Vorkasse Haftpflicht gezahlt..

Wegen Schufaeintrags wurde der Betrag für ein gesamtes Jahr im Voraus bezahlt etwa Anfang Juli 18, ist ja durchaus üblich wie es scheint, zu dem auch noch mal mit 200€ Aufschlag wegen was weiß ich..
Jetzt hat die liebe VHV aber wohl beschlossen komplett durch zu drehen und bereit einen Folgebetrag ab dem 01.01.19 zu berechnen..? also noch mal ca 360€ bis Jahresende.
Wurde auch bereit überwiesen und gestern lag ne Kündigung im Briefkasten.
Sollte man die Anzeigen wegen Betruges?

Beste Antwort im Thema

Du solltest einfach mal deinen Versicherungsschein und deine Beitragsrechnung lesen

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Ein paar die hier geantwortet haben, scheinen nicht alles gelesen zu haben, oder finden sie ihre Beiträge wirklich witzig?

Der TE hat für Versicherungsschutz von 07.18 bis 07.19 bezahlt und bekommt den auch. Nun möchte die VHV den Vertrag gerne auf Kalenderjahr umstellen und sie würden ihm die für 2019 bereits gezahlten Beiträge auch verrechnen.
Von Betrug sehe ich da nichts.

So weit so gut, aber ich kann auch die Pos. des TS nachvollziehen, denn übersichtlich ist das so nicht. Und auch nicht üblich. Mir wurde, bisher zumindest, bei Vertragsbeginn immer zunächst nur der Beitrag bis 31.12. berechnet. Im Nov. dann wie üblich Beitrag und Einstufung für das folgende Jahr inkl. ggf. Kündigungsrecht.

Beim TS aber möchte die VHV mind. 1 Jahr Versicherungsdauer sicherstellen und gleichzeitig den Vertrag vorzeitig unter Umgehung des Kündigungsrechts des Versicherungsnehmers bis 31.12.2019 verlängern.
Abzuklären wäre:
- welche SFK Einstufung für 2019
- Beitragsentwicklung für 2019, wenn nicht identisch zu 2018 was ist mit dem Kündigungsrecht?
- Bis Juli 2019 ist bezahlt, ab wann gelten denn welche Bedingungen?

Anmerkung:
Und ob es wirklich sein muss, von jemandem mit neg. Schufa jetzt nochmals 7 Monate Vorkasse zu verlangen, also 7 Monate vor eig. Notwendigkeit, sei mal dahingestellt. Man kann es den Leuten auch künstlich schwer machen - oder man will sie "weg schikanieren". Mein Eindruck.
Alternativ:
Die VHV möchte das Kündigungsrecht umgehen, die SFK von 2018 noch 2019 weiter fortführen statt besser einzustufen und die sicher enthaltene Beitragserhöhung kaschieren.

Nein, alles kein Betrug, aber auch nicht transparent oder Kundenfreundlich. Eine Versicherung halt.

Woher weißt du das, hast du den Versicherungsschein und die Beitragsrechnung gesehen?

Danke, das dachte ich mir auch grad. Daher bat ich um zur Verfügungstellung des Schriftverkehrs 🙂

Der TE schrieb doch, was die Vers. gesagt hat. Warum sollte er lügen?

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Zitat:

@dgi013 schrieb am 3. März 2019 um 15:24:43 Uhr:


Der TE hat für Versicherungsschutz von 07.18 bis 07.19 bezahlt und bekommt den auch. Nun möchte die VHV den Vertrag gerne auf Kalenderjahr umstellen und sie würden ihm die für 2019 bereits gezahlten Beiträge auch verrechnen.
Von Betrug sehe ich da nichts.

Beim TS aber möchte die VHV mind. 1 Jahr Versicherungsdauer sicherstellen und gleichzeitig den Vertrag vorzeitig unter Umgehung des Kündigungsrechts des Versicherungsnehmers bis 31.12.2019 verlängern.
Abzuklären wäre:
- welche SFK Einstufung für 2019
- Beitragsentwicklung für 2019, wenn nicht identisch zu 2018 was ist mit dem Kündigungsrecht?
- Bis Juli 2019 ist bezahlt, ab wann gelten denn welche Bedingungen?

Das die VHV kein unterjähriges Vetragsverhältnis mit dem TE akzeptiert hätte man auch nachlesen können.

Zitat:

Bei Saisonkennzeichen, Einstufung in der Klasse S und M oder bei negativer Bonitätsprüfung bieten wir keine unterjährigen Zahlperioden an.

Deshalb wurde die Versicherungsperiode von 07.18 bis 07.19 angesetzt. Vermutlich ist es administrativ einfacher für die VHV und deshalb erfolgt nun die Anpassung auf die "normale" Periode.

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