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Vorgeworfene Fahrerflucht - Gutachten negativ

Hallo,

Vielleicht gibt es hier ein wenig Aufklärung für mich.

Mir wird vorgeworfen im April diesen Jahres Fahrerflucht begangen zu haben. Angeblich wurde ein Schaden ebim Ausparken an der Heckstoßstange verursacht. Dieser Schaden war doch etwas doller (wie soll man das mit einem Kleinwagen dann nicht merken).

Vor einigen Monaten wurde dann ein Gutachter von meiner Versicherung beauftragt, mit dem Ergebnis, dass dieser Schaden nicht von dem Auto verursacht werden konnte. Dabei passte schon nichtmal die Höhe, konnte man Live sehr gut sehen.

Daraufhin ist das Ganze bei der Polizei ins Rollen gekommen, ich weiß nicht, ob es erst dann überhaupt zur Anzeige kam.

Angeblich gibt es zwei Zeugen, welche gesehen haben, wie ich ausparke, ein lauter Knall war und ich mich umdrehe und wegfahre.

Jetzt muss ich bei der Polizei ein Lichtbild vorlegen bzw. machen lassen, da dies wohl so vom Gericht angeordnet wurde.

Nun bin ich mir nicht sicher, wie ich mich weiter verhalten kann/soll. Ich war der Meinung, dass durch das Gutachten die Sache erledigt ist, da ich ja offensichtlich nicht die Schäden verursacht haben kann.

Muss ich hier noch einen Anwalt einschalten oder verläuft sich sowas im Sand?

Ohne Rechtschutzversicherung wäre das zwar etwas nervig, aber wenn es sein muss.

Vielleicht kann mir das insofern erklärt werden, dass ich den ganzen Ablauf verstehe

Grüße

moona

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24 Antworten

Wenn du Beschuldigter im Verfahren bist, hast du das Recht, NICHT auf die polizeiliche Vorladung zu reagieren. Auf richterliche Vorladung musst du erscheinen. Du musst auch nicht deine Unschuld beweisen, sondern dir muss die Schuld bewiesen werden.

RA kannst du beauftragen und bezahlen...

Hallo Moona,

das scheint eine Situation zu sein, auf die man gerne verzichten würde. Zumal wenn man überzeugt ist nichts gemacht zu haben.

Die Chronologie Deiner Beschreibung lässt aber Fragen offen.

Ist schon ein Verfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Umfallort vor Gericht anhängig?

Oder ermittelt nur die Staatsanwaltschaft?

Ohne Anzeige würde keines von beiden ins Rollen kommen.

Wer ist denn zuerst auf Dich zugekommen, dass Du ein anderes Auto angefahren haben sollst? Der Halter des "Unfallgegners"?

Leider ist ein Gutachten nicht unbedingt ein ausreichender Beweis.

Ich persönlich würde dem Gutachten mehr glauben als Zeugenaussagen. Allerdings können Staatsanwälte oder Richter das anders sehen. Zumindest sind sie verpflichtet dem nachzugehen, wenn sich die Beweise widersprechen.

Anwalt brauchst Du meiner Ansicht nach erst einschalten, wenn das tatsächlich vor Gericht geht oder schon ist.

Das würde ich dann aber auch machen, da es sich um einen Straftatbestand handelt.

Gruß

"Anwalt brauchst Du meiner Ansicht nach erst einschalten, wenn das tatsächlich vor Gericht geht oder schon ist."

Ein echt guter Rat. So hat man als Beschuldigter wenigstens noch die Möglichkeit, im Vorfeld alles falsch zu machen, was nur eben geht.

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 8. Dezember 2021 um 19:15:16 Uhr:

RA kannst du beauftragen und bezahlen...

Wenn eine Verkehrs-Rechtschutzversicherung besteht, solltest du dir von dieser eine Deckungszusage geben lassen.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 8. Dezember 2021 um 19:33:38 Uhr:

"Anwalt brauchst Du meiner Ansicht nach erst einschalten, wenn das tatsächlich vor Gericht geht oder schon ist."

Ein echt guter Rat. So hat man als Beschuldigter wenigstens noch die Möglichkeit, im Vorfeld alles falsch zu machen, was nur eben geht.

Peter, ich mag Deine Kommentare. Dein subtiler Humor gefällt mir :)

Zitat:

@PeterBH schrieb am 8. Dezember 2021 um 19:33:38 Uhr:

"Anwalt brauchst Du meiner Ansicht nach erst einschalten, wenn das tatsächlich vor Gericht geht oder schon ist."

Ein echt guter Rat. So hat man als Beschuldigter wenigstens noch die Möglichkeit, im Vorfeld alles falsch zu machen, was nur eben geht.

Deinen Punkt verstehe ich. Aber was willst Du denn falsch äußern oder machen, wenn Du wie hier angedeutet der die Wahrheit gesagt wurde und die Fakten auf dem Tisch der Vergangenheit liegen? Soll der TE sich ein falsches Alibi suchen? Oder sich für weniger Strafe schuldig bekennen?

Das was zu Protokoll gegeben wurde ist gegeben worden. Der Hergang verneint und per Gutachten belegt. Entweder es entscheidet noch einer, dass die Version vom TE stimmt oder es kommt zur Anklage. Da wird sicherlich auch kein Anwalt anders helfen können als wenn man jetzt die Füße stillhält und abwartet.

