Vorladung zur Führerscheinstelle?

Guten Abend.
Zu meiner Person:
20 Jahre alt, Führerschein seit gut 2 Jahren, gelernter Koch

Folgendes ist passiert:
Vor ca 2 Wochen wurde ich nachts von der Polizei kontrolliert.
Folgender Ablauf:
Ich fuhr in einen Kreisverkehr, bei dem an einer Ausfahrt eine beidseitige Kontrollstelle der Polizei aufgebaut war. Das ganze war ca. um 1 Uhr nachts. Ich fuhr einmal durch den Kreisverkehr und verlies ihn wieder in die Richtung aus der Ich gekommen war, als auch schon 2 Beamten zu ihrem Fahrzeug rannten, habe also gleich den nächste Parkplatz angesteuert.
In der kurz darauffolgenden Kontrolle war der eine Beamte von Anfang an sehr unfreundlich und aggresiv. Er wollte mit mir das übliche Programm durchziehen (in die Augen leuchten usw.), wurde teilweise fast beleidigend und hönisch und machte ziemlich viel Druck. Im Laufe der Kontrolle kündigte er an, mich der Führerscheinstelle melden zu wollen.

Heute habe ich dann Post erhalten mit folgendem Wortlaut:

Sehr geehrter Herr ****,
die Polizeinspektion **** informierte uns, dass sie am **** um 1:10 Uhr mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit vor der Polizei davonfuhren, nachdem sie eine Kontrollstelle erkannten. Sie fuhren auf der Parkplatz am Einwohnermeldeamt um sich der Kontrolle zu entziehen und versuchten sich mit ihrem PKW zu verstecken. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle reagierten sie äußerst aggresiv und respektlos. Sie verhielten sich während der gesamten Kontrolle sehr unkooperativ. Aus dem geschilderten Sachverhalt ergeben sich Bedenken gegen ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Zur Besprechung der Angelegenheit bitten wir sie am **** bei uns vorzusprechen.

Habe ich was zu befürchten? Für mich war aus dem Kreisvekehr nicht ersichtlich, dass die Polizei die Absicht hatte mich zu kontrollieren. Desweiteren bin ich sicher nicht zu schnell gefahren und habe nicht versucht mich zu verstecken(Licht an, Tür auf usw.), und bin dem Polizist genauso gegenübergetreten wie er mir.

Danke im Vorraus, Randy

Beste Antwort im Thema

Also ich benutze öfters Kreisverkehre zum Wenden. 😉

Wenn es einen gibt ist das viel sicherer als Wenden in 3 Zügen, direktes Wenden oder rückwärts in eine Straße fahren, (oft) schneller als von nem Parkplatz als Linksabbieger rauszuwollen...

Wenn da jetzt in Geradeausrichtung Polizei stehen würde - nunja was geht mich das an? Erstmal.

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Zitat:

Original geschrieben von rndydv


Sorry für die schlechte Qualität, gestern Nacht im Auto mit dem Handy fotografiert.

Krass. Von so etwas habe ich noch nie was gehört. Und in meinem Freundeskreis waren einige in ihren Jugend- und Flegeljahren nun wirklich keine Waisenknaben...

Naja, mal sehen was dabei rauskommt, im eignentlichen Sinne haben sie ja nichts gegen mich in der Hand. Und wenn sie wohl wirklich davon überzeugt gewesen wären, dass ich vor den Cops abgehauen wäre, hätte sie mich denk ich mal auch nicht einfach so weiterfahren lassen.

Hmm, interessante Geschichte. Im Prinzip läuft es ja darauf hinaus, dass Kooperation und Freundlichkeit zur Polizei eine Voraussetzung für Fahreignung sind. Damit sind wesentliche Grundrechte des Autofahrers ausgehebelt.

Für mich ist völlig unklar, wie man aus den Vorwürfen, selbst wenn sie alle uneingeschränkt wahr sind, einen Zweifel an der Fahreignung konstruieren will.

Ich denke der Polizist fühlte sich einfach ans Bein gepisst, und war dann doppelt sauer dass er nix gefunden hat.
Ich habe den Weisungen des Polizisten ja Folge geleistet, in dem Fall hab ich ja kooperiert. Er war auch der einzigste der Beiden der überhaupt sich mit mir befasst hat. Der andere, (sicher nicht älter als ich, eher jünger) brachte kein Wort hervor.

