Vorsicht Falle!!!

Vorsicht Falle!

Seien Sie auf der Hut, wenn Ihnen die eigene oder die Versicherung Ihres Unfallgegners anbietet, Ihren Schaden für Sie komplett abzuwickeln, das klingt in etwa so:

"Wir holen Ihr Fahrzeug ab- wir stellen Ihnen einen Leihwagen vor die Türe - wir kümmern uns um die Reparatur des Unfallschadens - wir bringen Ihnen das Fahrzeug repariert und frisch gereinigt zurück vor Ihre Haustüre"

Alle Verbraucherschützer, wie z.B. der ADAC und auch der "Deutsche Verkehrsgerichtstag- Goslar" warnen vor diesem so genannten "Schadenmanagement der Versicherungen".

Auch von staatlicher Stelle wird gewarnt:

Zitat: "Beachten Sie, dass der Zentralruf der Autoversicherer
aufgrund Ihres Anrufs die Schadensmeldung
an die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners
weitergibt. Sie müssen deshalb damit
rechnen, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung
von sich aus an Sie herantritt und einen Kraftfahrzeug-
Sachverständigen ihrer Wahl einschaltet.
Damit müssen Sie sich jedoch nicht zufrieden geben."
Quelle: Rechtstipps zum Verkehrsunfall. (siehe meine Signatur)
Herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz (Mai 2003).

Daher:
Nie (aber wirklich niemals !) die gegnerische Versicherung um Rat fragen. Wer Ratschläge der gegnerischen Versicherung zur Unfallregulierung befolgt, begeht den größten Fehler, den man in der Unfallregulierung überhaupt begehen kann.

Kämen Sie jemals auf die Idee, Ihre S t e u e r e r k l ä r u n g vom F i n a n z a m t machen zu lassen ?

Vertrauen Sie nur dem unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer e i g e n e n Wahl

Die Sachverständigenkosten trägt bei unverschuldetem Unfall die Schädiger- Versicherung

82 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Wuge


Welcher Versicherer lässt denn eigentlich im Ausland reparieren? Kann mir kaum vorstellen dass sich der Transportaufwand lohnt?!?

Warum kann mir jetzt keiner Fakten nennen? Welche Versicherer lassen denn nun in Osteuropa reparieren? Es muss doch Beispiele geben wenn man schon so eine Aussage in den Raum stellt?!?

3 Jahre Garantie ! Das ist ja cool, das würde mir doch sonst durch die Lappen gehen, oder ?

Naja, dann lass ich das ganze doch lieber von "den Versicherern" machen...

Zitat:

Original geschrieben von Wuge


Warum kann mir jetzt keiner Fakten nennen? Welche Versicherer lassen denn nun in Osteuropa reparieren? Es muss doch Beispiele geben wenn man schon so eine Aussage in den Raum stellt?!?

Unsere Spezies haben wohl noch nicht die passenden Zitate gefunden. 😁 Dauert halt einfach etwas, nur Geduld.

Vielleicht müssen sie auch gerade mal ihrem Nebenerwerb nachgehen und ein Gutachten erstellen, selbstverständlich kostenfrei, sie sind ja schließlich uneigennützige Verbraucherschützer.

Hi,

nur nochmal zum fachlichen - alles andere ist leider doch über Bord (wieder mal - und wieder mal "schade" 🙁 )
Die gewährte Garantie seitens der Versicherung ist durchaus üblich im Rahmen einer derartigen Schadenabwicklung - variiert jedoch von Versicherung zu Versicherung - ich kenn es auch mit zwei Jahren.

Und es steht nach wie vor im Raum - ob man das möchte und wie man es macht, ist doch immer noch dem Geschädigten freigestellt.
Jedenfalls hab ich noch nirgends nen Bericht von dem Sachbeareiter gelesen, der dem Geschädigten die Pistole an die Stirn gehalten hat 😉
Gilt sowohl für Kasko- als auch füpr Haftpflichtschäden - je nachdem wie die beidehn (oder drei oder mehr) Parteien es angehen.

