Vorladung nach Geschwindigkeitsüberschreitung - Hilfe!!
Hallo an Alle,
ich wurde vor Kurzem innerorts mit 88 Km/h erwischt (Toleranz ist bereits abgezogen). Ja, ich weiß... etwas geträumt :-)
Den Bescheid mit der Überschreitung habe ich bereits bekommen, allerdings noch nicht den mit dem "Strafmaß".
Stattdessen war heute ein Brief im Kasten mit einer Vorladung zum Polizeipräsidium meines Wohnsitzes (nicht der Bezirk in dem ich geblitzt wurde).
Ein Problem habe ich außerdem. Vor dem Blitzer stand noch eine Tafel, auf welcher einem die Geschwindigkeit angezeigt wird. Kann es deswegen noch brenzlicher i.S.v. höherer Strafe für mich werden?
Jetzt hab ich Angst. Ist eine Vorladung normal bei dieser Höhe der Überschreitung? Wie verhalte ich mich dabei am Besten?
Bisher bin ich von dem Paket 160€ / 3 Punkte / 1 Monat Fahrverbot ausgegangen.
Vielen Dank schon einmal für eure schnelle Hilfe (der Termin ist bald).
Als nächstes wird eine Rechtsschutzvers. abgeschlossen.
Chris
Beste Antwort im Thema
Falsche Zeit oder falsche Geschwindigkeit - am Ende nur das Falsche Schild?!
Sag mal, nimmst Du Tabletten o. ä.?
Ich glaube einfach, der obligatorische Wesenstest sollte von Hundehalten auf Fahrzeugführen erweitert werden!
Zitat:
Ich hatte mich übrigens nicht auf den Fall des TE von vor nem Jahr bezogen - ohne die Straße zu kennen lässt sich eh nix drüber sagen, wie schnell die 88 nun waren - sondern auf den aktuellen Fall mit 62km/h in nem tagsüber 50 und nachts 30 Bereich. N Monat Fahrverbot, bloß weil man zur falschen Uhrzeit unterwegs war, ist schon heftig.
80 Antworten
Ich hoffe da war wirklich 50 und nicht 30. Hast du noch andere Verkehrdelikte?
Als ich mit 39 zu schnell auserorts erwischt worden bin - das erste und letzte mal mit sicherheit - da sind die Polizisten zu mir nach hause gekommen, zeigten mir das Bild, fragten: Wollen Sie angaben machen oder ist das für Sie so i.O.? - Bei ja wäre ich vorgeladen worden. Ich sagen Nein - alles i.O. und er ist gegangen.
Du kommst natürlich in den Bereich Fahrverbot und soweit ich es von einigen Raserverwanden kenne, mussten die nicht vorgeladen werden.
Eine Vorladung ist nicht ungewöhnlich und kommt immer dann, wenn der Fahrer nicht eindeutig feststeht und/oder sich der Halter auf den Anhörungsbogen nicht gerührt hat ( Fahrerermittlung ) oder eine Fahreranfrage nicht beantwortet wurde. Zu erscheinen braucht auf diese Vorladung niemand , es sei denn das persönliche Erscheinen wurde richterlich angeordnet. Es liegt also beim TE ob er dort hingeht oder nicht.
In bestimmten Fällen (z. B. § 25 Bundespolizeigesetz, polizeiliche Vorladung) kann eine Vorladung auch mündlich oder vergleichsweise formlos erfolgen. Man ist nicht immer verpflichtet, einer Vorladung Folge zu leisten, beispielsweise im Falle einer polizeilichen Vorladung, was jedoch im Einzelfall immer dem Bescheid (Rechtsbehelfsbelehrung, soweit vorhanden) selbst zu entnehmen oder bei einem Rechtsanwalt zu erfragen ist. Je nach Art der Vorladung und dem jeweiligen Landesrecht kann der verpflichtende Charakter stark variieren
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Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Eine Vorladung ist nicht ungewöhnlich und kommt immer dann, wenn ...
