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Kann ich immer nach dutachten abrechnen??

Themenstarteram 7. Dezember 2006 um 17:03

hi, ne kurze frage, wenn ich bei einer versicherung versichert bin, wo ich nur in bestimmten werkstätten das auto repaieren dart. kann ich dann trotzdem über das gutachten abrechnen abzgl. mwst???

hat da jem. einen paragraphen für mich????

für eine schnelle antwort wäre ich sehr dankbar, da so ein möchtegernversichungsfüzi bei meinen eltern gerade sitzt, und wir uns da nicht so sicher sind.

ER meint nein, ich kann nicht nach den gutachen abrechnen

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15 Antworten
am 7. Dezember 2006 um 17:25

Du kannst jeden Schaden auch über das Gutachten (abzüglich Mehrwertsteuer).

Auch wenn dir deine Versicherung vorschreibt in welche Werkstätten du zu fahren hast, kann sie dir nicht vorschreiben, das du den Schaden auch reparieren lassen musst.

Ob du den entstandenen Schaden reparieren lässt, oder du ihn üer das Gutachten abrechnest liegt ganz allein in deiner Entscheidung. Nen Paragraphen kann ich dir auf die Schnelle jetzt nicht nennen.

Themenstarteram 7. Dezember 2006 um 22:24

ok, danke.

Ich kann dem TE nur raten, die dem Kfz-Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Tarifbestimmungen zu lesen.

Ich gehe davon aus, dass er einen Teil- oder Vollkaskoschaden auf Gutachtenbasis fiktiv abrechnen möchte.

Es gibt schon Tarife bei denen wird bei fiktiver Abrechnung auf Gutachterbasis die Entschädigngsleistung gekürzt. Z. B. auf 75% der kalkulierten Rep.Kosten des Gutachtens und ohne Mwst.

Themenstarteram 7. Dezember 2006 um 23:18

aber sowas ist nicht rechtens, schließlich habe ich an dem wagen einen tatsächlichen wertverlust in höhe des gutachtens.

bspl auto vor dem unfall 10000 euro wert, nach dem unfall nur noch 7000 wert, gutachten incl. mwst 3000 euro. aber da ich das auto verkaufen möchte, lasse ich mir das geld auszahlen abzgl. mwst und verkaufe das auto, jetzt für um die 7000 euro, weil er ja durch den unfall ca. 3000 euro verloren habe

am 7. Dezember 2006 um 23:29

Hallo eminem7905,

 

Entscheidend ist bei Kasko zunächst immer was im Kaskovertrag steht.

Natürlich kann man sich ansonsten, (einige Versicherer weigern sich bei reinen Glasschäden), auch Teilkasko und Vollkaskoschäden laut Gutachten auszahlen lassen.

Das mit der Mwst. ist in Deutschland Gesetz.

Das mir der Werkstattbindung ist die Schuld der "Geiz ist geil" Mentalität. Man wollte die billigste Versicherung und liest dabei nicht mal durch was man unterschreibt. Ist halt so.

Die Mehrwertsteuer bekommst du bei Ersatzbeschaffung nachbezahlt, weil sie dann angefallen ist. Dabei ist es bei einem mindestens gleichwertigen Ersatzfahrzeug egal ob dieser von privat oder vom Händler gekauft wurde. (Siehe unser oberster Gerichtshof vom 1.3.2005 Az: VI ZR 91/04). Das gleiche gilt theoretisch, wenn du für die Reparatur die tatsächlich aufgewandte Mwst nachweist, auch Teilbeträge z.b. für Ersatzteile und die Lackiererrechnung. Praktisch ist es mit den Teilbeträgen eher problematisch.

 

Mfg

G.o.

Was ist ein Kaskovertrag?

Im Versicherungsvertrag steht was wie versichert ist.

In den AKB und den besonderen Tarifbestimmungen steht drin, wie das Ganze vereinbart ist/wurde.

@eminem7905, rechtens ist alles was vertraglich vereinbart wurde und nicht sittenwidrig ist!

am 7. Dezember 2006 um 23:44

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Was ist ein Kaskovertrag?

