der Vorwurf steht im Raum, ja, da sollte man mal mit einem Fachmann reden, aber Panikmache und Vorverurteilung... ich weiß nicht... nun gut, ihr wisst es besser.

Vielen dank für die Antworten.
Fakt ist, ich habe in der Situation den falschen Entschluss gezogen aber habe bedenken wegen unverhältnismäßigkeit. Das war mein erster Unfall und am Ende ist man immer schlauer. Dass man mir meine Aussage als Schutzbehauptung vorwirft ist klar. Und egal was ich sage werden es die Zweifler nicht glauben.
Einen Verkehrsrechrsanwalt einzuschalten ist blöd, da in der Beweislage meine Verurteilung so gut wie klar ist und keine Rechtschutzversicherung das übernehmen wird.
naja. Augen zu und durch.
Niemand fordert die Höchststrafe, aber es liegt auch keine der in 142 StGB genannten Voraussetzungen für eine gemilderte Bestrafung vor.
Da die Polizei nach einer dreiviertel Stunde schon da war, hatte ich nicht die Möglichkeit "Tätige Reue" zu zeigen
Jedoch war das ganze außerhalb des fließendem Verkehrs falls das was zählt.
Da mein Auto über einen flottenvertrag läuft, habe ich keinerlei Grund mit Vorsatz zu handeln. Das Auto ist über jenem Vertrag vollkasko versichert und da es somit keine Beiträge für die Versicherung gibt habe ich auch keine Erhöhung zu befürchten. Also mit anderen Worten. Selbst wenn ich damit durchkommen wäre hätte ich keinen Vorteil.
Zitat:
@JZ2000 schrieb am 9. November 2018 um 20:11:09 Uhr:
Vielen dank für die Antworten.
Fakt ist, ich habe in der Situation den falschen Entschluss gezogen aber habe bedenken wegen unverhältnismäßigkeit. Das war mein erster Unfall und am Ende ist man immer schlauer. Dass man mir meine Aussage als Schutzbehauptung vorwirft ist klar. Und egal was ich sage werden es die Zweifler nicht glauben.
Einen Verkehrsrechrsanwalt einzuschalten ist blöd, da in der Beweislage meine Verurteilung so gut wie klar ist und keine Rechtschutzversicherung das übernehmen wird.
naja. Augen zu und durch.
Hat meine Mutter mal identisch durchgezogen. Am Ende war es eine Fahrerflucht vor Gericht mit Bonuszahlung. Keine Chance. Unwissen schützt nunmal nicht vor Strafe.
Zitat:
Du hast Fahrerflucht begangen und die ist immer eine Vorsatztat.
Das steht genau wo?
Da halte ich mal dagegen:
Nach Rechtsprechung des BGH (vgl. BGHSt 31, S. 55 ff.) im Anschluss an das BayObLG (in: DAR 1981, S. 267 f.; ebenso etwa König, in: Hentschel/ders./Dauer, StVR, § 34 Rn. 2) besteht auch keine Ahndungsmöglichkeit wegen eines fahrlässigen Entfernens vom Unfallsort nach § 49 Abs. 1 Nr. 29 i.V.m. § 34 Abs. 1 StVO, sofern der Verkehrsteilnehmer (=Beschuldigte des Strafverfahrens bzw. Betroffene des OWi-Verfahrens) aufgrund sorgfaltswidrigen Verhaltens den Unfall hat nicht wahrnehmen können.
So, und nu??
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 9. November 2018 um 19:56:18 Uhr:
Warum wohl wird der eine am Ende verurteilt und beim anderen kommt´s erst gar nicht zu einem Verfahren? Weil´s Unterschiede gibt... aber du forderst hier auch schon die Höchststrafe...Zitat:
In meinem Beitrag steht gar nichts von einer Strafe. Unterstelle mir also nicht so einen Quatsch.
Ich hab einfach nur geschrieben, wie die Sachlage ist. Denn das unerlaubte Entfernen vom Unfallort hat doch einwandfrei stattgefunden. Inwieweit das nun weiterverfolgt wird, kann hier noch keiner wissen.
Aber der Vorwurf ansich ist so erstmal rechtmässig.