Hatte ich doch geschrieben, da muss noch mehr sein, als nur das Mitgeteilte.
Aber auch ein einfaches "sich nicht melden" auf die erste Zusendung (war es ein Anhörungsbogen oder ein Zeugenbefragungsbogen) lässt keine Einladung folgen.
Passen die Halterdaten mit dem Foto (Geschlecht, Alter), dann kommt der BG und gut. Dagegen kann der Beschuldigte dann Widerspruch einlegen oder auch nicht. Würde hier in Berlin jedes mal eine Vorladung erfolgen, dann wären die Polizeireviere voller als die Jobcenter am Monatsanfang.
Daher meine Vermutung, dass hier anderes noch war, eventuell wurde auf das erste Schreiben doch geantwortet, was nicht mit dem Blitzerbild übereinstimmt, oder es gab bereits einen Vorfall in der Vergangenheit, wo durch eine bestimmte Strategie eine Täterermittlung über die Verjährungsfrist geführt wurde.
Mir fehlen einige Details, die eine derartige Aufforderung schlüssig werden lassen.
Also mit 88 km/h innerorts bist Du dran, und das ist auch irgendwo richtig so. Dann bist Du ja lt. Tacho ca. 95 gefahren, geht einfach nicht. Und das weißt Du auch.
Wie war denn die "Ortssituation", denn es kommt schon auf die Frage an "Warum sind Sie so schnell gefahren ?". War da vielleicht so eine Mini-Ortschaft mit ein paar Häusern oder wurde kurz vor / hinter einem Ortsschild geblitzt, die stehen ja schon manchmal "auf freiem Feld". Alles keine Entschuldigungen, sondern nur mögliche Erklärungsversuche. Saublöd ist natürlich die Sache mit der Geschwindigkeitstafel.
Vorsichtig wäre ich aber mit Begriffen wie "Blackout", wer so was hat, der wird evtl. zur MPU geschickt. Wie schon geschrieben, erst einmal anhören, was sie wollen, nichts sofort unterschreiben. Und im Zweifelsfall kleinlaut sein, Fehler zugeben, ist das erste mal (hoffentlich) und kommt nie wieder vor. M.E. nach besser als jedes Aufspielen a la "Die Messgeräte sind nicht in Ordnung" u.s.w.
Rechtsschutzversicherungen haben Karenzzeiten,da muß man ersteinmal eine gewisse Zeit drin sein, bevor die greifen (logisch, denn sonst würde ja jeder erst nur eine abschließen, wenn er schon in der Tinte hängt).
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
In bestimmten Fällen (z. B. § 25 Bundespolizeigesetz, polizeiliche Vorladung) kann eine Vorladung auch mündlich oder vergleichsweise formlos erfolgen.
Wenn dann greift hier aber zu 100% Landespolizeirecht!
Die Bundespolizei verfolgt keine Geschwindigkeitsverstösse!
Zitat:
Man ist nicht immer verpflichtet, einer Vorladung Folge zu leisten, beispielsweise im Falle einer polizeilichen Vorladung, was jedoch im Einzelfall immer dem Bescheid (Rechtsbehelfsbelehrung, soweit vorhanden) selbst zu entnehmen oder bei einem Rechtsanwalt zu erfragen ist.
Man muss NIE einer pol. Vorladung folgen, man kann ihr aber folgen!
Zu einer Vorladung zur Vernehmung/Anhörung gibt es auch KEINE Rechtsbehelfsbelehrung, weil dir gegen eine Vorladung KEINE Rechtsmittel zustehen! Welche auch?
Es gibt jedoch EINE Ausnahme:
Die Vorladung zur erkennunsdienstlichen Behandlung (Fingerabdrücke, Fotos) beinhaltet eine Rechtsmittelbelehrung. Sie richtet sich nämlich nach der StPO und dort ist diese gefordert.
Zitat:
Original geschrieben von matzhinrichs
Der einzig vernünftige Ratschlag ist hier, sich mit einem Anwalt zu beraten.M.
