Vorrang an Kreisverkehren (Auto/Fußgänger)
In letzter Zeit ging es hier ja viel um Radfahrer. Jetzt hab ich mal eine Frage zu Fußgängern.
Gegenstand meiner Frage ist ein innerstädtischer Kreisverkehr, bei dem Fußgänger und Autofahrer zusammentreffen und sich deren Wege kreuzen. Wer hat eurer Meinung nach Vorrang, Fußgänger oder Autofahrer? Und zwar zum einen beim Einfahren, zum anderen beim Ausfahren. Wenn ich versuche, die Regelung an Kreuzungen zu übertragen, würde ich sagen, beim Einfahren haben die Autos, beim Ausfahren die Fußgänger Vorrang. Aber ist das wirklich so? Ich bin mir nie sicher, wie ich mich "im Konfliktfall" verhalten soll und warte dann prinzipiell.
P.S. Kreisverkehre mit Zebrastreifen find ich Klasse! 🙂
Beste Antwort im Thema
In letzter Zeit ging es hier ja viel um Radfahrer. Jetzt hab ich mal eine Frage zu Fußgängern.
Gegenstand meiner Frage ist ein innerstädtischer Kreisverkehr, bei dem Fußgänger und Autofahrer zusammentreffen und sich deren Wege kreuzen. Wer hat eurer Meinung nach Vorrang, Fußgänger oder Autofahrer? Und zwar zum einen beim Einfahren, zum anderen beim Ausfahren. Wenn ich versuche, die Regelung an Kreuzungen zu übertragen, würde ich sagen, beim Einfahren haben die Autos, beim Ausfahren die Fußgänger Vorrang. Aber ist das wirklich so? Ich bin mir nie sicher, wie ich mich "im Konfliktfall" verhalten soll und warte dann prinzipiell.
P.S. Kreisverkehre mit Zebrastreifen find ich Klasse! 🙂
62 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von StefanLi
Beim Einfahren in den Kreisverkehr quert der Fußgänger den Verkehr und hat entsprechend §25 StVO zu warten (er hat auf den Verkehr Rücksicht zu nehmen); das Auto darf fahren.Beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr biegt der Autofahrer ab und hat dem Fußgänger den Vorrang zu gewähren (der ja gar nicht wissen kann, dass da ein Auto kommt); das Auto muß warten!
[Bei] Zebrastreifen [...] haben natürlich die Fußgänger stets Vorrang!
Genauso würde ich das auch unterschreiben.
Und bin froh, das schon immer so gesehen/gemacht zu haben.
Wobei ich in unklaren Situationen mit Fußgängern eher auch mal „zuviel“ anhalte. Der Fußgänger ist immer der Schwächere, und er ist im Gegensatz zu mir als Kraftwagenlenker nicht unbedingt StVO-kundig und sowieso auch machmal Kind/alt/sehbehindert etc.
Und nicht zuletzt tröstet es mich einen Sch**ßdreck, wenn ich beim Überfahren eines Menschen „voll im Recht gewesen bin“.
Zitat:
Original geschrieben von Eierlein2
Ausgenommen bei einer Ampel mit grünem Rechtsabbiegepfeil.
Entschuldigt bitte, wenn ich hier mal kurz auf einen anderen Umstand hinweise. GRÜNER ABBIEGEPFEIL: HALTEN VOR der ROTEN AMPEL, dann noch mal an der Haltelinie, FUSSGÄNGER BEACHTEN, DANN ERST abbiegen. Missachtung kostet nicht nur Punkte sondern auch den Führerschein: MISSACHTUNG einer ROT zeigenden LICHTZEICHENANLAGE!
Anders: GRÜNER Abbiegepfeil AMPEL. Wer als Fussgänger da rüber läuft hat die Arschkarte, weil er die Straße bei ROT quert!
DANKE für die Aufmerksamkeit.
Um noch etwas zum Thema beizutragen: Eben erst waren mehrere Autofahrer, als erstes eine Autofahrerin, die OHNE zu blinken ausfahren wollte, der Meinung, SIE hätten Vorrang! Einer meinte dann noch, es wäre ja kein Zebrastreifen da! Eine junge (etwa 22!) Autofahrerin meinte mal mich als AFFEN titulieren zu müssen ... Nun ja, der Blick in den Spiegel brachte nicht wirklich Gewissheit ... 😁