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Fahrzeug ausgebrannt und "nur" Haftpflicht Vers.

Themenstarteram 21. August 2007 um 23:25

Hi Leutz,

auf der BAB 3 ist mein Auto abgefackelt, zum Hergang kann ich sagen das amn Tag des Brandes ne AHK von einer Vertragswerkstatt eingebaut wurde. Das Fahrzeug war wie gesagt "nur" Haftpflicht Versichert. Jetzt erreicht mich eine Rechnung der Feuerwehr, die muß die Vers. begleichen, wie sieht das mit den Bergungskosten aus?

Der ADAC hat mich von der BAB geholt, das war 3 Monate nachdem meine ADAC Austrittserklärung rechtskräftig wurde. Übernimmt das auch die Versicherung???

Über Antworten freu ich mich

 

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16 Antworten
am 22. August 2007 um 6:05

Soweit der Werkstatt kein Verschulden beim Einbau der AHK vorgeworfen werden kann (das müßtest du bspw. durch SV-Gutachten beweisen), wirst du auf den Kosten der Bergung wohl sitzenbleiben. Die Kosten für den Feuerwehreinsatz und Reinigungsarbeiten sowie andere Fremdschäden (Strassenbelag, Leitplanke o.ä.) zahlt Deine Haftpflichtversicherung. Wenn Du die Werkstatt in Regress nehmen willst, brauchst Du ein Gutachten, aus dem sich ergibt, dass zwischen Brand und Einbau der AHK ein unmittelbarer Zusammenhang besteht.

Zitat:

Original geschrieben von easy_and

Hi Leutz,

auf der BAB 3 ist mein Auto abgefackelt, zum Hergang kann ich sagen das amn Tag des Brandes ne AHK von einer Vertragswerkstatt eingebaut wurde. Das Fahrzeug war wie gesagt "nur" Haftpflicht Versichert. Jetzt erreicht mich eine Rechnung der Feuerwehr, die muß die Vers. begleichen, wie sieht das mit den Bergungskosten aus?

Der ADAC hat mich von der BAB geholt, das war 3 Monate nachdem meine ADAC Austrittserklärung rechtskräftig wurde. Übernimmt das auch die Versicherung???

 

Über Antworten freu ich mich

 

Dir zu Antworten ist gar nicht so einfach. Ich muss immer auf deinen Hintern gucken :D Sehr schön....

Aber mal im Ernst. bernhard70  hat eingentlich schon alles gesagt. Du solltes hier unbedingt einen Sachverständigen einschalten. Es liegt der begründete Verdacht nahe, dass hier ein Werkstattverschulden vorliegt.

 

 

Falls in die Versicherung ein Schutzbrief (meist um die 6,50€ im Jahr und automatisch enthalten) integriert ist, sollte dieser die Bergung übernehmen, einfach mal nachschauen.

Zum Rest ist alles gesagt.

am 22. August 2007 um 15:46

Wenn schon, dann ist hier nicht nur ein Gutachten zur Schadenhöhe mit dem Hinweis "das Fahrzeug hat gebrannt" erforderlich, sondern auch ein Gutachten zur Brandursache, dass dann auch so aussagekräftig ist, das man einem (möglichen) Verursacher (hier vielleicht die Werkstatt, die eine AHK eingebaut hat) auch entsprechendes  nachweisen kann. Letzteres können aber in Deutschland die wenigsten Kfz-Sachverständige verlässlich und die wenigen wirklichen Brandspezialisten machen selten auch Schadengutachten. 

 

Das Einschalten des/der Sachverständigen sollte wohl überlegt sein, da mit nicht unerheblichen Kosten gerechnet werden muss und ein Erfolg auch nicht garantiert werden kann.

 

Lässt denn der Brandverlauf überhaupt Rückschlüsse darauf zu, das der Einbau der AHK brandursächlich gewesen sein könnte? Sofern das nicht der Fall ist, würde ich das Einschalten eines Sachverständigen nicht empfehlen.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Wenn schon, dann ist hier nicht nur ein Gutachten zur Schadenhöhe mit dem Hinweis "das Fahrzeug hat gebrannt" erforderlich, sondern auch ein Gutachten zur Brandursache, dass dann auch so aussagekräftig ist, das man einem (möglichen) Verursacher (hier vielleicht die Werkstatt, die eine AHK eingebaut hat) auch entsprechendes  nachweisen kann. Letzteres können aber in Deutschland die wenigsten Kfz-Sachverständige verlässlich und die wenigen wirklichen Brandspezialisten machen selten auch Schadengutachten. 

 

Das Einschalten des/der Sachverständigen sollte wohl überlegt sein, da mit nicht unerheblichen Kosten gerechnet werden muss und ein Erfolg auch nicht garantiert werden kann.

 

Lässt denn der Brandverlauf überhaupt Rückschlüsse darauf zu, das der Einbau der AHK brandursächlich gewesen sein könnte? Sofern das nicht der Fall ist, würde ich das Einschalten eines Sachverständigen nicht empfehlen.

