Vorsicht bei Windschutzscheibenreparatur --> Übernahme der Tk nicht immer gewährleistet

Guten Abend zusammen,

nach dem wir uns vor paar Monaten einen kleinen Steinschlag in der Windschutzscheibe eingefangen hatten, haben wir diesen nun letzte Woche vor dem Nasen und kalten Wetter beseitigen lassen.
Dazu waren wir bei einer Firma in unserem Ort.
Da wir eine Teilkasko für das Fahrzeug haben und wir schon mehrmals Scheiben haben reparieren lassen (Autobahnfahrzeug) bin ich auch dieses mal davon ausgegangen, dass dieser Reparatur von der Versicherung übernommen wird.

Naja ..was soll ich sagen.
Wir bekamen am Freitag einen netten Brief das sie den Schaden nicht übernehmen können, da dieser nicht gemeldet und nicht in einer Partnerwerkstatt durchgeführt wurde. *schlug*
Natürlich direkt bei der Versicherung angerufen.
AW " Da wird den Wagen mal umgemeldet hatten (Namensänderung von Vater auf Tochter) handelt es sich hierbei um einen Neuvertrag in diesem wäre geregelt, dass man jede Reparatur der Versicherung melden müsste und dazu eine Angabe bekäm wo man hinfahren soll. Dies hätte uns das Reparaturunternehmen auch sagen müssen"

Da ist mir doch nix mehr eingefallen!!!
Ich lasse eine Windschutzscheibe reparieren (was auch noch schei**e aussieht) und soll dann die Rechnung auch noch selber bezahlen ?? Ich glaube ich bin im falschen Film!

Dann bei dem Reparaturunternehmen angerufen und Sachlage geschildert.
Nach einer Stunde, ein Rückruf...."sie wussten das auch nicht und sie würden die hälfte der Rechnung übernehmen.!"

Was haltet Ihr davon ?
Ich frage mich....Warum bin ich bei einer Namenhaften Versicherer und habe ein Premium-Paket auf unseren Fahrzeugen ?

Habe sooooo einen Hals!!

Werde jetzt direkt am Montag versuchen meine Versicherungsvertreterin zu erreichen.
Sollte da keine Übernahme der Restkosten und eine Umstellung auf den Altvertrag vorgenommen werden, werde ich wohl auch sofort eine nette Kündigung für zwei KFZ-Versicherungen schreiben! ;-)

Was mache ich den mal bei einem Vollkaskoschaden ? Werde ich da auch zur Firma "XY" geschickt ?
Und das nennt sich Premiumanbieter. *lach*

Gruß
Tobias

21 Antworten

Bevor wir hier wieder ausschweifen und ich eine Verwarnung einfange wegen einer evtl. zu gut begründeten und untermauerten Gegendarstellung kurz und knapp:
 
Die Erfahrung unseres Büros spricht dagegen.
 
Warum fangen sich Versicherer reihenweise BGH-Urteile ein, sei es Stundensatz, Restwert etc., wenn sie ach so sauber regulieren?
 
Und über das Schadensmanagment wurde sich schon ausgiebig ausgelassen. Auch hier habe ich meine Erfahrungen. 
 
Und übrigens: Das tolle Autoputz-Argument ist so schaal wie eine alte Socke. Das haben wir schon vor 15 Jahren so gemacht, ist Standard schon seit Urzeiten. 
 
Aus Sicht eines freien SV, Entschuldigung, "Wegelagerer" kann ich Ihrer Argumentation nicht folgen.
 
Nicht mal ansatzweise. 

Zitat:

Original geschrieben von Haule


Warum fangen sich Versicherer reihenweise BGH-Urteile ein, sei es Stundensatz, Restwert etc., wenn sie ach so sauber regulieren?

Diese Frage stelle ich mir schon seit Jahren jedesmal wieder, wenn von solchen Urteilen in den Medien berichtet wird. Irgendwie klaffen da Anspruch und Wirklichkeit meilenweit auseinander...

Hallo,
 
wir sollten es gut sein lassen. Hat mit dem Thema nichts mehr zu tun.
Gleichfalls trage ich aber an die Moderation heran, verallgeminernde Pro-Versicherungregulierungs Beiträge genauso zu untersagen wie sie es bei allgemeinen Gegendarstellungen tut. Es kann nicht angehen, das uns Kritikern stets verallgemeinernde Polemik vorgeworfen wird, die von der anderen Seite hier, trotz unzähliger Gegenbeweiße, verallgeminernde Lobeshymnen anstimmen dürfen.
Ausweiten bringt aber nichts: Der Herr Koß hat sein gefestigte Meinung, ich meine. Da könnte man seitenlange Grabenkämpfe führen.
Schluß.
Wer weis noch was zum Thema?
 
Gruß Haule

Ich weiss nicht wie ihr das seht, aber grundsätzlich sollte man Schäden die über die Kasko gehen, immer melden. Schon allein aus dem Grund, weil es allgemein bekannt ist, das bei einem solchen Fall die Versicherung immer über Gutachter oder Werkstatt bestimmen kann. Ich erinnere mich noch an den Fall, als meine Autotür über Kasko repariert werden sollte. Da hat mich die Versicherung quer durch die ganze Stadt in eine Hinterhofwerkstatt geschickt um dort ein Gutachten erstellen zu lassen.

