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Vorsicht bei Windschutzscheibenreparatur --> Übernahme der Tk nicht immer gewährleistet

Themenstarteram 1. September 2007 um 21:21

Guten Abend zusammen,

nach dem wir uns vor paar Monaten einen kleinen Steinschlag in der Windschutzscheibe eingefangen hatten, haben wir diesen nun letzte Woche vor dem Nasen und kalten Wetter beseitigen lassen.

Dazu waren wir bei einer Firma in unserem Ort.

Da wir eine Teilkasko für das Fahrzeug haben und wir schon mehrmals Scheiben haben reparieren lassen (Autobahnfahrzeug) bin ich auch dieses mal davon ausgegangen, dass dieser Reparatur von der Versicherung übernommen wird.

Naja ..was soll ich sagen.

Wir bekamen am Freitag einen netten Brief das sie den Schaden nicht übernehmen können, da dieser nicht gemeldet und nicht in einer Partnerwerkstatt durchgeführt wurde. *schlug*

Natürlich direkt bei der Versicherung angerufen.

AW " Da wird den Wagen mal umgemeldet hatten (Namensänderung von Vater auf Tochter) handelt es sich hierbei um einen Neuvertrag in diesem wäre geregelt, dass man jede Reparatur der Versicherung melden müsste und dazu eine Angabe bekäm wo man hinfahren soll. Dies hätte uns das Reparaturunternehmen auch sagen müssen"

Da ist mir doch nix mehr eingefallen!!!

Ich lasse eine Windschutzscheibe reparieren (was auch noch schei**e aussieht) und soll dann die Rechnung auch noch selber bezahlen ?? Ich glaube ich bin im falschen Film!

Dann bei dem Reparaturunternehmen angerufen und Sachlage geschildert.

Nach einer Stunde, ein Rückruf...."sie wussten das auch nicht und sie würden die hälfte der Rechnung übernehmen.!"

Was haltet Ihr davon ?

Ich frage mich....Warum bin ich bei einer Namenhaften Versicherer und habe ein Premium-Paket auf unseren Fahrzeugen ?

Habe sooooo einen Hals!!

Werde jetzt direkt am Montag versuchen meine Versicherungsvertreterin zu erreichen.

Sollte da keine Übernahme der Restkosten und eine Umstellung auf den Altvertrag vorgenommen werden, werde ich wohl auch sofort eine nette Kündigung für zwei KFZ-Versicherungen schreiben! ;-)

Was mache ich den mal bei einem Vollkaskoschaden ? Werde ich da auch zur Firma "XY" geschickt ?

Und das nennt sich Premiumanbieter. *lach*

Gruß

Tobias

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21 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Astra@Tobi

AW " Da wird den Wagen mal umgemeldet hatten (Namensänderung von Vater auf Tochter) handelt es sich hierbei um einen Neuvertrag in diesem wäre geregelt, dass man jede Reparatur der Versicherung melden müsste und dazu eine Angabe bekäm wo man hinfahren soll.

Dies müßte in den Versicherungsbedingungen aufgeführt sein, die man euch zusammen mit dem Neuvertrag ausgehändigt haben muß.

Themenstarteram 1. September 2007 um 21:36

Auszug aus dem Text der Versicherung:

(§13 Abs 9. der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung - AKB -, Stand7/2005)

Die wissen schon wie sie es machen.

Ein Hinweis beim Vertragsabschluss oder zusendung des Vertrags, hätte mir ja gereicht!

Gruß

Tobias

Deinen Ärger kann ich verstehen.

Aber:

Wer beim Einkaufen der Police nur auf den Preis schaut, darf sich nicht wundern wenn so etwas herauskommt.

Inzwischen gibt es in der Kfz-Versicherung nicht nur

mehr als 50 unterschiedliche (mehr oder weniger sinnlose) Rabatte auf dem Markt,

sondern auch weit mehr als 40 Qualitätsunterschiede.

Das ist ein Ergebnis der Schlacht um den Kunden:

Je mehr Leistungen man herausnimmt,

desto weniger muss man zahlen,

desto günstiger kann man anbieten.

P.S.:

Du würdest Dich wundern, was in Deiner Kaskos alles noch so steht.

Aber Du gehörst leider zu den Menschen,

die das erst im Schadensfall

und nicht bei Vertragsschluß merken.

@ astra@tobi

schau Dir bitte mal Deinen Versicherungsvertrag und vor allem die dazugehörigen AKB ganz genau an, dann wirst Du dich wundern welche weitere Einschränkungen es darin gibt. Der von dir geschilderte Fall ist im Verhältnis noch harmlos.