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Dass der Polizist Dir auf diese Weise ans Bein pinkeln will, weil er sonst nichts gefunden hat, ist klar. Was mich wundert, ist, warum die Führerscheinstelle da mit macht. Der müsste eigentlich klar sein, dass der Vorwurf rechtlich in keinster Weise zu halten ist.

Naja, am 22. weiß ich mehr, klar hab ich schiss wegen MPU usw. Aber ehrlich gesagt glaube ich nicht dass da viel passiert.

Zitat:

Original geschrieben von rndydv


Sorry für die schlechte Qualität, gestern Nacht im Auto mit dem Handy fotografiert.

Was ist das denn für ein Zettel?

Behördenschreibe sehen aber völlig anders aus.

Wenn du schon deinen Namen veröffentlichst kannst du auch das Komplette Dokument hier einstellen.

Ich glaub aber nicht mehr dran.

Moorteufelchen

Die können ja nicht mal richtige Kommata setzen. Ich finde, dass ein anständiger Bürger auf sowas gar nicht reagieren müssen sollte.

Geh da hin und erkläre die Sache, dann wird das vermutlich geschlossen.

Ich frag mich wie naiv manche doch sind.

Da hat so ein Kindergartenbalg ohne Freunde zu viel langeweile und denkt sich ne Story aus, mit der es euch verscheissern will.

Dann noch schnell nen selbstgebasteltes Worddokument, um die Zweifler zu besänftigen.

Wird Zeit, dass hier zu gemacht wird.

Treffpunkt "...auf der Führerscheinstelle, Zimmer 002"

Kennzeichen offene Hose oder tragen sie Diamantkettchen?

Zitat:

Original geschrieben von rndydv


Sorry für die schlechte Qualität, gestern Nacht im Auto mit dem Handy fotografiert.

Ich würd mal Namen und ein paar Kennzeichen, die das Ganze zuortbar & eindeutig machen, dringend rauslöschen!

Unabhängig jetzt mal von deiner leicht tendenziösen Darstellung der Kollegen hier (zu unwirschem Verhalten gehören immer Zwei 😉 ) und der -natürlich ziemlich einseitigen- Schilderung des Sachverhalts, gibt es meiner Meinung nach nur eine Möglichkeit, wie es zu diesem Schreiben kommen kann:

1) du bist noch Fahranfänger, d.h. in der Probezeit

2) die Kollegen waren der Meinung, du hast Ihre Anhaltezeichen missachtet und wolltest dich der Kontrolle entziehen (Nacheile und Durchsuchung spare ich hier mal aus), was eine OWI nach §36 Abs 1,5 StVO ist. Die ist unbedingte Voraussetzung für das weitere Verfahren, das ich hier skizziere.

3) Straftaten sowie gravierende Ordnungswidrigkeiten (besonders bei Fahranfängern) teilt die Polizei der Fahreignungsbehörde mit (bzw wir sind dazu angehalten aber nicht jeder Kollege macht sich die Mühe), §34 Abs 1 FeV verweist zur Bewertung auf Anlage 12.
Und dort findet sich unter Punkt 2.1 als schwerwiegende Zuwiderhandlung eben unter anderem Verstöße gegenüber Haltzeichen von Polizeibeamten.

Dazu wirst du nun angehört und je nachdem, wie du dich da gibst, kann eine MPU angeordnet werden.

Ich finde es ja ziemlich nett, dass in diesem Forum jemand gleich als Kindergartenbalg und Faker bezeichnet wird, nur weil er einen Fall bringt, der vllt nicht alltäglich ist. So nach dem Motto "Was der Bauer nicht kennt das frisst er nicht".
Anbei das komplette schreiben.

Zu cornerback: In der Probezeit bin ich nicht mehr und auch habe ich bis heute keinen Brief über eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat erhalten.

Zitat:

Original geschrieben von rndydv


Ich finde es ja ziemlich nett, dass in diesem Forum jemand gleich als Kindergartenbalg und Faker bezeichnet wird, nur weil er einen Fall bringt, der vllt nicht alltäglich ist. So nach dem Motto "Was der Bauer nicht kennt das frisst er nicht".
Anbei das komplette schreiben.

Zu cornerback: In der Probezeit bin ich nicht mehr und auch habe ich bis heute keinen Brief über eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat erhalten.

Du wirst kaum erleben das einer der Sommerlochschreier kommt und sagt ,,Sorry''. Die gehen still und leise in den naechsten Thread und Klugscheissen dort rum 😉

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