Natürlich ist jede Meinung wichtig, und der TE kann sich eine Meinung bilden aus dem Halb- und Fachwissen des Forums. Immer schön lesen, mit dem Wissen, dass alles Meinungen sind und der Grad des Wissens der einzelnen ähnlich schwer nachzuvollziehen sind wie die Wirksamkeit und Nebenwirkungen von Impfmitteln :)

als Laie kann man eben sehr viel falsch machen. Daher braucht es professionellen Rat

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 8. Dezember 2021 um 21:48:53 Uhr:

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 8. Dezember 2021 um 19:15:16 Uhr:

RA kannst du beauftragen und bezahlen...

Wenn eine Verkehrs-Rechtschutzversicherung besteht, solltest du dir von dieser eine Deckungszusage geben lassen.

Laut Eingangsthread besteht doch keine Rechtschutz.

Zitat:

@drukel schrieb am 8. Dezember 2021 um 22:06:46 Uhr:

Aber was willst Du denn falsch äußern oder machen

Richtig machen kann man als Beschuldigter im Strafverfahren nur zwei Dinge: Man äußert sich eingangs genau garnicht selbst zu irgendwas und lässt sich anwaltllich vertreten.

Alle andere ist bereits falsch und wie Falle der TE die sich offenischtlich überhaupt nicht auskennt erst recht.

Themenstarteram 9. Dezember 2021 um 7:55

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 8. Dezember 2021 um 19:15:16 Uhr:

Wenn du Beschuldigter im Verfahren bist, hast du das Recht, NICHT auf die polizeiliche Vorladung zu reagieren. Auf richterliche Vorladung musst du erscheinen. Du musst auch nicht deine Unschuld beweisen, sondern dir muss die Schuld bewiesen werden.

RA kannst du beauftragen und bezahlen...

Das Interessante ist ja, dass ich von dem Polizisten (mit dem ich schon öfter telefoniert habe mittlerweile) angerufen wurde. Deswegen werde ich da nochmal anrufen und nachfragen, ob ich das nicht per Post als offizielle Einladung bekommen könnte. Wenn das der Fall ist, werde ich definitiv einen Anwalt einschalten.

Zitat:

@drukel schrieb am 8. Dezember 2021 um 19:24:44 Uhr:

Ist schon ein Verfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Umfallort vor Gericht anhängig?

Oder ermittelt nur die Staatsanwaltschaft?

Ohne Anzeige würde keines von beiden ins Rollen kommen.

Wer ist denn zuerst auf Dich zugekommen, dass Du ein anderes Auto angefahren haben sollst? Der Halter des "Unfallgegners"?

Das ist auch eine sehr gute Frage. Ich auf meiner Seite kriege nichts mit, was das angeht. Der Polizist meinte , der Staatsanwalt wolle wohl ein aktuelles Lichtbild haben. Also vermutlich noch in den Ermittlungen.

Ich denke eine Anzeige ist somit getätigt worden, ob automatisch oder nicht, kann ich nicht beurteilen.

Als Erstes ist meine Versicherung bzw. die Versicherung des "Unfallgegners" auf mich zugekommen.

Polizei ermittelt (auf Grund einer Anzeige oder bereits von Amts wegen), schickt die Akte mit dem Ermittlungsergebnis dann an die Staatsanwaltschaft. Die entscheidet, ob weitere Ermittlungen notwendig sind, das Verfahren eingestellt oder Anklage (alternativ Strafbefehl) erhoben wird.

@drukel : Schon die erste Frage, "ist das ihr Auto und sind sie damit am xx gefahren" lässt sich falsch beantworten (statt zu schweigen). Was meinst du denn, wie viele Zeugen sich nach einigen Monaten nach an den Fahrer/die Fahrerin erinnern können? Lustigster Fall war in einer Bußgeldsache mal die Aussage des Polizeibeamten, der sich genau an den braunen Mercedes S-Klasse erinnern konnte. Verfahren eingestellt, das Auto des Beschuldigten war grün, eine Verwechslung daher nicht auszuschließen.

@moona

 

Bzgl des Fotos bist du auch nicht verpflichtet, mitzuwirken. D. h. außer auf richterliche Anordnung musst du kein Foto erbringen oder dich fotografieren lassen.

@PeterBH - Ja, zu viel sagen ist meist nicht sinnvoll. Stimme überein, dass wie erwähnt verweigert wird, was nicht muss. Aber dennoch sehe ich keinen Sinn jetzt schon den Anwalt einzuschalten...

Wie Du selbst sagst, Zeugenaussagen werden vor Gericht nicht frischer. Die Sachlage teilweise belegt durch das Gutachten bleibt die gleiche. Die Staatsanwaltschaft muss erst mal sortieren ob genügend Beweise für ein Anklage reichen.

Zitat:

@drukel schrieb am 8. Dezember 2021 um 22:06:46 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 8. Dezember 2021 um 19:33:38 Uhr:

"Anwalt brauchst Du meiner Ansicht nach erst einschalten, wenn das tatsächlich vor Gericht geht oder schon ist."

Ein echt guter Rat. So hat man als Beschuldigter wenigstens noch die Möglichkeit, im Vorfeld alles falsch zu machen, was nur eben geht.

Deinen Punkt verstehe ich. Aber was willst Du denn falsch äußern oder machen, wenn Du wie hier angedeutet der die Wahrheit gesagt wurde und die Fakten auf dem Tisch der Vergangenheit liegen?

...

Welche Wahrheit meinst du. Deine ganz persönliche, die der Zeugen, die der ermittelnden Polizei. In so einem Fall gibt es keine Wahrheit, höchstens ein Urteil.

Sollte die Fahrerflucht dem TE nachgewiesen werden, drohen ihm diverse teilweise gravierende Nachteile. Hier sollte man tunlichst bei der Polizei die Klappe halten, keine Schreiben beantworten und umgehend einen Anwalt beauftragen.

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