Leider schreibst Du nicht um welche Versicherung es sich dabei handelt (3 Buchstaben?)

Du solltest Dir aber wirklich genaustens überlegen ob es nicht sinnvoller ist ein paar Euro im Jahr mehr auszugeben und bei einer vernünftigen, kundenfreundlichen Versicherung zu sein, die auch einen Schaden problemlos reguliert.

Nehmen wir mal an du schaust nur auf den Preis.

Da gibts oft das tolle Angebot mit kostenlosem Leihwagen auch im Kaskofall und sogar nen Abhol- und Bringservice.

Und das ist sogar noch günstiger als das normale Angebot!

Hat sich doch gut angehört, oder? Korrigier mich wenn ich falsch liege. :)

Zitat:

Original geschrieben von Astra@Tobi

Was mache ich den mal bei einem Vollkaskoschaden ? Werde ich da auch zur Firma "XY" geschickt ?

Und das nennt sich Premiumanbieter. *lach*

Ja sicher.

Habs hier schon mal geschrieben, so kann nen VW auch in nem Opel Autohaus landen. Was nicht unbedingt das Problem ist, aber wenn im Falle eines Unfalls keiner mehr drandenkt und im VW Autohaus den Meister anruft, den man schon seit 20 Jahren kennt und der das Auto sofort zu sich abschleppen lässt und DANN erst die Versicherung anruft - Dann kann es sein, daß nach Rücksprache mit dir 2 Stunden später das Opel Autohaus bei VW mit dem Hänger anrückt.

Klar, du kannst auch im VW Autohaus reparieren lassen, aber da wird die Versicherung natürlich böse. Du brichst immerhin den Vertrag. Eigentlich könnte deine Versicherung da du dich nicht daran gehalten hast den Vertrag kündigen, dir ne Vertragsstrafe aufbrummen oder/und dich rückwirkend in einen teureren Tarif mit freier Werkstattwahl stecken ( je nachdem was du unterschrieben hast. ;) ).

 

Ganz hart kommts wenn das Auto ein (Hersteller)Leasingfahrzeug ist - also dir eigentlich gar nicht wirklich gehört. Und im Leasingvertrag drinsteht bei Reparaturen über X € ist eine Freigabe einzuholen und Reparatur nur in Hersteller Fachwerkstatt.

Die Hersteller haben nämlich irgendwie was gegen Reparaturen in Fremdwerkstätten - is ja klar.

Und jetzt streit dich mal mit Versicherungsgesellschaft und Leasinggesellschaft rum. ;)

 

 

Wieso liest sich eigentlich keiner mehr durch was er wo unterschreibt?

 

Hier mal nen Beispiel

http://www.huk.de/.../index.jsp

(@mods: nur als Verdeutlichung, keine Werbung, kann aber selbstverständlich entfernt werden)

 

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Astra@Tobi

Ich glaube ich bin im falschen Film!

Nein, nicht im falschen Film, sondern nur bei der falschen Versicherung.

Diese Problematik haben wir auch, allerdings nur bei Kunden der HUK und DEVK.

Die Kunden werden von uns über die Machenschaften der Versicherung aufgeklärt.

Jedoch reparieren wir dann die Steinschläge dennoch und schicken die Rechnung an die Versicherung, obwohl wir wissen, dass diese die Zahlung ablehnen werden.

Mit den Kunden wird im Vorfeld vereinbart, dass wir, wenn die Zahlung abgelehnt wird, die Kosten für die Reparatur selbst tragen.

Man muss sich immer fragen, weshalb eine Versicherung lieber 95 Euro für eine Steinschlagreparatur bei einem sogenannten Partnerbetrieb bezahlt, als zum Beispiel 75-85 Euro bei einer freien Autoglaserei.

Könnte es vielleicht sein, dass diese Unternehmen den Versicherungen Provisionszahlungen zukommen lassen, die dann als Gewinn für die Versicherung, am Schadenspool und somit am Versicherungsnehmer vorbei, erwirtschaftet werden ?

Was mag wohl an solche einer Geschäftspolitik für die Versicherung ausschlaggebend sein ?

Also Augen auf und immer die AKBs durchlesen. Zeigt den Versicherungen, was ihr von solchen Sachen haltet und wechselt bei nächster Gelegenheit.

 

Provisionen? Am Versicherungsnehmer vorbei?

