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Vorgehensweise bei Abmeldung beim Gebrauchtwagenverkauf

Ich möchte meinen Gebrauchten verkaufen.

Das Auto ist noch angemeldet und soll nun verkauft werden. Ich möchte das Auto aber nicht im angemeldeten Zustand mit Nummernschildern an den Käufer übergeben, da dieser noch mehrer 100 km nach Hause fahren möchte. Da habe ich vor Jahren mal schlechte Erfahrungen gemacht, da noch Wochen später Strafzettel wegen Falschparken in einer Stadt kamen, in der ich noch nie selbst war.

Der Käufer würde den Wagen auf dem Hänger abholen. Dann möchte er aber die Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) mitnehmen. Ich kann doch das Auto bei uns mit Nummernschilder und Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) abmelden. Zum Abmelden brauche ich doch keinen Fahrzeugbrief? Der Käufer braucht aber zum Anmelden bei sich meinen alten Fahrzeugschein. Den müsste ich dann per Post da hinschicken.

Hat jemand eine bessere Idee? Ich will das Auto nicht vorher abmelden, denn dann kann niemand mehr ne Probefahrt machen. Es könnte ja sein, dass der eine Interessent das Auto gar nicht kauft.

18 Antworten

Eine Bestätigung in papierform bekommst Du nicht. Nur eben den ungültigen Schein und die Qiuttung der Gebührenzahlung. da ja alles im System vermerkrt ist, ist das auch nicht nötig.
Warum dann die Schilder unbrauchbar machen? Er bekommt sie nicht mit und da er das Auto auf dem Hänger hat braucht er sie auch nicht.

Und das mit dem Onlineabmelden wäre mir komplett neu. Meine zuständige Behörde ist, was onlinedienste angeht recht modern. Die bieten den Service nicht an. Genau danach hatte ich nämlich schon selber geschaut. Einen TGermin oder eine Wunsch Nr kann ich online reservieren aber an- und abmelden muß man immer vor Ort, bzw. jemanden beauftragen der dann aber trotzdem persönlich da sein muß.
Und im Übrigen: Wo soll dieser ominöse Code sein? Unter dem Siegel befindet sich blos weißer Lack (hab das ja an den neuen Schildern ohen Siegel gesehen die ich im September hatte) Und das Siegel kannst Du nicht ohne Beschädigung entfernen. Dazu kommt noch, das Du das Siegel auf keinen Fall selber entfernen darfst! Das hat die selbe Wirkung wie das entfernen einer Plombe. Nur wenn Du von der Zulassungsbehörde dazu aufgefordert wirst darfst du das entfernen.

Nur, weil dir das komplett neu ist, bedeutet das nicht, dass es nicht geht. Fahrzeuge, die seit dem 01.01.2015 zugelassen, umgekennzeichnet,... wurden, haben auf den Kennzeichen (vorne und hinten) und auf dem Fahrzeugschein auf dem Siegel einen QR-code. Darunter befindet sich ein Sicherheitscode. Dieser muss freigerubbelt werden. Bei uns (Kreis CLP) ist das möglich.

Screenshot-20171211-203517

In Berlin geht das auch schon lange, da ist ein kleiner qr Code auf dem Siegel und auf dem Schein was zum freirubbel, wie auf dem Foto vom Vorschreiber.

Habe ich jedoch noch nie gemacht, da ich keinen Perso habe. Den benötigt man + freigeschaltete Onlinefunktion, haben nicht viele, wir Deutschen sind was das Neuland betrifft stur.😁😁

Das kommt vom Bund, das müsste eigentlich Deutschlandweit ab dem Stichtag ausgegeben werden, ~ab allen zulassungen 01.01.2015. Ohne diesen Code dürfte es eigenlich ab diesen Stichtag nicht mehr geben..

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