Wieso???
Lieber Matz es soll auch Bundesbürger geben die zu ihren Verfehlungen stehen und alles ohne Anwalt klären!
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
Ob aus einem eventuellem Fahrlässig ein Vorsätzlich gemacht wird, weil du ja vorher auf deine Geschwindigkeit hingewiesen wurdest?
Dann handelt ja JEDER Kraftfahrzeugführer vorsätzlich!
Denn jeder hat einen Tachometer im Fahrzeug, welcher ihn auf die ungefähr gefahrene Geschwindigkeit hinweist!
Zitat:
Bei Vorsatz können Bußgelder auch verdoppelt werden.
Vorsatz wird bei erheblichen Verstößen gerne angenommen.
Wo steht das?
Zitat:
Hast du evtl im letzten Jahr bereits schon mal die Geschwindigkeit erheblich überschritten und wurdest geblitzt?
Ist hier im Bußgeldverfahren erstmal unwichtig, da er eh schon im Bereich eines Fahrverbotes ist. Wäre nur wichtig bei den Überschreitungen knapp über 20 km/h mehr!
Wäre nur wichtig für ein (angestrebtes) Verfahren bei Gericht, wenn sich dann ein Richter für die Voreinträge interressiert.
Ich gehe auch mal davon aus, dass der TE den Fragebogen zur Feststellung des Fahrzeugführers nicht zurückgeschickt hat. Von daher ist die Vorladung ganz normal. Geh einfach hin. Spart dir Geld (Verwaltungskosten).
Mut ist wenn man es trotzdem macht!
Wer später bremst ist länger schnell!
Kannst du mal die Uhrzeit bei der Messung nennen, auch daß kann erheblich Kostensteigernd sein!
Komm bitte nicht auf die Idee da mit ner Fahne aufzuschlagen
die Polizei kann da gleich mal ne Trunkenheit unterstellen( natürlich nicht nachweisbar aber ne MPU ist schneller beantragt als du schaust)
waren eigentlich 50km/h ode rmehr
Du hast soweit ich das gelesen habe nur geschrieben mit 88 geblitzt
wie weit vorher war die Hinweis (sie fahren mit xxkm/h) vor dem Blitzer?
Aber absichtlich bist du da nicht durch um denen eine Freude bei ihrer Statistik zu machen!!
Ich weiß viele Fragen, abe res könnte sein, daß einige davon für dich seh unangenehm werden!!!
gruß Alex
Bitte das nächste mal langsamer mit träumen brauchst du hier niemanden kommen Tacho fast hundert in derOrtschaft und Vorwahrnung gesehen, da ist träumen eher unwahrscheinlich!
Zitat:
Original geschrieben von Boxertreiber-Oder
wie weit vorher war die Hinweis (sie fahren mit xxkm/h) vor dem Blitzer?
Das riecht doch hier alles sehr nach Highscore-Spielchen, nur dass nicht mit amtlicher Bestätigung des Anzeigewertes gerechnet wurde, nun geht nicht ganz ohne Grund die Düse.
Zitat:
Mut ist wenn man es trotzdem macht!
Kann man auch als "Mut" bezeichnen, mir fallen andere Worte dafür ein.
Grundsätzlich sind Geschwindigkeitsüberschreitungen Ordnungswidrigkeiten und keine Straftaten.
Stand auf dem Schreiben denn Anhörung zur Ordnungswidrigkeit? Wäre zumindest ungewöhnlich!
Ich würde nichts aussagen, als Beschuldigter sollte man immer nur in Absprache mit seinem Anwalt etwas Aussagen, grundsätzlich!
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Das riecht doch hier alles sehr nach Highscore-Spielchen, nur dass nicht mit amtlicher Bestätigung des Anzeigewertes gerechnet wurde, nun geht nicht ganz ohne Grund die Düse.Zitat:
Original geschrieben von Boxertreiber-Oder
wie weit vorher war die Hinweis (sie fahren mit xxkm/h) vor dem Blitzer?