Das ist doch nur eine Frage der Vertragsgestaltung zwischen Werkstatt und Versicherung und Versicherung und Versicherungsnehmer.

Nennen wir es eine win win win Situation. :D

Kunde:

- zahlt weniger Versicherung

- hat nen kostenlosen Leihwagen (im Kaskofall!)

- Fahrzeug wird abgeholt und wieder gebracht

- muß sich um nix kümmern

Versicherung:

- meistens bis zu einer gewissen Grenze keine Gutachten (weniger Kosten)

- meistens günstigere Konditionen (Vertrag!) als andere Versicherungen mit der Partnerwerkstatt

- zahlt meistens ebenfalls nichts für den Leihwagen... (Vertrag!)

- kann daher günstigere Versicherungen mit besonderen Extra-Leistungen anbieten

 

Partnerwerkstatt:

- gute Werkstattauslastung! Sie bekommt alle "Gold/Best/Premium-Kasko" Unfälle dieser Versicherung in einem bestimmten Umkreis. Egal welche Marke oder wo diese Kunden normalerweise reparieren würden.

Hi,

seh ich im Bereich der Glasschäden ähnlich.

Mit den Abrechnung ist viel Schindluder getriebn worden - und wird immer noch, ohne Frage. Selbstverständlich - das ist beim Partnerwerkstattvertrag nunmal das Prinzip - sorgt die Versicherung für Auslastung, der Betrieb wird günstigere Preise einräumen müssen.

Jedoch - und das denke ich ist die Pflicht des Vermittlers muss man bei derartigen Änderungen zumindest drauf hinweisen.

Es ist ja so, dass das früher eben nicht so war - und erst seit einiger Zeit eingeführt wurde.

Alles in allem muss man aber auch in diesem Fall sagen:

Der Kunde will alles selbst bestimmen und mündig sein (völlig zu Recht) und den günstigsten Anbieter - dann muss er aber bitte auch seine Verträge durchlesen. Dass die AKB trocknes Material sind, steht doch außer Frage.

Die hervorstechenden Sachen findet man oft aber auch auf der Webseite bzw. kann dies mit einem einfachen Anruf ind er Schadenabteilung (ja, auch bei Glascschäden) klären.

Insofern:

Das ist natürlich unglücklich gelaufen - Fehler sind aber hier u.U. allen (!) Parteien unterlaufen:

Versicherung --> möglicherweise bei Vertragsabschluss nicht genau drauf hingewiesen

Kunde --> nicht genau informiert und/oder ertrag gelesen

Werkstatt --> nicht vorher nachgefragt

Es dürfte mittlerweile keiner Werkstatt mehr unbekannt sein, dass einige Versicherungen exklusive Partner haben. Sorry - aber das kann ich so nicht glauben

Also:

Versuch mit der Gesellschaft zu reden - wenn Du glaubhaft darstellen kannst dass Dir dies im ersten Fall nicht bewusst war, sehe ich nicht allzu schlechte Chancen dass abseits der gültigen Regeln bezahlt wird.

Grüße

Schreddi

Hallo,

 

wenn der Vertrag nur umgeschrieben wurde, sich sonst nichts änderte, hätte es doch auffallen müssen, dass man einen Kaskovertrag mit Werkstattbindung abgeschlossen hat. Diese werden ja mit einem Preißvorteil von bis zu 15% beworben. Wenn ein Vermittler da involviert war muß man sich fragen, inwiefern der Aufklärungspflichten hat. Hier müßte man Wettbewerbsrechtler befragen. Wie weit muß die Versicherung aufklären? Ist solch ein gravierender Punkt als wichtiger Vertragsbestandteil nicht aufklärungswürdig? Sollte es Methode sein oder werden, Kaskoverträge mit Werkstattbindung bei Neuabschluß oder Vertragsveränderungen dem Versicherungsnehmer unaufgeklärt "unterzujubeln" sollten sich hier mal versierte Anwälte damit befassen.

Was halt wieder nervend bzw. eine absolute Zumutung ist der Punkt, das nun Werkstätten neben allen sonstigen Problemen sich auch noch mit den Kaskoverträgen der Kunden befassen sollen. Das kann ja wohl nicht angehen! "Bringen sie mir ihren Kaskovertrag, dann können wir mal schauen ob wir was für sie tun können.....". Entschuldigung, da fällt man vom Glauben ab!!

Die Rabatt- bzw. Kundenwerbeschlachten führen zu einer Verzerrung des Wettbewerbs zum Nachteil der Werkstätten.

