Vorrang an Kreisverkehren (Auto/Fußgänger)

In letzter Zeit ging es hier ja viel um Radfahrer. Jetzt hab ich mal eine Frage zu Fußgängern.

Gegenstand meiner Frage ist ein innerstädtischer Kreisverkehr, bei dem Fußgänger und Autofahrer zusammentreffen und sich deren Wege kreuzen. Wer hat eurer Meinung nach Vorrang, Fußgänger oder Autofahrer? Und zwar zum einen beim Einfahren, zum anderen beim Ausfahren. Wenn ich versuche, die Regelung an Kreuzungen zu übertragen, würde ich sagen, beim Einfahren haben die Autos, beim Ausfahren die Fußgänger Vorrang. Aber ist das wirklich so? Ich bin mir nie sicher, wie ich mich "im Konfliktfall" verhalten soll und warte dann prinzipiell.

P.S. Kreisverkehre mit Zebrastreifen find ich Klasse! 🙂

Beste Antwort im Thema

In letzter Zeit ging es hier ja viel um Radfahrer. Jetzt hab ich mal eine Frage zu Fußgängern.

Gegenstand meiner Frage ist ein innerstädtischer Kreisverkehr, bei dem Fußgänger und Autofahrer zusammentreffen und sich deren Wege kreuzen. Wer hat eurer Meinung nach Vorrang, Fußgänger oder Autofahrer? Und zwar zum einen beim Einfahren, zum anderen beim Ausfahren. Wenn ich versuche, die Regelung an Kreuzungen zu übertragen, würde ich sagen, beim Einfahren haben die Autos, beim Ausfahren die Fußgänger Vorrang. Aber ist das wirklich so? Ich bin mir nie sicher, wie ich mich "im Konfliktfall" verhalten soll und warte dann prinzipiell.

P.S. Kreisverkehre mit Zebrastreifen find ich Klasse! 🙂

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Hi,

??
Ich sprach doch von der Situatiuon, wenn ich aus dem Kreisverkehr rauswill und sehe, dass dort grad Fußgänger am Kreisverkehr direkt über die Straße will in die ich einbiege (also wo ich quasi grad rausfahr)...

Natürlich halt ich da an.

Und das ist falsch?

Grüße
Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi


......
Natürlich halt ich da an.

Und das ist falsch?

Falsch ist das garantiert nicht, was der Sicherheit dient ... einen Unfall mit einem schwächeren "Gegner " zu haben, wäre falsch ... auch dann, wenn man im Recht wäre ....

Ich kenn 2 Arten von Kreisverkehren an denen die "Fußgängerlage" klar ist .... es befinden sich dann entweder noch am Kreisverkehr Zebrastreifen oder kurz nach und vorher welche.
Ansonsten gilt für mich auch ... setzt einer (zu Fuß) mit Schwung zum Straße Überqueren an ... runter vom Gas ... bremsbereit und anhalten wenn nötig.

Gruß
Q

Grob vereinfacht:

Der als solcher ausgeschilderte Kreisverkehr ist grundsätzlich zu räumen und daher ist die Ausfahrt vorfahrtsberechtigt gegenüber der Einfahrt (Autofahrersicht).

Ein Fußgänger darf die Straße nur betreten wenn diese frei ist (Fußgängersicht) oder ein Fußgängerüberweg ihm die Vorfahrt gewährt.

Aufgrund der Betriebsgefahr sieht es bei Unfällen für motorisierte Verkehrsteilnehmer selbst bei eigener Vorfahrt immer schlecht aus.
Das bedeutet bremsen, wenn Dir der Fußgänger die Vorfahrt abkauft und auf die Straße tritt. 😰

Das dürfte doch nachvollziehbar sein, oder?

Zum Nachlesen:
1. Kreisverkehr
2. § 25 StVO Fußgänger

Negativ - §9 Abs. 3 StVO sagt anderes...

Und das hier auch.

Grüße
Schreddi

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nu mal Klartext:

Darf ich Fußgänger (und Fahrradfahrer) umnieten, wenn die sich falsch verhalten ?

Oder Nicht ?

Nein

Grüße
Schreddi

§ 9 Abs. 3 StVO Satz 4:
"Auf Fußgänger muss er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig, muss er warten."
Das gilt für das Abbiegen (unechter Kreisverkehr, im Link Kreisverkehr als 4. aufgeführt)
und steht in keinem Widerspruch zur Aussage "bedeutet das Bremsen".

Die Aussage meines Links Kreisverkehr ist schriftlich,
die Deines Links bebildert.
Die Inhalte sind nicht unterschiedlich.
Auch wenn der eine Bilder besser versteht und der andere Worte. 😉

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Auch wenn der eine Bilder besser versteht und der andere Worte. 😉

und der dritte weder das eine noch das andere 😁

also, jetzt versteh' ich gar nix mehr

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne


Einfahren Auto, ausfahren Fußgänger.

In der Fahrschule lernte ich was von 'in gleicher Richtung bewegend' 😉

Nö, es ist viel einfacher: Einfahren Fußgänger, ausfahren Fußgänger.

Der Grund: wer als Fußgänger der Vorfahrtsstrasse folgt, hat ebenso Vorfahrtsrecht gegenüber jedem anderen Verkehrsteilnehmer, der abbiegen, einfahren, ausfahren, ... möchte.

