Vorgeworfene Fahrerflucht - Gutachten negativ

Hallo,

Vielleicht gibt es hier ein wenig Aufklärung für mich.
Mir wird vorgeworfen im April diesen Jahres Fahrerflucht begangen zu haben. Angeblich wurde ein Schaden ebim Ausparken an der Heckstoßstange verursacht. Dieser Schaden war doch etwas doller (wie soll man das mit einem Kleinwagen dann nicht merken).
Vor einigen Monaten wurde dann ein Gutachter von meiner Versicherung beauftragt, mit dem Ergebnis, dass dieser Schaden nicht von dem Auto verursacht werden konnte. Dabei passte schon nichtmal die Höhe, konnte man Live sehr gut sehen.
Daraufhin ist das Ganze bei der Polizei ins Rollen gekommen, ich weiß nicht, ob es erst dann überhaupt zur Anzeige kam.
Angeblich gibt es zwei Zeugen, welche gesehen haben, wie ich ausparke, ein lauter Knall war und ich mich umdrehe und wegfahre.
Jetzt muss ich bei der Polizei ein Lichtbild vorlegen bzw. machen lassen, da dies wohl so vom Gericht angeordnet wurde.

Nun bin ich mir nicht sicher, wie ich mich weiter verhalten kann/soll. Ich war der Meinung, dass durch das Gutachten die Sache erledigt ist, da ich ja offensichtlich nicht die Schäden verursacht haben kann.
Muss ich hier noch einen Anwalt einschalten oder verläuft sich sowas im Sand?
Ohne Rechtschutzversicherung wäre das zwar etwas nervig, aber wenn es sein muss.

Vielleicht kann mir das insofern erklärt werden, dass ich den ganzen Ablauf verstehe

Grüße
moona

24 Antworten

Zitat:

@moona schrieb am 9. Dezember 2021 um 08:55:54 Uhr:



Das Interessante ist ja, dass ich von dem Polizisten (mit dem ich schon öfter telefoniert habe mittlerweile) angerufen wurde. Deswegen werde ich da nochmal anrufen und nachfragen, ob ich das nicht per Post als offizielle Einladung bekommen könnte. Wenn das der Fall ist, werde ich definitiv einen Anwalt einschalten.

Es wäre sehr ratsam, keinesfalls mit den ermittelnden Polizisten zu telefonieren und einen Anwalt zu nehmen. Die ermitteln gegen Dich. Es gibt nichts, was Du mit denen besprechen oder "klären" könntest, was Dir hilft.

So ein Polizist kann nämlich nicht nur telefonieren, sondern auch schreiben. Und dann finden sich in der Akte eine Menge Vermerke. Wer weiß denn, was er in einem Telefonat vor 3, 5, 15 und 20 Tagen genau gesagt hat? Welche Widersprüche da auftauchen?

Wenn man sich im Ermittlungsverfahren den Anwalt sparen möchte, kein Problem. Nur ist die Wahrscheinlichkeit, dass es dann zu einer Anklage kommt, deutlich gewachsen. Vollkommen unabhängig vom Ausgang wäre ein (öffentliches!) Strafverfahren nicht unbedingt mein Traum.

hier gilt eindeutig reden ist silber, schweigen ist gold.

das mit den amis und ihren "sie haben das recht zu schweigen, alles was sie sagen, kann gegen sie verwendet werden..." hat schon seine berechtigung und gilt sogesehen hier in deutschland auch. man kann nichts richtiges sagen, nur falsches.
außer die sache ist absolut klar und beweisbar, zb durch eine dashcam

Zitat:

@PeterBH schrieb am 9. Dezember 2021 um 18:36:27 Uhr:


So ein Polizist kann nämlich nicht nur telefonieren, sondern auch schreiben. Und dann finden sich in der Akte eine Menge Vermerke. Wer weiß denn, was er in einem Telefonat vor 3, 5, 15 und 20 Tagen genau gesagt hat? Welche Widersprüche da auftauchen?

Das kann man übrigens auch selbst tun ... das grenzt schon an Fahrlässigkeit, sich Details von damals oder heute nicht zu notieren. Egal ob Anwalt oder nicht.

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Ein dumm formulierter Satz und man hat sich den Strick selber gedreht.

Es gibt ein Gutachten (auch wenn es von der eigenen Versicherung kommt) das der Wagen nicht am fraglichen Geschehen beteiligt war, da kann es jedes weitere Wort nur schlimmer machen.

@Knergy : Na klar, kann man auch selbst den Inhalt seiner Gespräche notieren. Aber macht man es auch? Und selbst wenn, wem wird das Gericht später mehr glauben? Dem Angeklagten oder dem Zeugen Oberkommissar Derrik?

Der entsprechende Polizist wird aber auch nur das notieren können, was man ihm sagt...

Zitat:

@Knergy schrieb am 11. Dezember 2021 um 10:03:08 Uhr:


Der entsprechende Polizist wird aber auch nur das notieren können, was man ihm sagt...

Auch Polizisten können irren, bzw. etwas interpretieren was von dem Gesprächspartner nicht so gemeint war.

Folglich kommuniziere ich fast ausnahmslos schriftlich.

Was mich wundert ... der Fahrer ist wohl übers Kennzeichen bekannt und die Polizei hat nichtmal das Fahrzeug besucht? Zumindest das Kennzeichen muss ja von Anfang an vorgelegen haben, denn ohne das kann die andere Seite ja keine Ansprüche an den TE gestellt haben.

Zitat:

@Knergy schrieb am 11. Dezember 2021 um 18:16:32 Uhr:


....Zumindest das Kennzeichen muss ja von Anfang an vorgelegen haben, denn ohne das kann die andere Seite ja keine Ansprüche an den TE gestellt haben.

jeder kann beim Zentralruf der Versicherer die Versicherung eines beliebigen Kennzeichens herausbekommen und dort Haftpflichtansprüche geltend machen....
dann ist aber nur der Halter und nicht der Fahrer bekannt!

wenn die Versicherung des TS eine Regulierung verweigert hat, versucht der Geschädigte es jetzt wohl über eine Anzeige bei der Polizei, also "im zweiten Anlauf" ;

diese Telefonate mit einem Polizeibeamten sind m.E. schon komisch, es geht ja jetzt um Fahrerflucht; ist das wegen Corona so ?!

normalerweise wird man zur Dienststelle bestellt und es findet eine Vernehmung/Befragung persönlich statt; v.a. wird einem mitgeteilt, ob man als Beschuldigter geführt wird;

nicht dass der TS angeblich "telefonisch" über sein Rechte belehrt wurde, das aber nicht verstanden hat und im dümmsten Fall hat er seine Eigenschaft als Fahrer schon zugegeben, obwohl er das nicht müsste.....

also keine weiteren Äusserungen, auf Post warten und dann ggf. den Rechtsanwalt einschalten;

"Fototermin" würde ich erstmal ablehnen - die haben doch die Bilder von unserem Ausweis...... scheinbar will die Polizei jetzt erstmal herausfinden, ob der Halter auch als Fahrer infrage kommt;

es ist lange genug her, um das glaubwürdig abzustreiten, bzw. selber nicht mehr zu wissen....

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