Grüße und allgemeine Abkühlung
Schreddi

PS: Und nun noch ein spezieller Gruß an meinen Freund Ripper - ja, allerdings - wenn ich (ganz ehrlich) eins immer respektiert habe, war es deine Föhigkeit, auszuteilen aber auch einzustecken 🙂 (und ja, ich habe deinen Beitrag auf mich bezogen wieder mal mit einem Schmunzeln gelesen 😉)

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Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von Wuge


Zitat:

Original geschrieben von Wuge


Warum kann mir jetzt keiner Fakten nennen? Welche Versicherer lassen denn nun in Osteuropa reparieren? Es muss doch Beispiele geben wenn man schon so eine Aussage in den Raum stellt?!?

hi,
sogar der Hol u.Bringservice rechnet sich noch bei entsprechenden Stückzahlen!
Diese Beispiele kennt ihr selbst aus den Schadenabteilungen anhand der Reparaturrechnungen.
Ist einer von euch bei der Allianz tätig, vielleicht wissen die was?
So genug erzählt, jetzt lese ich wieder in meinem interessanten New Age-Werk von Hans A. Pestalozzi
"Die sanfte Verblödung" weiter. Sehr zum empfehlen u. sehr aufschlußreich. Aber das gehört ja nicht hierher.

Meine Einschätzung von Menschen ist mit Sicherheit nicht durch eine generelle Überheblichkeit und Missachtung gegenüber meinen Mitmenschen geprägt, aber vielmehr durch einen sicheren Instinkt, der den Geltungsdrang und die selbstbeweihräuchernde Selbstinszenierung von angeblichen Verbraucherschützern erkennt und diesen dann auch deutlich zum Ausdruck bringt. Schön, dass ich verstanden worden bin.

Es ist nun mal so, dass auf einen groben Klotz ein grober Keil gehört.

Zitat:

Original geschrieben von Schusti2


Unsere Spezies haben wohl noch nicht die passenden Zitate gefunden. 😁 Dauert halt einfach etwas, nur Geduld.

Vielleicht müssen sie auch gerade mal ihrem Nebenerwerb nachgehen und ein Gutachten erstellen, selbstverständlich kostenfrei, sie sind ja schließlich uneigennützige Verbraucherschützer.

Es gibt doch Versicherungen, die Fahrzeuge in Osteuropa reparieren lassen =>

*klick*

Ja gibt es denn nur noch verrückte Verbraucherschützer (so ist das gemeint, dass bezog sich auf die vorherigen Äußerungen in dem Thread. Ich habe hiermit keinen der Motor Talk User sollte als Verrückt bezeichnen wollen)? Da kann wohl nur noch Massentherapie helfen.

Auch so, damit haben die Assekuranzen ja schon längst begonnen. Und Ihr (Ihr wisst schon wer gemeint ist) besorgt das hier bei den Motor Talk Usern.

unfallrecht24:

Zitat:

Tatsächlich kann mit dem sog. "Schadenmanagement" eine Beschneidung der Rechte des einzelnen Versicherungsnehmers einhergehen.

Ra-Kotz Schadensmanagement:

Zitat:

In der Praxis versuchen die Versicherungen mit immer neuen „Geschichten“, die Geschädigten einzuschüchtern um diese um ihre berechtigten Ansprüche zu bringen.

Internetratgeber-Recht

Zitat:

Seien Sie aber sehr vorsichtig, wenn die gegnerische Versicherung Ihnen mit blumigen Worten verspricht, den Schaden zu regulieren: Also aufgepasst bei Unfallzentralrufen, Unfallhilfekärtchen, Notrufsäulen, die mit den Call-Centern der Versicherungen verbinden und so weiter. Das ist das sogenannte Schadensmanagement der Versicherungen.