Im Versicherungsvertrag steht was wie versichert ist.

In den AKB und den besonderen Tarifbestimmungen steht drin, wie das Ganze vereinbart ist/wurde.

Die Goldwaage war wieder im Einsatz.

Ist doch mal gut.

Themenstarteram 8. Dezember 2006 um 9:57

Zitat:

Original geschrieben von gutachteronline

Das mir der Werkstattbindung ist die Schuld der "Geiz ist geil" Mentalität. Man wollte die billigste Versicherung und liest dabei nicht mal durch was man unterschreibt.

wo ist da der nachteil?? ist doch egal ob das auto in werkstatt A oder in der Werkstatt B gemacht wird. glaube nicht das die werkstätten die an eine versicherung gebunde sind schlechter sind als die die nicht gebunden sind.

Zitat:

wo ist da der nachteil?? ist doch egal ob das auto in werkstatt A oder in der Werkstatt B gemacht wird. glaube nicht das die werkstätten die an eine versicherung gebunde sind schlechter sind als die die nicht gebunden sind.

Sie "Versicherungswerkstätten" sind wahrscheinlich in Bezug auf die Fachkenntnis tatsächlich nicht schlechter oder besser - es ist wohl eher die Frage, ob sie bei Problemen eher zu Deinen Gunsten handeln oder zu Gunsten ihres grossen Vertragspartners - der VS.

Das Thema wurde hier aber schon alles von hinten bis vorne durchgekaut und bringt daher wohl keine neuen Erkentnisse.

Gruss

Martin

Zum ganzen Themenkomplex Vertragswerkstätten der Versicherung eine kleine Beispielrechnung aus der Praxis.

Es liegt die - natürlich - fiktive Firma A vor, die eigentlich für Unfallreparatur 75,00 € / Stunde zzgl. MwSt. verrechnet. Für die Lackierung werden 75,- € + 30% Lackmaterial fällig und auf die Teile gibt's den üblichen Aufschlag von 10%. Weil die Werkstatt selbst lackiert, fallen keine Verbringungskosten an.

Der Versicherung ist sowas aber zu teuer und macht folgenden Vorschlag:

Wir steuern der Firma A Aufträge zu, aber dafür berechnet die Firma A nur 65,- € die Stunde und auch nur 20% Lackmaterial und die 10% Teilezuschlag fallen ebenfalls weg. Dazu ein Hol- und Bring-Service und ein kostenloser Leihwagen für die Zeit der Reparatur.

Die Firma A sagt zu. Und tatsächlich steuert die Versicherung die gewaltige Menge von 4 Fahrzeugen pro Monat (und um diese Menge geht es im Schnitt) zu der Firma.

Es handelt sich dabei um drei Kasko-Schäden und einen Haftpflicht-Schaden. Jetzt kommt die Versicherung aber auch auf die Idee, dass die Schäden, die von A repariert werden und bei denen der Halter direkt zur Firma A geht, aber die Versicherung bezahlen muss, ebenfalls billiger abgerechnet werden.

Es geht also im Schnitt um 1 Fahrzeuzg pro Monat.

Welchen Rabatt gibt A also insgesamt auf die zusätzlich zugesteuerten Fahrzeuge?

Im Schnitt wird 12 Stunden repariert, 6 Stunden lackiert und für 800,- € (+10%) werden Ersatzteile benötigt. Die Werkstatt würde also eigentlich: 2365,- € verrechnen. Es geht also nicht einmal um große Schäden!

Pro Fahrzeug werden also 120,- € Lohnrabatt, 117,- € Lackierrabatt und 80,- € Teilerabatt eingeräumt.

Sind schonmal 13,4% Rabatt.

Dazu kommt der Schaden, der jetzt billiger abgerechnet werden muss, macht also umgerechnet auf die 4 anderen Fahrzeuge nochmal 3,3%. Zwischensumme 16,7%.

Der Hol- und Bring-Service schlägt im Schnitt mit insgesamt drei Mannstunden zu Buche, was insgesamt 75,- € ausmacht (25,- € kostet der Mann halt die Firma). Sind also nochmal 3,2%, Zwischenergebnis bis jetzt: 19,9%

Dann muss ein kostenloses Fahrzeug zur Verfügung gestellt werden, sonst hätte die Firma A 20,- € pro Fahrzeug berechnet, also nicht einmal die Kosten für einen Mietwagen.