Ich habe es dann letztlich auf Gutachtenbasis abgerechnet und in einer Werkstatt meines Vertrauens reparieren lassen, für weniger natürlich. Die Werkstätten gehen dem Kunden nämlich meistens zur Hand beim Preis, wenn der Kunde es aus eigener Tasche zahlt und nicht die Versicherung involviert ist.

Deshalb würde ich einfach sagen, das man sich in Zukunft ein paar Dinge hinter die Ohren schreibt:

1) Schaden melden
2) Versicherung anhören
3) dann reparieren lassen...

Im übrigen ist die Diskussion über günstige Versicherungen und deren Leistungen überflüssig. Es gibt durchaus auch Versicherungen wo man viel zahlt und die sich bei der kleinsten Sache quer stellen. Ich war früher bei der HDI, dann bei der HUK24 und war mit beiden zufrieden. Was mir bei der HUK24 einfach fehlt ist ein Gesicht als Ansprechpartner. Wenn man nämlich nur eine eMail ist oder eine Schadennummer, dann wird der Vorgang sehr emotionslos und kühl.

Ich will bei einer Versicherung im Schadenfall einen Ansprechpartner haben an den ich mich wenden kann und mit dem ich alles erörtern kann. So ist es mir mit der HDI gelungen unberechtigte Forderungen meines Unfallgegners und dessen Anwalts abzuschmettern, den ich war gleich nach dem Unfall bei der Versicherung, habe es als erster gemeldet und die Fotos vom Unfallort eingesendet. Habe mich dann mit der Versicherung geeinigt das sie die Zahlungen ablehnen werden.

Und obwohl mein Unfallgegner Schuld hatte, hat er trotzdem probiert die Kosten von meiner Versicherung zu bekommen. Diese hat wie besprochen eine Absage erteilt, worauf sich der Anwalt gemeldet hat. Nachdem wir dann die Fotos vorgelegt haben, habe ich meinen Schaden von der Versicherung des Unfallgegners erstattet bekommen und bei ihm sprang die Vollkasko ein.

Hätte ich zu diesem Zeitpunkt eine Onlineversicherung gehabt, wäre dieser ganze Vorgang im Verwaltungapparat untergegangen, meine Versicherung hätte gezahlt und ich wäre der Dumme gewesen.

Deshalb sage ich, eine Versicherung braucht ein Gesicht und nicht ein Emailkonto 😉

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Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von dseverse


Ich weiss nicht wie ihr das seht, aber grundsätzlich sollte man Schäden die über die Kasko gehen, immer melden. Schon allein aus dem Grund, weil es allgemein bekannt ist, das bei einem solchen Fall die Versicherung immer über Gutachter oder Werkstatt bestimmen kann.

Der Versicherung den Kaskoschaden melden ist schon ok, aber man darf sich von der Versicherung nicht einreden lassen, dass man zu einer bestimmten Werkstatt oder Kette gehen MUSS.

An den Telefonen der Versicherer sitzen geschulte Personen, die einem zum Teil auch penetrant eine bestimmte Werkstatt vorschreiben wollen, dies nennt man Schadenslenkung, was aber nicht im Sinne der freien Marktwirtschaft ist.

Allerdings hat man auch im Kaskofall die freie Werkstattwahl.

Jedoch muss man sich der Weisung der Versicherung beugen, wenn man einen Vertrag mit Werkstattbindung abgeschlossen hat, um seine Versicherungsprämien zu verringern.

Zitat:

die Versicherung immer ..... Werkstatt bestimmen kann.

Das kann eine Versicherung nur dann wenn der Versicherungsnehmer dieses bei Vertragsabschluß so mit der Versicherung vereinbart hat - unterschrieben hat.

Zitat:

Da hat mich die Versicherung quer durch die ganze Stadt in eine Hinterhofwerkstatt geschickt

Die Versicherung hat Dich doch bestimmt in ihre Vertragswerkstatt geschickt, die du als "Hinterhoffwerkstatt" bezeichnest.

Solltest du eine Werkstattbindung in deinem Vertrag haben, was nach deiner Schilderung sehr wahrscheinlich so ist, dann hast Du dich mit Vertragsabschluß verpflichtet alle Schäden (Kasko) die dir deine Versicherung zahlt in solchen Werkstätten - von Dir als "Hinterhofwerkstätten" bezeichnet - beheben zu lasssen. Da würde ich mir mal Gedanken drüber machen.

Hallo zusammen,

hatte ganz vergessen mein Ergebnis zu posten.

Ich habe einen Scheck von der Versicherung für den kompletten Betrag erhalten!
Wie richtig erkannt, handelt es sich in diesem Fall um die DEVK.
Partnerwerkstätten für den Steinschlag wären z.B. Carglass, ATU,

Da frage ich mich jetzt nur, was der Versicherung jetzt günstiger gekommen ist. Denn bei ATU wollte man den Steinschlag nicht reparieren und die Scheibe austauschen!

Ich glaube, ich leiste mir demnächst öfters mal eine neue Scheibe für 150 €
(da laufen auch die Scheibewischer besser drüber) *sfg*

Getreu nach dem Motto.
Wer es will kann es haben.

Werde jetzt für mich prüfen, wo hoch der Unterschied im Jahr zwischen SB 0,00€ und SB 150,00€ ist ;-)

P.S. und jetzt gibt es 100% eine neue Scheibe da ich jetzt einen Steinschlag auf der Dienstfahrt bekommen habe, wo der Arbeitgeber die SB übernimmt!

*Ällabätsch*

Gruß
Tobi

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