GREIF AUTOVERMIETUNG

Zitat:

Man muss die Geschädigten klar und unmissverständlich darauf hinweisen, dass kein Geschädigter verpflichtet ist, sich an die Vorgaben des zahlungspflichtigen Versicherers im Kraftfahrthaftpflicht-Schadensfall zu halten oder sich daran zu orientieren. Anderslautende Behauptungen des Versicherers sind schlicht und ergreifend falsch. Das Landgericht Nürnberg-Fürth (Aktenzeichen: 8 S 1649/05 vom 8.3.06 ) erklärt das aktive Schadensmanagement der Versicherung sogar für einen Verstoß gegen geltendes Recht, namentlich ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz, weil der Versicherer geschäftsmäßig fremde Rechtsgeschäfte besorgt.

Captain HUK

Zitat:

Ausschaltung von Abschleppdiensten, welche n i c h t vertraglich an den GDV gebunden sind und daher von dort keine Weisungen entgegen nehmen müssen.
Ausschaltung von Fachwerkstätten, die n i c h t bereit sind, zu Dumpingpreisen für Versicherungen zu arbeiten, da dies nach deren Meinung ausschließlich zu Lasten der Reparatur-Qualität und der Sicherheit gehen kann.
Ausschaltung von ortsansässigen, seriösen Aufkäufern, welche Unfallfahrzeuge nur zu einem Preis ankaufen, der eine gesetzeskonforme Entsorgung, bzw. Weiterverwertung gewährleisten kann.
Fragen an die Juristen in diesem Blog:
Es gibt da doch sowohl im BGB, als auch im EU-Recht einen Paragraphen, der mit Förderung fremden Wettbewerbs etwas zu tun hat.
Greift das hier nicht ?
Weiter habe ich gehört, dass ein “Unfallhelfer-Ring” gesetzwidrig ist.
Gilt das nur für Privatpersonen/Unternehmen oder auch für die Versicherungen ?

Der Verband der unabhängigen Kraftfahrzeug-Sachverständigen e.V. (VKS)

Zitat:

Ein klarer Verstoß gegen Artikel 14 des Grundgesetzes, meinten Rechtsvertreter der Verbraucher-verbände. Wie die Rechtsanwälte und Sachverständigen hat der Verkehrsgerichtstag ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies die Gefahr berge, dass der Geschädigte nicht den Ersatz bekommt, der ihm nach Gesetz und gefestigter Rechtsprechung zusteht. Unter diesem Aspekt ist das Vorgehen der Versicherungswirtschaft im Falle der Notrufsäulen auch dahingehend zu verstehen, dass der Geschädigte bereits bei seinem " Schadensruf " von der Unfallstelle an über die " gelben Säulen " im sogenannten " Schadensmanagement " gefangen und abgeblockt werden soll.
Der massive Eingriff in ein bestehendes und bewährtes Schadensrecht lässt die Frage aufkommen,
wer steckt dahinter oder wer hat ein starkes Interesse daran, das bewährte Schadensrecht zu seinen Gunsten zu kippen? Wieso macht sich hier ausgerechnet die Bundesjustizministerin Frau Däubler - Gmelin für eine Änderung des Schadenersatzrechtes so stark?

Stern:

Zitat:

Verkehrsrechts-Streitereien: Schadensersatzforderungen nach schuldlos erlittenem Unfall. In dieser Rubrik stecken zermürbende Fechtereien mit den mächtigen Versicherungen, die sich so lange wie möglich um fällige Zahlungen drücken.

SWR Ratgeber Recht

Zitat:

Und noch ein wichtiger Tipp: Man muss dem Kampf mit der Versicherung des Unfallgegners nicht allein durchstehen, man darf durchaus einen Anwalt einschalten. Der BGH hat schon vor langer Zeit gesagt: Der Geschädigte darf wegen der Waffengleichheit sofort einen Anwalt beauftragen, und zwar auf Kosten der gegnerischen Versicherung.

