Vorschriften Warnblinkschalter laut STVZO/FZV
Hallo zusammen,
Ich hoffe, dass ich hier die richtigen Antworten auf mein Problem bekomme:
Wo muss laut STVZO/FZV der Warnblinkschalter verbaut werden? Oder spielt das keine Rolle, hauptsache er ist vorhanden und bedienbar?
Wo sind die Prüfingenieure? 😉
Nicht fragen warum... 😉
Danke und Gruß,
-BR-
18 Antworten
War mir klar, dass diese Aussage kommt.
Ausserdem ist da nichts verbastelt. Das Auto ist nur zerlegt, und das einzige was geändert wurde, war der Einbaurahmen... 😉
Das führt nicht zu einem zerschnittenen Armaturenbrett... 😉
Aber es geht ja nur um die gesetzlichen Vorschriften - wie muss der Schalter vorhanden sein.
Ist meine Annahme soweit korrekt, dass der Schalter sein kann, wo er will - nur eine Kontrollleuchte in Form eines roten Dreiecks muss im Sichtbereich angebracht sein?
Danke 🙂
Zitat:
Original geschrieben von BrainRunner
Aber soweit ich die Vorschrift verstehe, kann der Schalter irgendwo sitzen, nur eine Kontrollleuchte in Form eines roten Dreiecks muss im Sichtfeld vorhanden sein...
Jep. Die Kontrollleuchte kannst du z.B. ins Kombiinstrument einbauen, da sind meist noch Plätze für weitere Lampen da.
Zitat:
Original geschrieben von BrainRunner
War mir klar, dass diese Aussage kommt.
Ausserdem ist da nichts verbastelt. Das Auto ist nur zerlegt, und das einzige was geändert wurde, war der Einbaurahmen... 😉
Eben. Verbastelt 😁.
Gerade Audi war Spezialist im verstecken der Wandblinkschalter. In diesem legendären Modell:
http://img1.motor-klassik.de/...-c890x594-ffffff-C-4cdc2916-263729.jpg
konntest Du Dich schwarz (oder rot) suchen. Aber es blinkte dann eine Kontrollleuchte.
Allerdings - kommt nochmal eine Vollabnahme nach? Der Wagen hat ja eine Typgenehmigung, die erteilt wurde nach der typisierten Konfiguration. Ggf. gibt es da Ärger wenn das geändert wird?
Amen
@ BrainRunner:
wie wäre es denn mit meinem ganz einfachen Vorschlag:
Druck dein Bild aus und fahr zu nem Prüfer und frag den!
Wer wenn nicht ein Prüfer vor Ort (am besten der der dir immer die HU abnimmt) kann dir Auskunft geben (ggf. sogar nen Schriftstück verfassen wenn die Umbauten erledigt sind und du es bei "Problemen" vozeigen kannst).
Denn hier wird es nicht viele geben, die die Verwaltungsvorschriften zur StVO rumliegen haben bzw. sie aus dem Stehgreif zitieren können.