 

Gruß Haule

Hi,

für die Dokumentation gibts die Vermittlerrichtlinie.

Zudem gibt es durchaus Unterschiede im Bereich der Kasko, gerade im Bereich der Werkstattbindung.

Im vorliegenden Fall wird dies wohl gar nicht explizit so sein - das heißt, dass andere Kaskoschäden nicht betroffen sind, ausschließlich der Glasschaden und seine Reparatur. Bei allen anderen Kaskoschäden kann er sicher durchaus die Werkstatt wählen die er möchte.

Ich habe z.B. bei meiner Police keine Werkstattbindung, bei Glasschäden aber bin ich bei Reparatur auf den Vertragspartner angewiesen. Beim Austausch natürlich nicht.

Man sollte dahingehend nicht vergessen, dass es sich hier im die Scheibenreparatur handelt - die Versicherung also alle anfallenden Kosten übernimmt, selbst wenn eine SB vereinbart ist.

Es gibt daher schon ein ureigenes Interesse, dies kostenmäßig zu deckeln.

Jedoch gilt auch hier natürlich die Aufklärungspflichtseitens des Vermittlers - und sollte die nicht i.O. sein, wendet man sich an einen mit mehr Kompetenzen ausgestatteten Kollegen, trägt diesen Missstand vor und schaut, inwiefern die Kulanz hier eine Rolle spielen kann.

Grüße

Schreddi

Hallo,

 

Schön und Gut, Vertrag ist Vertrag, und was in den AKB steht zählt. Aber wie wir alle wissen, weiß mancher Normalbürger nach zwei Wochen nicht mal mehr wieviel SB er hat.............oder ob er nur VK oder TK versichert ist. Manche wissen vor lauter Wechslerei manchmal gar nicht mehr wo sie versichert sind.........

Traurige Realität, solche Leute treffe ich öfters. Es ist halt nervig, das jetzt die Werkstätten zuerst Verträge ihrer Kunden studieren sollen ob sie jetzt einen Glasschaden reparieren dürfen oder nicht. Wir reglementieren uns noch mal zu Tode...........

Der TE kann jetzt eigentlich nur noch mit seiner Versicherung verhandeln.

Viel Glück.

Und an alle anderen Interessierten hier: AKB`s durchlesen, Vermittler mit Fragen nerven oder sich Rat bei jemandem mit Fachwissen holen.

 

Gruß Haule

Ja hallo, habe mit Interesse  den chat verfolgt und meine, daß die Antworten nahezu alle sehr qualifiziert waren. Ich habe viele Jahre als HUK Schadenregulierer "auf der anderen Seite das Schreibtisches gesessen" und kann hier nur raten, einen Anwalt NICHT einzuschaltem - der freut sich über solch einen Bagatellstreitwert ohnehin nicht - denn sowas verhärtet die Fronten und führt u.U. zu nichts. Besser wäre es meines Erachtens, die Schadenabteilung bzw den Sachbearbeiter noch einmal anzusprechen und ggfls sich mit Gruppenleiter oder Abt.leiter verbinden zu lassen und um Verständnis - Kulanz zu bitten, ich kann mir nicht vorstellen, daß Deine Versicherung, wer das auch immer sein mag, hier 2 Verträge , vielleicht sind es ja noch weitere ? kündigen läßt, wenn es sich wie hier um einen Bagatellbetrag handelt. Empfehle hierbei aber absolute Freundlichkeit !

Und in Zukunrft IMMER erst beim Kostenträger, also Versicherer anrufen. Das empfiehlt sich auch bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall. Für einen Anwalt ist es nie zu spät, wenn nicht alles wunschgemäß verläuft!!

Diese Empfehlung sollte für sog. Premiumversicherer als auch Billigversicherer gelten.

Grüße

Gerd Koß

Wer redet den hier vom Anwalt? Übrigens kann jeder seinen Anwalt einschalten so oft ihm lustig ist. Die Kostenfrage ist eine andere Sache. Hier macht es wenig Sinn, ok, AKB und Unterschrift drunter = Vertrag. Ob den TE jemand etwas gelinkt hat oder nicht, ob jemand falsch informiert wurde, nicht richtig hingehört hat oder gelesen sei dahin gestellt. Können wir sowiso nicht klären.

 

Ihr Ratschlag aber, auch in unverschuldeten Schadensfällen stets zuerst die gegnerische Versicherung zu kontaktieren, ist für einen geschädigten Verbraucher der falscheste Weg, den es überhaupt einzuschlagen gibt.