WISO Versicherer tricksen Geschädigte aus

Zitat:

Insbesondere das Recht, einen neutralen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen, versuchen die Versicherer zu umgehen. Vier Versicherer rieten den WISO-Testern, eine Abtretungserklärung zu unterschreiben. Dadurch verzichtet der Geschädigte auf einen neutralen Sachverständigen. Die Werkstatt regelt die Schadensbehebung dann direkt mit der Versicherung. Der Geschädigte verliert so Einfluss auf Umfang und Art der Reparaturen.
Mit der Abtretungserklärung können sich Versicherung und Werkstatt darauf einigen, dass beispielsweise nur Teillackierungen durchgeführt, gebrauchte Teile oder Teile von Fremdherstellern eingebaut werden. Ob das Fahrzeug damit in den ursprünglichen Zustand versetzt wird, ist fraglich. Ohne neutralen Gutachter laufen Geschädigte außerdem Gefahr, dass die gegnerische Versicherung die unfallbedingte Wertminderung, die bei einem späteren Verkauf des Wagens droht, nicht berücksichtigt.

BVSK Pro und Contra Vertrauensbetrieb der Versicherung

Zitat:

Zusammenfassend kann also festgehalten werden, dass bei strenger betriebswirtschaftlicher Betrachtung von den Chancen eines Partnerbetriebes des Versicherers nicht viel übrig bleibt. Die Attraktivität einer derartigen Verbindung muss also äußerst kritisch gesehen werden und es sind erhebliche Zweifel erlaubt, ob es überhaupt auch nur einen einzigern Betrieb in Deutschland gibt, der bei der gebotenen strengen betriebswirtschaftlichen Betrachtung von sich behaupten kann, die Entscheidung Partnerbetrieb zu werden, war richtig.

Ra-Henningsen:

Zitat:

UNFALLMANAGEMENT:
Was für Geschädigte im ersten Moment positiv klingt, nutzt vor allem den Versicherern. Als Laie wird man dabei häufig finanziell über den Tisch gezogen.

anwalt24

Zitat:

Schadenservicepakete - Schadenmanagement und andere angebliche Weihnachtsgeschenke von Versicherungen bei der Unfallregulierung
... Wer sich auf solche Angebote einlässt sollte wissen, dass die Versicherung eines vor hat, nämlich ihr eigenes Geld bei der Schadenabwicklung zu sparen. ...

Rechtsanwälte Bernd Kosswig, Notar; Robert Lienau; Ralf Dieter Lins

Zitat:

Ansatzpunkte des Schadenmanagements gibt es viele, einige davon sind:
1. Ausschaltung eines Rechtsanwalts als sachkundigen Interessenvertreter des Geschädigten
2. Ausschaltung eines neutralen Sachverständigen
3. Ausschluß der fiktiven Schadenabrechnung
4. Vermeidung einer Zahlung für Wertminderung
5. Erhöhung des Restwertes bei Totalschaden
6. Vermeidung der Anmietung eines Fahrzeuges
7. die "zeitwertgerechte" Reparatur

Sachverständigenbüro Horst Niederberger

Zitat:

Das Bestreben einiger Versicherer, KFZ-Betriebe zu sogenannten Vertrauenswerkstätten oder Partnerwerkstätten zu machen, führt im Ergebnis dazu, dass diese KFZ-Betriebe sich verpflichtet fühlen oder vertraglich verpflichtet werden, aktiv Einfluss auf die Abwicklung des Unfallschadens zu nehmen. Betriebe werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass KFZ-Sachverständige nicht hinzugezogen werden, dass Anwälte nicht beauftragt werden, dass die Ermittlung der Wertminderung in die Belange des Versicherers fällt oder dass der Reparaturweg mit dem gegnerischen Versicherer statt mit Ihnen abgestimmt wird.

Bundesministerium der Justiz Schadensersatzrecht - Fragen und Antworten

Zitat:

3. Abrechnung für Schäden nach Verkehrsunfall
Bei Kfz-Schäden kann der Autobesitzer auch künftig selbst darüber entscheiden, ob er ein Schätzgutachten vorlegt und den Schaden dann selbst repariert oder unrepariert lässt (sogenannte fiktive Abrechnung), oder ob er eine Werkstatt mit der Reparatur beauftragt und dann die Rechnung vorlegt.

Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Rechtstipps zum Verkehrsunfall

Zitat:

Sie müssen deshalb damit
rechnen, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung
von sich aus an Sie herantritt und einen Kraftfahrzeug-
Sachverständigen ihrer Wahl einschaltet.
Damit müssen Sie sich jedoch nicht zufrieden geben

Berlin.de Unfall - was tun?

Zitat:

Beim Verkauf eines instand gesetzten Fahrzeuges die die Tatsache eines Unfalls im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.

Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren tausend Euro.

Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung).

Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen.

Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V.

Zitat:

Kundenzufriedenheit
contra Schadenmanagement

Bonn. Schwerpunktthema des „Zweiten Bonner Schadenforum“ am 20. November 2004 ist die von mehreren Versicherern betriebene aktive Steuerung von Unfallschäden an von ihnen ausgewählte Partnerwerkstätten.

Vertreter des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes sowie Verbraucher- und Berufsverbände betrachten diese Form der Schadenregulierung kritisch. Sie stellen zum einen die wirtschaftlichen Perspektiven der mittelständischen Partnerbetriebe in Frage. Zum anderen sehen sie insbesondere die Gefahr in einer starken Einschränkung der Rechte des geschädigten Autofahrers.

Ziel der Versicherer sei es, durch gezielte Beeinflussung den Autofahrer davon abzubringen, eine Werkstatt seines Vertrauens aufzusuchen oder einen unabhängigen Sachverständigen/Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

Die Referenten der Veranstaltung werden die widerstreitenden Interessen aller am Unfallgeschäft Beteiligten darstellen und erörtern.

Zu dem gemeinschaftlich vom Deutschen Kfz-Gewerbe, dem ADAC, dem Bundesverband der Autovermieter, dem Verband der Bergungs- und Abschleppunternehmen, dem Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen, dem Verband der Automobilindustrie sowie dem Verband der Importeure von Kraftfahrzeugen durchgeführten Forum in der Bonner Beethovenhalle werden über 300 Teilnehmer erwartet.

kfz-sachsen-anhalt

Zitat:

Schadenmanagement der Versicherer
stößt auf wachsenden Widerstand

Bonn. Immer mehr Kfz-Versicherer greifen mit dem auf den ersten Blick unscheinbaren Begriff des Schadenmanagements zum einen immer stärker in die Rechte der Verbraucher, zum anderen auch in die Kos­tenstruktur von Kfz-Meisterbetrieben ein.
Um die Reparaturkosten von Unfallfahrzeugen zu senken, schließen Versicherer mit so genannten Partnerwerkstätten Verträge ab, in die sie die Unfallschäden mit der Forderung nach „Sondertarifen“ steuern können.
Diese Vorgehensweise stößt auf heftigen Widerstand beim Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) sowie bei vielen anderen Berufsverbänden, beispielsweise der Sachverständigen (BVSK), der Abschleppunternehmer (VBA), der Autovermieter (BAV) und der Karosseriefachbetriebe (ZKF). Sie befürchten allesamt, dass die Werkstätten gezwungen werden, Kfz-Reparaturen nicht mehr kostendeckend auszuführen. Außerdem zweifeln die Fahrzeug-Profis die Qualität der Billigreparaturen an.

Und nun Frage ich einmal die versicherungstunabhängigen Motor Talk User:

Wen hat MOTOR TALK nicht verdient?

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod


Es ist nun mal so, dass auf einen groben Klotz ein grober Keil gehört.

Da muss ich dir ausnahmsweise mal recht geben.

Zitat:

Original geschrieben von trustkill


3 Jahre Garantie ! Das ist ja cool, das würde mir doch sonst durch die Lappen gehen, oder ?

Naja, dann lass ich das ganze doch lieber von "den Versicherern" machen...

Na dann wünsche ich dir alles Gute!