 

 

 

Ich weis überhaupt nicht, wie man hier auf die Idee kommen kann, dass ein Schadengutachten erforderlich ist.

Das hat nie einer behauptet.

 

Und jeder KFZ- Sachverständige würde dies dem TE nach kurzer telefonischer  Sachverhaltschilderung auch sofort so mitteilen.

 

"Das Fahrzeug hat gebrannt"

 

Für wie dumm hälst du eingentlich unseren Berufsstand ? , dass ist wirklich eine Frechheit.

 

*Kopfschüttel*

Zitat:

Original geschrieben von easy_and

Übernimmt das auch die Versicherung???

wenn du keinen schutzbrief hast, NEIN...

allerdings selbst wenn du einen schutzbrief hast, ist der umstand, dass dich ein adac fahrzeug abgeschleppt hat, sehr ungewöhnlich, da sich die versicherungen bzw. ihre schutzbriefe vom adac distanzieren....hat deine vs den adac beauftragt, oder hast du das gemacht? zu 99% wirst du diese kosten, so wie ich es momentan sehe zahlen müssen...

Themenstarteram 22. August 2007 um 20:34

Hi Leutz,

danke für die Antworten. Ich bleibe vorläufig wohl auf den Kosten hängen.

Die Versicherung (LVM) hat mir leider keinen Schutzbrief angeboten, der Niederlassungsleiter ist sowieso nicht auf Draht & von einer Beratung kann keine Rede sein.

Schon beim KFZ Wechsel, Alfa gegen alten Golf II, gab es massive Probleme.

Er hat seiner Zentrale gemeldet das der Golf abgemeldet ist, was aber nicht so war. Denn der sollte bis zum Verkauf noch bewegt werden und auch zugelassen verkauft werden.

Die Kreisverwaltung erfuhr nur das für das Fahrzeug kein Schutz mehr bestand und ich hab ne Strafe bekommen.

Das "neue" Auto habe ich dann zur HUK versichert.

 

Habe den ADAC angerufen weil ich der Meinung war, noch im Club zu sein. Mein Fehler das ich 2 Monate zu fürh ausgetreten bin :(.

Zum Gutachter kann ich momentan nur sagen das einer bereits mit der Sache beschäftigt ist und das Wrack unter die Lupe genommen hat.

Ergebnis: Ohne ein Detailgutachten (also Kabelstränge kontrollieren usw.) kann er keine Ursache finden, damit auch keine 100% Schuldzuweisung treffen.

Ich möchte nicht zuviel erzählen, weil das ein noch schwebendes Verfahren ist.

 

@Dellenzaehler, das ist nicht mein Hintern :D

Hi zusammen

hast du schon daran gedacht deinen Haftpflichtversicherer auf den Sachverhalt

hinzuweisen?

Oder haben die da auch geschlafen wie beim Schutzbrief dann hättes

du die Gutachterkosten gespart.

Die Versicherer sind immer froh sich ihre Schadenszahlung bei anderen wieder

zu holen.Immer voraus gesetzt es stellt sich raus das es so ist wie du vermutes.

 

Gruss

Easy

Zitat:

Original geschrieben von easy_and

@Dellenzaehler, das ist nicht mein Hintern :D

 

Egal trotzdem geil..... :p

 

Wer hat den den SV beauftragt?

am 22. August 2007 um 21:54

Wassen ne AHK?

 

Zitat:

Original geschrieben von acer2k

Wassen ne AHK?

Eine Anhängerkupplung.

Themenstarteram 23. August 2007 um 6:59

Hi Leutz,

@Easy, nein. Mit dem Niederlassungsleiter habe ich, aufgrund einiger "Vorfälle", arge Kommunikationsprobleme und werde das nicht machen.

 

@Dellenzaehler, mein Anwalt hat bei Gericht hat ein "Beweissicherungs Verfahren" erwirkt, das wurde angeordnet & ein Gutachter wurde von Gericht beauftragt.

 

Gruß

easy_and

Tag,

mal ne Frage, wurde nur eine Anhängerkupplung angebaut, oder auch die dementsprechenden Stromleitungen gelegt....bin da technisch nicht so versiert, aber wird da nicht einfach nur Brems u Blinklicht angeschlossen?

Zitat:

Original geschrieben von easy_and

Hi Leutz,

 

@Easy, nein. Mit dem Niederlassungsleiter habe ich, aufgrund einiger "Vorfälle", arge Kommunikationsprobleme und werde das nicht machen.

 

@Dellenzaehler, mein Anwalt hat bei Gericht hat ein "Beweissicherungs Verfahren" erwirkt, das wurde angeordnet & ein Gutachter wurde von Gericht beauftragt.

 

 

Gruß

easy_and

 

Na, dann geht das ja alles seinen Gang....

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