vorrübergehend stillegen, TÜV in 1/2025, Wiederanmeldung in 1/2025 möglich
Guten Tag zusammen.
In der Familie haben wir ein Auto, das wir gerne spätestens zum 1. Aug. 2024 vorübergehend abmelden wollen.
Das Auto hat seine nächste HU+ASU im Januar 2025.
Frage:
Bekommen wir im Januar 2025, sagen wir zum 01.01.2025 das Auto neu-/wiederangemeldet wenn es zu dem Zeitpunkt eben "nur noch" bis/inkl. 01/2025 TÜV hat?
Oder wird bei Neu-/Wiederanmeldung sofort ein neuer HU+ASU-Nachweis gefordert, weil der "alte" eben nur bis 01/2025 geht?
Hoffe ich habe mich einigermaßen verständlcih ausgedrückt ... 😮
Bedanke mich / VG
40 Antworten
Warum nicht weiter versichert lassen ?
Vorteil, du kannst es die 5 Monate hinstellen wo du willst, wenn icht auch OK.
TÜV würde ich jetzt machen, kurz vor dem Abmelden, dann hast zum 02.01.2025
keine Probleme beim Anmelden.
Tom
Wenn er am 02.01. Probleme beim Anmelden bekommt, steht er vor einem/einer unfähigen SB auf der Zulassungsstelle. Ich glaube wiederum nicht, dass es so unfähige SB gibt.
Zitat:
@Wrdlbrmpfd schrieb am 24. Juni 2024 um 00:48:24 Uhr:
Zitat:
@E46320dtouring schrieb am 23. Juni 2024 um 12:22:30 Uhr:
...
Ja, das geht, klar. Ein Dritter kann das im Auftrag und mit Vollmacht tun.
Aber, darum ging es ja eigentlich gar nicht, ... oder auf was möchtest Du mit dem Hinweis hinaus? 😕
GrüsseIch hatte dich so verstanden, dass der neue Halter nicht vor dem 1.1. das Auto zulassen kann, aber gleich ab dem 1.1. das Auto angemeldet braucht. Daher die Idee mit der Anmeldung durch jemand anderen vor dem 1.1. mit Vollmacht.
Wenn es von dir nur hypothetisch gemeint war und im vorliegenden Fall nicht zutrifft, kann man sich das natürlich sparen.
Zitat:
@Wrdlbrmpfd schrieb am 24. Juni 2024 um 00:48:24 Uhr:
Zitat:
@E46320dtouring schrieb am 22. Juni 2024 um 17:28:08 Uhr:
...
@all : Die aktuelle Versicherung hat ja eine Hauptfälligkeit zum 1.1. Nur müssen / wollen wir das Auto eben ab 1.8. abmelden und dann ab 1.1. wieder neu an-/ummelden, weil der aktuelle Halter=VN ab 1.8. nicht mehr da ist. Und der neue eben erst aber 1.1. das Fahrzeug zulassen und versichern kann. Kompliziert, ist aber so.
Zitat:
@Wrdlbrmpfd schrieb am 24. Juni 2024 um 00:48:24 Uhr:
Zitat:
@E46320dtouring schrieb am 22. Juni 2024 um 14:59:11 Uhr:
...
Was anderes, da der 1.1.25 ein Feiertag ist, kann man ein KFZ zu diesem Tag wohl nicht zulassen... Wie macht man das dann, wenn man am 1.1.25 schon fahren will, oder gar muß?
Ah ok, schlüssig argumentiert, ja.
@all : Danke für die weiteren Rückmeldungen, ich muß mal sehen, wie ich es am Ende einrichte.
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Zitat:
@berlin-paul schrieb am 24. Juni 2024 um 13:09:29 Uhr:
Saisonkennzeichen für 1.-31.01. könnte man jetzt schon machen. Ob es am Ende sinnvoll ist, das wird sich dann zeigen.
Sinnvoller fände ich Ruhezeit August bis Dezember. Dann kann man alles jetzt schon erledigen. Das Auto wird punktgenau zum 1.8. stillgelegt und am 1.1. steht es automatisch wieder zur Vefügung. Anschließend hat man genug Zeit sich um die dauerhafte Anmeldung zu kümmern.
Hier mal zum Nachlesen:
Fachleuten und versierten Laien ist bekannt, dass ein Saisonkennzeichen mindestens zwei Monate gelten muss.
Das wurde weiter oben schon geschrieben.
Es wurde noch einmal auf den falschen Beitrag Bezug genommen und ich wollte dazu einen Beleg liefern.
@Anselm-M Wenn man das so macht (Saison 01-07), nur um dann genügend Zeit für eine dauerhafte Ummeldung zu haben, steht der Aufwand und die Kosten in keinem Verhältnis zum Nutzen.
Kein Grund zur Panik. Welches Intervall auch immer sinnig sein wird. Der hervorragend supertolle und unübertreffliche Beitrag, der erstmals auf die Idee mit einem Saisonkennzeichen kam, das war meiner (*frenetischer Szenenapplaus*). Und irgendeiner muss nun wieder, nachdem das schon längst ergänzt wurde, darauf rumreiten, dass das für zwei Monate als kürzestes Intervall möglich wäre. Jeder blamiert sich halt nach eigenen Kräften. Ob und was nun lächerlicher ist, das kann jeder selbst entscheiden. Wichtig ist nur, dass es meine Idee war. Nur meine und nicht seine. Ich muss das unbedingt ganz oft wiederholen .... ist gaaanz wichtig ... 😁 ... man man man ...
Es wurde alles beleuchtet. Eigentlich könnte zu.
Keine Einwände