Zitat:

Original geschrieben von Mindscape


Es gibt doch Versicherungen, die Fahrzeuge in Osteuropa reparieren lassen => *klick*

Und was soll dieser "Link" beweisen? Das ist doch wohl nur ne Niederlassung der Allianz in Polen. Da ist doch nichts schlimmes bei.

@Andy1964,
deine Fragen können Dir bestimmt diese Damen Und Herren erklären:

http://allianz.pl/x_main.php?id_kategorii=649

Trete doch einfach mit diesen in einen Dialog ein und erkläre uns dannach die Relevanz für Deutschland, schliesslich wissen die bestens was man in Polen so alles beachten sollte.

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod


@Andy1964,
deine Fragen können Dir bestimmt diese Damen Und Herren erklären:

http://allianz.pl/x_main.php?id_kategorii=649

Trete doch einfach mit diesen in einen Dialog ein und erkläre uns dannach die Relevanz für Deutschland, schliesslich wissen die bestens was man in Polen so alles beachten sollte.

Meines Erachtens nach ist dies eine Zweigniederlassung der Allianz in Polen. Bei der Allianz handelt es sich schließlich um einen "Global-Player" ( ... nein ich arbeite nicht bei der Allianz .. ) und die haben überall Niederlassungen, Zweigstellen usw.

West Europa: http://www.allianz.com/azcom/dp/cda/0,,577423-44,00.html

Ost Europa
http://www.allianz.com/azcom/dp/cda/0,,577422-44,00.html

Durch den von Mindscape aufgezeigten Link ist doch nicht bewiesen, dass die Allianz Fahrzeuge in Polen reparieren lässt, sondern nur, dass dort Versicherungsprodukte der Allianz an den Mann/Frau gebracht werden sollen.

@ Gutachteronline:

Das hier:

Zitat:

Original geschrieben von gutachteronline


Laut Teilnahmebedingungen sind:

Zitat:

"Durch das Bestätigen der 'Akzeptieren' Schaltfläche unten, versichern Sie, keine Nachrichten zu schreiben, die obszön, vulgär, sexuell orientiert, abscheulich, bedrohlich sind, oder sonstwie gegen Gesetze verstoßen."

Ich und Captain HUK sind weder Pseudoquasselfaseljuristen noch süchtige Sch(w)achverständige."

Wir fühlen uns persönlich beleidigt.

Das werden wir mal unseren Anwälten zur Prüfung vorlegen.

Bloß weil dir keine sachlichen Argumente mehr einfallen, darfst du uns m. E. auch nicht persönlich Beleidigen.

sodann aber dieses hier:

Zitat:

Original geschrieben von gutachteronline


Ja gibt es denn nur noch Verrückte? Da kann wohl nur noch Massentherapie helfen.

 

verträgt sich nicht!

Da du die Nutzungsbedingungen ja sehr gut kennst, wie du bewiesen hast - halte dich selbst daran!

@all:

Der Thread steht kurz vor der Schliessung.

Sofern hier keine sachlichen Diskussionen mehr möglich sind und/oder sich die Diskussion nur noch im Kreise dreht und/oder hier nur noch auf der persönlichen Ebene ausgeteilt wird, ist hier demnächst Schluss!

Wer damit angesprochen ist, weiss jeder selbst.

Haltet euch also bitte daran.

@Andy1964,
ich habe echt keine Lust inhaltlich in eine Diskussion einzutreten wer macht was, wie, wo und warum.

Eines ist doch völlig unstrittig, dazu braucht es keine einschläfernd wirkende Äußerungen von unseren "kopierenden Lallomaten" (jetzt bekomme ich bestimmt bald Post von unserer neuen Bundesanwältin), dass ein Geschädigter Anspruch hat, auf eine fachmännische Unfallschadenbeseitigung mit unbeschnittenen Gewährleistungsansprüchen in der Folge. Stichwort: Dispositionsfreiheit, eh klar.

Oma sagte immer, wem der Schuh passt - der zieht ihn sich an.

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