Es muß jedem Geschädigten klar sein, das auf der anderen Seite eine Gewinnorientierte Privatfirma mit geschulten Sachbearbeitern und Rechtsanwälten steht. Wie soll in solch einer Situation ein Geschädigter beurteilen können, ob er sämtliche ihm zustehende (nach Recht und Gesetz!!) Schadensersatzpositionen ausgeglichen bekommt. Nur ein in Verkehrsrecht versierter Rechtsanwalt garantiert dem Geschädigten eine vollumfängliche Schadensregulierung. Er sorgt für eine zeitnahe Regulierung, kennt sich aus mit Fristen und allen rechtlichen Stolperfallen, die sich hier ergeben können. Er sorgt, wenn Bedarf, für eine objektive und weisungsfreie Begutachtung des Schadens. Um Sie zu beruhigen, er sorgt auch dafür, das der Geschädigte keine falschen Forderungen stellt bzw. ordnungsgemäße Angaben über die beschädigte Sache macht (Vorschäden etc.).

Es geht hier schlicht und ergreifend um "Waffengleichheit" bzw. um das Reden auf gleicher Augenhöhe.

Des weiteren muß sich ein Geschädigter auch nicht dem Streß einer Schadensregulierung aussetzen. 

Er kann diese getrost seinem versierten Verkehrs-Rechtsanwalt übergeben.

Der Tipp, nachträglich, also wenn es Ärger gibt, zum Anwalt zu gehen ist ein schlechter, aber aus geneigter Sicht sinnvoller Ratschlag. Viele Rechtsanwälte lehnen nämlich die Aufnahme eines Mandats, bei dem es nur noch um evtl. 200,00 bis 300,00 Euro geht, schlichtweg ab. Der ganze Vorgang ist meist bereits verfahren, er muß alles mühevoll aufrollen und nachrecherchieren. Und das bei einem niedrigen Streitwert. Der Aufwand ist der selbe, wenn nicht sogar größer, wie wenn der Anwalt das Mandat von Anfang an inne hätte.

Es ist natürlich nachvollziehbar, diesen Rat zu erteilen, wenn man daraus Kapital schlagen kann.

Ein von Anfang an eingeschalteter Rechtsanwalt ist natürlich etwas kostenintensiver, wie wenn er erst später den "Scherbenhaufen" zusammenkehren darf. Und ganz billig wird es natürlich, wenn gleich gar keiner eingeschaltet wird. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.........:rolleyes:, nicht wahr?

 

Haule

 

 

Moin Haule,

natürlich ist die vielzitierte Waffengleichheit völlig ok. Auch die Einschaltung eines Anwaltes ist selbst aus der Sicht des bösen Versicherers manchmal wünschenswert. Selbstverständlich sollte auch bei einem schwereren Sachschaden oder Personenschaden ein Anwalt mandatiert werden. Darum ging es mir jedoch nicht:

Bei einem "normalen" Unfall und eindeutiger Schuldfrage mit Blechschaden ist es meist vorteilhaft(er) sofort den Versicherer zu kontaktieren. Dann gibts keinen Ärger in Sachen Mietwagen, evtl. unnötige Einschaltung eines SV und und und..Leider ist es immer wieder zu beobachten, daß  Anwälte lediglich Überbringer der Rechnungen ist. Und die unnötigen Kosten belasten uns ALLE !!

Was ist dagegen einzuwenden, die sog. win win Möglichkeit anzuwenden ? Ich lasse im Rahmen des Service meinen Unfallwagen abholen und gegen Mietwagen austauschen, später gewaschen zurück . Kein Brief nötig , keine Rechnungen auslegen und mein Auto ist wieder repariert. Ist doch ok, oder ??

Ja, und wenn das dann nicht so funktioniert, dann ist der Gang zum Anwalt immer noch gut möglich.

Ich möchte noch was Anderes geraderücken: natürlich sind die Versicherer gewinnorientiert - aber der manchmal genervte Sachbearbeiter/in eben nicht. Es gibt absolut keine Dienstanweisungen oder gar Erfolgsprämien, wenn ein Geschädigter um sein Recht gebracht wird !

Ich finde es sehr schade, wenn die Versicherer derart diffamiert werden und dabei nicht beachtet wird, daß Prozesse und berechtigte Beschwerden im Promillebereich  liegen. Gucken Sie mal über die Grenzen ins Ausland und wundern sich, was dort alles NICHT ersetzt wird.  Gruß Gerd Koß

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