Dafür ist 88 aber ein bissel "Arm".
Hallo cmueller84,
interessant, was hier schon so alles gepostet wurde... 😁 Ich schließe mich mit meinem Beitrag einem Teil meiner Vorredner an. Halten wir also das eine oder andere mal fest...
Du hast den "Bescheid mit der Überschreitung" bereits bekommen. Soll vermutlich heißen, dass du einen Anhörbogen bekommen hast, in welchem du Angaben zum Fahrer und zum Verstoß machen kannst. Hier hast du zwei Möglichkeiten, die dir auch in der Rechtsbehelfbelehrung auf dem Schrieb mitgeteilt werden. Du kannst Angaben machen oder diese verweigern, wenn ein Zeugnisverweigerungsrecht greift. Da du gefahren bist, kannst du dich darauf berufen.
Auf diesem Schrieb steht unter anderem oben ein Sachbearbeiter (samt Telefonnummer) der Bußgeldstelle. Dort kannst du anrufen und nachfragen, was dir genau vorgeworfen wird. Nach deinen Angaben dürfte ohne besondere Beschilderung hier Folgendes vorliegen:
Zitat:
Überschreitung von 31-40 km/h --- BKat 11.3.6 --- TBNR 103764 --- FaP/Pkt A-3 --- FV 1M --- 160,00€ Ahndungssatz
(Quelle: kba.de, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog, S. 380)
Der Sachbearbeiter kann dir auch sagen, ob in deinem Falle eine Vorsatztat angenommen wurde und sich dies auch im Andungssatz nieder schlägt. Der Aufschlag bei einer Vorsatztat liegt übrigens im Ermessensspielraum der Bußgeldstelle. Der Aufschlag beträgt also nicht zwangsweise 50%!!!
Eine polizeiliche Vorladung für einen Geschwindigkeitsverstoß ist nicht üblich, kann aber durchaus passieren. Bei einer polizeilichen Vorladung besteht grundsätzlich keine Pflicht zu erscheinen!
Zu deiner Vorladung: In einer Vorladung wird dir eröffnet, welchen Status du hast und wozu du vernommen werden sollst. Bedeutet: Wirst du als Beschuldigter oder Betroffener (ist in diesem Fall zutreffend) vorgeladen, steht es dir frei, dich zu den Beschuldigungen zu äußern. Auch das steht als Rechtsbehelfsbelehrung in dem Schreiben drin. So musst du auch nicht zu dem genannten Termin erscheinen. Das hat keine Folgen!
Solltest du vom Gericht vorgeladen werden, so wird dort der Verkehrsverstoß verhandelt und du bist verpflichtet zu erscheinen. Zur Not wirst du zwangsweise vorgeführt. Aber diese Art der Vorladung steht hier noch nicht zur Diskussion. Das nur der Vollständigkeit halber...
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung wäre in deinem Falle eine prima Idee gewesen. Sie hätte den Verstoß vermutlich nicht aufheben können, wohl aber das Strafmaß etwas drücken können. Aber dafür ist es zu spät...
Du kannst aber auch mal bei der Bußgeldstelle anrufen und nachfragen, ob du das Fahrverbot in Geld umwandeln kannst. Das ist natürlich nicht gerade billig, wird von den Bußgeldstellen bei Erstverstößen aber in der Regel gemacht. Das aber nur nebenbei als Tipp...
Grundsätzlich sollte man sich für solche Sachen immer merken: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold! 😁
Greetz,
Doom
p.s.: vielleicht kannst du den bescheid und die vorladung ja mal als geschwärzte bilder posten, dann kann dir hier auch speziell auf deinen fall geantwortet werden...
p.p.s.: und die kosten bleiben in deinem falle gleich, wenn du nicht zur polizeilichen vernehmung erscheinst! bei einer gerichtsverhandlung kann unter umständen noch was drauf geschlagen werden...