Vorläufige Deckung lt. eVB nur KH. Ab wann beginnt der volle Schutz? Zeitpunkt des Antrags?

Hallo Leute,

habe inzwischen echt keinen Nerv mehr mit den Versicherungen, noch nie so ein Problem gehabt.

Und zwar möchte ich demnächst meinen neuen F-Type V8 zulassen (Cabrio, Bruttolistenpreis ca. 134k).

Die HUK, bei der ich fast alle meine Autos laufen lasse, ist schon mal abgesprungen. Nur Haftpflicht möglich.

Nun ist ein Makler dran und hat bei der alten Leipziger eine eVB beantragen können. Dennoch steht darauf nur der vorläufige Schutz in KH.

Dort angerufen: "ja, wir vermerken es hier, dass auch vorläufiger Schutz in VK/TK besteht". Aber keine Bestätigung, nichts.

Da ich den Wagen bei der Abholung ca. 250 km weit überführen muss, ist mir das nicht genug. Die Sachbearbeiter sagen zwar, dass der Schutz besteht und versprechen eine Bestätigung zukommen zu lassen, aber bisher ist nichts passiert und ich befürchte, dass es nicht ohne Grund bisher keine schriftliche Bestätigung gab.

Meine zwei Fragen:

- mein Makler meint, wir sollten das Fahrzeug zulassen und er würde sofort nach Zulassung den Antrag wegschicken. Dann wäre der komplette beantragte Schutz gegeben. Ich bin aber der Meinung dieser besteht erst ab Zugang des richtigen Versicherungsscheins oder liege ich hier falsch?

- hier sind bestimmt viele Versicherungsspezialisten, könnt Ihr mir evtl. eine Versicherungsgesellschaft verraten, die solche Fahrzeuge problemlos versichert und vor allem den vorläufigen Schutz auch in der Kasko gewährleistet?

Danke!

Gruß

Beste Antwort im Thema

Dein Makler müsste eigentlich wissen, ob er den Kaskoschutz ab Zulassung bestätigen kann.
Ansonsten lass ihn dir doch per Mail von der Versicherung ab Zulassung bestätigen.
Den Versicherungsschein bedarf es dazu nicht

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danke sehr! 🙂

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