Und was ist so ein Kreisel üblicherweise?
Richtig: vorfahrtsberechtigt.
Und in welcher Weise bewegt sich ein Fußgänger?
Richtig: wie ein Auto innerhalb des Kreisels. Sprich, entlang der Vorfahrtsstrasse. Dabei spielt es auch keine Rolle, auf welcher Seite und in welcher Richtung des Weges sich der Fußgänger bewegt... gibt da ja nunmal kein Rechtslaufgebot oder sowas. 😁
Man beachte desweiteren dieses lustige Dreiecksschild, weiß mit roter Umrandung... "Vorrang geben".

Die Zebrastreifen, wie man sie häufig sieht vor Kreisverkehren, sind eigentlich überflüssig wie weißer Schimmel.
Aber wohl als "Erinnerung" nötig, wie man hier im Thema ja gut sieht... spätestens nach der ersten erzwungenen Vorfahrt mit Todesfolge wird eine Gemeinde da sicherlich drüber nachdenken, da nachzurüsten.

Und wem das nicht logisch genug erscheint: grundsätzlich gilt, abbiegende Fahrzeuge haben auf Fußgänger immer zu achten.
Und das Ein- wie Ausfahren in/aus einem Kreisverkehr stellt verkehrsrechtlich einen Abbiegevorgang dar. Man fährt weder geradeaus dort rein... noch wieder raus.
Auch ein Grund, warum dort überhaupt rechts vor links gelten kann (in jenen Kreiseln, die nicht als vorfahrtsberechtigt markiert sind).

Ich mache nachher mal bilder und stelle sie rein.

Wir haben hier bei uns nämlich genau so einen kreisverkehr.

An der einen einfahrt bzw. ausfahrt ist vorher ein fußgängerüberweg und an einer anderen ein. bzw. ausfahrt nicht, wenn da jemand rüber will wird nicht angehalten, denn das währe doch das gleiche wenn ein fußgänger irgendwo in der stadt über die straße will und den muß ich nicht rüber lassen 😉.

Gruss
Maik

Anscheinend gilt Vorfahrt achten auch wenn Fußgänger kreuzen beim Ein- und Ausfahren...

Siehe:

Man nähert sich einem korrekt beschilderten Kreisverkehr (Zeichen 205 zusammen mit 215) mit vier Zufahrtstraßen und möchte in Richtung Geradeaus weiterfahren. So geht's:

- Tempo herabsetzen
- die Vorfahrtlage (auch Fußgänger und Radfahrer!) beurteilen
- die Verkehrssituation überblicken: Wenn der Kreisverkehr ausnahmsweise »verstopft« ist, muss davor gewartet werden, bis genügend Fahrzeuge herausgefahren sind
- Wenn der Verkehr es zulässt, fließend einfädeln. Wenn nicht, solange warten
- An der ersten Ausfahrt vorbeifahren, anschließend nach rechts blinken
- Vor dem Ausfahren noch einmal auf Fußgänger und Radfahrer achten und diese durchlassen
- Ausfahren.

Greetz,
MARV

Zitat:

Original geschrieben von Maik380


An der einen einfahrt bzw. ausfahrt ist vorher ein fußgängerüberweg und an einer anderen ein. bzw. ausfahrt nicht, wenn da jemand rüber will wird nicht angehalten, denn das währe doch das gleiche wenn ein fußgänger irgendwo in der stadt über die straße will und den muß ich nicht rüber lassen 😉.

Nein, das ist das gleiche, wie wenn du von einer Vorfahrtsstraße abbiegst und über die Straße, in die du einbiegst, läuft ein Fußgänger (entlang der Vorfahrtsstraße) - dann musst du ihn ja auch vorlassen.

(so würde ich die Lage jedenfalls sehen - wer abbiegt, muss geradeaus gehende Fußgänger, Radfahrer, beim Linksabbiegen Autofahrer etc. pp. durchlassen - und IMHO ist das Ausfahren aus dem Kreisverkehr wie Abbiegen von einer Vorfahrtsstraße zu sehen)

Beim Einfahren gilt das sinngemäß: Wenn ich auf eine Vorfahrtsstraße einbiegen will, muss ich nicht nur Fußgänger, die in meiner Richtung bzw. entgegengesetzt über die Vorfahrtsstraße wollen, durchlassen, sondern auch Fußgänger, die an der Vorfahrtsstraße entlang gehen. Genauso beim Kreisverkehr.

Ich kann das nicht mit Fakten bzw. Paragraphen aus der StVO belegen, aber nach meinem Verständnis ist es so korrekt. Bitte korrigiert mich, wenn ihr härtere Fakten habt...

MfG, HeRo

Es ist ganz einfach:

Zebrastreifen vorhanden = anhalten und Fussgänger rüber lassen

Zebrastreifen nicht vorhanden = Anhalten und Fussgänger rüber lassen.

Da gibt es nichts zu diskutieren. Umnieten darf man nen Fussgänger eh nicht.

Allerdings finde ich die Zebrastreifen an den Kreiseln zu nah am Kreisel selber, da sich dann der Verkehr zu stark staut und alles im Kreisel zum erliegen kommt. Ist genauso wie bei Einmündungen, bei denen 5 meter nach dem Abbiegen ein Zebrastreifen oder ne Fussgängerampel kommt.

Normalerweise ist das Anhalten in einem Kreisel ja nicht zulässig, so kenne ich das jedenfalls, aber was will man bei der bekloppten Konstellation machen?

Gruss
Ken

@cannonball

da hast Du tatsächlich den Link nebst Folgelink gelesen und dort ganz unten die richtige Antwort gefunden.
Bravo! 😉

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