Die Fahrzeuge sind im Schnitt 3-4 Tage in der Reparatur, was dann durchschnittlich noch einmal 70,- € also 3,0% macht. Zwischenergebnis jetzt: 22,9%.

Man kann natürlich einwenden, dass man das Fahrzeug im Kasko-Schaden auch so herausgegeben hätte. Das ist aber nur in einem von 4 Fällen nötig und im Haftpflichtschaden könnte man sich gleichzeitig einigen, dass man statt 20,- € pro Tag den Nutzungsausfall erhält, der regelmäßig höher liegt.

Die 3-4 Tage sind auch eher niedrig angesetzt, weil Wochenenden, Feiertage, Standzeiten und Lieferverzögerungen für die Ersatzteile gar nicht berücksichtigt sind.

Zum Schluss kommt noch ein erhöhter Aufwand dafür dazu, dass Bilder gemacht und an die Versicherung geschickt werden müssen und gegebenenfalls ein Kostenvoranschlag erstellt werden muss. Manchmal sind auch Rücksprachren mit dem versicherer notwendig.

Diese Zeit kann problemlos mit 1,5 Stunden pro Fall angesetzt werden, sodass nochmals ein Rabatt von 37,50 €, also 1,6% zu berücksichtigen sind.

Der Betrieb gibt also dann, wenn wir von realistischen Zahlen ausgehen, die eher zugunsten der Versicherer gerechnet sind, einen Rabatt auf die zugesteuerten Aufträge von immerhin 24,5%.

Und da sind noch keine erhöhten Garantie- und Gewährleistungskosten mit eingerechnet, wenn der Betrieb hinterher 3 Jahre Garantie geben soll.

Und welcher Betrieb hat denn heute noch ein Viertel seines Umsatzes in dem Geschäftsbereich zu verschenken, der tatsächlich noch vernünftigen Umsatz bringt?

Antwort: keiner

Also muss nach Lösungen gefunden gesucht werden und gefunden werden sie in Reparaturen, die einer Verkürzung der Zeit zur Schadenbehebung um 25%.

Dann muss halt mal mehr gespachtelt und aufgezinnt werden. Dann wird auch mal die Lackierung etwas schneller und "einfacher" durchgeführt (muss ja nur 3 Jahre halten).

Und das ist keine Seltenheit, sondern Standard! Bringt mir im Übrigen viel Geld, weil ich dann technische Gutachten machen darf über die Reparaturqualität...

 

Denkt mal drüber nach.

Grüße

Andreas

@Lochimauspuff, die Frage sei doch gestattet, was Dich zu dieser Kooperation verpflichtet. So ist das eben mit der Vertrags- und Dispositionsfreiheit. Das war bestimmt mal nur ein Angebot - das Du dann angenommen hast.

Pardon. Meine Empfehlung, keine Aufträge mehr zu diesen Rahmenbedingungen annehmen. Ich verpflichte mich auch nicht im Schadensfall eine vom VR bestimmte Rep.-Werkstatt zu beauftragen, mit anderen Worten, die Wahlfreiheit lasse ich mir nicht nehmen.

Im Übrigen zählt es doch nicht zu den Aufgaben eines Versicherers, bessere Lösungen für die betriebswirtschaftliche Rentabilität des Kfz-Handwerks anzubieten.

 

PS Ich kenne Unternehmer Deiner Branche, die arbeiten sehr erfolgreich nach diesem Konzept, neue Kundenkontakte und immer wieder neue Anbindungschancen die ohne diese System nicht zustande gekommen wären.

Re: Kann ich immer nach Gutachten abrechnen??

 

Zitat:

Original geschrieben von eminem7905

hat da jem. einen paragraphen für mich????

