Vorläufige Deckung lt. eVB nur KH. Ab wann beginnt der volle Schutz? Zeitpunkt des Antrags?
Hallo Leute,
habe inzwischen echt keinen Nerv mehr mit den Versicherungen, noch nie so ein Problem gehabt.
Und zwar möchte ich demnächst meinen neuen F-Type V8 zulassen (Cabrio, Bruttolistenpreis ca. 134k).
Die HUK, bei der ich fast alle meine Autos laufen lasse, ist schon mal abgesprungen. Nur Haftpflicht möglich.
Nun ist ein Makler dran und hat bei der alten Leipziger eine eVB beantragen können. Dennoch steht darauf nur der vorläufige Schutz in KH.
Dort angerufen: "ja, wir vermerken es hier, dass auch vorläufiger Schutz in VK/TK besteht". Aber keine Bestätigung, nichts.
Da ich den Wagen bei der Abholung ca. 250 km weit überführen muss, ist mir das nicht genug. Die Sachbearbeiter sagen zwar, dass der Schutz besteht und versprechen eine Bestätigung zukommen zu lassen, aber bisher ist nichts passiert und ich befürchte, dass es nicht ohne Grund bisher keine schriftliche Bestätigung gab.
Meine zwei Fragen:
- mein Makler meint, wir sollten das Fahrzeug zulassen und er würde sofort nach Zulassung den Antrag wegschicken. Dann wäre der komplette beantragte Schutz gegeben. Ich bin aber der Meinung dieser besteht erst ab Zugang des richtigen Versicherungsscheins oder liege ich hier falsch?
- hier sind bestimmt viele Versicherungsspezialisten, könnt Ihr mir evtl. eine Versicherungsgesellschaft verraten, die solche Fahrzeuge problemlos versichert und vor allem den vorläufigen Schutz auch in der Kasko gewährleistet?
Danke!
Gruß
Beste Antwort im Thema
Dein Makler müsste eigentlich wissen, ob er den Kaskoschutz ab Zulassung bestätigen kann.
Ansonsten lass ihn dir doch per Mail von der Versicherung ab Zulassung bestätigen.
Den Versicherungsschein bedarf es dazu nicht
30 Antworten
Die Online-Versicherer geben gern nur die KH-eVB heraus, das kann sich bei Unwissenheit böse rächen.
PeterBH, das mag dort zutreffen, bei anderen nicht.
Selbst das Antragssystem, welches ich nutze, würde nur KH bestätigen, wenn ich da nicht manuell eingreife.
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@NDLimit damit ist meine Frage aber an keiner Stelle beantwortet. Diese Klausel kenne ich auch und dies steht meist auf den eVB drauf.
Was ich wissen muss: angenommen am Tag XY wird das Fahrzeug zugelassen. Ich muss es ja nicht am gleichen Tag abholen. 5 Minuten nach Zulassung macht mein Versicherungsmakler den Antrag fertig und schickt diesen weg.
Ist damit der vorläufige Schutz Geschichte oder erst dann, wenn der Antrag bestätigt wurde und ein Versicherungsschein ausgestellt wurde?
Denn das mit dem Antrag ist der Vorschlag meines Versicherungsmaklers als Plan B, wenn also nichts anderes klappt.
@Mopedmongo normalerweise ist es eben so, wie NDLimit schreibt: es ist tatsächlich auf dem Vordruck mit der eVB vermerkt. Ich habe meine Autos i.d.R. bei der HUK Coburg laufen und habe auch mal nachgeschaut, dort ist der Kasko Schutz bei der vorläufigen dabei.
Geht meiner Meinung nach aus dem zitierten Text hervor. VS nimmt Antrag an, du zahlst unverzüglich die Erstprämie und hast Versicherungsschutz.
Während ich tippte, haste auch noch editiert. 😉
Zitat:
@NDLimit schrieb am 27. Februar 2019 um 20:26:23 Uhr:
Geht meiner Meinung nach aus dem zitierten Text hervor. VS nimmt Antrag an, du zahlst unverzüglich die Erstprämie und hast Versicherungsschutz.Während ich tippte, haste auch noch editiert. 😉
Okay, aber in der Realität läuft es doch so, dass ab Antragstellung bis zum Erhalt des Versicherungsscheines gerne mal 1-2 Monate vergehen, so dass man nicht einmal die genaue Prämie kennt. In meinem Falle wird die neue Versicherung meine alte nach der SF-Klasse-Bestätigung anfragen, das dauert ja auch noch.
Und ich erteile der neuen Versicherung auch eine Einzugsermächtigung. Wie und wann und wieviel soll ich denn dann überweisen? Das klappt denke ich so einfach nicht.
Das ist doch Sinn und Zweck einer eVB, dass Du vorläufigen Versicherungsschutz hast. Am besten so dokumentiert, wie Du es wünscht.
Das Absenden des Antrags durch den Makler führt auch nicht zur sofortigen Bearbeitung bei der VS, dennoch ist auch vorläufiger Schutz im Antrag enthalten. Die VS schickt Dir die Police und Du zahlst Erstprämie (Zahlungsweg ist egal). Mögliche Probleme bzgl. falscher SF-Einstufung werden im Nachgang geklärt, wichtig ist Zahlung der geforderten Erstprämie.
Bitte, gerne und viel Spaß und vor allem knitterfreie Fahrt mit dem schönen Automobil. Möge das hier nur theoretisch sinnvoll sein. 🙂
An den TE, mach es so, wie Dein Makler es sagt. Die AL ist da leider wirklich grottig. Sie lässt eine vorläufige Deckung über die eVB nicht zu. Wenn Du oder Dein Makler den Antrag weggeschickt habt und Einzugsermächtigung erteilt habt, hast Du vorläufigen Versicherungsschutz.
Alles klar, danke sehr... habe heute mit der Sachbearbeiterin telefoniert, sie hat mir 10x gesagt, dass der vorläufige Schutz in der Kasko hinterlegt ist... ich habe ihr daraufhin 10x gesagt, dass ich das auch schriftlich haben möchte, auch wenn sie der Meinung ist, dass ich das "nicht brauche". Nun versprach sie mir eine Bestätigung aufs Fax zu legen... mal sehen, ob da noch was kommt.
Ansonsten klar, machen wir das dann so.