Vorschriftenurwald -.-'
Habe nun mal ein paar Fragen zu Eintragungen, Abnahmen und co.
Also die Situation:
Vor einem halben Jahr ca. habe ich meine Tieferlegungsfedern eintragen lassen. In dem Guutachten steht nichts zu Rad/Reifenkombinationen. Außerdem steht da auch ganz fett: "Stoßdämpfer: Serie", zumal meine Federn ja gut 3 cm Spiel haben und jeder sagt es müsste im Gutachten stehen dass ich gekürzte Dämpfer brauch.
Samstag habe ich dann meine 15Zoller eintragen lassen. In dem Gutachten steht nichts von Tieferlegung.
Ist das denn jetzt so eigentlich gültig? Weil mein Freund sagt, dass die Federn in Verbindung mit der Rad/Reifenkombination neu eingetragen werden müssen.
Ein anderer Freund wurde vor kurzem von der Polizei angehalten und MUSSTE blechen, weil der Polizei die Reifen zu weit drüber standen. OBWOHL diese SO eingetragen wurden vom TÜV.
Das kann doch nicht wahr sein. Dann muss man ja IMMER Angst haben, dass die Bulln oder ein anderer TÜV irgendwann sagt nö ist nicht, obwohl es eingetragen ist. Denn kann man ja gleich drauf scheißen den Kram einzutragen Oo Er musste dann übrigens auch noch das "austragen" bezahlen.
Kann mir da mal jemand helfen??? Was das angeht ist Deutschland doch echt beschissen.... wer soll denn da noch durchblicken was, wann, wie, bei wem und unter welchen Umständen gültig ist?????
Beste Antwort im Thema
Tieferlegung und nicht Serienmäßige Rad/Reifenkombi muss eigentlich in Verbindung Eingetragen werden.
14 Antworten
Tieferlegung und nicht Serienmäßige Rad/Reifenkombi muss eigentlich in Verbindung Eingetragen werden.
fahrwerk + reifen sind egal, aber breitrefien + sportlenkrad, dass muss zusammen eingetragen werden, ein kombinationsgutachten quasi.
wegen der reifenabdeckung gibts 2 gültige normen z.z., und nur weils eingetragen ist, heisst es net es ist legal.
hier fährt auch son kandidat rum mitm honda, auf der reifenlauffläche die rausschaut kannstn bier abstellen!
is aber eingetragen, dennoch illegal.
Ja gut, das mut dem rüberstehen, könnte ich fast noch verstehen, wobei ichs mies von dem TÜV finden würde, wenn der das einträgt wenns illegal ist.
Das Problem hab ich nun nicht. Bei mir ist halt die Frage ob Verbindung aus Federn und Reifen okay ist. Wird ja irgendwie nicht berücksichtigt oO
Normalweise werden die Eintragungen (im Fahrzeugschein) chronologisch nach Prüfdatum vorgenommen. D.h. wenn zuerst das Fahrwerk eingetragen wurde, muss es bei der Reifeneintragung nicht explizit erwähnt werden, usw.
Bei mir wurde zuerst das Fahrwerk, dann die Distanzscheiben mit den verschieden Reifenkombinationen usw. eingetragen ohne noch mal auf die Tieferlegung zu verweisen.
Eigentlich muss im Protokoll der Fahrwerksabnahme stehen, für welche Reifen das geprüft wurde bei der Abnahme, sonst könnte man ja nen Gewinde einbauen, 145/80/13 drauf, eintragen lassen, Serienfahrwerk rein, 7x15er rein mit ner ET die grad so passt ohne zu schleifen, abnehmen lassen und dann - nach dieser Theorie - hinterher das Gewinde wieder einbauen, ist schliesslich eingetragen um dann festzustellen, dass es tiefer einfedert und die Reifen schleifen. Wäre dann aber alles eingetragen.
nagut also das klingt logisch.
aber ich hab bisher nur die beiden Zettel vom TÜV über die Abnahme, weil da ja steht Eintragung im Fahrzeugschein bei der nächsten Gelegenheit.
Ich mein okay, auf dem Zettelkram steht zwar auch n Datum drauf, aber man könnte ja z.b. wenn man jetzt die Felgen eintragen lassen will, zur Eintrageung "mal eben schnell" die Federn rausnehmen und nach der Abnahme der Felgen wieder einbauen (also mit Originalfedern hin).
Es kann ja garnicht nachverfolgt werden, ob die Federn nun bei der Abnahme der Felgen berücksichtigt wurden oder nicht oO
Ich mein mit originalen Federn bekommste ja viel mehr Reifen drauf als wenn er tiefer ist.
Zitat:
Original geschrieben von CorsaB_Muffi
...wobei ichs mies von dem TÜV finden würde, wenn der das einträgt wenns illegal ist.
Manchen Prüfern fehlt teilweise selbst der Durchblick und dann können Fehler passieren. Irren ist menschlich....
Zitat:
Original geschrieben von Reiner Husten
Nen anständiger prüfer trägt fahrzeughöhe und Abstand Radhasukannte/Felgenmitte ein.
Damit ist im Zweifelsfall aber auch absolut keine Aussage über die Bereifung bzw. die Felgenbreite getroffen.
Richtig. rad/reifenkombi macht meist nur in Verbindung mit Sportlenkrad probleme.
Des weiteren ist es so wie Engine gesagt hat. Mit der Reifenabdeckung wird unterschieden und zwar bei autos vor ez98 und davor.
hat bei mir nie draufgestanden.
wichtig war nur die (in theorie mitm daumen abgeschätzten) lenkkräfte auf wechselndem untergrund.
haste halt gesacht: damit fährt keine frau!!!
und schon haste en 28er mit 225ern eingetragen bekommen ohne servo.... 😁