Entscheidend dürfte sein, was Du unterschrieben hast! ;)

Zitat:

Kasko-SELECT - Fahrzeugversicherung mit Werkstattbindung

Fahrzeugversicherung SELECT Bestimmungen:

(1) Der Versicherer wählt die Werkstatt aus seinem Werkstattnetz aus, in der das Fahrzeug repariert wird, erteilt ihr den Reparaturauftrag und trägt die Kosten der Fahrzeugreparatur.

(2) Ein nicht fahrfähiges oder nicht verkehrssicheres Fahrzeug lässt der Versicherer auf seine Kosten vom Schadenort in die von ihm gewählte Werkstatt transportieren. Ein fahrfähiges und verkehrssicheres Fahrzeug lässt der Versicherer nur dann auf seine Kosten vom Wohnsitz des Versicherungsnehmers in die von ihm gewählte Werkstatt transportieren, falls die Entfernung zwischen Wohnsitz und Werkstatt mehr als 15 km beträgt. Den Transport des Fahrzeugs nach der Reparatur von der Werkstatt zum Wohnsitz des Versicherungsnehmers übernimmt der Versicherer nur, falls die Entfernung zwischen Werkstatt und Wohnsitz mehr als 15 km beträgt.

(3) Der Versicherer bietet 3 Jahre Garantie auf die Fahrzeugreparatur.

(4) Der Versicherer übernimmt lediglich 85 Prozent der nach § 13 berechneten Kosten (ohne Fahrzeugtransportkosten), falls

a) der Versicherungsnehmer vor der Reparaturvergabe keinen Kontakt mit dem Versicherer aufnimmt, dieser deshalb die Werkstatt nicht auswählen kann und die Reparatur in einer anderen Werkstatt durchgeführt wird oder

b) das Fahrzeug aus sonstigen Gründen, die der Versicherungsnehmer zu vertreten hat, nicht in einer vom Versicherer bestimmten Werkstatt repariert wird, sondern in einer anderen Werkstatt. Abs. 1 bis 3 gelten in diesen Fällen nicht.

(5) Wird das Fahrzeug auf Wunsch des Versicherungsnehmers nicht repariert, ersetzt der Versicherer die nach § 13 berechneten Kosten (ohne Umsatzsteuer) so, wie sie bei Reparatur des Fahrzeugs durch die dem Wohnsitz des Versicherungsnehmers nächstgelegene Werkstatt entstanden wären, die dem Werkstattnetz des Versicherers angehört. Abs. 1 bis 4 gelten nicht.

(6) Abs. 1 bis 5 gelten nur bei Schadenfällen in Deutschland, bei denen das Fahrzeug oder mitversicherte Teile beschädigt werden. Satz 1 gilt entsprechend bei Zerstörung oder Verlust von mitversicherten Teilen.

Eine Abrechnung nach Gutachten i.e.S. gibt es da mit Sicherheit nicht.

Die Feinheiten kannst Du Dir in Ruhe auseinander dividieren.

Abrechnung nach Gutachten bedeutet Abs. 5

Entscheidend ist was der Versicherer vor Ort bezahlt hätte.

Und da werden Dir die Ohren wegfliegen, mit einem normalem Preisgefüge hat das dann nichts mehr zu tun.

Dafür hast Du ja eine billige Prämie. ;)

Solche Tarife sollten nur Leute kaufen, die Ihr Fahrzeug reparieren wollen und die keine Stammwerkstatt ihres Vertrauens haben und die nicht aufgrund eines Leasings oder einer Finanzierung bestimmte Auflagen des Kreditgebers und Sicherungseigners haben.

@Beukeod:

Ich glaube, dass Du nicht richtig gelesen hast:

Ich bin kein Betrieb! Ich bin Sachverständiger.

Ich habe aufgezeigt, welchen Minimalrabatt die Betriebe einräumen müssen und dass dieser zu hoch ist, um hinterher die Arbeit wirklich zu 100% sauber durchführen zu können.

Die Betriebe aus meiner Umgebung, die das versucht haben, sind jetzt pleite! Die Betriebe, die trotzdem Geld verdienen wollen, arbeiten "schneller". Und damit leidet die Reparaturqualität. Nachweisbar...

Interessant ist nur, dass sich darüber niemand Gedanken macht.

Grüße

Andreas

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